firefox/Heiraten in Dänemark

  • Hallo zusammen,


    mir raucht nun der Kopf von dem vielen Behörden bla bla bla.


    Eigentlich dachte ich dass die Dame für uns eine Anmeldung zur Hochzeit macht, heute hat sich raus gestellt das wir ein Ehefähigkeitszeugnis bekommen. Der ganze Aufwand mit Dokumenten usw. für nix. Ohne UP kann nicht geheiratet werden. Hat mir die Dame vom Standesamt eben mitgeteilt.


    Jetzt ist die Frage wo in der Nähe von Deutschland können wir mit einem Ehefähigkeitszeugnis heiraten?


    In Dänemark wird kein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, aber dafür gibt es dort auch keine Regelung was den Ehenamen angeht. Sprich jeder behält seinen Namen, was meine Verlobte nicht möchte. So jedenfalls hat es mir die Dame auf dem Standesamt erklärt.


    Was für Alternativen gibt es??


    Gruß

    Firefox

  • Hi firefox


    Wie meinst Du das genau? Ich vermute Du möchtest sagen wir wart heute beim Standesamt und diese will eine UP da sie kein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann? Das wäre ja im Prinzip das normale Vorgehen für Heirat in D.


    Selbst wenn ihr in Dänemark heiraten würdet, könnte für das FzF Visum die Botschaft trotzdem eine UP wollen. Also sofern ihr in D leben wollt nach der Hochzeit.


    Schau mal der Thread direkt unter Deinem da wirt das Thema gerade behandelt:

    Heiraten in D oder alternativ in DK ??


    Edit eine Frage: mit welchen Visum ist Einreise geplant bzw schon eingereist ist? Wenn sie mit D Visum einreist ( z.b. Arbeit, Au pair etc) sieht das durchaus anders aus .

  • Hi roseforest


    nein nein, ich dachte die ganze Zeit das die Dame vom Standesamt in Deutschland an der Anmeldung zur Ehe arbeitet. Heute hat sich aber raus gestellt dass Sie uns ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Jetzt frage ich mir halt was ich mit dem Ehefähigkeitszeugnis machen kann??


    Sie hat A1 und reist im Nov. mit einem Touristen Visum ein. Visum hat Sie schon.


    Gruß

    Firefox

  • das brauchst Du um im Ausland zu heiraten, ihr werden sie keines ausstellen, daher wäre der Weg für Heirat in D Urkundenprüfung, dann beim OLG "Antrag auf Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" beantragen.


    Du wirst damit nicht so viel machen können, denke für Heirat auf den Phils braucht man das (bin aber nicht ganz sicher da können andere mehr dazu sagen).


    Selbst wenn ihr in Dänemark heiratet muss sie sowieso wieder zurück und dann FzF-Visum beantragen, dann will die DBM höchstwahrscheinlich eine UP anfangen. Daher würde es sinn machen damit jetzt schon anzufangen sonst dauert ja alles noch länger.


    Es soll wohl einige gegeben haben die es irgendwie geschafft haben dass sie mit Besuch-Visa und Heirat hier doch hier bleiben kann, aber das macht wenig Sinn drüber nachzudenken weil es lt. dem Gesetz nicht möglich ist.

  • Ihr hättet ein Hochzeitsvisum mit UP beantragen müssen...so geht das nicht! Hochzeit im Ausland geht auch nur wieder mit Ausreise und FZF, wobei es da auch wieder eine UP der GU gibt (95% Warscheinlichkeit). Ist sie spät registriert ist die UP 100%


    Ihr habt es falsch angefangen...lies dich hier in den Threads ein



    Bitte jetzt nicht wieder eine Grundsatzdiskussion hier anfangen, es gibt genug Threads hier und der TE kann sich dort einlesen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ansicht ja alles nicht so schlimm, durch das Touristenvisum sehen sie sich ja früher als wenn sie UP startet. Ich würde jetzt schnellstens die UP starten , dann kommt sie im November zu Besuch, muss dann halt wieder zurück und das Heiratsvisum beantragen. Ich habe es bzw mache es exakt genauso gerade.


    Damit wäre eig alles schon gesagt :) andere "Tricks " gibt es lt Gesetz nicht und wirst hier auch nicht bekommen.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Heiraten aber wo?“ zu „firefox/Heiraten aber wo?“ geändert.
  • Ich vermute es wurde nicht korrekt mit dem Standesamt kommuniziert?


    Sie sind vermutlich davon ausgegangen das Sie auf den Phillipinen heiraten wollten, dafür wäre ein EFZ notwendig.


    Können Sie nicht nach einer Ehe in Dänemark den Namen nachträglich in Deutschland und der PH Botschaft ändern lassen ?

  • Okay ich muss wohl doch etwas weiter ausholen.

    Ich habe die letzten 7 Jahre in Taiwan gelebt und bin im Dezember 2020 zurück nach Deutschland. Wir haben uns in TW kennengelernt und dort die letzten Jahre zusammen gelebt. Aufgrund der politischen Situation in der Gegend haben wir uns dazu entschieden Taiwan zu verlassen. Sie lebt und arbeitet also derzeit in TW. Wenn Sie nun mit dem Schengen Visum im November nach D kommt, dann kann Sie danach nicht zurück nach TW. "Blue Colour Worker", heist das Sie nur in TW Aufenthalt hat wenn Sie auch dort arbeitet. Die Firma gibt ihr logischer Weise keine 90 Tage Urlaub um nach D zu gehen. Also muss Sie den Job kündigen und somit erlischt sofort ihr Aufenthaltsrecht in TW. Das heist nach dem Besuch hier im Nov. muss Sie zurück auf die Philippinen. Da ist aber nix mehr, sprich wo soll Sie wohnen?? Sie kann sich ein Zimmer mieten und ich muss Sie dann Monatlich unterstützen. Genau das würden wir gerne vermeiden.

    Ihr hättet ein Hochzeitsvisum mit UP beantragen müssen...so geht das nicht! Hochzeit im Ausland geht auch nur wieder mit Ausreise und FZF, wobei es da auch wieder eine UP der GU gibt (95% Warscheinlichkeit). Ist sie spät registriert ist die UP 100%

    Muss nur die GU zur UP oder noch was anderes??


    Gruß

    Firefox

  • https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    Das alles muss zur UP ich meine das schonmal gepostet zu haben aber ich glaube mein Beitrag wurde WG small Talk etc gelöscht.



    Ich verstehe deine Situation aber wird genau so sein wie du beschrieben hast. Wenn sie jetzt schon in der EU wäre hätte man vllt was machen können aber so ist es genau sie du beschrieben hast .


    Anderere Möglichkeit sie arbeitet weiter und ihr wartet bis das Heiratsvisum mit UP durch ist .

  • Das heist nach dem Besuch hier im Nov. muss Sie zurück auf die Philippinen. Da ist aber nix mehr, sprich wo soll Sie wohnen?? Sie kann sich ein Zimmer mieten und ich muss Sie dann Monatlich unterstützen. Genau das würden wir gerne vermeiden.

    Das wird sie müssen, denn es gibt keinen Daueraufenthalt aus einem Schengenvisum. Idealerweise beantragt ihr dann in Taiwan ein Hochzeitsvisum für Deutschland, denn nur mit dem richtigen Visum (für Daueraufenthalt) bekommt sie auch eine AE.


    Also entweder Hochzeitsvisum beantragen oder zurück nach Manila, dort das Visum beantragen und dann mit FZF einreisen.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • ...oder sie kann ein d Visum für ein EU Land bekommen als Au pair z.b. finde das sollte schon gesagt werden. Vllt ist es für jemand hier ne Option.


    Aber ohne genauere Infos über alter etc hast natürlich Recht Goose

  • Guten Morgen,


    so wie ich bisher die Antworten verstanden habe bring das Ehefähigkeitszeugnis uns eigentlich gar nix. Richtig??

    Richtig verstanden

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Dazu brauchen beide ein Dokument, dass sie z.B. ledig sind. Dies wird durch eine Ehefähigkeitszeugnis erklärt. Da einige Staaten u.a. die Philippinen dies nicht kennen, ist es in D so, dass das zuständige OLG eine Befreiung von diesem Zeugnis seitens deiner künftigen Frau erteilen muss. Im Rahmen dessen muss z.B . die Identität geklärt werden. Da D nicht zu den Staaten gehört die Apostille aus den Phils akzeptiert müssen die Personenstandsdokumente hier vor allem die GU überprüft werden. Dies erfolgt dann durch eine UP (Urkundenprüfung). Dauer 6 Monate + x

  • Soweit es um den Ehenamen ging, kenne ich das dänische Namensrecht nicht. Eine nachträgliche Änderung auf einen gemeinsamen Ehenamen kann man in Deutschland meines Wissens problemlos durchführen.


    Das andere Problem - wurde schon angesprochen - das Familienzusammenführungsvisum muss von dort gestellt werden, wo der ausländische Ehepartner seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Da Deine Holde aber wie Du schreibst nicht wieder nach Taiwan zurück kann, wird man sie vermutlich auf die Philippinen schicken.


    Ansonsten bliebe m.E. nur die - zugegeben sehr aufwendige - Konstruktion, dass Du Deinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegst, dann hast Du im Rahmen der sog. EU-Freizügigkeit unmittelbaren Anspruch darauf, dass Dein ausländischer Ehepartner zu Dir ziehen kann.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ansonsten bliebe m.E. nur die - zugegeben sehr aufwendige - Konstruktion, dass Du Deinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegst, dann hast Du im Rahmen der sog. EU-Freizügigkeit unmittelbaren Anspruch darauf, dass Dein ausländischer Ehepartner zu Dir ziehen kann.

    Unmittelbar nicht...Erst wenn du dort lebst und arbeitest..i.d.R. nach 6 Monaten. Da macht keinen Unterschied zur Heirat mit deutschem Hochzeitsvisum mit UP...die es ja dann trotzdem noch gibt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Soweit es um den Ehenamen ging, kenne ich das dänische Namensrecht nicht. Eine nachträgliche Änderung auf einen gemeinsamen Ehenamen kann man in Deutschland meines Wissens problemlos durchführen.


    Das andere Problem - wurde schon angesprochen - das Familienzusammenführungsvisum muss von dort gestellt werden, wo der ausländische Ehepartner seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Da Deine Holde aber wie Du schreibst nicht wieder nach Taiwan zurück kann, wird man sie vermutlich auf die Philippinen schicken.


    Ansonsten bliebe m.E. nur die - zugegeben sehr aufwendige - Konstruktion, dass Du Deinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegst, dann hast Du im Rahmen der sog. EU-Freizügigkeit unmittelbaren Anspruch darauf, dass Dein ausländischer Ehepartner zu Dir ziehen kann.

    Die Änderung Ihres Namens kann auf den Phillipinen erfolgen nachdem die Ehe bei der PH Botschaft in Kopenhagen registriert worden ist.


    Deutsche Behörden können meines wissens auch nicht eigenständig den Nachnamen von Ausländern umändern, da diese Dokumente wie ein Passport von den ausländischen Staaten herausgegeben werden.


    Ich weiß von Deutschen die in Spanien leben und heiraten das die Deutsche Botschaft den Namen ändert und neue Ausweisdokumente rausgibt