Durch Baugenehmigung zum Eigentümer des Hauses?

  • Ich bin ein permanent resident mit 13a-Visa und habe kürzlich ein Baugrundstück auf den Namen meiner minderjährigen Tochter (Deutsch-Filipina) gekauft.


    Kann ich nun die building permit auf meinen Namen einholen und macht mich das dann zum Eigentümer des künftigen Hauses?


    Hintergrund meiner Frage ist, daß ich als Eigentümer wohl meine philippinische Ehefrau daran hindern könnte Teile ihrer Familie gegen meinen Willen im Haus einzuquartieren.

    Außerdem könnte wohl meine Tochter nach Eintritt ihrer Volljährigkeit nicht einfach das Land verkaufen auf dem mein Haus steht.


    Sehe ich das richtig oder übersehe ich hier etwas?

    • Hilfreich

    Immobilie und Grundstück sind untrennbar miteinander verbunden. Ein separiertes Eigentumsrecht an Immobilie und Grundstück gibt es auf den Phils nicht. Grundstückseigentümer ist immer Eigentümer der Immobilie.


    Wenn das Grundstück Eigentum deiner Tochter ist, so ist auch das darauf gebaute Haus Eigentum deiner Tochter.


    Wenn das Grundstück Eigentum deiner Frau ist, so kannst du keine Ansprüche an das Grundstück und der darauf befindlichen Immobilen stellen, hast jedoch auf Grund der gesetzlichen Gütergemeinschaft einen Rechtsanspruch auf den Wert des Grundstückes inklusive Immobilien. Im Falle einer Scheidung kannst du den anteiligen Wert an Grundstück und Immobilien einfordern.


    Im Todesfalle deiner Frau würdest du und deine Tochter Anteilig Grundstück inkl. Immobilie erben. Die Einzige Möglichkeit als Ausländer auf den Phils Eigentum an Grundstücken zu erhalten. Da du Miteigentümer am Grundstück bist kann deine Tochter nicht alleine ohne deine Zustimmung über das Grundstück verfügen.


    Das Grundstück auf den Namen deiner Frau zu kaufen gibt dir rechtlich mehr Möglichkeiten und unter Benennung der Rechtsfolgen bei Scheidung ein Druckmittel in die Hand. Da musst du deiner Frau knallhart klar machen, zieht jemand gegen deinen Willen in das Haus ein, so wirst du die Scheidung einreichen und das Haus ist weg. Gegebenenfalls bleibt deine Frau noch auf einem Haufen Schulden sitzen.



    Sein Recht auf dem gerichtlichen Wege durchzusetzen kann Jahre dauern, in der Praxis hat man dich bis dahin entsorgt.



    Grüße, Bahog Utot

  • Ich bin ein permanent resident mit 13a-Visa und habe kürzlich ein Baugrundstück auf den Namen meiner minderjährigen Tochter (Deutsch-Filipina) gekauft.

    Wer hat als Vormumd fuer deine minderjaehrige Tochter den Kaufvertrag unterschrieben?

    Kann ich nun die building permit auf meinen Namen einholen und macht mich das dann zum Eigentümer des künftigen Hauses?

    Du solltest alle Permits auf Deinen Namen beantragen. Das macht Dich zwar noch nicht zum Eigentuemer des Hauses, hilft aber. Ganz wichtig auch, alle anfallenden Materialien u.s.w. auf Deinen Namen kaufen.


    Bei uns liegt der Fall etwas anders, da uns das Grundstueck, auf dem wir gebaut haben, nicht unser Eigentum ist. Sollte das Grundstueck verkauft werden, bleiben wir Eigentuemer des Hauses. Es ist zwischen meiner Holden u. mir zu je 50% eingetragen.


    Also am besten mal einen Rechtsanwalt befragen, da bahog_utot ganz andere Erkenntnisse hat. Bei mir sind 12 Jahre vergangen u. was sich § alles geaendert haben mag ???

    We apologize that maintenance is taking longer than expected.

    Thank you for your understanding!

  • Das kann man wenden und drehen wie man will, Fakt ist, wenn es mal hart auf hart kommt finden die Pinoys einen Weg das der Auslaender alles verliert. Deshalb nur ein Haus bauen/kaufen wenn man den Verlust verkraften kann. Ich kenne einige Auslaender die dachten sich gut abgesichert zu haben, am Schluss haben sie trotzdem alles verloren. Da gibt es Auslaender die sind kurzerhand entsorgt worden, andere hat man irgendwelche Straftaten angedichtet, die landeten dann im Knast. Ein beruehmter Fall der Englaender, der 20 Jahre unschuldig im Knast sass, er hatte angeblich seine Tochter missbraucht.

  • Nun ist es zwar zu spaet weil das Grundstueck schon auf den Namen des Kindes gekauft ist aber in so einem Fall wuerde ich das Grundstueck in gleichem Zug erst von dem Vorbesitzer langfristig anmieten und dann meinem Kind schenken.

    Damit muss das Kind die langfristige Anmietung des Grundstuecks uebernehmen.

    Dann haette Deine Frau weder rechtliche Handhabe ihre Familie dort einzuquartieren noch koennte Dein Kind Dich dort irgendwann herauswerfen.



    LG Carabao

  • Wenn ich wuesste das meine Frau ihre phil. Familie ins Haus einquartieren moechte, wuerde ich kein Haus bauen oder ganz weit weg von der Familie. Wenn eine phil. Familie, oder sogar Grossfamilie, im Haus wohnt kann man das Haus nach 10 Jahren von Grund auf sanieren. Da sind viele Pinoys gut drin in fremden Haeusern zu wohnen, die laufenden Kosten aber muessen vom Auslaender bezahlt werden.

    Wir haben seit ca. 20 Jahren ein Grundstueck, da wohnt seit 20 Jahren eine Schwester meiner Frau, das haben wir damals nur erlaubt, das sich auf dem Grundstueck keine Squatter ansiedeln, was hier oft passiert, die wird man dann nicht mehr so leicht los, besonders wenn sie ueber 5 Jahre auf dem Land leben, dann muss man Denen noch eine Abfindung zahlen. Das Grundstueck kostet 50 Pesos Steuern im Jahr, wir haben vor 3 Jahren fuer 17 Jahre die Steuern nachgezahlt, da die Schwester nicht in der Lage war die 50 Peso im Jahr zu zahlen.

  • bei kindern unter 18 jahren vertritt immer die mutter die rechtslage (minor) . sie hat das sorgerecht solange ihr verheiratet seit und selbst bei einem anulment müßte der ex das sorgerecht einklagen , das geht nur , bzw. ein erfolg ist nur möglch wenn der frau ein kriminelles vergehen nachgewiesen werden kann . das bedeutet das die tochter keine geschäfte dieser art ohne die mutter ausführen kann .

    in der praxis ist es sogar gesellschaftswidrig der frau zu verbieten die nahe familie ins haus zu holen . das kann ewigen streit und termine beim gericht geben . die anwälte werden begeistert sein und der ts der ewige verlierer (aber nicht so schnell)

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Immobilie und Grundstück sind untrennbar miteinander verbunden. Ein separiertes Eigentumsrecht an Immobilie und Grundstück gibt es auf den Phils nicht. Grundstückseigentümer ist immer Eigentümer der Immobilie.

    Woher hast du diese Weisheit?

    Stimmt so nicht. Haus und Grundstück sind bei mir getrennt geschrieben. Ein Haus ohne Grundstück, nützt nach Ablauf meines Leasingcontraktes, (der bei mir im Gründstücksamt vermerkt ist.) zwar nicht viel, aber ich könnte das Haus abreissen und somit die andere ärgern, wenn sie es nur auf das Haus abgesehen hätte.. Somit hätte ich bei der vielleicht möglichen Leasingverlängerung nach 25 Jahren, vielleicht doch noch einen kleinen Joker, wenn es je Ärger geben würde. Ist zwar nicht viel, aber manchmal helfen hier auf den Phils bereits kleine Androhungen, ob es dann wenns draufankommt auch hilft, kann natürlich keiner voraussagen. Aber besser als gar nichts.


    Aber was habt ihr für Partner ? Die die Familie einquartieren will, obwohl der Ehemann nicht einverstanden ist. Schaut ihr eigentlich nicht hinter die Kulissen, bevor ihr heiratet ? :mauer

  • Woher hast du diese Weisheit?

    Hier geht es nicht um geleaste Grundstücke sondern um Grundstücks-Eigentum auf den Namen des Kindes/Ehegatten. Das hat mir mein RA so erläutert als ich mein Grundstück kaufte. Ich denke mal ein RA auf den Phils kennt sich im Rechtssystem besser aus wie du.


    Grüße, Bahog Utot

  • Woher hast du diese Weisheit?

    Hier geht es nicht um geleaste Grundstücke sondern um Grundstücks-Eigentum auf den Namen des Kindes/Ehegatten. Das hat mir mein RA so erläutert als ich mein Grundstück kaufte. Ich denke mal ein RA auf den Phils kennt sich im Rechtssystem besser aus wie du.


    Grüße, Bahog Utot

    Auch bei mir hat das mein Anwalt gemacht, gerade weil ich mich im philipinischem Rechtssystem nicht genügend auskenne !

    Aber sollte das Haus zum Grundstück dazugehören, wie dein Anwalt behauptet, dann müßte ja auch der Zustand bei Übergabe festgehalten werden, wie bei einem Mietvertrag, sonst wären doch die Aussagen deines Anwaltes unlogisch. Denn abbruchreife Bruchbude und ein intaktes Haus sind schon zwei verschiedene paar Stiefel.

    Und bei mir ist das Haus mein Eigentum, so ich kann es Hinterlassen wie ich will.

  • Aber sollte das Haus zum Grundstück dazugehören, wie dein Anwalt behauptet, dann müßte ja auch der Zustand bei Übergabe festgehalten werden, wie bei einem Mietvertrag, sonst wären doch die Aussagen deines Anwaltes unlogisch. Denn abbruchreife Bruchbude und ein intaktes Haus sind schon zwei verschiedene paar Stiefel.

    Was hat das jetzt mit der Fragestellung des TS zu tun? Der will keine Grundstück leasen oder ein Haus kaufen.


    Der TS hat ein Grundstück gekauft auf den Namen seiner Tochter und will jetzt bauen. Wie sieht die Rechtslage aus wenn die Tochter volljährig wird bzw. wie würde die Rechtslage aussehen wenn der Titel auf seine Frau lauten würde.


    Eine Immobilie ist, wie der Name schon sagt immobil, und damit fest an das Grundstück gekoppelt. Baut der TS auf das Grundstück seiner Tochter, geht das Eigentum an dem Haus an die Tochter über.


    Grüße Bahog Utot

  • Baut der TS auf das Grundstück seiner Tochter, geht das Eigentum an dem Haus an die Tochter über.

    nur wenn sie volljährig ist , ansonst wie in post 7

    es kommt darauf an ob die mutter sich ruhig verhält bis zum moment der volljährigkeit , im ungünstigen fall kann es viel ärger bedeuten . bekannte von mir hatten das in einem ähnlich gelagerten fall im vorfeld vermutet und die familie wusste erst garnichts von einem haus oder grundstück .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Der TS hat ein Grundstück gekauft auf den Namen seiner Tochter und will jetzt bauen. Wie sieht die Rechtslage aus wenn die Tochter volljährig wird

    Das Grundstueck gehoert dem minderjaehrigem Kind. Beide Elternteile duerfen mit und auf diesem Grundstueck keine Entscheidung zum Nachteil des Kindes treffen. Es also weder verkaufen, vermieten etc.

    Jetzt ein Haus darauf zu bauen welches in alleinigem Eigentum des Vaters ist waere zum Nachteil des Kindes.

    In der Theorie muesste dieses Haus dann also auch dem Kind gehören.


    wie würde die Rechtslage aussehen wenn der Titel auf seine Frau lauten würde.

    Wenn das Grundstueck waehrend der Ehezeit gekauft wird sollte man unbedingt beide Namen, also auch den des Foreigner Ehemannes, in den Titel eintragen lassen.

    Das Grundstueck gehoert dann beiden und koennte nicht ohne Unterschrift des Anderen verkauft werden.

    Baut der Foreigner dort auf seinen Namen ein Haus dann gehoert dies auch beiden wenn sie verheiratet sind.


    Ich kenne mehrere Faelle wo Paare nach der Trennung die gemeinsame Immobilie verkauft-und sich dann das Geld dann geteilt haben.


    Also so dass der Foreigner am Ende immer leer ausgeht ist es auch nicht!



    LG Carabao

  • In diesem Zusammenhang würde mich interessieren wieso ich dann ein Condominium als Ausländer kaufen kann?!

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter