Truman / Ehefähigkeitszeugnis

  • wie gesagt, 4 Wochen nach Beantragung des Termins hatten wir noch keinen erhalten, ich habe dann die Visumsstelle angeschrieben zwecks follow-up, wurde erst pauschal auf die Wartezeit verwiesen, aber am nächsten Tag kam dann die Mail mit dem Termin. Zufall?

    Dieser ist leider erst im Juli, also 5 Monate Wartezeit anstatt wie angegeben 4.


    Zeitgleich wurde auch die UP abgeschlossen. Mein Zeitplan liegt somit voll im Soll, wenn jetzt nicht die Einreisesperre wäre...... geplant war ja im April oder Mai zu heiraten...

    Sollte der travel ban Mitte April wieder aufgehoben sein (was ich eher nicht denke) wäre der Termin noch zu retten, aber was, wenn nicht? Könnte man alles bisher erreichte mit relativ wenig Aufwand in ein Hochzeitsvisum abändern, sodass wir in D heiraten können?




    zur Übersicht; was bisher geschah:

    16.09.2019: Abgabe der Unterlagen für UP im Standesamt

    07.10.2019: Eingang bei der Botschaft

    16.10.2019: Besuch Vertrauensanwalt am Wohnort

    15.12.2019: Prüfung durch Vertrauensanwalt abgeschlossen

    04.02.2020: Beantragung eines Termins für FZV

    02.03.2020: UP abgeschlossen

    11.03.2020: UP bei Standesamt eingegangen; Termin für FZV erhalten

    06.07.2020: Termin für FZV

  • Nachdem ich Plan A fürs Erste abhaken kann mal folgendes Gedankenspiel:


    Sollte am 18. Mai die Botschaft öffnen und die Ausgangsbeschränkung entsprechend gelockert werden, könnte meine Verlobte dort die eidesstattliche Versicherung abgeben. Zusammen mit ihren Einkommensnachweisen (für Befreiung vom EFZ / OLG) würde sie mir diese per Express zusenden, sofern DHL / Sonstige dann wieder zwischen PH und D zustellen.

    So könnte ich noch im Mai alle Unterlagen beim Standesamt abgeben und dieses unmittelbar beim OLG die Befreiung des EFZ beantragen.

    Nach optimistischen 2-3 Wochen Bearbeitungsdauer wäre das durch und das Standesamt könnte mir das Formular 11/121 ausstellen.

    Zusammen mit der Verpflichtungserklärung würde ich das wieder nach PH senden, wo sie im Juli ihren Visumtermin hat. Diesen kann sie auch zur Eheschließung nutzen (obwohl ursprünglich für FZV gebucht).

    Dieser Weg hätte einige Vorteile, als wenn wir ewig warten bis ich wieder nach PH reisen kann und wahrscheinlich sämtliche Dokumente ihre Gültigkeit verlieren.


    Die Chance, dass dies so klappt halte ich relativ gering, aber trotzdem würde ich die Möglichkeit nicht unversucht lassen. Was meint ihr, hab ich noch irgendetwas übersehen?

  • Was meint ihr, hab ich noch irgendetwas übersehen?

    Könnte so klappen; aber in corona Zeiten ist die prognose noch schwieriger als sonst.


    Wenn die Botschaft zum Termin im Juli geöffnet hat, würde ich den Termin auf jeden Fall wahrnehmen. Selbst wenn zB das befreiungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. dann wird das Form 11/121 eben nachgereicht. Soviel Kulanz wird die DBM dann sicherlich haben.

  • Könnte so klappen; aber in corona Zeiten ist die prognose noch schwieriger als sonst.


    Noch eine Frage zur eidesstattlichen Versicherung:

    Wird diese durch die Botschaft ausgestellt oder benötige ich hier vorab ein vorausgefülltes Formular vom Standesamt (das dann wahrscheinlich im Original bei der Botschaft vorgelegt werden muss)?

  • Wird diese durch die Botschaft ausgestellt oder benötige ich hier vorab ein vorausgefülltes Formular vom Standesamt (das dann wahrscheinlich im Original bei der Botschaft vorgelegt werden muss)?

    Bekommst du beim Standesamt...gibt es auch im Internet, aber meist hat jedes Standesamt eigene Formulare und akzeptiert nur diese

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bekommst du beim Standesamt...gibt es auch im Internet, aber meist hat jedes Standesamt eigene Formulare und akzeptiert nur diese

    d.h. ich muss das Original dann über den Postweg nach Manila bringen? Ich hätte gehofft dies umgehen zu können, da ja momentan keine Beförderung stattfindet.

  • Nein, ich habe es damals ausgefüllt und per PDF - Scan auf die Phills geschickt. Frau druckt es dann aus und unterschreibt im Beisein des Beamten

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bekommst du beim Standesamt...gibt es auch im Internet, aber meist hat jedes Standesamt eigene Formulare und akzeptiert nur diese

    also mein Standesamt meinte, die Botschaft würde das Formular für die eidesstattliche Versicherung selber ausstellen.


    Und dann wäre auch noch ein zweites Dokument nötig, und zwar die Beitrittserklärung (Einverständniserklärung und Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung). Wenn ich es richtig verstanden habe, dient diese dazu, dass mich meine Verlobte bevollmächtigt, dass ich sie zur Eheschließung anmelden darf (da sie ja nicht persönlich beim Standesamt erscheinen kann).

    Laut Standesbeamten muss diese Erklärung durch die Botschaft beglaubigt und auch übersetzt werden.

    Wenn ich mir aber jetzt mal so ein Formular (siehe Anhang) anschaue, sind diese ja eh ausschließlich auf deutsch, d.h. es würde nur Sinn machen, wenn sie dieses Formular im Beisein des Botschaftsmitarbeiters ausfüllt und unterschreibt?



    Die Zeit ist leider schon sehr fortgeschritten, aber Anfang nächster Woche könnte der Besuch bei der DBM drin sein und dann sind noch 4 Wochen bis zum Visumstermin...

  • also mein Standesamt meinte, die Botschaft würde das Formular für die eidesstattliche Versicherung selber ausstellen.

    Ja, das ist so. Es geht auch leider nur bei der DBM, die HKs in Cebu oder Davao dürfen das nicht ausstellen.


    Und dann wäre auch noch ein zweites Dokument nötig, und zwar die Beitrittserklärung (Einverständniserklärung und Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung). Wenn ich es richtig verstanden habe, dient diese dazu, dass mich meine Verlobte bevollmächtigt, dass ich sie zur Eheschließung anmelden darf (da sie ja nicht persönlich beim Standesamt erscheinen kann).

    Laut Standesbeamten muss diese Erklärung durch die Botschaft beglaubigt und auch übersetzt werden.

    Wenn ich mir aber jetzt mal so ein Formular (siehe Anhang) anschaue, sind diese ja eh ausschließlich auf deutsch, d.h. es würde nur Sinn machen, wenn sie dieses Formular im Beisein des Botschaftsmitarbeiters ausfüllt und unterschreibt?

    Das Formular sollte dir dein StA aber schon längst gegeben haben.

    Ausfüllen kannst oder solltest du das aber schon vorher.

    Die DBM wird ihr dann das Formular bzw den Inhalt (mündlich) erklären bevor deine Verlobte unterschreibt.

    Eine gesonderte Übersetzung ist idR nicht nötig.


    Das würde im Übrigen auch bei den HKs in Cebu/Davao gehen. Aber wegen der eidesstattlichen Erklärung muss sie sowieso nach Manila.

    Die Zeit ist leider schon sehr fortgeschritten, aber Anfang nächster Woche könnte der Besuch bei der DBM drin sein und dann sind noch 4 Wochen bis zum Visumstermin...

    Wenn ich das richtig sehe müsste ja dann noch die Befreiung beim OLG sein.. wird wahrscheinlich nicht einzuhalten sein.

    Trotzdem den Termin wahrnehmen und das abgeben, was sie zum Zeitpunkt der Antragstellung schon hat. Rest nachliefern.

  • Ja, das ist so. Es geht auch leider nur bei der DBM, die HKs in Cebu oder Davao dürfen das nicht ausstellen.

    Das ist kein Problem, die DBM ist eh am nähesten.


    Zitat

    Das Formular sollte dir dein StA aber schon längst gegeben haben.

    Ausfüllen kannst oder solltest du das aber schon vorher.

    Dann muss ich noch mal nachhaken. Aber scheinbar muss keine Unterschrift von mir drauf, daher könnte ich ihr das doch einfach als PDF senden?


    Zitat

    Wenn ich das richtig sehe müsste ja dann noch die Befreiung beim OLG sein.. wird wahrscheinlich nicht einzuhalten sein.

    Ja die OLG Sache kommt noch im Anschluss dazu, das soll wohl 2 Wochen dauern. Das Standesamt ist nicht besonders groß und wird mein Anliegen wahrscheinlich priorisieren. Wenn das Versenden der Dokumente von/nach Manila irgendwie mit Express klappt wäre es zwar immer noch sportlich, aber nicht unmöglich dass die Unterlagen zum Visumstermin vollständig sind.

  • Ja die OLG Sache kommt noch im Anschluss dazu, das soll wohl 2 Wochen dauern

    2 Wochen in Corona Zeiten sind tatsächlich sportlich...ich wünsche euch viel Glück

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Der Antrag auf Befreiung vom EFZ und die eidesstattliche Versicherung hat diese Woche bei der DBM wunderbar geklappt und die Dokumente befinden sich auf dem Postweg.



    Was mir momentan noch Sorgen bereitet ist die Info der DBM dass momentan keine Heiratsvisa ausgestellt werden:

    Wegen des am 16.03.2020 verhängten EU-Einreisestopps für Drittstaater eine Einreise nach Deutschland nicht mehr möglich. Der Einreisestopp wurde verlängert bis zum 15.06.2020. Ausnahmen gelten u.a. für Inhaber eines nationalen Visas zur Beschäftigung im Gesundheitsbereich, Schengen Transitvisa für Seefahrer, zur Familienzusammenführung sofern die Einreise zusammen mit einem deutschen Kind oder zusammen mit dem deutschen Ehemann erfolgt und für Inhaber eines durch eine innerdeutsche Ausländerbehörde ausgestellten Aufenthaltstitels („residence permit“).
    Eine Visumausstellung für von dem EU-Einreisestopp betroffene Antragsteller ist derzeit nicht möglich.

    Der Termin wurde ja ursprünglich als FZV gebucht, d.h. die Änderung auf Marriage Visa wird nicht im System hinterlegt sein. Was meint ihr, wird die Botschaft den Termin abblasen bzw. meine Verlobte unerledigter Dinge wieder wegschicken?

  • Der Termin wurde ja ursprünglich als FZV gebucht, d.h. die Änderung auf Marriage Visa wird nicht im System hinterlegt sein. Was meint ihr, wird die Botschaft den Termin abblasen bzw. meine Verlobte unerledigter Dinge wieder wegschicken?


    Hier nachfragen:


    Zitat

    Sie können uns zudem jederzeit per E-Mail an info@mani.diplo.de Ihr Anliegen schildern. Bitte schildern Sie dabei den genauen Sachverhalt. Unser Team wird sich bemühen, schnellstmöglich auf zu reagieren.

    … unsere Meinung nützt dir nichts!

  • Laut Wikipedia soll das Ehefähigkeitszeugnis unter anderem feststellen, dass man voll geschäftsfähig ist.

    wo steht das in Wiki?


    Ich kann es auf Anhieb nicht finden:

    https://de.wikipedia.org/wiki/…keitszeugnis_(Deutschland)


    Oben steht dieser Text

    Zitat

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot

    Klickt man auf Ehefähigkeit:

    Zitat

    Ehefähigkeit ist die Möglichkeit, miteinander die Ehe zu schließen (§ 1304 BGB). Hierfür muss Geschäftsfähigkeit gegeben sein. Für den Sonderfall der Eheschließung Minderjähriger siehe unter Ehemündigkeit. Die Beurteilung der Ehegeschäftsfähigkeit soll allerdings nach Entscheidungen vieler Gerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes, wegen des grundgesetzlich verbürgten Eherechtes (Art. 6 Grundgesetz) unter großzügigeren Kategorien gemessen werden als die Prüfung der Geschäftsfähigkeit allgemein (BVerfGE 31, 58/68 = FamRZ 1971, 414 und BVerfGE 36, 146/161 = StAZ 1973, 90/93 = FamRZ 1974, 122 sowie BVerfG FamRZ 2003, 359).

    Sonderfall der Geschäftsfähigkeit

    Bei der Ehegeschäftsfähigkeit handelt es sich wie bei der Testierfähigkeit um einen Unterfall der Geschäftsfähigkeit, nach der es darauf ankommt, ob der oder die Verlobte in der Lage ist, das Wesen der Ehe zu begreifen und insoweit eine freie Willensentscheidung zu treffen, ohne dass die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend sein müssen. Selbst eine erhebliche geistige Behinderung muss nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit in das Wesen der Ehe und die freie Willensentscheidung zur Eheschließung ausschließen.

    Das Bayerische Oberste Landgericht hat dazu ausgeführt, bei der Eheschließung handele es sich um ein Rechtsgeschäft, dessen Inhalt wesentlich mehr als sonstige typische Rechtsgeschäfte von in der Gesellschaft fest verankerten Vorstellungen geprägt werde. Es sei daher im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstrecke und ob der Verlobte insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitze und zur freien Willensentscheidung in der Lage sei, möge diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (BayObLGZ 1996, Nr. 24 = BtPrax 1997, 111 = FamRZ 1997, 294 = NJWE-FER 1997, 1 = StAZ 1996, 229 = FGPrax 1996, 143). Es entspreche ständiger Rechtsprechung, dass sich die Geschäftsfähigkeit auf einen bestimmten, gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten beschränken kann (sog. partielle Geschäftsfähigkeit). Dem komme gerade bei der Beurteilung der Ehegeschäftsfähigkeit Bedeutung zu, weil hier nicht so sehr die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend seien, sondern die Einsicht in das Wesen der Ehe und die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung einer Ehe.

  • Truman:

    Dein Ehefähigkeitszeugnis bekommst du vom deinem zuständigen Standesamt.

    Das geht problemlos.

    Als ich damals in der vergleichbaren Situation war, hielt ich ständig Kontakt zu DEBOMA, Ausländeramt und Standesamt.

    Mit keinem der Beteiligten hatte ich irgendwelche Probleme.

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch