Passkontrolle in Deutschland (BuPo)

  • Es gibt ja auf den Flughäfen in der EU meist die Unterscheidung EU-Pässe und Andere Pässe.
    Die Schlange bei den Nicht-Eu-Pässen ist meist etwas kürzer; dauert aber trotzdem länger, weil immer ein "Problemfall" in der Schlange ist.


    Wenn wir bis jetzt aus einem Nicht-EU-Land zurückkehrten, hat sich meine Frau (und meistens auch ich) bei den Nicht-EU-Pässen angestellt.


    Beim letzten Mal machte mich der freundliche Bundespolizist darauf aufmerksam, dass ich in der falschen Schlange stünde. Ich antwortete ihm, dass ich aus Solidarität zu meiner Frau in dieser Schlange stehen würde.
    Daraufhin machte er mich aufmerksam, dass auch meine Frau auf Grund ihrer eAT-Karte bei den EU-Pässen anstehen dürfe. Die Automaten könnte sie zwar nicht benutzen, jedoch Kontrolle am Schalter wäre okay..


    Vielen Dank . werde ich mir merken!

  • Das ist allerdings eine gute Sache. :thumb


    Interessant wäre zu wissen, ob das im gesamten Schengen-Raum so gehandhabt wird oder nur in Deutschland. Und gilt das auch für Aufenthaltstitel anderer Schengen-Staaten? Darf meine Frau mit österreichischem Aufenthaltstitel in Frankfurt beim EU-Schalter anstehen? Und darf deine Frau mit deutschem eAT in Wien beim EU-Schalter anstehen?


    Ich habe Google schon angeworfen, aber absolut gar nichts diesbezüglich gefunden. Denkst, du, gibt es dazu etwas schriftliches? Oder wird das einfach nur aus Kulanzgründen so handgehabt, ohne es irgendwo aufzuschreiben? Wo könnte man da nachfragen?

  • Interessant wäre zu wissen, ob das im gesamten Schengen-Raum so gehandhabt wird oder nur in Deutschland.



    Genau weiss ich das auch nicht..


    Es könnte aber eine EU-Sache sein:


    http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32006R0562&from=DE



    Jedenfalls hatten wir uns in England mal in der EU-Schlange anstellen wollen, da wurden wir von den Einweisern wieder rausgescheucht.
    Nun sind die Engländer allerdings nicht der Massstab dieser Dinge -:) und bald werden die ja nur nach UK-passports und allen andern Passpots unterscheiden -:)

  • edenfalls hatten wir uns in england mal in der EU-Schlange anstellen wollen, da wurden wir von den Einweisern wieder rausgescheucht.
    Nun sind die Engländer allerings nicht der Massstab dieser Dinge -:) und bald werden die ja nur nach UK-passports und allen andern Passpots unterscheiden

    Das mit den getrennten Schlangen ist EU-Weit geregelt, weil eigentlich bei EU-Bürgern keine Grenzkontrolle innerhalb der EU stattfindet, sieh auch Artikel 1 der obengenannt Verordnung. Und die andere Schlange heißt "Alle Pässe". Das schließt EU-Pässe ein. Der Bundespolizist hat auch damit recht, dass EU-Bürger ihre Angehörige über die EU-Schlange mitnehmen dürfen.


    UK ist und bleibt ein Spezialfall, die ignorieren bei der nationalen Umsetzung EU-Recht seit Jahren und kommen meist damit durch. Das hat ja bald ein Ende. dann dürfen sich britische Bürger nur noch bei "Alle Pässe" anstellen.

  • Mir und auch meiner Schwester ist es damals (als wir noch PH Paß hatten) - unabhängig voneinander - schon passiert, dass wir uns in die "EU Schlange" eingeordnet hatten, die Einweiser aber auf Biegen und Brechen darauf bestanden, wir wären in der falschen Schlange. Auch nach Vorzeigen (was den ja eigentlich eh nix angeht) der Niederlassungserlaubnis, war er nicht davon abzubringen: "Nix EU Paß = Nix EU Schlange"... Bei einem Mal musste der BuPo dann meinen Unmut anhören (er war total freundlich), nachdem er dann meinte "Oh, mit der NE hätten Sie auch zu den EU Pässen gehen können"... Habe ihn dann etwas barsch drauf hingewiesen, dass sie diese Info an die tollen Einweiser geben sollten!
    Unterm Strich: Die "Minijobber" sind meistens die Krux diesbezüglich.


    OT: So wie auch beim Einchecken vor Jahren am NAIA, als MEIN MH Flug noch nicht am Schalter zu sehen war, sondern der Flug vorher (auch MH) und die "Minijobberin", die die Leute vorher begrüßt und schonmal sortiert, mich nicht an den Schalter lassen wollte, da mein Flug ja noch nicht da stand... Auch nach meiner freundlichen Erklärung, dass da ein MH Schalter ist und ich demzufolge auch schon einchecken kann, half nix. Erst nach meinem ignorieren der Dame und direktem Ansprechen einer Hostess (in MH uniform), die dann qualifiziert sofort bejahte, dass ich einchecken darf, ließ man mich durch. Und anscheinend waren da noch mehr Filipinos, die warteten, aber sich haben abspeisen lassen, denn mir folgten dann plötzlich ein paar andere, die schon vor mir am Rand standen :)

  • Eine NE berechtigt nicht die Schlange für EU Pässe zu wählen. Diese Schlange ist tatsächlich nur für EU Bürger und freizügigkeitsberechtigte Angehörige, d. h. in Deutschland darf der philippinische Ehegatte eines Deutschen diese Schlange nicht benutzen, der philippinische Ehegatte eines Italieners aber z. B. schon, weil der hier unter Freizügigkeit fällt. In Italien ist es dann andersrum.


    Inhaber von NEs sind aber berechtigt sich bei "Visum nicht erforderlich" anstellen und natürlich kann sich die zuständige Behörde auch über diese Vorgaben hinwegsetzen.


    Art. 9 in http://eur-lex.europa.eu/legal…006R0562-20131126&from=EN

  • Eine NE berechtigt nicht die Schlange für EU Pässe zu wählen. Diese Schlange ist tatsächlich nur für EU Bürger und freizügigkeitsberechtigte Angehörige, d. h. in Deutschland darf der philippinische Ehegatte eines Deutschen diese Schlange nicht benutzen, der philippinische Ehegatte eines Italieners aber z. B. schon, weil der hier unter Freizügigkeit fällt. In Italien ist es dann andersrum.


    ... da vertrau ich jetzt einfach mal dem Praktiker (also dem Bundespolizisten) der uns das geraten hat und tagtäglich damit zu tun hat.
    Grau ist alle Theorie........ beim nächsten Mal werden wir es ausprobieren!

  • ... da vertrau ich jetzt einfach mal dem Praktiker (also dem Bundespolizisten) der uns das geraten hat und tagtäglich damit zu tun hat.
    Grau ist alle Theorie........ beim nächsten Mal werden wir es ausprobieren!


    Und ich vertrau auf meiner eigenen Erfahrung, wo ich damals schon mit eingeklebter NE öfter ohne Probleme bei EU Paß durchgekommen bin - hingegangen, Paß schon mit der Seite, wo die NE eingeklebt war vorgezeigt - in Akzentfreiem Deutsch (mit hessischem Dialekt) "Guten Morgen" gesagt - Paß wurde vom BuPo angeschaut - ich wurde angeschaut - Paß kam zurück - fertig! Unter 30 Sekunden... Wo hingegen bei "Alle Pässe" schonmal 45-60 Minuten ins Land gehen können, weil die anderen vor mir irgendwelche Probleme haben.
    Zusätzlich vertrau ich auch auf die BuPo, die mir das auch sagten, wenn ich bei "Alle Pässe" stand.


    hge
    Einweiser gab es bei mir am Flughafen FRA und damals noch mit MH/SQ Flügen, die letzten Flüge mit CX hatte ich auch keine Einweiser. Es waren immer ewig lange Schlangen, evtl. kamen bei den MH/SQ Flügen zeitgleich andere Maschinen aus Asien, etc. an.

  • Nur weil keine Berechtigung vorliegt heisst ja nicht, dass es nicht toleriert wird und dann nicht doch abgefertigt wird.


    Wir stellen uns auch immer da an, wo es voraussichtlich am schnellsten geht, auch wenn ich genau weiß, dass ein Familienmitglied nicht berechtigt ist.

  • Nur weil keine Berechtigung vorliegt heisst ja nicht, dass es nicht toleriert wird und dann nicht doch abgefertigt wird.



    Sorry, aber der Bundespolizist hat sehr genau gesagt, dass meine Frau berechtigt ist, bei der EU-Schlange anzustehen... und ich habe extra nachgefragt.


    Wäre sie nicht berechtigt, hätte er sich sicherlich anders ausgedrückt ... zB. "wenn hier nicht viel los ist , können Sie auch hier ..."

  • Sorry, aber der Bundespolizist hat sehr genau gesagt, dass meine Frau berechtigt ist, bei der EU-Schlange anzustehen... und ich habe extra nachgefragt.


    Wenn ich den Text aus Artikel 9 in meinem o.a. Link nehme:


    Zitat

    Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, sind berechtigt, die mit dem Schild in Anhang III Teil A gekennzeichneten Kontrollspuren zu benutzen. Sie können auch die mit dem Schild in Anhang III Teil B gekennzeichneten Kontrollspuren benutzen.


    Ich würde das so interpretieren, dass sowohl wir als Deutsche als auch diejenigen mit einer AE oder NE in der EU freien Personenverkehr geniessen. Denn eine pinay kann mit einer AE oder NE in gesamten Schengen Raum reisen. Dazu muss sie nicht freizügigkeitsberechtigt sein....


    Habe im Ukraine Forum einen gleichen thread gefunden...


    http://forum-ukraine.de/index.…d-Passkontrolle/?pageNo=1

  • Danke. Der Link war toll. Das gebe ich meine Frau mit zum Vorzeigen.


    Leider hatte ich ähnliche Erfahrungen machen müssen. Selbst in Leipzig und trotz längerer Diskussionen musste meine Frau vom EU Schalter wieder weg und bei All-Passports anstellen. Sinngemäß war das auch bei allen anderen osteuropäischen Ländern der Fall, mit dem kleinen Unterschied, dass sie jedesmal, nach selbigen Diskussionen, wieder zurück an den EU Schalter gerufen wurde. Leider trat das Problem immer wieder auf, so dass wir uns später zusammen bei non-EU angestellt haben.

    ================================================================================


    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • jetzt muss ich doch nochmal pingelig sein. Die Regelung bezieht sich nur auf Besitzer, die sich mit der Aufenthaltskarte ausweisen koennen. https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltskarte_(Deutschland). Da steht "Residence card of a familiy member of a union citizen"


    Die Karte wird nur ausgestellt, wenn sich der EWR-Bürger mit seinem Familienangehörigen in einem anderen EWR-Staat aufhält als dem, dessen Staatsangehörigkeit der EWR-Bürger besitzt.


    Beispiel: Die in Deutschland mit ihrem österreichischen Ehemann lebende serbische Ehefrau erhält eine Aufenthaltskarte.
    Lebt der EWR-Bürger in seinem eigenen Staat, liegt im Allgemeinen kein Fall der europarechtlichen Freizügigkeit vor. Das Aufenthaltsrecht des bei ihm lebenden Familienangehörigen beurteilt sich dann ausschließlich nach dem nationalen Aufenthaltsrecht.

    ================================================================================


    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Die Karte wird nur ausgestellt, wenn sich der EWR-Bürger mit seinem Familienangehörigen in einem anderen EWR-Staat aufhält als dem, dessen Staatsangehörigkeit der EWR-Bürger besitzt.


    Das ist das, was der user Alcarity auch in seinem letzten Post meint..


    Im Link von Post 3 steht unter Artikel 9:


    Zitat

    Personen, die nach Unionsrecht[b] Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sind berechtigt, die mit dem Schild in Anhang III Teil A („EU, EWR, CH“) gekennzeichneten Kontrollspuren zu benutzen. [/b]


    Sowohl ich als Deutscher in D als auch meine philipp. Frau mit NE darf sich innerhalb der EU frei bewegen. Ich meine, dass dies nichts mit Freizügigkeit (Eu-Bürger in einem anderen EU-Land) zu tun hat. Und von daher denke ich, dass die Aussage des Bundespolizisten richtig war.

  • Nach deiner Interpretation (die falsch ist) käme es dann für die Berechtigung nicht mehr darauf an, ob der Dirttstaatangehörige eine NE, eine AE oder ein Schengenvisum hat, weil die Definition in Art. 2 allein auf seinen Status als Familienangehöriger eines EU Bürgers abstellt:

    Zitat

    5. Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben;
    a) die Unionsbürger ... sowie Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines sein Recht auf freien Personenverkehr ausübenden Unionsbürgers sind...


    Aber es ist, wie gesagt, in den allemeisten Fällen egal, weil 1. im EU-Ausland der Ehegatte eines Deutschen in dessen Begleitung unter diese Regelung fällt und sich hinter dem Annex III A Schild anzustellen sowieso berechtigt ist und 2. im Inland die zuständige Behörde sehr selten diese Inländerdiskriminierung durchsetzen wird, vor allem, wenn es sich typischerweise um unkomplizierte Fälle handelt, bei denen ganz offensichtlich keine unerlaubte Einreise vorliegt und wer sagt, dass der Ausländer, der in die Annex III B Schlange geschickt wird, nicht vielleicht doch unter die Definition in Art. 2 5. a) fällt, weil sein Ehegatte mal in Frankreich studiert oder im UK gearbeitet hat und deswegen mitgenommene Freizügigkeit hat, die Verordnung 563/2006 EG kennt und sich dann deswegen an SOLVIT wendet und eine DAB schreibt? Da winkt man lieber einmal mehr durch.

  • Nach deiner Interpretation (die falsch ist) käme es dann für die Berechtigung nicht mehr darauf an, ob der Dirttstaatangehörige eine NE, eine AE oder ein Schengenvisum hat,


    Das Argument mit dem SchengenVisum kann ich nachvollziehen. Denn SchengenVisa von Drittstaatler gehören wohl eindeutig in die Nicht-Eu-Schlange.


    Ich möchte aber wiederholen, dass der Bundespolizist ohne Not uns diesen Rat mit der EU-Schlange gegeben hat.


    1. Er wusste, dass ich deutscher Staatsbürger bin und ich und somit auch meine Frau nicht freizügigkeitsberechtigt sind.
    2. Meine explizite Nachfrage, ob meine Frau sich bei der EU-Schlange anstellen dürfe, wurde mit Verweis auf den eAT (NE) bejaht.
    3. Er hat nicht zum Ausdruck gebracht, dass dies eine Kulanz-Regelung ist; im Gegenteil er sagte noch mal, dass wir in der falschen Schlange stehen würde.


    Möglicherweise gibt es nationale Regelungen ..........

  • .........


    1. Er wusste, dass ich deutscher Staatsbürger bin und ich und somit auch meine Frau nicht freizügigkeitsberechtigt sind.
    ......
    ..........


    Wieso bist du nicht freizügigkeitsberechtigt?


    Zitat

    Original von BMI
    Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Recht ist in Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert.


    Ich frage deshalb, weil ich es genau andersherum erlebt habe, als ich mit meiner Frau in Malta lebte.

  • Wieso bist du nicht freizügigkeitsberechtigt?



    ... ein Deutscher mit Wohnsitz Deutschland ist nicht freizügigkeitsberechtigt. Für ihn gelten nationale (hier deutsche) gesetze, nicht die Gesetze der EU.



    Du warst als Deutscher mit Wohnsitz Malta freizügigkeitsberechtigt.



    als kleines Beispiel:beim Aufenthaltsrecht wird beim Nachzug Ehefrau zu Ehemann bei freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern kein A1 verlangt..