Andre811/Schwanger, was nun????

  • Ein Visum gilt i.d.R. nicht länger als 90 Tage....sie muss eine AE beantragen! Die gilt dann zwischen 1- 3 Jahre....kann sie nach 3 Jahren kein B1 Deutsch vorweisen, gibt es nur immer wieder 1 Jahr zu den vollen Kosten

    wird aber auch unterschiedlich in den bundesländern gehandhabt --meine frau bekam erst 1 jahr die AE danach 2 jahre und nach 3 jahren die unbefristete ohne irgendwelche nachweise von B1 oder sonst irgendwas ..sie wurde ja als sie kam auch nicht zum intergrationskurs verpflichtet

  • AE danach 2 jahre und nach 3 jahren die unbefristete ohne irgendwelche nachweise von B1 oder sonst irgendwas

    Das ist dann aber schon sehr lange her...seit Jahren gibt es keine NE mehr ohne nachgewiesene Sprachkenntnisse


    (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 9 Niederlassungserlaubnis

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ich hab jetzt echt mal auf den aufenthaltstitel geschaut.. da steht wirklich niederlassungserlaubniss unbefristet drauf ...aber wie geht das? normalerweise muß man doch 60 monate in die rentenkasse eingezahlt haben,,B1 nachweisen etc.pp,

    gültig ist der titel bis 2020 also genau so lange wie der pass

    was passiert dann wenn sie einen neuen pass bekommt??

    bin gerade etwas verwirrt lol

  • aber wie geht das?

    Versehen der ABH

    ormalerweise muß man doch 60 monate in die rentenkasse eingezahlt haben,,B1 nachweisen etc.pp,

    es reicht auch wenn du die 60 Beiträge voll hast...B1 und "Leben in Deutschland" braucht sie aber definitiv :D

    gültig ist der titel bis 2020 also genau so lange wie der pass

    was passiert dann wenn sie einen neuen pass bekommt??

    Dann muss sie Ersatz beantragen bei der ABH...da fällt es entweder auf, dann gibt es nur 1 Jahr (ohne B1) oder es fällt nicht auf....50:50 :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist dann aber schon sehr lange her...seit Jahren gibt es keine NE mehr ohne nachgewiesene Sprachkenntnisse

    Aber diese ganzen Bestimmungen für die NE gelten doch sicherlich nur für Neufälle?


    Meine Frau hat seit "Ewigkeiten" eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (jetzt NE). Im letzten Jahr haben wir auf eAT umgestellt. Sie musste keinerlei Fragen beantworten oder irgend welche Nachweise beibringen. Ihr eAT ist weiterhin unbefristet. So wie man uns bei der ABH sagte, muss die eAT erneuert werden, wenn ein neuer Reisepass ausgestellt wird.


    Gruß

    roha

  • Aber diese ganzen Bestimmungen für die NE gelten doch sicherlich nur für Neufälle?

    Ja, für alle die nach Änderung des Gesetzes eingereist sind und die 1. AE bekommen haben. Das muss so um 2012 gewesen sein

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • ber diese ganzen Bestimmungen für die NE gelten doch sicherlich nur für Neufälle?

    Für Personen die erstmalig eine NE beantragen. Wir reden hier nicht von der Erneuerung des eAT, wenn der Pass ausläuft. Eine NE ist grundsätzlich unbefristet, der eAT einfach nur der Nachweis der NE. Der Nachweis muss erneuert werden, die NE an sich nicht.

  • Wer schon vor September 2013 einen AT zur FZF zum Deutschen besessen hat, musste für eine NE nur A1 nachweisen.


    Seitdem muss B1 nachgewiesen werden. Leben in Deutschland Kurs war noch nie Voraussetzung für die NE nach 28 II AufenthG.

  • Leben in Deutschland Kurs war noch nie Voraussetzung für die NE nach 28 II AufenthG.

    Indirekt. Wird man zum Integrationskurs verpflichtet wird eine AE nur langfristig verlängert wenn auch der Teil Leben in Deutschland efolgreich abgeschlossen wird.


    IMHO steht deshalb im §28 (2) AufenthG der Satz "In der Regel zu erteilen"

  • AE wäre jeweils nur ein Jahr, aber Wechsel zur NE ist trotzdem möglich und das nach Ende der Gültigkeit der ersten AE, so dass die sowieso nie verlängert werden muss.


    Regelerteilungsvoraussetzungen nach Paragraph 5 müssen erfüllt sein, dazu gehört nicht der Integrationskurs.

  • ich hab jetzt echt mal auf den aufenthaltstitel geschaut.. da steht wirklich niederlassungserlaubniss unbefristet drauf ...aber wie geht das? normalerweise muß man doch 60 monate in die rentenkasse eingezahlt haben,,B1 nachweisen etc.pp,

    gültig ist der titel bis 2020 also genau so lange wie der pass

    was passiert dann wenn sie einen neuen pass bekommt??

    bin gerade etwas verwirrt lol

    Macht euch keine Gedanken, bei der Übertragung wird nichts mehr geprüft. Sie würde die NE sogar bekommen, wenn der LU nicht mehr gesichert wäre

  • Regelerteilungsvoraussetzungen nach Paragraph 5 müssen erfüllt sein, dazu gehört nicht der Integrationskurs

    hast du ein reales Beispiel, am Besten mit Gerichts Az? Ich kenne Fälle das wird es von der ABH verweigert und eine AE über 12 Monate erteilt. Wir reden hier aber von einer Verpflichtung zum Integrationskurs

  • Erteilung der NE nach 28 II kommt häufig genug vor. In den AVwv steht dazu ausdrücklich:

    "Hinsichtlich der Erteilung der

    Niederlassungserlaubnis nach Absatz 2 Satz 1

    findet § 9 keine Anwendung."


    Aber, wer B1 schafft, für den ist der Leben in Deutschland Test ohnehin ein Witz. Durchfallquote ist bei unter 1 % und ich schätze Durchfallquote, gegeben dass B1 bestanden wurde, ist unter 1 promille. Damit wird es kaum Fälle geben, die B1 haben, aber nicht Leben in Deutschland. Und wenn sich die ABH in solchen Fällen quer stellt, können sie entweder für 32 Euro schnell den Test machen oder beim VG klagen. Echte Deutsche klagen natürlich :D