Thorsten4343/Hochzeit Deutschland oder Philippinen

  • Hallo,


    nach langem stillen Mitlesen habe ich gestern erste Fragen innerhalb eines anderen Beitrages gestellt und auch beantwortet bekommen. Vielen Dank schonmal an alle die dort reagiert haben.


    Da ich aber noch ein paar weitere Fragen habe, habe ich mich entschlossen ein eigenes Thema aufzumachen. Es geht mir hier um Informationen und Ratschläge konkret zu meiner Situation.

    Allgemein tendiere ich eher zu Hochzeit in Deutschland, allerdings gibt es bei mir die folgende Besonderheit die mich doch auch darüber nachdenken lässt eine Hochzeit auf den Philippinen zu erwägen:

    1) Ein Ehefähigkeitszeugnis zur Heirat auf den Philippinen würde mein STA ohne UP ausstellen.

    2) Meine zukünftige hat eine normale GU (keine spätregistrierte), keine Scheidung, keine Kinder etc.


    Meine Fragen dazu:


    Heirat auf den Philippinen:


    1) Bzgl. der Dokumente sollte damit doch eine Heirat auf den Philippinen problemlos möglich sein, oder ? Das übliche Problem warum sich Leute entscheiden in Hongkong oder Dänemark zu heiraten sind doch die Schwierigkeiten schon für das Ehefähigkeitszeugnis eine UP der zukünftigen zu benötigen.


    2) Wie hoch schätzt Ihr unter den Vorraussetzungen die Chance ein für das FZV keine UP zu benötigen ? Spätregistiert oder andere Besonderheiten bedeutet ja immer UP, besteht bei meinen Vorraussetzungen eine realistische Chance das FZV ohne UP zu bekommen ? Oder sind die Erfahrungen in der letzten Zeit so das es bei der FZV doch fast immer zu einer UP kommt ?


    3) Zu der eigentlichen Heirat: Wäre die in 3 Wochen Urlaub (max. 18-19 Tage vor Ort) machbar ? Habe gelesen das man das mindestens das deutsche Ehefähigkeitszeugnis noch in ein auf den Philippinen gültiges Document (legal capacity to marry...) umwandeln muss und dies wohl bei DBM oder Honorarkonsul geschehen muss und 2-3 Tage in Anspruch nehmen wird. Und das nach der Registrierung der Heirat noch eine Wartezeit von 10 Tagen einzuhalten ist. Ist das alles oder kommen noch andere Zeiten dazu ? Wenn es dabei bleibt wäre es zwar stressig aber in 18-19 Tagen vor Ort ja schon noch machbar ?


    Heirat Deutschland


    Dank der Antworten in dem anderen Thread ist mir jetzt klar das ich alle Doumente (inkl. der für die UP) bei meinem STA abzugeben habe. Konkrete Situation ist die das meine zukünftige aktuell in Manila ist und damit CENOMAR und GU (von der PSA) leicht organisieren könnte, aber die für die UP benötigten Unterlagen eher nicht. Dazu würde Sie eher in Ihre Heimat (Region um Butuan / Mindanao) zurück müssen, was Sie wahrscheinlich erst im Dezember kann (oder sogar noch später falls sich Ihre Abschlußprüfung Nursing wegen Covid nochmal verschiebt oder es wieder Reisebeschränkungen geben sollte).

    ->

    Würde es etwas bringen den Prozess beim STA jetzt schon mit CENOMAR/GU zu starten und dann Ende des Jahres die Unterlagen für die UP nachzureichen ?

    Oder ist das eigentlich egal, weil die Bearbeitungsdauer sowieso hauptsächlich von der UP abhängt und diese erst beginnt wenn alle Unterlagen dafür vorliegen ?


    Würde mich sehr freuen über Antworten. Auch auf nur einzelne Fragen. Jede Beantwortung einer der Fragen bringt mich näher an die Entscheidung ob es Heirat auf den Philippinen oder Deutschland wird.


    Grüße

    Thorsten

    • Hilfreich

    Heirat auf den Philippinen:


    1) Bzgl. der Dokumente sollte damit doch eine Heirat auf den Philippinen problemlos möglich sein, oder ? Das übliche Problem warum sich Leute entscheiden in Hongkong oder Dänemark zu heiraten sind doch die Schwierigkeiten schon für das Ehefähigkeitszeugnis eine UP der zukünftigen zu benötigen.

    In der Regel möchte dein Standesamt vor Erteilung des EFZ eine UP...hier also UP vor Erteilung EFZ...ohne EFZ keine Hochzeit auf den Phills

    2) Wie hoch schätzt Ihr unter den Vorraussetzungen die Chance ein für das FZV keine UP zu benötigen ? Spätregistiert oder andere Besonderheiten bedeutet ja immer UP, besteht bei meinen Vorraussetzungen eine realistische Chance das FZV ohne UP zu bekommen ? Oder sind die Erfahrungen in der letzten Zeit so das es bei der FZV doch fast immer zu einer UP kommt ?

    Nahezu 0....bei Hochzeit auf den Phills kommt es zu 95% zu einer UP vorher, wenn nicht dann kommt diese zum EFZ! Also der UP kannst du nahezu nicht entgehen bei Hochzeit in D oder PH


    Würde es etwas bringen den Prozess beim STA jetzt schon mit CENOMAR/GU zu starten und dann Ende des Jahres die Unterlagen für die UP nachzureichen ?

    Oder ist das eigentlich egal, weil die Bearbeitungsdauer sowieso hauptsächlich von der UP abhängt und diese erst beginnt wenn alle Unterlagen dafür vorliegen

    Nein, warum nicht gleich die UP starten in dem man die Hochzeit beim Standesamt anmeldet und damit die UP startet

    3) Zu der eigentlichen Heirat: Wäre die in 3 Wochen Urlaub (max. 18-19 Tage vor Ort) machbar ?

    Nein, nicht in Corona Zeiten und niemand weiß wann diese "speziell auf den Ph" aufhören! Also sofort anfangen mit den Planungen für Hochzeit in Deutschland....alles andere ist unkalkulierbar

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat

    Nein, warum nicht gleich die UP starten in dem man die Hochzeit beim Standesamt anmeldet und damit die UP startet

    Die UP startet also schon mit der Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt, auch wenn ich zu der Anmeldung zunächst erst nur die für mein STA Mindestdokumente (CENOMAR, GU) beibringen kann und die für die UP von der DBM verlangten zusätzlichen Dokumente (Marriage Cert Eltern, GU Geschwister ...) erst später gegen Ende des Jahres liefern kann ?


    Zitat

    In der Regel möchte dein Standesamt vor Erteilung des EFZ eine UP...hier also UP vor Erteilung EFZ...ohne EFZ keine Hochzeit auf den Phills

    Das ist bei mir in der Tat anders. Mein STA würde mir das EFZ ohne UP ausstellen :D

    Mir ist bewusst das dies ein Sonderfall ist. Aber wenn die UP dann bei FZV sowieso noch folgt ist das ja auch keine wirkliche Erleichterung.


    Zitat

    Nein, nicht in Corona Zeiten und niemand weiß wann diese "speziell auf den Ph" aufhören! Also sofort anfangen mit den Planungen für Hochzeit in Deutschland....alles andere ist unkalkulierbar


    Verstehe, Das ist auch genau mein Bauchschmerz bei der Variante Heiraten auf den Philippinen. Dank der Situation das ich mein EFZ ohne UP bekommen würde wäre mein Plan schon im März/April 2021 auf den Philippinen zu heiraten. Ohne Corona wäre das dank EFZ ohne UP gut möglich. Aber Corona wird es wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit unmöglich machen schon im März/April 2021 in den Phils zu heiraten.:(

    Und falls doch klappen würde so wäre es zumindest noch viele Monate unkalkulierbar ...

  • Die UP startet also schon mit der Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt, auch wenn ich zu der Anmeldung zunächst erst nur die für mein STA Mindestdokumente (CENOMAR, GU) beibringen kann und die für die UP von der DBM verlangten zusätzlichen Dokumente (Marriage Cert Eltern, GU Geschwister ...) erst später gegen Ende des Jahres liefern kann ?

    Nein, die UP startet erst wenn alle Papiere zusammen abgegeben werden...warum kannst du das erst Ende des Jahres liefern? Sieh zu das du das ran bekommst! Um so schneller geht es

    Das ist bei mir in der Tat anders. Mein STA würde mir das EFZ ohne UP ausstellen :D

    Mir ist bewusst das dies ein Sonderfall ist. Aber wenn die UP dann bei FZV sowieso noch folgt ist das ja auch keine wirkliche Erleichterung

    So ist es...Hochzeit in Philippinen ist 99% UP bei FZV

    Verstehe, Das ist auch genau mein Bauchschmerz bei der Variante Heiraten auf den Philippinen. Dank der Situation das ich mein EFZ ohne UP bekommen würde wäre mein Plan schon im März/April 2021 auf den Philippinen zu heiraten. Ohne Corona wäre das dank EFZ ohne UP gut möglich. Aber Corona wird es wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit unmöglich machen schon im März/April 2021 in den Phils zu heiraten. :(

    Und falls doch klappen würde so wäre es zumindest noch viele Monate unkalkulierbar ...

    Mit deinem Plan wirst du, nach Aussage der meisten Expats hier, nicht vor 3. Q 2021 in die Philippinen kommen...also Hochzeit dann vielleicht im August. Dann Termin für FZV in DBM 6 Monate + 6 Monate UP...einreise von madam ca. Herbst / Winter 2022!


    Wenn du ein Hochzeitsvisum unverzüglich angehst ist sie mind. 1 Jahr früher in Deutschland und ihr heiratet im Herbst 2021

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aktuell längerfristig planen ist schwierig und wird es auch noch ein gewisse Zeit sein. Genauer? Meist Kaffeesatzleserei!


    Die Urkundenprüfung ist ein unabhängiger Vorgang der dazu dient die Echtheit der Dokumente bzw. die Identität der Person festzustellen.


    Das Standesamt entscheidet im eigenen ermessen, hält sich i.d.R. and die üblichen Vorgaben. Das ist auch ein separater Vorgang und hat mit der Einreise nichts zu tun.



    Nach der Heirat möchtet ihr in D zusammenleben, Dazu bedarf es eines langfristigen Aufenthaltstitels zunächst der Aufenthaltserlaubnis, die in Deutschland beantragt (eingeholt) wird. Dazu muss sie sich legal in D aufhalten und i.d.R. mit dem richtigen Visum nach eingereist sein. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig und entscheidet dann im eigenen ermessen. (mit Schengenvisum einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen klappt fast nie in eurer Konstellation)


    Damit deine künftige Ehefrau mit dem richtigen Visum einreist muss die Botschaft ein nationales Visum ausstellen. Dies kann sie aber nicht unabhängig von der Zustimmung der Ausländerbehörde, da das nationale Visum (nicht Schengenvisum) , fast automatisch auch die AE nach sich zieht und nach den gleichen Kriterien erteilt wird. Somit benötigt die Botschaft die Zustimmung der Ausländerbehörde wo du dich dauerhaft aufhältst,. (Zu den Kriterien zählen u.a. gesicherte Identität, verheiratet sein, Sprachnachweis A1 sofern keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind oder es aus anderen Gründen nicht zumutbar wäre, .... )


    Gleiches wie im Absatz oben gilt, wenn ihr mit einem "Heiratsvisum" nach D kommen wollt. Das ist auch ein nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung mit nachfolgendem längerfristigen Aufenthalt. Nationales Visum ist dann wieder Sache der Botschaft mit Zustimmung der Ausländerbehörde. Dies wird dann nur erteilt wenn das Standesamt sagt, ok, wir können einen Termin für die Eheschließung vereinbaren. Das könnte ggf. eine Option sein wie die UP ggf. nachgelagert wird. Das Standesamt gibt das Ok ihr legt einen provisorischen Eheschließungstermin fest (z.B. in ca. 3 Monaten und ein paar Tage nach Termin für die Beantragung des nationalen Visums) und beantragt das nationale Visum. (Klar dass A1, .... auch vorhanden sein muss). Wenn die UP kommt, macht ja nichts, dann wird der Eheschließungstermin verschoben und ihr habt keinen Nachteil. Wenn die UP nachgelagert wird, dann ist die Frau schon in D, was solls.


    Das bedeutet, selbst wenn das Standesamt keine Urkundenprüfung wünscht, kann jede der anderen Beteiligten - Botschaft und/oder Ausländerbehörde eine solche Urkundenprüfung verlangen.


    In den weinigen Fällen wo auf eine UP verzichtet wird, sind es meist Fälle wo eine Heiratsurkunde mit Apostille vorliegt (z.B. Heirat in Hong Kong und dann die HU mit Apostille überbeglaubigen lassen) und die GU der Ehefrau nicht spätregistriert ist und keine spätregistrierten Kinder vorhanden sind. Aktuell fällt eine einfache Heirat in HK wegen Corona und der pol. Situation weitgehenst aus.

  • Gleiches wie im Absatz oben gilt, wenn ihr mit einem "Heiratsvisum" nach D kommen wollt. Das ist auch ein nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung mit nachfolgendem längerfristigen Aufenthalt. Nationales Visum ist dann wieder Sache der Botschaft mit Zustimmung der Ausländerbehörde. Dies wird dann nur erteilt wenn das Standesamt sagt, ok, wir können einen Termin für die Eheschließung vereinbaren. Das könnte ggf. eine Option sein wie die UP ggf. nachgelagert wird.

    Bei einem Heiratsvisum ist eine nachgelagerte UP (UP erst bei Einreise) ziemlich ausgeschlossen.

    Grund ist das sogenannte Befreiungsverfahren beim OLG. Und alle OLGs die Online sind, fordern in ihren Leitfäden die UP für die Philippinen. Ein "kleiner" Standesbeamte wird sich sicherlich nicht gegen das OLG durchsetzen können.


    Beim EFZ ist das etwas anders: der Standesbeamte kann das allein entscheiden , ob UP stattfindet. Deswegen lesen wir ja hier und da im Forum, dass das örtliche StA auf die UP bei Erteilung des EFZ verzichtet hat. (ich finde das ziemlich unlogisch, denn sollte sich bei der späteren UP rausstellen, dass es eine Vorehe gab, ist es nicht einfach, das "Knäuel" wieder aufzulösen. )

  • (ich finde das ziemlich unlogisch, denn sollte sich bei der späteren UP rausstellen, dass es eine Vorehe gab, ist es nicht einfach, das "Knäuel" wieder aufzulösen. )

    Ich habe da immer gedacht, dass in dem Fall die zweite Eheschließung automatisch ungültig ist. Und somit zumindest dies Knäuel recht klar gelöst ist

  • Ich habe da immer gedacht, dass in dem Fall die zweite Eheschließung automatisch ungültig ist. Und somit zumindest dies Knäuel recht klar gelöst ist

    automatisch ist nix... die 2. Hochzeit muss ja zumindest annulliert werden, sonst geistert ja die 2. Heiratsurkunde noch in der Verwaltung herum. Außerdem muss ja der Familienstand wieder geändert werden.

  • Sind zwei Menschen verheiratet, so bedarf es einer staatlichen Begründung das Recht auf Zusammenleben zu verwehren. Denke da sind wir uns einig.

    Bei einem Heiratsvisum ist eine nachgelagerte UP (UP erst bei Einreise) ziemlich ausgeschlossen.

    Grund ist das sogenannte Befreiungsverfahren beim OLG. Und alle OLGs die Online sind, fordern in ihren Leitfäden die UP für die Philippinen. Ein "kleiner" Standesbeamte wird sich sicherlich nicht gegen das OLG durchsetzen können.


    Beim EFZ ist das etwas anders: der Standesbeamte kann das allein entscheiden , ob UP stattfindet. Deswegen lesen wir ja hier und da im Forum, dass das örtliche StA auf die UP bei Erteilung des EFZ verzichtet hat. (ich finde das ziemlich unlogisch, denn sollte sich bei der späteren UP rausstellen, dass es eine Vorehe gab, ist es nicht einfach, das "Knäuel" wieder aufzulösen. )


    Aktuell kann es durchaus sein, dass in einem überschaubaren Zeitraum keine effektive Urkundenprüfung durchgeführt werden kann. Somit ist es Aufgabe des Staates ggf. mildere Formen zu prüfen - im Grunde immer - unabhängig von Corona und auch da wäre es ggf. eine Option überprüfen zu lassen, ob es unter dem hohen grundrechtlichen Schutze von Art 6 GG nicht geboten ist die internationalüberwiegend übliche Akzeptanz ggf. kombiniert mit einer eidesstattlichen Versicherung zu akzeptieren.


    Wenn dies einer so begründet im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes könnte es sogar sein, dass die ein oder andere Kammer zu dem Ergebnis kommt - und in milderer Form - schriftlich darstellt, dass das paranoide Prüfungsfetisch zwar seine Berechtigung in der Vergangenheit hatte oder gehabt haben könnte, aber im Zuge der Weiterentwicklung des Dokumentenwesens nicht mehr haltbar ist. Dies drückt sich in der Akzeptanz des Beitritts zum Haager Abkommen aus, das von der überwiegenden Mehrzahl der Staaten anerkannt wird. Weiterhin wird durch die lange Zeitdauer der Bearbeitung faktisch auch die implizierte Reisefreizügigkeit in der EU blockiert, da überhöhte Anforderungen an die Gültigkeit der Heiratsurkunde gestellt und somit faktisch die Validität in Zweifel gezogen wird.

    Weiterhin liegen keine Daten vor in wie vielen Fällen durch die Urkundenprüfung ernsthafte Ehehinderungsgründe aufgetaucht sind, die durch andere Verfahren nicht auch aufgedeckt worden wären.

  • Eine Heirat auf den Phil. käme für mich aus diesem Grund nicht in Frage:


    Die Eheschließung ist auch ein Vertrag. (Zugewinngemeinschaft)

    Bei einer eventuellen Scheidung würde ich vermeiden wollen mich mit phil.-Behörden auseinander setzen zu müssen.

    Da bevorzuge ich deutsche Behörden !!!

    Gruß

    Cloud

    :hi

  • Bitte keinen Smalltalk im Behördenteil und keine "könnte, würde, möchte"...wir halten uns an die aktuellen Fakten und die sind immer noch UP beim FZV nach Hochzeit auf den Philippinen / Hochzeitsvisum

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielen Dank an alle die hier gestern und heute kommentiert haben :thumb.

    Das sind alles sehr wertvolle Informationen für mich.


    Zitat

    Mit deinem Plan wirst du, nach Aussage der meisten Expats hier, nicht vor 3. Q 2021 in die Philippinen kommen...also Hochzeit dann vielleicht im August. Dann Termin für FZV in DBM 6 Monate + 6 Monate UP...einreise von madam ca. Herbst / Winter 2022!


    Wenn du ein Hochzeitsvisum unverzüglich angehst ist sie mind. 1 Jahr früher in Deutschland und ihr heiratet im Herbst 2021

    Verstehe. Wenn ich die Informationen die ich hier in den letzten 2 Tagen erhalten habe so sehe, dann geht meine Tendenz auch immer mehr in Richtung Hochzeit in Deutschland. Eine Verständnisfrage dennoch:


    "FZV DBM 6 Monate + 6 Monate UP"


    Das heisst man benötigt erstmal 6 Monate bis man überhaupt einen Termin für die FZV bekommt und die UP dann starten kann ? Heftig :(

    Das ist Corona geschuldet oder war das schon immer so eine lange Zeit ?


    Zitat

    Nein, die UP startet erst wenn alle Papiere zusammen abgegeben werden...warum kannst du das erst Ende des Jahres liefern? Sieh zu das du das ran bekommst! Um so schneller geht es

    Meine zukünftige ist in Manila und kann vor Dezember da auch auf keinen Fall weg. Sie hat dort Ende November Ihre Abschlussprüfung Nursing. Ihre Unterlagen bekommt Sie alle bei der PSA in Manila. Die Frage ist wie Sie an die Unterlagen Ihrer Eltern (Marriage) und Geschwister (GU) kommt. Statndard ist wohl das diese Dokumente das PSA ohne weiteres nur an die Eltern oder Geschwister rausrückt. Aber vielleicht rückt das PSA Manila die Dokumente ja auch raus wenn die Eltern eine Bestätigung ausstellen, dass Sie diese Dokumente abholen darf.

  • Zitat

    Nach der Heirat möchtet ihr in D zusammenleben, Dazu bedarf es eines langfristigen Aufenthaltstitels zunächst der Aufenthaltserlaubnis, die in Deutschland beantragt (eingeholt) wird. Dazu muss sie sich legal in D aufhalten und i.d.R. mit dem richtigen Visum nach eingereist sein. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig und entscheidet dann im eigenen ermessen. (mit Schengenvisum einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen klappt fast nie in eurer Konstellation)


    Schengenvisum mache ich mir eh keine Hoffnung. Meine zukünftige hat zwar in Taiwan 3 Jahre ganz gut verdient. Aber jetzt in Phils hat Sie ja aktuell gar keine Arbeit, da Sie sich auf Ihre Abschlußprüfung Krankenschwester vorbereitet. Die Chancen Schengen sind eh schon schlecht, aber ohne aktuellen Job denke ich gleich Null.


    Zitat

    Gleiches wie im Absatz oben gilt, wenn ihr mit einem "Heiratsvisum" nach D kommen wollt. Das ist auch ein nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung mit nachfolgendem längerfristigen Aufenthalt. Nationales Visum ist dann wieder Sache der Botschaft mit Zustimmung der Ausländerbehörde. Dies wird dann nur erteilt wenn das Standesamt sagt, ok, wir können einen Termin für die Eheschließung vereinbaren. Das könnte ggf. eine Option sein wie die UP ggf. nachgelagert wird. Das Standesamt gibt das Ok ihr legt einen provisorischen Eheschließungstermin fest (z.B. in ca. 3 Monaten und ein paar Tage nach Termin für die Beantragung des nationalen Visums) und beantragt das nationale Visum. (Klar dass A1, .... auch vorhanden sein muss). Wenn die UP kommt, macht ja nichts, dann wird der Eheschließungstermin verschoben und ihr habt keinen Nachteil. Wenn die UP nachgelagert wird, dann ist die Frau schon in D, was solls.


    Standesamt OK ohne UP geht bei mir auf keinen Fall. Mein Standesamt würde mir für Hochzeit auf den Phillipinen die EFZ ohne UP ausstellen (da reine Entscheidung des Standesbeamten). Für Heiratsvisum ist aber direkt das OLG mit beteiligt (ohne OLG auch kein provisorischer Termin) und das OLG verlangt hier in meiner Region immer direkt die UP.

    Genau dieser Unterschied (EFZ Hochzeit Phils ohne UP möglich ... Heiratsvisum direkt UP) ist ja einer der Gründe warum ich überhaupt auf Hochzeit Philippinen gekommen bin.

  • "FZV DBM 6 Monate + 6 Monate UP"


    Das heisst man benötigt erstmal 6 Monate bis man überhaupt einen Termin für die FZV bekommt und die UP dann starten kann ? Heftig :(

    Das ist Corona geschuldet oder war das schon immer so eine lange Zeit ?

    Nein...nicht ganz. Die UP dauert so ca. 6 Monate, selten kürzer....ein Termin für ein Hochzeitsvisum zu bekommen, ebenfalls ca. 6 Monate Vorlauf (Terminvergabe und andrang)!


    Also um es schnell zu machen wäre folgender Plan! So schnell als möglich die Papiere beschaffen und damit zu deinem Standesamt und die Ehe anmelden. Das Standesamt schiebt dann die UP an...wenn absehbar ist, dass deine Freundin rechtzeitig den Deutschkurs geschafft hat beantragt man einen Termin für das Visum...würde ich so ein paar Wochen nach Anfang der UP beantragen....

    Dann wird das Visum ja recht schnell bearbeitet, weil alles vorhanden ist!


    Beispiel: du gibst alle Papiere ab am 1.9.20 UP startet....sie startet mit Deutsch und Prüfung ist im März...so im September / Oktober einen Termin für das Vsum beantragen und im März / April zur Botschaft...Visum dann möglicherweise im Juli und Hochzeit im August

    Meine zukünftige ist in Manila und kann vor Dezember da auch auf keinen Fall weg. Sie hat dort Ende November Ihre Abschlussprüfung Nursing. Ihre Unterlagen bekommt Sie alle bei der PSA in Manila. Die Frage ist wie Sie an die Unterlagen Ihrer Eltern (Marriage) und Geschwister (GU) kommt. Statndard ist wohl das diese Dokumente das PSA ohne weiteres nur an die Eltern oder Geschwister rausrückt. Aber vielleicht rückt das PSA Manila die Dokumente ja auch raus wenn die Eltern eine Bestätigung ausstellen, dass Sie diese Dokumente abholen darf.

    Das sollte mit Vollmacht funktionieren, geht ja selbst von hier online ohne Vollmacht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat

    Bei einem Heiratsvisum ist eine nachgelagerte UP (UP erst bei Einreise) ziemlich ausgeschlossen.

    Grund ist das sogenannte Befreiungsverfahren beim OLG. Und alle OLGs die Online sind, fordern in ihren Leitfäden die UP für die Philippinen. Ein "kleiner" Standesbeamte wird sich sicherlich nicht gegen das OLG durchsetzen können.


    Beim EFZ ist das etwas anders: der Standesbeamte kann das allein entscheiden , ob UP stattfindet. Deswegen lesen wir ja hier und da im Forum, dass das örtliche StA auf die UP bei Erteilung des EFZ verzichtet hat. (ich finde das ziemlich unlogisch, denn sollte sich bei der späteren UP rausstellen, dass es eine Vorehe gab, ist es nicht einfach, das "Knäuel" wieder aufzulösen. )



    Das beschreibt genau die lokale Situation bei mir und warum ich das EFZ ohne UP bekommen würde und warum Heiratsvisum nur mit UP.

    Aber ich verstehe jetzt dank der vielen Antworten hier auch warum mir das in der aktuellen Corona Situation auch nicht viel bringt :(

    Und es dann wohl doch eher die Hochzeit in Deutschland werden wird.

  • Zitat

    Also um es schnell zu machen wäre folgender Plan! So schnell als möglich die Papiere beschaffen und damit zu deinem Standesamt und die Ehe anmelden. Das Standesamt schiebt dann die UP an...wenn absehbar ist, dass deine Freundin rechtzeitig den Deutschkurs geschafft hat beantragt man einen Termin für das Visum...würde ich so ein paar Wochen nach Anfang der UP beantragen....

    Dann wird das Visum ja recht schnell bearbeitet, weil alles vorhanden ist!


    Beispiel: du gibst alle Papiere ab am 1.9.20 UP startet....sie startet mit Deutsch und Prüfung ist im März...so im September / Oktober einen Termin für das Vsum beantragen und im März / April zur Botschaft...Visum dann möglicherweise im Juli und Hochzeit im August


    Vielen Dank für die Info. Jetzt verstehe ich warum Heiratsvisum für Heirat in Deutschland schneller ist. Ich dachte man muss erst alles zusammen haben bevor man den Termin in der DBM macht.

    Also Gesamtzeit = Zeit für OK OLG/Standesamt (was immer UP beinhaltet) + Wartezeit auf Termin DBM für Antrag Heiratvisum + Wartezeit Visumgenehmigung.

    Aber die Wartezeit für den Termin fällt ja größtenteils weg wenn ich das schon parallel zu der Zeit in der die UP läuft beantrage.


    Zitat

    Das sollte mit Vollmacht funktionieren, geht ja selbst von hier online ohne Vollmacht


    Ok, danke. Dann werde ich mal sehen das ich die Dokumente so schnell wie möglich besorge.

  • Beispiel: du gibst alle Papiere ab am 1.9.20 UP startet....sie startet mit Deutsch und Prüfung ist im März...so im September / Oktober einen Termin für das Vsum beantragen und im März / April zur Botschaft...Visum dann möglicherweise im Juli und Hochzeit im August

    Sorry wenn ich nur kurz nachfragen will TanduayIce, aber was würde in dem Fall geschehen, wenn man so rechtzeitig den Termin gemacht hat, und sich aber abzeichnet, dass die UP doch länger dauert oder der Deutschtest dank Corona noch nicht stattfinden konnte, respektive nicht bestanden wurde? Kann man den Termin bei der DBM ohne Nachteile oder Probleme verschieben oder stornieren und neuen Termin bekommen?


    Vielen Dank Cekarius

  • Kann man den Termin bei der DBM ohne Nachteile oder Probleme verschieben oder stornieren und neuen Termin bekommen?

    Man kann den Termin natürlich ohne Nachteile stornieren! Ein neuer kann dann aber wieder sehr lange dauern...deshalb würde ich immer raten, es nicht zu früh zu planen. Siehe mein obiges Beispiel!


    Ich würde ca. 1 - 2 Monate nach Beginn der UP um einen Termin nachsuchen (wenn dann immer noch 6 Monate Vorlauf ist) und wenn ich sicher bin, dass Madam dann garantiert das Deutsch A1 hat.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi