Ein Visum gilt i.d.R. nicht länger als 90 Tage....sie muss eine AE beantragen! Die gilt dann zwischen 1- 3 Jahre....kann sie nach 3 Jahren kein B1 Deutsch vorweisen, gibt es nur immer wieder 1 Jahr zu den vollen Kosten
wird aber auch unterschiedlich in den bundesländern gehandhabt --meine frau bekam erst 1 jahr die AE danach 2 jahre und nach 3 jahren die unbefristete ohne irgendwelche nachweise von B1 oder sonst irgendwas ..sie wurde ja als sie kam auch nicht zum intergrationskurs verpflichtet