Arbeiten in D ohne Arbeitserlaubnis

  • Ein indischer Staatsbürger hat jetzt seinen Masterabschluss an der Uni einer anderen deutschen Stadt absolviert. Sein Studentenvisum

    ist gültig bis Juli 2021 und erlaubt ihm bis zu 120 Tage in D zu arbeiten.

    Er hat eine Arbeit in meiner Stadt gefunden, hat den Arbeitsvertrag ab 1. Oktober. Er kommt Montag hierher in meine Stadt, ich gebe ihm Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung und damit kann er sich bei unserer Ausländerbehörde melden, um seine ordentliche Arbeitsgenehmigigung/seine Bluecard zu beantragen. Er hat dort aber Corona bedingt einen Termin erst für Mitte November bekommen.

    Was kann er nun tun?

    Darf er auf Basis seines Studentenvisums und der darin erteilten befristeten Arbeitserlaubnis seinen neuen Job antreten?

    Falls Nein, was könnte er tun?

    (Sorry, das ist hier im Philippinenforum OT, aber von der grundsätzlichen Fragestellung könnte die Fragestellung für Philippinische Staatsangehörige genauso zutreffen).

  • Einen ähnlichen Fall hatten wir gerade mit einem philippinischen Studenten: Studium läuft noch, aber er bekam ein Stellenangebot. Er hat einen Vorvertrag der Behörde zugeschickt, den diese und die Bundesanstalt für Arbeit geprüft haben, daraufhin wird jetzt die Arbeitserlaubnis ausgestellt. Alles ging per Email.


    Falls für ihn eine neue Ausländerbehörde zuständig ist, die ev. seine Papiere noch nicht haben, wäre doch das Einfachste, mal die Behörde anzurufen oder anzuschreiben und nachfragen, was er machen soll.

  • Das ist ja das Problem. Er hatte gestern bei der neuen Ausländerbehörde angerufen, aber die hatten ihm nur den Termin im November geben können, denn sie haben ja noch keine Unterlagen von ihm.

    Ich habe ihm jetzt geraten, heute noch bei seiner bisherigen Ausländerbehörde anzurufen. Vielleicht könnte die den Prozess schon anstoßen.

  • Über die Amtsleitung adressieren! Freundlich um eine Lösung der Situation bitten.
    Wir hatten bei meiner Arbeit so einen Fall in einem Bereich in dem es ganz klar in D einen Fachkräftemangel gibt.
    Der Mensch hat einen aufgrund Aufenthaltgenehmigung befristeten Vertrag auf einer unbefristet verfügbaren Stelle.

    Da wollte man zuerst nicht ran seitens Ausländerbehörde, weil zu früh. Dann war Termin erst nach Vertragsende möglich, Androhung der Abschiebung.
    Es musste tatsächlich bei uns "ganz oben" mit ABH "ganz oben" reden. Auf Arbeitsebene und auf Ebene Antragsteller Sachbearbeitung war da nix zu machen.