Kwasimono / Visaklage beim Verwaltungsgericht Berlin

  • Hallo hier !


    Bin neu hier und hätte gern Informationen von Leuten die eventuell die gleichen erfahrungen machen mußten wie ich !

    Bin seit Juli 2018 verheiratet mit einer Filipina . Die Heirat wurde in Dänemark vollzogen . Weil meine Jetzige Frau von 2004 bis 2018 in Dubai lebte , und dadurch auch ohne probleme ein Touristenvisa erhalten hat für Deutschland . Meine Frau ist dann nach der Heirat zurück nach Dubai um dort alle zelte abzubrechen um ihren Termin in der Deutschen Botschaft in Manila war zunehmen . Die befragung meiner Frau hat zu wünschen übrig gelessen , denn sie mußte nur fragen beantworten und konnte keine eigenen erzählungen machen . Somit wird und jetzt von der Deutschen Botschaft eine Scheinehe vorgeworfen , das angeblich meine Frau keine angaben zu mir getan hatte . Ich hatte meinen Termin hier in der ausländerbehörde wo ich ganz offen über alles erzählt habe . Nach monaten wurde dann eine zeitgleiche befragung durch geführt , die dazu führte das meine Frau in der Botschaft nur eine stunde befragt wurde und ich 5 stunden bei der Ausländerbehörde erzählt habe . Nach weiteren 2 monaten wurde dann das Visa abgelehnt . Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet und ein Remonstrationsverfahren eingeleitet wurde . Das nach 3 wochen von der deutschen Botschaft wieder abgelehnt wurde . Jetzt Klage ich vor dem Verwaltungsgericht in Berlin . Weiß jemand wie lange es dauert bis diese verhandlung anfängt und wie die Chancen sind das Visa zu bekommen für meine Frau ?

  • TanduayIce

    Hat den Titel des Themas von „Visa erteilung beim Verwaltungsgericht Berlin“ zu „Kwasimono / Visaklage beim Verwaltungsgericht Berlin“ geändert.
  • Habe das mal in den richtigen Bereich verschoben


    hätte gern Informationen von Leuten die eventuell die gleichen erfahrungen machen mußten wie ich !

    Hatten wir hier noch nicht so wirklich viel..warum habt ihr in Dänemark geheiratet und nicht in Deutschland! Hätte vieles einfacher gemacht

    Die befragung meiner Frau hat zu wünschen übrig gelessen , denn sie mußte nur fragen beantworten und konnte keine eigenen erzählungen machen

    Das ist schlecht, da hätte sie sich besser vorbereiten sollen...was lief sonst noch falsch? Nur die Befragung wird es nicht gewesen sein....stell doch mal eine "geschwärzte Kopie" hier ein

    Somit wird und jetzt von der Deutschen Botschaft eine Scheinehe vorgeworfen

    So etwas kommt dann vor, wenn einiges nicht passt! Da hast du jetzt ein dickes Problem an der Backe. Wie alt bist du, wie alt ist sie? Großer Alterunterschied?

    Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet und ein Remonstrationsverfahren eingeleitet wurde . Das nach 3 wochen von der deutschen Botschaft wieder abgelehnt wurde

    Wenn es keine neuen Fakten gab, ist das normal!

    Weiß jemand wie lange es dauert bis diese verhandlung anfängt

    Aufgrund der momentan massiv überlasteten Gerichte wird das einige Zeit dauern....näheres kann dir dein Anwalt sagen

    wie die Chancen sind das Visa zu bekommen für meine Frau ?

    Maximal 50:50, vermutlich eher weniger. Kommt darauf an wie es läuft!


    "Schützt nun das wegen der Ablehnung des Visums angerufene Gericht den Wunsch der Eheleute, zusammen zu leben? Nein, dem BVerwG folgend bürdet es den Eheleuten die Pflicht auf, ihre Absicht, eine schützenswerte eheliche Lebensgemeinschaft zu führen, unter Beweis zu stellen. Anders gesagt: derjenige, der sich auf den Grundrechtsschutz beruft, soll zunächst beweisen, dass er überhaupt Grundrechtsträger ist und in den Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 GG fällt. Dies sei, so das BVerwG, der Wille des Gesetzgebers. Dies sei, so das BVerwG, der Wille des Gesetzgebers." T. Oberhäuser

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für deine Anteilnahme . Wir haben uns 2016 hier in Deutschland kennen gelernt , sie hatte ein Touristenvisa . Waren uns gleich symphatisch . Ich bin 50 jahre alt meine Frau ist 45 jahre alt . Bei mir wurde 2017 Schilddrüsenkrebs festgestellt , bin seit 9.5.2017 in behandlung . Durch meine behandlungen war meine Reisefähigkeit eingeschränkt . So das meine jetzige frau 2018 wieder nach Deutschland kam und wir uns entschieden haben über eine Heiratsagentur in Dänemark zu heiraten , weil ich einfach diese Führsorge meiner Frau sehr geschätzt habe . Meine Frau war in Dubai Restaurant/ Hotelmanger . Und hatte wenig zeit . Aber jede zeit die sie hatte haben wir im Chat verbracht . Die Ausländerbehörde kennt meinen Fall und sie ist von allem in Kenntnis gesetzt worden . Nur die Deutsche Botschaft macht Probleme , weil angeblich meine Frau nichts von diesem vorfall erzählt hat . Aber sie auch keine möglichkeit hatte , weil man zu ihr sagte sie solle nur die Fragen beantworten . So sind dann die entscheidungen jeweils negativ ausgefallen . Ich habe gelesen das es 8 monate dauern soll bis man einen Termin beim Verwaltungsgericht erhalten wird . Ich habe in der letzten zeit auch schon meine Frau besucht auf den Philippinen , und beabsichtige im April nächsten Jahres wieder hin zu Fliegen . Weil es auch ein Punkt war warum wir uns nicht gesehen haben 2017 . Habe versucht die Botschft davon in kenntnis zu setzen , aber keine reaktion von denen .

  • sicher,dass es nur an der dbm liegt oder nicht doch an der abh? Die hatten dich ja geschlagene 5 Stunden zum interview. So langweilig kann denen ja gar nicht sein, wenn der Fall auch für die abh klar sein sollte ...

  • Hallo,


    ich denke auch das es eher an der Ausländerbehörde liegt, ich habe damals gerade mal 30 Minuten dort verbracht.



    Gruß

  • Hier kann nur ein guter Anwalt helfen.


    Die Befragung kommt mir auch seltsam vor.

    Während der Frau offenbar ein genauer Fragenkatalog vorgelegt wurde, hat man den Mann erzählen lassen.

    Wie soll man dann das Ergebnis bewerten?

    Das sind aber alles Dinge, die der Anwalt ggfs bei Gericht vortragen muss.


    Bis zum Termin alles tun, um die Ehe zu rechtfertigen. Gegenseitige Besuche, Chatten.. soviel wie möglich und genau dokumentieren.

  • die dazu führte das meine Frau in der Botschaft nur eine stunde befragt wurde und ich 5 stunden bei der Ausländerbehörde erzählt habe

    ??? Da muss es aber deutlich andere Probleme geben. Welche ABH hat seit 2015 mehr als 5 Stunden Zeit für ein Interview

    Ich bin 50 jahre alt meine Frau ist 45 jahre alt

    Daran kann es also nicht liegen..Einkommen hast du genug? A1 vorhanden? UP problemlos gelaufen?

    Bei mir wurde 2017 Schilddrüsenkrebs festgestellt , bin seit 9.5.2017 in behandlung . Durch meine behandlungen war meine Reisefähigkeit eingeschränkt

    Vielleicht wäre das ein Aufhänger der Behörden...

    Nur die Deutsche Botschaft macht Probleme , weil angeblich meine Frau nichts von diesem vorfall erzählt hat

    Möglich, aber da muss schon noch etwas anderes sein.

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Bei mir wurde 2017 Schilddrüsenkrebs festgestellt , bin seit 9.5.2017 in behandlung . Durch meine behandlungen war meine Reisefähigkeit eingeschränkt

    Vielleicht wäre das ein Aufhänger der Behörden...

    Möglich, aber da muss schon noch etwas anderes sein.

    Meine erste spontane Eingebung war, ob hier nicht eine Behörde nach dem Motto verfährt: Wenn der Mann stirbt, haben wir eine Person hier im Land am Hals, die Kosten verursacht ... Gut wenn es so einfach wäre, würde jeder gute Anwalt dann die Behörden aber recht schnell zum Einknicken bringen,

    Nur weiter auffällig dann, dass die Remonstration über den Anwalt absolut nichts gebracht hat. Entweder daher hge's Rat befolgen und einen guten Anwalt suchen, oder sich mit dem Schwachpunkt auseinander setzen, wieso ihr (der TS) dem Anwalt nicht gute handfeste Gründe für die Remonstration liefern konntet.

    Dazu halte ich den Punkt nicht so richtig glaubwürdig, dass man der angetrauten nicht die Möglichkeit gab, die Fragen sehr umfassend zu beantworten: Beim Standardinterview würde ich dies noch gelten lassen, dass stur ein Fragebogen durchgegangen wird. Wenn es aber um Scheineheverdacht geht, gibt es ja bereits Punkte, wo misstrauisch gemacht haben. Und da würde ich schon erwarten, dass entsprechend direkt oder indirekt auf die Sachverhalte hin gefragt wird. Vielleicht war hier die gute Holde dann zu passiv.

    Aber selbst dann wundere ich mich, dass dies nicht im Zusammenhang mit der Remonstration sich hat klären lassen: Hatte der Anwalt den Akteneinsicht? Hattet ihr den nicht noch Aufzeichnungen von euren Gesprächen (Skypew , irgendwelche Messengers) die hilfreich gewesen wären?

    UP problemlos gelaufen?

    Daran hab ich auch schon gedacht, dass hier vielleicht etwas bei der UP auch auffällig war: Wenn die UP erst nach der Hochzeit durchgeführt ist, wird in der Regel gleich das Marriage Certificate mit geprüft. Und wenn dann am Wohnort bei der guten keiner etwas von einer Hochzeit weis oder auch ihre Wohnung keine Rückschlüsse auf den Ehemann gibt, kann dies schnell mal als Randnotiz auffällig sein.


    Bis zum Termin alles tun, um die Ehe zu rechtfertigen. Gegenseitige Besuche, Chatten.. soviel wie möglich und genau dokumentieren.


    Vor allem aber auch noch die ganzen nützlichen Daten aus der Vergangenheit zusammentragen und sichern über eure Kontakte (Messenger, Skype, Brief- / Emailwechsel), Verbindungsnachweise und eventuell schon aufbereiten auf die Ergebnisse der Akteneinsicht.

    Wenn ihr (TS) da nichts liefern konntet und könnt, wird es natürlich schwer werden. Dann bleibt wirklich nur der Wg postum...

  • Irgendetwas ist komisch....wenn du hier Hilfe möchtest, musst du die Karten komplett auf den Tisch legen! Vielleicht wäre das hier wirklich das beste


    stell doch mal eine "geschwärzte Kopie" hier ein

    Lade alle Ablehnungen, inkl. Remonstration mal als PDF hoch und schwärze Namen...dann sehen wir, was wir tun können. Bisher konnten wir noch fast jedem hier helfen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Du hast ja einen Anwalt und ich denke du hast auch einen Fachanwalt für Ausländerrecht genommen. Der kann dir doch das sagen. Normalerweise dauert es bis zu einer mündlichen Verhandlung ca. 1 Jahr, kann auch mal schneller gehen.


    Ungewöhnlich, dass eine zeitgleiche Befragung auf der einen Seite 1 h und auf der anderen Seite in D 5 h gedauert haben soll. Das widerspricht schon dem Wesen einer gleichzeitigen Befragung.


    Habt ihr euch nicht darauf vorbereitet?


    Was sagt der Anwalt. Speidhere einfach auszugsweise Chatprotokolle aus denen ersichtlich ist, dass ihr regelmäßig Kontakt habt. Kannst du immer noch nicht fliegen? Wenn doch, dann trefft euch einfach auf den Phils oder in Thailand, oder … ein paar Bilder davon sind immer hilfreich.


    Es geht auch nicht so sehr um das was in der Vergangenheit war. Wenn du nachweisen kannst, dass aktuell eine Verbundenheit da ist, dann sollte dies weit mehr zählen, den es gilt der Sachverhalt zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.


    Solltest du Rente/ Pension bekommen, …. dann siedle z.B. für einige Zeit nach z.B. Bulgarien an die Schwarzmeerküste und stellt dort ein Antrag auf FZV. Nach mehr als 6 Monaten gilst du als Rückkehrerfall.


    Doch das kann dir ein Anwalt immer viel spezifischer erklären.