TaasIlong79/Laufzettel

  • Hallo zusammen,


    ich bin zwar der Neue hier, hoffe trotzdem auf ein paar Ratschläge und gebe gleichzeitig das Versprechen ab, Euch über Neuigkeiten in meinem Fall auf dem Laufenden zu halten. Falls mein Anliegen hier schon mal thematisiert wurde, dann bitte schonungslos darauf verweisen! Ich gebe über meinen weiteren Verlauf natürlich trotzdem Auskunft.


    Ich führe seit zwei Jahren eine Fernbeziehung mit einer Filipina, habe sie bereits zwei Mal besucht und dabei auch ihre Familie kennen gelernt (die zu einem kleinen Teil - in Persona von zwei Tanten - bereits in Deutschland lebt) und möchte sie (hoffentlich im nächsten Jahr) in Deutschland heiraten. Die Zeit des getrennt seins macht uns beide nämlich langsam kirre.


    Mein Standesamt möchte von ihr die Geburtsurkunde (sie ist nicht spät registriert oder wie das heißt), eine Meldebescheinigung und die Ledigkeitsbescheinigung. Bis hierhin noch kein Problem, danach wird schwieriger: Das Standesamt möchte auch Einkommensnachweise, eine beglaubigte Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und eine beglaubigte Passkopie.
    Sie hat zwar einen Job, aber der befindet sich wohl in einer rechtlichen Grauzone (nee, nix mit nackter Haut, sondern Onlinewetten), bekommt deshalb keine Lohnzettel ausgehändigt. Kann man stattdessen angeben, dass sie arbeitslos ist oder eine Erklärung beifügen, die ihre Situation beschreibt? Oder wäre das irgendwann nachteilig?
    Die Standesbeamtin meinte, die beiden Beglaubigungen wären in der Deutschen Botschaft möglich, meine Freundin/Verlobte hat aber gehört, dass das nicht möglich wäre. Was stimmt?


    Ich freue mich über jede Antwort. Wer mehr über mich wissen möchte, darf gerne nachfragen.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Hallo zusammen,


    Ich führe seit zwei Jahren eine Fernbeziehung mit einer Filipina, habe sie bereits zwei Mal besucht und dabei auch ihre Familie kennen gelernt (die zu einem kleinen Teil - in Persona von zwei Tanten - bereits in Deutschland lebt) und möchte sie (hoffentlich im nächsten Jahr) in Deutschland heiraten. Die Zeit des getrennt seins macht uns beide nämlich langsam kirre.


    Etwas OT:


    Dann könntest du ja auch versuchen sie vorab mit SchengenVisum zum Besuch nach D zu holen. Wenn die Tanten als Einlader auftreten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Visum gewährt wird.
    Das hat aber jetzt nix mit dem Heiratsvisum zu tun ... nur nebenbei!


    Zitat


    Mein Standesamt möchte von ihr die Geburtsurkunde (sie ist nicht spät registriert oder wie das heißt), eine Meldebescheinigung und die Ledigkeitsbescheinigung.


    Da mit ziemlicher Sicherheit auch eine Urkundenprüfung angesetzt wird, sollte sie auch gleich die anderen Dokumente beibringen.
    Siehe dazu Merkblatt in der Botschaft (Konsularisches)


    http://www.manila.diplo.de/Ver…alisierung__Urkunden.html


    Auch wenn sie normal registriert ist, wird fast immer die UP verlangt... wenn nicht vom Standesamt dann später von der ABH. also lass es so früh wie möglich machen.


    meldebescheinigung ist übrigens das CTC (sidula)


    Zitat


    Bis hierhin noch kein Problem, danach wird schwieriger: Das Standesamt möchte auch Einkommensnachweise, eine beglaubigte Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und eine beglaubigte Passkopie.


    Das Formular für die Vollmacht für die Eheschliessung muss dir das Standesamt geben. Nennt sich Beitrittserklärung.


    Siehe hier:


    [Deutschland] Heiratsvisum: Änderung im Ablauf


    Auch die Passkopie kann die Botschaft dann beglaubigen.


    Zitat


    Sie hat zwar einen Job, aber der befindet sich wohl in einer rechtlichen Grauzone (nee, nix mit nackter Haut, sondern Onlinewetten), bekommt deshalb keine Lohnzettel ausgehändigt. Kann man stattdessen angeben, dass sie arbeitslos ist oder eine Erklärung beifügen, die ihre Situation beschreibt? Oder wäre das irgendwann nachteilig?


    .. ich bin zwar immer für die Wahrheit... jedoch in diesem Fall würde ich raten, sie als arbeitslos zu "deklarieren".
    Diese Angabe ist dazu da, die Gebühren für das Befreiungsverfahren beim OLG zu errechnen. Es wird dann dein Einkommen und ihrs zusammengerechnet... da ich davon ausgehe, dass sie keine 5000 Euro verdient, machen die paar Pesos bei den gebühren nichts aus...


    Zitat


    Die Standesbeamtin meinte, die beiden Beglaubigungen wären in der Deutschen Botschaft möglich, meine Freundin/Verlobte hat aber gehört, dass das nicht möglich wäre. Was stimmt?


    Es geht bei der Botschaft in Manila und auch beim Honorarkonsul in Cebu ... hören sagen von anderen pinays einfach ignorieren!

  • hallo, das AKTUELLE MERKBLATT ist vom Januar 2017


    Es enthält wichtige Änderungen, bzw. werden nicht benötigt ( Taufschein, Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde der Eltern usw......)



    Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung u. beglaubigte Kopie des Reisepasses wird NICHT im Original verlangt,....SCAN oder FAX ist ausreichend. Auch wenn in Philipp. was Anderes erzählt wird.


    Die Kosten für LBC, DHL o.ä. können für die Zusendung der Originale gespart werden.

  • Hallo hge,


    vielen Dank für deine Antworten, damit ist mir schon mal sehr geholfen.


    Das mit dem Schengen-Visum hatten wir auch schon überlegt. Zum Einen sind das aber keine Tanten ersten Grades, die bereits in Deutschland leben, zum Anderen wird ihr vermutlich ihre persönliche Situation (kein Lohnzettel, keine Kinder, kein großes Vermögen) zum Verhängnis. Zumindest nach allem, was ich so gehört und gelesen habe. Von daher wollen wir diesen - vermutlich nutzlosen - Versuch erst gar nicht wagen. Wir skypen/chatten seit anderthalb Jahren eigentlich täglich und bei den persönlichen Treffen lagen wir immer auf einer Wellenlänge. Von daher glaube ich, dass der Schritt nicht zu voreilig ist. Und im Zweifel hat man ja wohl nochmal 90 Tage Bedenkzeit, bevor man tatsächlich "Ja" sagen muss.


    Eine Nachfrage hätte ich aber doch noch: Müssen nur die Dokumente/Urkunden übersetzt werden, die mein Standesamt von meiner Verlobten haben will oder auch all das, was erst später der Botschaft vorgelegt wird? Und wie verhält es sich z.B. mit einer von ihr selbst in englischer Sprache verfassten Erklärung (im Zusammenhang mit ihrem Einkommen), muss sowas dann auch übersetzt werden?


    Danke und Grüße
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Hallo torapy69,


    TOP-Hinweis, danke. Ich hatte offenbar noch ältere Formulare, auf denen noch was von Heiratsurkunde der Eltern, Kopie der Geburtsurkunden der Geschwister und ggfs. Taufschein stand. Aber wenn die somit veraltet sind, können wir uns den zusätzlichen Aufwand dann ja sparen.


    Da mir meine Verlobte aber eh noch andere Dinge zuschicken muss (ihre Geburtsurkunde etc.) kommen wir an einem Postversand nicht vorbei. Da kann sie mir dann auch die Vollmacht und die Passkopie mitschicken.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • STOP :halt Jetzt bin ich verwirrt. Es gibt ein Merkblatt zur Beantragung eines
    Visums zur Eheschließung vom Januar 2017 und ein Merkblatt zur Legalisation und Urkundenprüfung in den Philippinen vom Dezember 2016. Das sind doch zwei komplett unterschiedliche Baustellen, oder?
    In letzterem steht nämlich auch was von Taufschein und Heiratsurkunde der Eltern etc. Und da eine UP ja wahrscheinlich ist, sollten diese Dokumente doch wohl besser besorgt werden ?(

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Eine Nachfrage hätte ich aber doch noch: Müssen nur die Dokumente/Urkunden übersetzt werden, die mein Standesamt von meiner Verlobten haben will oder auch all das, was erst später der Botschaft vorgelegt wird? Und wie verhält es sich z.B. mit einer von ihr selbst in englischer Sprache verfassten Erklärung (im Zusammenhang mit ihrem Einkommen), muss sowas dann auch übersetzt werden?


    Die Botschaft braucht generell keine Übersetzung..auch nicht für die vielen urkunden, die für die UP benötigt werden.


    Das Standesamt verlangt meist Übersetzungen für die verlangten dokumente.. das ist aber von Standesamt zu Standesamt verschieden.
    Genau und verbindlich kann das nur das für dich zuständige Standesamt sagen.. nur darauf würde ich mich verlassen.


    Ebenso muss dein standesamt dir sagen, ob die philipp. Urkunden vom DFA überbeglaubigt werden müssen.
    Da muss sich das Standesamt meist beim OLG kundig machen. (Befreiungsverfahren).. die DBM braucht generell auch nicht diese Überbeglaubigungen. Viele Standesämter bzw. OLGs brauchen diese Überbeglaubigungen nicht, weil eine UP ohnehin viel "gründlicher" ist.


    Falls ein affidavit of consent/advice abgegeben werden muss (je nach Alter), dann geht das nur über notary public ; dann muss dieses Dokument über RTC (Gericht) und DFA überbeglaubigt werden. Daran geht dann kein Weg vorbei.


    Die meist verlangte eigene Erklärung zur Ledigkeit sollte sie bei der Deutschen Botschaft abgeben; dann gibt es auch keine Probleme mit der Anerkennung hier. (das geht auch nur bei der deutschen Botschaft und nicht beim Honorarkonsul Cebu, weil es sich dabei um eine Beurkundung handelt)



    Das sind doch zwei komplett unterschiedliche Baustellen, oder?
    In letzterem steht nämlich auch was von Taufschein und Heiratsurkunde der Eltern etc. Und da eine UP ja wahrscheinlich ist, sollten diese Dokumente doch wohl besser besorgt werden


    Richtig... das eine gehört zum Antrag auf ein HeiratsVisum... das andere zur UP.

  • Nur mal angemerkt (Warum ist das Zitat unten?): Eine Frau aus einem anderen Kulturkreis, die du zweimal besucht und ansonsten nur gechattet/geskypt hast, kennst du im Alltag trotzdem so gut, dass du sie nach deutschem Recht und in Deutschland heiraten willst? Ich halte das für eine sehr schlechte Idee.


    Ich führe seit zwei Jahren eine Fernbeziehung mit einer Filipina, habe sie bereits zwei Mal besucht und dabei auch ihre Familie kennen gelernt (die zu einem kleinen Teil - in Persona von zwei Tanten - bereits in Deutschland lebt) und möchte sie (hoffentlich im nächsten Jahr) in Deutschland heiraten.

  • Nur mal angemerkt (Warum ist das Zitat unten?): Eine Frau aus einem anderen Kulturkreis, die du zweimal besucht und ansonsten nur gechattet/geskypt hast, kennst du im Alltag trotzdem so gut, dass du sie nach deutschem Recht und in Deutschland heiraten willst? Ich halte das für eine sehr schlechte Idee.



    Das ist Lebensberatung und gehört nicht in diesen Thread... falls der TS eine Diskussion darüber wünscht, dann bitte bei small talk .. aber hier konzentrieren wir uns bitte auf das behördliche!


    hge


  • Ich muss doch nochmal was nachfragen, danach dürften dann aber alle Klarheiten endlich beseitigt sein =)


    Ist die konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung das bei der NSO erhältliche CENOMAR oder vielmehr das CERTIFICATE OF NO IMPEDIMENT, welches man in der Botschaft bekommt?


    Danke und Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Eine Nachfrage hätte ich aber doch noch: Müssen nur die Dokumente/Urkunden übersetzt werden, die mein Standesamt von meiner Verlobten haben will oder auch all das, was erst später der Botschaft vorgelegt wird? Und wie verhält es sich z.B. mit einer von ihr selbst in englischer Sprache verfassten Erklärung (im Zusammenhang mit ihrem Einkommen), muss sowas dann auch übersetzt werden?


    Ebenso muss dein standesamt dir sagen, ob die philipp. Urkunden vom DFA überbeglaubigt werden müssen.


    Da du Deiner Email Adresse nach aus dem gleichen Landkreis stammst wie ich, brauchst du normalerweise nur die Geburtsurkunde und das Cenomar übersetzen lassen, so jedenfalls wollte es das OLG von uns vor 3 Jahren! Die Erklärung für das Einkommen würde ich weglassen, sie dient nur für die Gebühren! Auch eine Überbeglaubigung wollte das OLG Brandenburg nicht



    Ist die konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung das bei der NSO erhältliche CENOMAR


    Ja

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Als Randbemerkung was so in keinem Blatt der DBM steht weil es nur für die Philippinen relevant ist:


    Das CFO Zertifikat.


    http://www.cfo.gov.ph


    Ohne das kann die Holde nicht ausreisen.


    Partyevent

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Als Randbemerkung was so in keinem Blatt der DBM steht weil es nur für die Philippinen relevant ist:



    Das CFO Zertifikat.

    Wir reden von Papieren fürs deutsche Standesamt, damit eine Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis vom OLG gemacht wird. In Deutschland! Es sind die Forderungen des OLG relevant, die über das Standesamt kommuniziert werden. Normalerweise haben die OLG dafür auch Merkblätter. Wahrscheinlich ist auch das das Standesamt eine UP fordert. Der erste Weg ist erstmal zum örtlich zuständigen Standesamt wenn noch nicht geschehen ist. Da gibt es ggf eine Merkblatt.


    Danach kommt erst der Antrag auf Visum zur Eheschließung bei DBM. Dazu muss A1 Sprachnachweis vorhanden sein, soll also schon mal Lernen, weil die Prüfung ggf. nicht sofort klappt und das dann zum Drama wird (siehe andere Threads)


    Und dann kommt irgendwann das Seminar mit CFO Sticker, ganz am Ende, so in ungefähr 8-12 Monaten.

  • Vielen Dank an Euch alle für die zahlreichen Antworten.
    Und seid nett zueinander! Zum einen kann man manchmal vor lauter Buchstaben das Geschriebene nicht mehr sehen und zum anderen machen uns die (deutschen) Behörden bei vielem, was hier diskutiert wird, das Leben auch so schon schwer genug :476:
    Aber wie heißt es doch so schön: Was uns nicht umbringt...


    Ich halte Euch über meine Fortschritte auf dem Laufenden.


    Gruß
    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

  • Liebe Leidensgenossen!


    Ja ja, ich weiß, vor mittlerweile 6 Monaten habe ich versprochen, Euch regelmäßig auf dem neuesten Stand zu halten. Deshalb lieber spät als nie. Und offen gesagt bin ich nach 6 Monaten noch nicht sooo viel weiter.


    Ich fasse mal die Ereignisse seitdem zusammen:


    Die Sammelei der Unterlagen hat schon mal mehrere Wochen gedauert (v.a. bei ihr), meine Herzensdame hatte dann eine Urkunde vergessen, die musste sie nachsenden (hat beides mal umgerechnet je 40,- € gekostet). Ende August war dann alles beisammen.
    Geburtsurkunde und Cenomar habe ich anschließend übersetzen lassen. Die Frau, die das gemacht hat, habe ich über die Webseite des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer gefunden. Allerdings hatte sie etwas wichtiges auf der Geburtsurkunde übersehen, musste also nochmal ran.
    Ende September dann alles beim Standesamt abgegeben, Mitte Oktober kam dort die Info von der DBM an, dass die Unterlagen eingegangen wären. Die beauftragte Detektivin wurde schon nach drei, vier Wochen an allen drei aufgeführten Wohnorten vorstellig. Sie hat anschließend sogar mit meiner Verlobten telefoniert.
    Vor fünf Tagen kam dann über das Standesamt die Info, dass jetzt alles, was die Detektivin herausgefunden hat, in der DBM überprüft wird und dies mindestens zwei weitere Monate dauern wird. Von Nachfragen soll natürlich wie immer Abstand genommen werden.


    Zwei Fragen brennen mir nun auf der Seele: Standesamt und ABH haben mir mitgeteilt, dass ich das Formular 11/121 bzw. die VE erst dann bekomme, nachdem die Unterlagen beim OLG waren. Das heißt, solange muss auch noch mit dem Antrag in der DBM gewartet werden, oder? Denn beides wird ja auf dem Merkblatt verlangt. Das dürfte dann April oder noch später werden. In einem (allerdings älteren) Leitfaden habe ich jedoch gefunden, dass der Zeitpunkt des Antrages sogar während der UP sein kann. Aber das ist dann vermutlich nicht mehr up to date.


    In fünf Tagen geht's übrigens wieder für etwas mehr als 14 Tage rüber auf die Phills (im Oktober gebucht). Eigentlich wollte ich dann alle oben genannten Unterlagen fertig haben und mitnehmen und mir so den Versand sparen. Aber Hustekuchen.


    Edit: Hab ja noch was wichtiges unterschlagen: Hatte meiner Holden beim letzten Besuch ein Audio-Buch zum Deutsch lernen mitgebracht (A2/B1). Lernmaterialien für A1 haben wir dann online gefunden. Haben drei Monate lang fast jeden Tag per Skype ein bis zwei Kapitel gemeinsam beackert, sie hat zusätzlich auch noch Duolingo genutzt. Die Prüfung war Ende Oktober und sie hat mit 69% bestanden. Jetzt muss ich sie weiterhin bei Laune halten, damit sie nicht wieder alles vergessen hat, bis sie hier ist.

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)

    Einmal editiert, zuletzt von TaasIlong79 ()

  • Zwei Fragen brennen mir nun auf der Seele: Standesamt und ABH haben mir mitgeteilt, dass ich das Formular 11/121 bzw. die VE erst dann bekomme, nachdem die Unterlagen beim OLG waren. Das heißt, solange muss auch noch mit dem Antrag in der DBM gewartet werden, oder?


    Richtig... allerdings sollte man den Termin für die Antragsabgabe schon etwas früher machen.. zB während die Sachen beim OLG sind.
    Denn die Terminvergabe kann auch bis zu 3 Moate dauern. VE sollte man auch so spät wie möglich machen; (die ist nicht von der UP abhängig.
    )


    Zitat


    Denn beides wird ja auf dem Merkblatt verlangt. Das dürfte dann April oder noch später werden. In einem (allerdings älteren) Leitfaden habe ich jedoch gefunden, dass der Zeitpunkt des Antrages sogar während der UP sein kann. Aber das ist dann vermutlich nicht mehr up to date.


    Früher war das möglich; jetzt nicht mehr!

  • Die Prüfung war Ende Oktober und sie hat mit 69% bestanden. Jetzt muss ich sie weiterhin bei Laune halten, damit sie nicht wieder alles vergessen hat, bis sie hier ist.

    Ist doch schonmal Super, daß sie bestanden hat.
    Wenn sie dann hier ist, geht es sowieso weiter mit dem 1-jährigen Integrationskurs, der A2 und B1 beinhaltet.

  • Idealerweise kann ich nur empfehlen die Zeit zu nutzen und massiv weiter Deutsch lernen, idealerweise bis B1. Man spart sich dann diese momentan überlaufenen Immigrationskurse mit den "Neubürgern" und kann möglichweise deutlich schneller in den Arbeitsmarkt kommen. Nutze die Zeit :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo zusammen!


    Ich bin nun seit anderthalb Wochen wieder zurück in der Heimat, aber wie so oft ist nach dem Urlaub der Schreibtisch erstmal ziemlich voll und die Zeit, hier sogleich zu posten, arg begrenzt. Aber nun.


    Nach 8 Tagen auf Negros sind wir von Cebu aus für den Rest des Urlaubes nach Taipei geflogen. Der Mayon hatte glücklicherweise keine Auswirkungen auf unseren Flug, der Flieger von Cebu Pacific hatte wegen eines technischen Fehlers am Ende trotzdem knapp zwei Stunden Verspätung (war aber auch das einzige Mal). Bei der Ausreisekontrolle hatte die Beamtin etwas genörgelt, dass meine Verlobte keinen Dienstausweis ihrer Firma mit sich geführt hatte, nach kurzer Belehrung für das nächste Mal durfte sie dann aber doch ausreisen. 1620 PHP Travel Tax und 2x 750 PHP Terminal Fee sind aber dennoch eine Frechheit. Aber zumindest dürfte sich der erneute gemeinsame (Auslands-)Urlaub eher positiv auf das weitere Verfahren auswirken.


    Auf Taiwan haben wir uns zumeist in und um Taipei herum aufgehalten (kann ich nur empfehlen - von den Taiwanesen könnten sich die Deutschen (inkl. Regierung) in vielen Bereichen so einiges abschauen). Am 26.1. sind wir auch per Zug (günstig, pünktlich, komfortabel) nach Hualien gereist, um uns die Taroko-Schlucht anzuschauen. Bei der vorangehenden Tour durch die Stadt waren wir bei einem Halt keine 300 Meter von dem Hotel entfernt, das sich nach dem Erdbeben anderthalb Wochen später so arg zur Seite neigte und einige Menschen unter sich begrub. Da kommt man dann doch leicht ins grübeln.


    Und ich wäre nicht ich, wenn ich zu guter Letzt nicht noch eine Frage an Euch hätte: Die DBM hat jetzt die Unterlagen zur Urkundenprüfung seit knapp 4 Monaten bei sich liegen. Die Detektivin war bereits aktiv (schon im November), mehr ist seitdem aber nicht passiert. Kann man da schon an eine Untätigkeitsklage denken oder erst für die Zeit nachdem der Visumsantrag gestellt wurde?


    Ich wünsch Euch was!


    TaasIlong79

    "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geißler 1930-2017)