Board00/Familienzusammenführung Visum beantragt - weiterer Ablauf - Deutschland

  • Hallo zusammen,





    Ich und meine Frau haben in HKG im Oktober geheiratet.


    Am 05.Januar haben wir die Fehlenden Unterlagen (Original Heiratsurkunde, COMAR) abgegeben auf der DBM.


    Meine Heirat wurde auch schon in Deutschland registriert habe eine Deutsche Heiratsurkunde bekommen bei meinem Standesamt.





    Wie ist jetzt der Weitere Ablauf?


    Muss ich noch zum Ausländeramt oder müssen wir jetzt warten bis die DBM meine Frau anruft und Sie ihr Visa bekommt. Und die DBM setzt sich dann mit den Behörden in Deutschland auseinander?





    Kann man auch irgendwo nachfragen per Mail wie der Bearbeitungstand ist.





    ich danke schon einmal im Voraus

  • Servus Board00,


    ganz schön schlau von dir, die Heirat in Deutschland registrieren zu lassen. Erspart dir auf jeden Fall die Urkundenüberprüfung.


    Jetzt einfach cool bleiben, und abwarten.


    Oder


    Zur Ausländerbehörde gehen, denen deine Urkunden, Dokumente usw zeigen, und bitten eine Akte anzulegen. Dann geben die meistens schneller ihr OK zur Familienzusammenführung.


    Ab und zu beim Bundesverwaltungsamt anrufen, wie der Stand der Dinge ist.


    Servus


    Mikkie

  • ganz schön schlau von dir, die Heirat in Deutschland registrieren zu lassen. Erspart dir auf jeden Fall die Urkundenüberprüfung.

    Noch schlauer ist es für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis zu machen. Dann findet die UP bereits vor der Ehe statt und das Visum geht schnell.
    Die Nachregitsrierung löst im Regelfall eine UP durch das zuständige Standesamt aus. Sollte es nicht so gewesen sein, Glück gehabt.


    Bei Ehe und anschleißenden Visum kommt man im Regelfall nicht um eine UP herum. Die Frage ist nur wann sie stattfindet.

  • Servus Once,

    Zitat

    Bei Ehe und anschleißenden Visum kommt man im Regelfall nicht um eine UP herum. Die Frage ist nur wann sie stattfindet.

    Naja, kann das im Moment nicht 100 prozentig juristisch formulieren. Aber, die Beweiskraft einer deutschen Urkunde ist viel höher als die einer philippinischen Geburtsurkunde.


    Ich würde mir das Prozederre einer UP nicht gefallen lassen. Niemals!


    Servus


    Mikkie

  • Hallo ,



    Die Urkundenüberprüfung erfolgt aber nicht auf die Heiratsurkunde aus Hongkong , da diese mit einer Apostille versehen ist .


    Wenn , werden die Dokumente der Frau überprüft , sprich Geburtsurkunde ect ..


    Die Heirat kann in Deutschland beim Standesamt nachgetragen werden , ist aber kein muss .

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Antrag nun vollständig bei der DBM abgegeben wurde.


    Wie ist jetzt der Weitere Ablauf?


    Muss ich noch zum Ausländeramt oder müssen wir jetzt warten bis die DBM meine Frau anruft und Sie ihr Visa bekommt. Und die DBM setzt sich dann mit den Behörden in Deutschland auseinander?


    Im Prinzip musst du jetzt gar nichts mehr machen und darauf warten, dass sich die Behörde ABH oder die DBM meldet.


    Du kannst natürlich deine ABH kontaktieren und nachfragen, ob der Antrag schon dort ist. Aber das sollte man erst machen, falls man nach ca. 6 Wochen immer noch nichts gehört hat. Es dauer halt seine Zeit..



    Zitat


    Kann man auch irgendwo nachfragen per Mail wie der Bearbeitungstand ist.


    Ein Tracking System gibt es leider nicht.




    Zitat

    Ab und zu beim Bundesverwaltungsamt anrufen, wie der Stand der Dinge ist.


    http://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html


    Die können aber im Prinzip nur sagen, wann der Antrag von der Botschaft gekommen ist, und wann er der entsprechenden ABH zugeteilt wurde.
    Über den bearbeitungszustand könnte nur die ABH selbst Auskunft geben.

  • ich Danke euch allen für die Antworten. Da bin ich ja froh das ich mein Standesamt so einfach die deutsche Heiratsurkunde ausgestellt hat ohne viel Papierkrieg hatte sie innerhalb einen Tages. Original Heiratsurkunde aus HKG abgegeben per Mail kamen dann noch paar fragen zur Phil. Geburtsurkunde und konnte sie Abends schon abholen. Nun heißt es warten. hoffe das ich mir die UrkundenPrufung gespart habe dadurch. Werde berichten wie es weiter geht.

  • wie lang habt ihr denn gewartet von der Abegabe bis hin zur genehmigung des Visas

    Wir hatten in Las Vegas geheiratet und unsere Ehe dann Jahre später in Deutschland nach-registrieren lassen. Bei der Beantragung des Famzu Visums im letzten Jahr gab es ebenfalls keine Urkundenprüfung, weil die deutsche Eheurkunde ja bereits vorhanden war.

  • Visumantrag am 16. Mai gestellt, Visum wurde am 13.09 ausgestellt. Dauerte schon ziemlich lange. Aber passte noch halbwegs in unsere Terminplanung. Es gab allerdings auch einige Unklarheiten bezüglich des Sprachtests. Erst hieß es sie brauche keinen und dann haben wir erst Ende Juli erfahren das sie nun doch den A1 verlangen. Dann hat meine Frau schnell das Exam beim Goethe gemacht, bestanden und gut wars.

  • Original Heiratsurkunde aus HKG abgegeben per Mail kamen dann noch paar fragen zur Phil. Geburtsurkunde und konnte sie Abends schon abholen. Nun heißt es warten. hoffe das ich mir die UrkundenPrufung gespart habe dadurch. Werde berichten wie es weiter geht.


    Dann würde ich die deutsche Heiratsurkunde auch der DBM oder wenn der Antrag bei der ABH ist, der ABH zukommen lassen.
    Das könnte dann vielleicht eine drohende UP verhindern. Denn eine deutsche Urkunde sollte schon ohne Probleme von deutschen Behörden akzeptiert werden.
    Es steht aber immer noch im Raum, ob die Behörden Cenomar und phil. Geburtsurkunde überprüfen lassen wollen.
    Dein Standesamt hat offenbar drauf verzichtet, das heisst aber nicht, dass andere Behörden die UP doch sehen wollen.

  • Servus hge


    Zitat

    Es steht aber immer noch im Raum, ob die Behörden Cenomar und phil. Geburtsurkunde überprüfen lassen wollen.


    Dein Standesamt hat offenbar drauf verzichtet, das heisst aber nicht, dass andere Behörden die UP doch sehen wollen.

    Lieber hge


    Das würde ja bedeuten, das von einem deutschem Standesbeamten als Urkundsbeamter ausgestellte Heiratsurkunde nix wert ist. Das kann ich nicht glauben.


    Aber von einem philippinischem ,,Vertrauensanwalt,, erstelltes ,,Gutachten,, mehr Beweiskraft hat als eine deutsche Heiratsurkunde?


    Servus


    Mikkie

  • Das kann ich nicht glauben.


    Ist aber so.... :floet
    Kann bei der Geburt eines Kindes, bei der Einbürgerung, bei irgendwelchen anderen Personenanträgen jederzeit von jeder Behörde eine UP angeordnet werden, wenn es keine gibt! Die Hochzeitsurkunde bescheinigt nur die Hochzeit zwischen A & B, nicht aber die geprüfte Identität von A
    Man kann lebenslang Glück haben, oder auch nicht.... :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Es steht aber immer noch im Raum, ob die Behörden Cenomar und phil. Geburtsurkunde überprüfen lassen wollen.

    Eine deutsche Urkunde hat den Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit. Wenn eine Standesamt auf eine UP verzichtet ist das halt so, erstmal bindend für AV und ABH. Damit wäre die UP die Überprüfung der philippinischen Urkunden mit der deutschen. Das ganze wird dann 5 min dauern.


    Wird inhaltlich angezweifelt muss AV oder ABH das Standesamt bitten eine slche Überprüfung durchzuführen. Die Entscheidung liegt beim Urkundenbeamten des Standesamt. Das ganze wäre ein behördeninterner Vorgang und die Ermittlungen zur berichtigung eines deutschen Personenstandsregister müssten von Amts wegen erflgen. Die Kosten müsste auch deshalb nicht der Antragsteller zabe. Er hat mit Abgabe der deutschen Urkunde seine Schuldigkeit getan.


    o

  • Eine deutsche Urkunde hat den Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit. Wenn eine Standesamt auf eine UP verzichtet ist das halt so, erstmal bindend für AV und ABH. Damit wäre die UP die Überprüfung der philippinischen Urkunden mit der deutschen. Das ganze wird dann 5 min dauern.


    Es geht ja nicht nur um die Heiratsurkunde; die mag auf Grund der deutschen nachregistrierten HU ausserhalb des Focus für eine UP sein.


    Es geht aber auch um die Klärung der Identität und den Familienstand. Und dazu kann die Antragstellerin eben kein gesichertes oder legalisiertes Dokument vorlegen. Der Pass allein reicht nicht aus.. der Visumsleiter hat mir ein Urteil präsentiert, indem ein Gericht explizit festgestellt hat, dass neben Pass eine Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis verlangt werden kann.. und wegen unsicherem Urkundenwesen wären wir dann wieder bei der UP.


    Es mag auch so sein, dass sich im vorliegenden Fall DBM und ABH hinter der Entscheidung des Standesamtes "verstecken", weil die als "Fachleute" für Personenstandswesen auf die UP verzichtet haben. Aber da im Visumsverfahren jede Behörde selbstständig entscheiden kann, ist es eben nicht sicher, dass ABH und DBM dies auch tatsächlich tun. Vor allen Dingen bei spät registrierten.


    (Wir hatten ja oft genug den Fall, dass trotz apostillierter HU von HK eine UP durchgeführt wurde; eine apostillierte HU sollte doch im prinzip denselben Stellenwert haben wie eine deutsche HU oder ..??? ; es wurde ja dann auch nicht die HU geprüft, sondern die Geburtsurkudne und das Cenomar).

  • geht aber auch um die Klärung der Identität und den Familienstand. Und dazu kann die Antragstellerin eben kein gesichertes oder legalisiertes Dokument vorlegen

    Die Identität ist durch die deutsche Personenstandsurkunde geklärt. Der Antragsteller legt eine deutsche Urkunde vor. Damit ist die Anscheinsvermutung auf Seiten des Antragstellers. Alles andere sind Ermittlungen von Amts wegen, wenn Zweifel bestehen, und die haben die Behörden selber zu zahlen. Ich sehe keine Rechtsgrundlage den Antragsteller eine UP zahlen zu lassen.


    Es hat ja einen Grund warum die Standesämter meist sehr genau bei Nachbeurkundungen sind, eben die gesetzliche Beweiskraft deutscher Personenstandsurkunden.

    Zitat

    P
    durchgeführt wurde; eine apostillierte HU sollte doch im prinzip
    denselben Stellenwert haben wie eine deutsche HU oder ..??? ; es wurde
    ja dann auch nicht die HU geprüft, sondern die Geburtsurkudne und das
    Cenomar).

    Das ist falsch. Eine Legalisation oder Apostille beweißt nur die Richtigkeit der Urkunde, nicht des Inhaltes. Damit kann sie im deutschen Rechtskreis verwendet werden. Eine apostllierte dänische Eheurkunde mit philippinischen Ehepartner kann deshalb zu einer UP führen.


    Im Gegensatz hat eine deutsche Personenstandsurkunde inhaltliche Beweisskraft. Und macht die AV doch eine Überprüfung und verlangt vom Antragsteller eine Gebühr ist das IMHO rechtswidrig.

    Einmal editiert, zuletzt von Once ()

  • Die Identität ist durch die deutsche Personenstandsurkunde geklärt. Der Antragsteller legt eine deutsche Urkunde vor.



    Seit wann ersetzt eine Heiratsurkunde einen Identitätsnachweis? Die HU beweist nur, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt geheiratet wurde.
    Ob die Identitäten stimmen, kann man aus dieser HU nicht herauslesen.


    Dass diese HU wegen des Versäumnisses des Standesamtes dazu führt, dass alle anderen Ämter formal (juristisch) nicht mehr berechtigt wären, eine UP durchzuführen, ist mE nicht richtig.

  • Seit wann ersetzt eine Heiratsurkunde einen Identitätsnachweis? Die HU beweist nur, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt geheiratet wurde.
    Ob die Identitäten stimmen, kann man aus dieser HU nicht herauslesen.


    Dass diese HU wegen des Versäumnisses des Standesamtes dazu führt, dass alle anderen Ämter formal (juristisch) nicht mehr berechtigt wären, eine UP durchzuführen, ist mE nicht richtig.


    So ist es....ich kenne eine Familie mit deutscher Heiratsurkunde (Dänemark geheiratet und im deutschen Standesamt "umschreiben" lassen). 2 Jahre später kam das erste Kind.....da der alte Standesbeamte im Ruhestand war, verlangte der neue eine UP, um dem Kind eine GU auszustellen! Man versuchte mittels Anwalt dagegenvor zu gehen....ohne Erfolg, da rechtlich einwandfrei!
    Es gab dann Probleme bei der UP (welche gerichtlich im Heimatland geklärt werden mussten), dass war von D aus sehr aufwendig und kostete einen deutlich vierstelligen Eurobetrag...das Kind hatte 2 Jahre keine GU

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Auch wir haben in Hongkong geheiratet.
    Muss die HU in Honkong bei der deutschen Botschaft mit einer Apostille versehen werden oder gibt es auch die Möglichkeit die HU in D legalisieren zu lassen.
    In nehme an, dass das hiesige Standesamt eine Urkunde aus Hongkong nicht akzeptiert.

    Die Botschaft stellt nicht die Apostille aus. Das wäre ja so, als würde z.B. die australische Botschaft in Berlin beglaubigen, dass die Angaben auf einer deutschen Geburtsurkunde richtig sind.


    Ausgestellt wird die Apostille zu einer Heiratsurkunde aus Hong Kong nur vom High-Court (Gericht) in Hong-Kong.
    Ist ein Dokument aus Hong Kong mit einer Apostille überbeglaubigt, wird es hier als verbindlich akzeptiert. Weil Deutschlandund - wie Hong Kong - dem Haager Abkommen beigetreten sind, dass das Apostillen-Verfahren regelt.