Schweiz - Trennung - Frau und Kind gehen zurück auf die Philippinen

  • Kurz und schmerzlos... meine Noch-Ehefrau und ich haben beschlossen, uns zu trennen. Sie und unsere gemeinsame zweijährige Tochter werden Ende November zurück in meiner Ex ihre Heimatstadt Davao zurückgehen. :Bye


    Über die Gründe möchte ich hier nicht gross sprechen und auch keine Diskussion entfachen wo es das Beste für das Kind wäre zum Aufwachsen... dies haben meine Ex und ich besprochen und sind beide der Meinung dass die Philippinen die bessere Lösung wäre. Finanziell ist auch alles geregelt und den beiden wird es dort unten an nichts fehlen... ausser die Vaterfigur :-/


    Weshalb ich diesen Thread eröffne... es gibt natürlich den ganzen Papierkram zu erledigen... daher wollte ich mal nachfragen, ob jemand von euch solch eine Trennung hinter sich hat und auf was man speziell achten müsste, damit die beiden ohne Probleme zurück in die Heimat reisen können?


    Klar, abmelden von der Gemeinde, Krankenkasse ausserordentlich kündigen, noch den philippinischen Pass für die Kleine beantragen (hat zur Zeit nur die deutsche Nationalität, jedoch in der CH geboren) etc. ist ja logisch. Jedoch gibt es irgendwelche speziellen Papiere für die Kleine? Sowas wie eine "Einverständniserklärung" meinerseits, dass die Kleine ausreisen darf und ich auf mein mir eigentlich zustehendes Besuchsrecht verzichte (werde zwar zweimal im Jahr runterfliegen, aber eben... nicht im "Zwei-Wochen-Takt").


    Vielen Dank schon mal im Voraus für hilfreiche Tipps.


    PS: Balikbayan Boxen werden auch vorbereitet und über Philair Logistics verschickt...

  • Also erstens: Herzliches Beileid.
    Der Vater wird denen NICHT fehlen, solange genug Geld fliesst. Und das hast Du ja sichergestellt.
    Ihr habt/ "sie hat sich von Dir", Euch getrennt - und das in Frieden, seid aber immer noch verheiratet? Frieden ist immer gut......


    ----> Dann musst Du für die Ausreise des Kindes Dein Einverständnis geben......


    Die Frau kann auch ohne Dein Einverständnis ausreisen.


    Du willst "sie" 2-3 Mal im Jahr besuchen?


    Wünsche Dir schon mal viel Glück für die Zukunft.....



    PS: Habe "noch" Trennung hinter mir, kenne aber einige, die das schmerzlicher erfahren haben, als Du.

    Einmal editiert, zuletzt von sanukk ()

  • Schade, dass es nicht geklappt hat.
    Das Allerwichtigste und egal wo und wie ist, dass du deiner Frau die schriftliche Vollmacht über eure Tochter gibst. Ist ein philippinischer Pass wirklich nötig? Wenn das Wohl deiner Tochter geregelt ist nehme ich an, dass diese den Deutschen Pass behalten wird, kann oder woolt Ihr das nicht?
    Wichtig wäre auch zu wissen wo habt Ihr geheiratet und ich nehme mal an, dass ihr euch auch scheiden lassen wollt. Da wäre es auch nicht schlecht schon im Voraus alles festzulegen solange ihr noch in der Nähe seit. Denn wer weiss was da noch alles kommt.....

  • Ist ein philippinischer Pass wirklich nötig? Wenn das Wohl deiner Tochter geregelt ist nehme ich an, dass diese den Deutschen Pass behalten wird, kann oder woolt Ihr das nicht?


    Unsinn.


    Das Kind ist Doppelstaater und hat Anspruch auf deutschen und philippinischen Pass. Ohne philippinischen Pass ist das Kind bei Einreise Tourist und auf Dauer Visa-Pflichtig. Daueraufenthalt geht nur mit philippinischen Pass.






    Wichtig wäre auch zu wissen wo habt Ihr geheiratet und ich nehme mal an, dass ihr euch auch scheiden lassen wollt.


    Unsinn No. 2


    Der deutsche Ehepartner kann in D die Scheidung beantragen. Diese wird auf den Philippinen anerkannt. Reicht der philippinische Partner die Scheidung ein, so wird diese in D rechtskräftig, jedoch nicht auf den Philippinen, da es auf den Philippinen keine Scheidung gibt.


    Das alles setzt Voraus, das die Ehe in D registriert ist und die Scheidung in D vom deutschen Ehepartner eingereicht wird.


    Grüße, Bahog Utot

  • Unsinn.


    Das Kind ist Doppelstaater und hat Anspruch auf deutschen und philippinischen Pass. Ohne philippinischen Pass ist das Kind bei Einreise Tourist und auf Dauer Visa-Pflichtig. Daueraufenthalt geht nur mit philippinischen P

    Falls Sie bei der Philippinischen Botschaft registriert wurde. Sonst muss man zuerst sie dort registrieren und das geht nur wenn die Eher auch dort registriert wurde, respektive es geht auch anders aber dann dauerts halt viel länger.


    Wegen der Scheidung ist mir schon klar, dass dies geht aber um auch dies einfach und schnell zu erledigen braucht man noch eine Unterschrift von der philippinischen Ehefrau und wer weiss ob diese auch in Davao erreichbar ist oder dort bleibt. Vielmals werden die Kinder einfach zu Hause bei den Eltern abgegeben und man geht weiter und versucht etwas Geld zu verdienen.


  • auch nicht "ganz" richtig, weil die "Scheidung" in D erst rechtskräftig wird, nach einem Trennungsjahr (Voraussetzung) und einem Scheidungsurteil vom Gericht........


    beim kursiv-Satz fehlt sicher ein "auch"..........

    Wer Geld sparen möchte, nimmt dazu einen gemeinsamen Anwalt. :hi ----->Anwaltspflicht in D, bei Scheidungen



    PS: Aber ich habe schon verstanden, was Du sagen wolltest.

  • Hallo
    kurze Anmerkung meinerseits. Auch, wenn ich durchaus manchmal abenteuerlich lebe usw, ist mein Standpunkt normalerweise der,
    dass man sich nicht zu schnell trennen sollte bzw scheiden. Immerhin ist sie die Mutter Deines Kindes.
    Ausser es ist zu grosser Hass zwischen den Ehegatten, was spricht dagegen verheiratet zu bleiben ?
    Dass ein Kind besser in den Philippinen aufgehoben ist, ist eine Frage, die Ihr Euch schon gestellt habt.
    Natürlich kenn ich Eure Hintergründe nicht, aber es hätte für die Mutter sicher Vorteile, wenn sie verheiratet bliebe und evtl. sogar
    den dt. Pass bekäme. Dann könnte sie nämlich mit Kind auch mal wiederkommen ohne die üblichen Probleme zu haben.


    Gio

  • Tut mir leid papabaer1983!


    Schwierige Sache.. ich würde da zu nichts raten Kropotkin. Zu gefährlich.
    In CH zahlst du bis du schwarz wirst. Noch viel viel mehr als in Deutschland.


    Dafür kann man sich hier aber schneller scheiden lassen wenn man sich einig ist.
    http://www.ehescheidung.ch/ehe…einvernehmliche-scheidung


    Geschieden mit übersichtlichen Unterhaltsforderungen für die PH, ist er in einer komfortableren Situation als viele andere, die nur noch für die Ex und die Kids arbeiten, aber nix zu sagen haben.
    Geht sie hier zum Anwalt wird sie erst mal aufgeklärt was ihr hier alles zusteht. Auf seine Kosten versteht sich.


    Weiter verheiratet, kann sie jederzeit wieder kommen und er zahlt erst mal...


    Grundsätzlich würde ich deshalb eher für Scheidung plädieren. Ev Anwalt fragen was nötig ist damit diese auch ohne ihre Anwesenheit möglich ist.
    In den PH kümmert sich eh keiner um irgendwelche Gesetze und Papiere. Und da die Kleine Deutsche ist, kann sie auch jederzeit wieder kommen (nach D). Samt Mutter.


    Mir fällt jetzt nichts ein was ausser einer Scheidung unbedingt zu regeln ist.


    Ev. sogar erst mal gar nichts machen?
    Dann könnte sie nämlich ohne irgendwelche Probleme mit dem Kind zu dir zurück kommen!
    So als käme sie aus dem Urlaub...


    Alles abmelden und kündigen geht auch später.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Weiter verheiratet, kann sie jederzeit wieder kommen und er zahlt erst mal..

    koennte falsch sein , man kann sich ganz offiziell als getrennt lebend eintragen und damit endet dann die eventuelle zahlungs verpflichtung .
    anzuraten ist ein anwaltsgespraech darueber

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • koennte falsch sein , man kann sich ganz offiziell als getrennt lebend eintragen und damit endet dann die eventuelle zahlungs verpflichtung .anzuraten ist ein anwaltsgespraech darueber


    Vergiss es. Sobald Kinder im Spiel sind bist du als Mann hier in DACH der A.


    Das geht so:
    Beide haben Unterhaltspflicht. Da es aber dem Kind an nix mangeln darf (im Gegensatz zum Sozialamt wo das kein Problem ist) hat Mann gesteigerte Pflichten beim Geldverdienen. Zumal wenn sie ein arme kleine Pinay ist, die eh keinen Job bekommt. Also hast du keine Zeit für dein Kind und musst demzufolge, weil du ja keine Zeit hast, deine Unterhaltspflicht bar leisten. Das nennt sich Unterhaltsmaximierung. Sie dagegen leistet Betreuungsunterhalt (der übrigens im Gegensatz zum Barunterhalt des Vaters erst dann kontrolliert wird, wenn das Kind schon halb tot ist). Daneben wir dann noch Exehegattinnenunterhalt fällig und vor der Scheidung Trennungsunterhalt. Alles einklagbar und bevorschusst bis zur Pleite.


    Also mach mal keinem falsche Hoffnungen!
    Hier weitere Infos: http://www.das-maennermagazin.…bezirksgericht-ist-lustig

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Solange er in CH wohnt, ist CH zuständig. Zumal sie dort auch wohnte.


    Allerdings könnte sie mit dem Kind jederzeit nach D, vor allem wenn die AE in CH erloschen ist.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Hallo zusammen und Guten Abend,


    also ehrlich gesagt hätte ich jetzt nicht gedacht dass hier solch eine grosse Diskussion entfacht. Aber ok... mal einen Dank an die wenigen, die eine brauchbare Antwort geliefert haben bzw. sich auf gegebene Fakten gehalten haben.


    Was mich ein wenig schockiert hat ist die Tatsache, dass hier von Scheidung geschrieben wird. Habe ich jemals etwas von Scheidung erwähnt? Klar könnte man davon ausgehen, aber solange keine Notwendigkeit besteht sich scheiden zu lassen, werden wir dies auch nicht tun. Wir sind dann zwar nach wie vor verheiratet, aber nur auf dem Papier. Und wir haben in HK geheiratet, Ehe ist auf den Philippinen registriert genauso wie hier in der CH.


    Und ja, wir trennen uns im Guten. Meine Ex ist auch keine die vermutlich hinter dem Geld her ist wie hier irgendwo mal geäussert wurde. Ich habe Sie während der Ehe immer als recht sparsam erlebt... und das Wichtigste... SIE HAT NIEMALS NACH GELD FÜR DIE FAMILIE GEFRAGT, da die Familie selbst gut auf beiden Beinen steht, jeder irgendwie Arbeit hat, vom Fiscal über Seaman bis hin zum eigenen kleinen Business mit selbstgebackenen Torten.


    Und sorry, mir zu "unterstellen" dass ich meine noch Ehefrau abschieben möchte samt Kind ist eine FRECHHEIT hoch 10... sie möchte ja selbst freiwillig zurück weil sie sich nie wirklich heimisch hier gefühlt hat, ihre Familie vermisst etc. Wir wollen einfach nur dass alles ordnungsgemäss und komplett abläuft, damit wir bzw. ich im Nachhinein nicht noch 1000 Behördengänge und Papierscheisse erledigen muss und dies dann womöglich immer zwischen CH und PH hin und her geschickt werden muss.


    Es werden mal wieder, wie so üblich hier, zu viele Sachen hinein interpretiert, die völlig aus der Luft gegriffen sind. X(

  • Da ich nicht aus der Schweiz komme dort nie gelebt habe kenne ich die Formularien die dort nötig sind nicht.


    Es tut mir unglaublich leid, das Ihr beide keinen Weg gefunden habt, das auch Sie dort heimisch geworden ist und das es nicht so geworden ist wie Ihr euch sicher erhofft habt.


    Ich wünsche euch dreien denn die dritte im Bunde darf nicht vergessen werden, das es der richtige Weg ist.


    Da ich leider 1000% Romantisch bin hoffe ich das es ja doch noch irgend einen Weg gibt.


    Alles wirklich alles Gute und Liebe und viel Erfolg für den nächsten Lebensabschnitt.


    Sorry nichts was euch helfen kann aber was soll ich sagen ;(

  • Wir wollen einfach nur dass alles ordnungsgemäss und komplett abläuft, damit wir bzw. ich im Nachhinein nicht noch 1000 Behördengänge und Papierscheisse erledigen muss und dies dann womöglich immer zwischen CH und PH hin und her geschickt werden muss.


    Besorg für das Kind den phillipinischen Pass beim zuständigen Konsulat der Phillipinen in der Schweiz. Es ist ja von Geburt an Doppelstaatler. Damit gibt es keine Probleme für Kind und Mutter bei Einreise und Aufenthalt in den Phillipinen. Den deutschen Pass kann und sollte es bahalten, es bleibt ja deutscher Staatsbürger.

  • Hallo papabaer1983


    Abmelden auf der Einwohnerkotrolle deines Wohnsitzes.
    Mit der Abmeldungsbescheinigung meldest du Sie bei der Krankenkasse ab.
    Das Steueramt informieren.


    Das sollte für Schweiz genügen.


    Gruss Lo

  • In Carabaos "Kreisen" :Kotz müssen (Ehe)Frauen mit Video usw. Überwacht werden, weil anderweitig kein Vertrauen vorhanden ist.
    Ist doch klar das in seinen Kreisen nur 3% glücklich sind und sich 97% scheiden lassen.
    Außerdem ist das alles hier hochgradig OT, ich hoffe der ganze Müll wird gelöscht.
    Der TS hat von Anfang an gebeten auf eine Diskussion zu verzichten......wo sind die Mods?


    Was die OT Themen hier im Thread an geht, so kann man gerne eigenständige Threads daraus machen, Wenn gewünscht werde ich die Beiträge zu einen Thread zusammenfassen. Urlaber67 kann mich dann als OT Starter mit der Frage zum Ehezusammenleben in DACH anschreiben per PN.


    Der Rest war so OT das er einfach nicht zur Fragestellung paßte, wie sie derTS definierte und erwünschte, damit entfernt!

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Falls Sie bei der Philippinischen Botschaft registriert wurde. Sonst muss man zuerst sie dort registrieren und das geht nur wenn die Eher auch dort registriert wurde, respektive es geht auch anders aber dann dauerts halt viel länger.


    Was du hier schreibst ergibt für mich keinen Sinn.


    Unabhängig wo das Kind geboren wurde, wird es eine Geburtsurkunde geben. Ich gehe davon aus, dass das Kind während der Ehe gezeugt und geboren wurde, somit ist der Ehemann aus rechtlicher Sicht automatisch der Kindesvater. Da muss der Kindesvater noch nicht mal in der Geburtsurkunde eingetragen sein. Wenn das Kind noch nicht auf den Philippinen registriert wurde, so kann man das mittels Late Registration nachholen.


    Wenn das Kind auf den Philippinen registriert ist, steht der Ausstellung eines philippinischem Passes nichts mehr im Wege.


    Problematisch ist hier vielleicht, das der Lebensmittelpunkt derzeit in der Schweiz ist. Es währe zu prüfen ob die philippinische Botschaft in der Schweiz zuständig ist oder die philippinische Botschaft in Berlin kontaktiert werden muss.


    Wo die Ehe geschlossen wurde spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ist die Ehe postuliert, so ist diese in Deutschland und auch in der Schweiz rechtskräftig ohne in D registriert zu sein. Die Philippinen sind dem Haagener Abkommen nicht beigetreten. Hier währe zu prüfen ob die Ehe registriert sein muss um die Vaterschaft automatisch dem Ehemann zu zu gestehen. Auch auf den Philippinen ist der Ehemann automatisch Kindesvater aus rechtlicher Sicht.


    Das Kind hat laut Abstammung automatisch die philippinische und die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Kindesmutter ist philippinische Staatsbürgerin, somit kann es kein Problem sein, auch wenn der Kindesvater unbekannt oder nicht registriert is,t den philippinischen Pass zu bekommen.





    Wegen der Scheidung ist mir schon klar, dass dies geht aber um auch dies einfach und schnell zu erledigen braucht man noch eine Unterschrift von der philippinischen Ehefrau und wer weiss ob diese auch in Davao erreichbar ist oder dort bleibt. Vielmals werden die Kinder einfach zu Hause bei den Eltern abgegeben und man geht weiter und versucht etwas Geld zu verdienen.


    Mann kann sich auch ohne Zustimmung, Unterschrift etc. scheiden lassen. Das dauert halt länger weil man Wartezeiten hat. Der TS will sich aber derzeit nicht Scheiden lassen.


    Grüße, Bahog Utot

  • Was du hier schreibst ergibt für mich keinen Sinn.

    Ende November sollen Sie zurück. Wenn noch Pässe beantragt werden müssen und die dazu nötigen Dokumente noch nicht vorhanden sind könnte die Zeit knapp werden. Das ist der Sinn von meiner Aussage.

    Unabhängig wo das Kind geboren wurde, wird es eine Geburtsurkunde geben. Ich gehe davon aus, dass das Kind während der Ehe gezeugt und geboren wurde, somit ist der Ehemann aus rechtlicher Sicht automatisch der Kindesvater. Da muss der Kindesvater noch nicht mal in der Geburtsurkunde eingetragen sein. Wenn das Kind noch nicht auf den Philippinen registriert wurde, so kann man das mittels Late Registration nachholen.

    Dies alles dauert aber wenns nicht vorhanden ist.

    Problematisch ist hier vielleicht, das der Lebensmittelpunkt derzeit in der Schweiz ist. Es währe zu prüfen ob die philippinische Botschaft in der Schweiz zuständig ist oder die philippinische Botschaft in Berlin kontaktiert werden muss.

    Die philippinische Botschaft in der Schweiz vertritt z.T. auch die Leute aus dem Süddeuteschen. Also sollte die Zuständigkeitkein Problem sein.

    Wo die Ehe geschlossen wurde spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ist die Ehe postuliert, so ist diese in Deutschland und auch in der Schweiz rechtskräftig ohne in D registriert zu sein. Die Philippinen sind dem Haagener Abkommen nicht beigetreten. Hier währe zu prüfen ob die Ehe registriert sein muss um die Vaterschaft automatisch dem Ehemann zu zu gestehen. Auch auf den Philippinen ist der Ehemann automatisch Kindesvater aus rechtlicher Sicht.

    Wenn man sich nicht scheiden lässt dann stellt sich die Frage wer für wem und was Verantwortung tragen muss. Da die Heirat in HK stattfand aber die Ehe sowohl in der Schweiz als auch Philippinen registriet ist, ist jetzt die grosse Frage welches Recht für die Ehe angewendet wird.
    In der Schweiz habe wir eine KV Pflicht in Philippinen nicht usw..


    So, zu diesem Thread werde ich nichts mehr schreiben, sonst heiss es wieder weiss ich was....

  • a) Der philippinischen Botschaft dürfte das egal sein. Botschaften sind zuständig für ihre Bürger in fremden Ländern. Problematisch wäre es eher, wenn es zur Scheidung oder anderen offiziellen Dingen (Papiere/ Behördenkram) kommen sollte. Dann ist ein Besuch beim deutschen Amtsgericht (steht hier nicht zur Debatte) oder einer deutschen Behörde wohl zwingend......


    b) Ja, bei Eheleuten ist das wohl so. Falls das Kind jedoch "ausserhalb der Ehe" gezeugt wurde und die Single Mum aus Angst vor Adultery etc. den Namen des Vaters nicht angibt, wird in die Geburtsurkunde "ohne Vater" eingetragen. Das arme Kind muss dann ggf. lebenslang darunter leiden...... (bisschen O.T., sorry)


  • Ja, genau so hatte ich es mir "erhofft". Daher mein erster Beitrag, weil immer zu schnell von Scheidung gesprochen wird.
    Hatte es zwar "nur" intuitiv drauf, aber heutzutage wird "Trennen" immer im Bösen oder absolut verstanden.
    Formal kann ich allerdings gar nichts beitragen. Allerdings glaube ich, dass in dieser Konstellation kaum Papierkram entsteht.
    Denn Deine Frau und Tochter gehen einfach dorthin und können jederzeit wieder kommen, so wie Du auch.
    Unbedingt solltet Ihr der Tochter , neben der deutschen, auch die phil. Staatsbürgerschaft besorgen und, wenn möglich noch die schweizerische,
    die ich auf individueller Ebene für wertvoller halte, als die deutsche.
    Aber es freut mich, dass Ihr vernünftige Leute seid und Euren Verstand benutzt.
    Dem Kind wird das auf jeden Fall in der Zukunft helfen.


    Alles Gute
    Gio


    PS: was ich vergessen habe zu erwähnen, wenn die Frau allein mit dem Kind in die Phil. reist, braucht es eine Einverständniserklärung des Vaters.
    Wir haben das "Problem" auch ab und an, denn in meiner Familie, schwirren auch verschiedene Staatsbürgerschaften herum.
    Wir (meine Frau) hatten einmal den "Zwang" sogar eine Geb.urkunde, bzw beglaubigte Kopie, bei Ausreise aus D. vorlegen zu müssen und ein andermal
    musste ich sie persönlich im Flughafen an einem bestimmten Schalter abholen, weil wir die Erklärung vergessen hatten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kropotkin ()