https://ind.nl/eu-eer/Paginas/…andere-nationaliteit.aspx.
schaut in Ruhe diesen Link, ist sehr interessant
https://ind.nl/eu-eer/Paginas/…andere-nationaliteit.aspx.
schaut in Ruhe diesen Link, ist sehr interessant
Ich wüsste jetzt nicht, was das bringen sollte. In dem Papier geht es in erster Linie um NL...
Wenn keine Argumente folgen ……….
ist aber trotzdem schengenvisa und einfacher
Verstehe den Link auch nicht ganz.
Es geht um die Niederlande und wie Visavergabe, Einbürgergung und anderes gehandhabt werden. Nicht nur Schengen-Visa.
Die Drittländer-Thematik ist interessant, ich hätte da mittlerweile auch Einiges dazu zu sagen. Allerdings geht es hier bei 99% um DACH, da wird sich keine interessante Diskussion entwickeln.
Sehr deutlich ist dort aber auch angemerkt, dass ein Rückflugticket auch bei den Niederländern NICHT als Rückkehrwille anerkannt wird. Es müssten schon ein Eigenheim und/oder Kinder im schulpflichtigen Alter sein. Wenigstens sind die gleich ehrlich...
Ich werde die sache angehen wenn ich wieder in Holland bin,Versicherung abschliessen kann ich bei meiner Bank ( Rabobank), muss trotzdem zum Geemendehuis in Beek Ubbergen und nachfragen ob das Einladungsschreiben in deutsch, English oder Niederlaendisch verfasst werden soll
Erstellung des Visum faellt unter Freizuegigkeits Visum.
Ich bin Ehrlich, freue mich wenn meine Frau kommt, den es gibt etwas, so hoffe ich zu Feiern, letzten November habe ich die Einbuergerung beantragt, lebe und arbeite schon viele Jahre dort, spreche und schreibe Hollaendisch fliessend. meine Einbuergerung wuerde ich gerne mit meine Frau Feiern.
Meine Frau wird auf jeden Fall nach 90 Tagen die Niederlande verlassen, wir fliegen zusammen zurueck auf die Philippinen
das mit dem Visum steht ja auch bald fur mich an, habe deshalb mal bei VFS Global reingeschaut und folgendes gefunden
Familienmitglieder sind:
Ehepartner / Partner / Ehepartner
Die direkten Nachkommen (Kinder), die unter 21 Jahre alt sind oder unterhaltsberechtigt sind, sowie die des Ehepartners oder des Partners.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in diese Kategorie fällt. Anträge auf Schengen-Visa für diesen Zweck sind kostenlos; Servicegebühren fallen an, wenn der Antrag in einem Visa-Servicecenter eingereicht wird.
Die Richtlinie 2004/38 / EG regelt die Visaerleichterung und die Befreiung von der Visumpflicht für Familienangehörige, deren Staatsangehörige die Staatsangehörigkeit eines Visums benötigen und die EU / EWR / Schweiz angehören, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (oder ausgeübt haben). Sie können Anspruch auf ein entspanntes (kostenloses und beschleunigtes) Visumverfahren haben. Ein EU / EWR / Schweizer Staatsbürger übt sein Recht auf Freizügigkeit aus, wenn er in einen anderen Mitgliedstaat zieht oder sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen hat
Berechtigung
Sie sind berechtigt, wenn Sie objektiv nachweisen können, dass alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie sind Familienmitglied eines EU / EWR / Schweizers.
(Dazu gehören ein Ehepartner,
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie für die Erleichterung des Visums in Frage kommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie alle diese Kriterien erfüllen, wenn Sie Ihren Schengen-Visumantrag (Typ C) einreichen. Das beschleunigte Verfahren bedeutet, dass Sie die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Fragen auf dem Schengen-Visumantragsformular, das die Nummern 19, 20, 31, 32, 33 und weniger Belege sind, nicht beantworten müssen. Familienangehörige von EU-, EWR- oder Schweizer-Bürgern müssen Dokumente vorlegen, um ihre Beziehung zu belegen, und die Felder 34 und 35 des Visumantragsformulars ausfüllen. Auf die Schengen-Visumgebühr wird verzichtet.
meine bitte an alle die sich damit auskennen, ist dass alles so richtig? Man braucht 5 Felder nicht ausfuellen und es wird keine Visumgebuehr verlangt
Bevor ich einen Bockmist verzapfe frage ich lieber Euch die von der Materie mehr Ahnung habt als ich
LG
HWK
edit
Themen zusammengefügt
hge
Wenn du EU-freizügigberechtigst bist, kannst das das so machen!
(also als Bürger der NL in D wohnst und arbeitest oder umgekehrt)...
Ist deine Ehefrau in NL dann hat sie Anspruch auf eine verblijfskaart. Die Karte selbst mag befristet sein, des Aufenthaltsrecht aufgrund EU-Freizügigkeit ist unbefristet, solange du dort lebst und arbeitest. Wenn ihr aber nur noch vorübergehend bleibt kann es sein das die NL sich die Austellung der verblijfskaart sparen will. Ich würde sie trotzdem ausstellen, wenn z.B später mal ein Zuzug nach DEU geplant ist kann man Nachweisen das man als DEU zusammen mit der ausländischen Ehefrau in den NL die EU-Freizügigkeit genossen hat, dann gelten auch in DEU die verieinfachten Verfahren.
Eigentlich brauch sie keine MVV sondern nur ein einfaches Visa, MVV ist ja eine temporäre Aufenthaltserlaubnis. Aber wie auch DEU hält sich die NL da manchmal nicht an EU Recht und verucht das nationale Verfahren durchzuziehen als wäst du niederländischer Staatsangehöriger.
Die Seite der IND:
Ist deine Ehefrau in NL dann hat sie Anspruch auf eine verblijfskaart. Die Karte selbst mag befristet sein, des Aufenthaltsrecht aufgrund EU-Freizügigkeit ist unbefristet, solange du dort lebst und arbeitest. Wenn ihr aber nur noch vorübergehend bleibt kann es sein das die NL sich die Austellung der verblijfskaart sparen will. Ich würde sie trotzdem ausstellen, wenn z.B später mal ein Zuzug nach DEU geplant ist kann man Nachweisen das man als DEU zusammen mit der ausländischen Ehefrau in den NL die EU-Freizügigkeit genossen hat, dann gelten auch in DEU die verieinfachten Verfahren.
HWK will ja wohl in wenigen Wochen die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, um die Niederländische anzunehmen (neben einer weiteren die er hat)...dadurch würde es keine Freizüigkeit mehr geben, da seine Frau erst nach annehmen der neuen Staatsbürgerschaft nach Europa kommen soll
HWK will ja wohl in wenigen Wochen die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, um die Niederländische anzunehmen (neben einer weiteren die er hat)...dadurch würde es keine Freizüigkeit mehr geben, da seine Frau erst nach annehmen der neuen Staatsbürgerschaft nach Europa kommen soll
deshalb habe ich auch mit dem IND telefoniert, war gar nicht so einfach Auskunft zu bekommen da ich mich Indentifizieren musste, nachdem ich meine BSN-Nr gab, mein Gebutsdatum und meinen Namen gab man mir Auskunft
Bis spaetestens 1 November werde ich Eingebuergert
das passt alles das meine Frau Ihr Visum Beantragen kann
MVV Visa kann ich in NL schon beantragen, muss vorher noch zur NL Botschaft um dort Reisepass, Marriege Contract und Geburtsurkunde legalizieren lassen( ist wie bei DBM) wo Fingerprints, ich weiss es nicht, dann noch ein Medical Check auf Tuberkolose, das wollen wir naechste Woche in Angriff nehmen, mit Vollmacht meiner Frau kann ich alles von NL Botschaft bekommen
Mit der NL Botschaft zwecks Legaliesierung aller Dokumente Fehlanzeige. habe gestern meine email geoeffnet und fand ne mail von NL Botschaft, seid Januar 2016 keine Legalisation mehr. Alles Dokumente muessen von der DFA Legaliesiert und Beglaubigt werden( Red Ribbon wird in NL anerkannt), selbst Medical Check muss legaliesiert und Beglaubigt werden. Was solls, habe die letzten 3 Wochen noch einige Rennereien. was gemacht werden muss muss gemacht werden