Nach der Hochzeit in Dtl. - Offene Fragen (Hartz4, Behördengänge etc.)

  • Ich stelle mir gerade die Frage, ob meine Verlobte und zukünftige Ehefrau einen Anspruch auf Stütze vom Staat hat, nachdem wir geheiratet haben?


    Ich habe den Thread mal in dieser Form erstellt, weil mir sicherlich noch ein paar weitere Fragen einfallen, allerdings erst nach und nach.


    Happy New Year 2019! :cheers

  • spielt dabei das Einkommen des Partners (in dem Falle von mir) eine Rolle?

    Ja was denn sonst?


    Ihr beiden bildet quasi eine Bedarfsgemeinschaft; und wenn das gemeinsame Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt, kann man "Stütze" beantragen. Oder denkst du, du könntest 5000 € verdienen und trotzdem "Stütze" für deine Frau beantragen, weil sie nichts verdient?

  • Stütze gibt es nicht, das ist das falsche Wort.

    Um Harz4 zu bekommen muss man den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Stütze hat Schröder abgeschafft.

    Es gibt zwar immer noch Geld vom Sozialamt aber die Auflagen sind noch strenger als bei hartz4 und Jobcenter.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Meine Verlobte kommt jetzt doch schon 3 Tage eher als geplant nach Dtl. - sie hat ein Visum ab 16.1. und kommt am 23.1.


    Auf der Verpflichtungsurkunde steht allerdings der 26.1. als Einreisedatum drauf. Meint ihr, das könnte zu Problemen bei der Einreise führen und ich sollte das im Vorfeld mit der ABH klären?


    Reisekrankenversicherung hab ich schon geändert, also daran sollte es nicht scheitern.


    MfG

  • Meine Verlobte kommt jetzt doch schon 3 Tage eher als geplant nach Dtl. - sie hat ein Visum ab 16.1. und kommt am 23.1.


    Auf der Verpflichtungsurkunde steht allerdings der 26.1. als Einreisedatum drauf. Meint ihr, das könnte zu Problemen bei der Einreise führen und ich sollte das im Vorfeld mit der ABH klären?


    Da hat die DBM aber nicht aufgepasst. Sie hätte das Visum erst ab dem 26.1. vergeben dürfen...

    Aber wegen der 3 Tagen würde ich nichts unternehmen. Es ist ohnehin sehr sehr selten, dass die BuPol bei der Einreise das sehen will … und wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie sie dann 3 tage festhalten -:) ….

  • Da hat die DBM aber nicht aufgepasst. Sie hätte das Visum erst ab dem 26.1. vergeben dürfen...

    Aber wegen der 3 Tagen würde ich nichts unternehmen. Es ist ohnehin sehr sehr selten, dass die BuPol bei der Einreise das sehen will … und wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie sie dann 3 tage festhalten -:) ….

    Ja, das dachte ich mir auch. Irgendwie komisch wenn sie ne Verpflichtungsurkunde zur Antragstellung verlangen und dann kurz vor Visa-Vergabe fragen, an welchem Datum sie gern einreisen möchte...


    Ich werds einfach so lassen. Du hast Recht. Wegen 3 Tagen, und wenn es zu Problemen kommt bin ich ja im Flughafen. Fingers crossed.

  • Auf der Verpflichtungsurkunde steht allerdings der 26.1. als Einreisedatum drauf. Meint ihr, das könnte zu Problemen bei der Einreise führen und ich sollte das im Vorfeld mit der ABH klären?

    Ja, das könnte sogar zu üblen Problemen führen. Sollte die BP die VE überprüfen (50% Risiko), lässt man Sie nicht einreisen! Das könnte zu langen, problembehafteten Wartezeiten mit extremen Stress führen, bis hin zur Wiederausreise (wenn Deutschland nicht die 1. Schengeneinreise ist).

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja, das könnte sogar zu üblen Problemen führen. Sollte die BP die VE überprüfen (50% Risiko),

    … mit der Betonung auf "könnte".. es handelt sich ja hier nicht um ein SchengenVisum, sondern ein nationales Visum und dazu ist es ja auch juristisch unklar, ob die VE nicht auch vor dem dokumentierten Einreisedatum gültig ist. Denn sie ist ja auf jeden Fall auch nach dem dokumentierten Ausreisedatum weiterhin gültig .. bis max. 5 Jahre.


    Dazu kommt, dass die BuPol ja auch weiß, dass die DBM ohne VE kein Visum ausstellen würde. Wenn die DBM dann tatsächlich Fehler gemacht hätte, sollte das dann nicht der Antragsteller bei der Einreise ausbaden.


    Bei meinem Schwager wurde letztes Jahr die VE überhaupt nicht kontrolliert. Es wäre auch nicht möglich gewesen.. er hatte sie schlichtweg … vergessen. Daher halte ich das 50% Risiko für zu hoch... würde bedeuten, dass die VE von jedem 2.ten kontrolliert wird.


    Falls der TS es genau wissen will, kann er ja auch mal eine Anfrage an die BuPol stellen:


    https://www.bundespolizei.de/W…kfurt/frankfurt_node.html

  • es handelt sich ja hier nicht um ein SchengenVisum, sondern ein nationales Visum und dazu ist es ja auch juristisch unklar, ob die VE nicht auch vor dem dokumentierten Einreisedatum gültig ist.

    Da die beiden aber nicht verheiratet sind, ist es juristisch wie ein "Schengenvisum"....d.h. sie kann auch ohne Hochzeit untertauchen! Es gibt keine Haftung des Ehemannes. In Berlin wird momentan sehr viel die VE geprüft, weil es massive Probleme mit "illegalen Migranten" an den Airports gibt!


    Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, muss aber der TE selber wissen! Solchen Stress will niemand haben! Kann aber auch gut gehen! Spricht die Dame nicht verhandlungssicher englisch und ist "welterfahren" und selbstbewusst würde ich das vorher genau checken! Denn der TE kann im Notfall nicht helfen, zumindest nicht am Anfang!

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  • Da die beiden aber nicht verheiratet sind, ist es juristisch wie ein "Schengenvisum"....d.h. sie kann auch ohne Hochzeit untertauchen! Es gibt keine Haftung des Ehemannes.

    Das ist ja alles richtig... aber die Bedingungen für eine legale Einreise sind ja immer noch: ein gültiger Pass und ein gültiges Visum. Sonst nichts. Von einer zwingend gültigen VE bei Einreise habe ich noch nie gehört.. eine VE dient bei Einreise höchstens als sogenanntes supporting document; ein Fehler oder ein fehlerhaftes Dokument ist noch lang kein Grund jemanden abzuweisen. Da sollten auch noch andere Indizien für eine geplante illegale Einreise sprechen.

    Die BuPol könnte ja auch Rücksprache mit der DBM nehmen.


    Aber wie erwähnt: eine Mail an die BuPol kann man ja auch machen...

  • Das ist ja alles richtig... aber die Bedingungen für eine legale Einreise sind ja immer noch: ein gültiger Pass und ein gültiges Visum. Sonst nichts.

    Sicher???


    Die Bundespolizei schreibt


    Zitat

    Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige für einen geplanten Besuchsaufenthalt den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.


    https://www.bundespolizei.de/W…us-Drittstaaten_node.html

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  • er hat schon recht, denn das sind doch eh die Voraussetzungen für das Visum oder nicht ?

    Ja, eine gültige VE...die hat sie aber nicht! Steht doch alles in dem Link! Das steht "gültiges Visum" und darüber hinaus! Bei meiner Frau wurde das auch geprüft bei Einreise mit Hochzeitsvisum!

    Kann aber muss nicht....wenn aber, dann bedeutet es massiven Stress! Und dann steht eine "möglicherweise" kleine, schüchterne Pinay ohne jede Erfahrung im Reisen, mit nicht perfektem Englisch und absoluter Hochachtung (Angst) vor Uniformträgern am Counter einem BP gegenüber, der ebenfalls kein gutes Englisch spricht! Mir wäre das zu Risikobehaftet!


    Zitat

    Für Drittstaatsangehörige, die nach Deutschland einreisen möchten, gilt Folgendes:

    • Grundsätzlich wird ein für den Zeitpunkt des Aufenthaltes gültiger und anerkannter Reisepass benötigt. Der Reisepass ist gültig, wenn er mindestens noch drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zeitlich gültig und innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt worden ist.
    • Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich ein Visum, sofern dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-VISUM-Verordnung) vorgeschrieben ist. Die bei der Beantragung des Visums gespeicherten Fingerabdrücke werden bei der Einreisekontrolle elektronisch überprüft.
    • Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige für einen geplanten Besuchsaufenthalt den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.

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  • Jetzt mal die Kirche im Dorf lassen: es geht hier um 3 Tage … ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall keine Einreise erlaubt wird. Irgendwo muss ja auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.


    Wie schon 2 mal gesagt: Man kann die BuPol anschreiben ….

  • ….


    Wie schon 2 mal gesagt: Man kann die BuPol anschreiben ….

    So ist es, du hast es schon mehrfach erwähnt und er sollte die BuPoi schon angeschrieben haben um zu erfahren wie die Sachlage ist. Und wenn er es noch nicht gemacht hat sollte er es noch machen sie anschreiben.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Ja, eine gültige VE...die hat sie aber nicht! Steht doch alles in dem Link!

    dort steht:



    Zitat

    Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige für einen geplanten Besuchsaufenthalt den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.



    Ich sehe hier nichts von VE.… um mal pingelig zu sein.


    Als Nachweis reicht es doch auch aus, dass der zukünftige Ehemann den Lebensunterhalt bestreiten wird. Zur Not kann die BuPol den Verlobten, der draußen wartet hinzuziehen. Das ist doch bei einem Hochzeitsvisum ziemlich glaubwürdig.


    Und ob die fehlenden 3 Tage in der VE als nicht vorhandene Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts gedeutet werden, ist doch Auslegungssache.. zur Not wird sie eben nach den 3 tagen zurückgeschoben.... und dann kann man sie nicht mehr abschieben, weil die VE plötzlich gültig ist... das Ganze ist doch absurd.. Ich gehe sogar davon aus, dass die DBM diese Diskrepanz VE/Einreisedatum gesehen hat und trotzdem das Visum erteilt hat.

    Dazu gehe ich davon aus, dass der TS sich nicht der Verantwortung entziehen könnte, wenn in den ersten 3 tagen nach einreise etwas passieren würde... was ohnehin sehr unwahrscheinlich ist.

  • Das ging ja ziemlich heiß her hier.


    Ich sehe da eigentlich auch kein Problem wegen den 3 Tagen. Im Endeffekt habe ich doch aufm Ausländeramt geschworen, dass ich verantwortlich bin. Das einzige was ich tun könnte wäre nochmal zum Ausländeramt zu gehen und entweder eine neue Verpflichtung aussprechen oder das Datum der alten um 3 Tage nach vorn zu schieben. Es geht ja darum, was im System steht, oder?


    Vielleicht wäre es auch noch ganz interessant zu wissen, dass meine Verlobte schon 2 Mal für je 3 Monate in Deutschland war.


    Und ja, ich werde am Tag der Einreise vor Ort sein. Sollte es dann zu irgendwelchen Problemen kommen, kann ich immernoch eine Verpflichtung abgeben für die 3 Tage. Ich frage mich halt, warum die DBM diesen "Fehler" macht?!


    Davon mal abgesehen steht hier ja wirklich gar nix darüber drin, was tatsächlich bei Einreise vorgezeigt werden muss - außer das Visum.

    • Darüber hinaus müssen Drittstaatsangehörige für einen geplanten Besuchsaufenthalt den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen. Sie müssen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.


    Soll ich die BP denn jetzt mal anschreiben und ihr die Sachlage schildern?

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