Schriftliche Beschwerde beim Landrat wegen Unfreundlichkeit eingereicht.
"Unfreundlichkeit" ist ja auch kein Straftatbestand oder sonstwie irgendein Vergehen.. zudem noch sehr subjektiv. Falls jemand bei dem entsprechenden Sachb nachgefragt hat, genügt es zu behaupten, dass das entsprechenden Gegenüber unfreundlich war.. und wem wird (oder muss) der Vorgesetzte dann glauben ...??