Familienzusammenführung Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich wollen die Familienzusammenführung starten. Dafür braucht man ja eine Krankenversicherung. Ich war der Annahme das ich eine Familienversicherung bei meiner Krankenkasse bekomme. Habe den Antrag ausgefüllt und dieser kam zurück mit der bitte einer Kopie der Anmeldung in Deutschland sowie Aufenthaltstitel. Hab dann angerufen und gefragt ob es nicht eine Vorab Bescheinigung gibt, was ich der Botschaft geben kann was bei Einreise gilt. Geben sie mir nicht.Wie habt ihr das Gehandhabt?


    Gruß

    Ronny

  • Familienversicherung gibt es erst ab Wohnsitznahme in Deutschland. Der normale Weg ist, vorab eine Reisekrankenversicherung sog. "incoming"-Versicherung abzuschließen, die will die Ausländerbehörde ggf. auch sehen. Das ist aber nicht teuer und es gibt auch Versicherungen, die ungenutzte Zeiten zurückerstatten.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • meine Frau und ich wollen die Familienzusammenführung starten. Dafür braucht man ja eine Krankenversicherung.

    Es gibt in Deutschland zwar eine Krankenversicherungspflicht. Aber für Visum ist bei Ehegattennachzug kein Nachweis einer KV nötig.. Siehe auch Merkblatt der DBM.


    Eine RKV ist zu empfehlen bis man in D ist und die Sache mit der gesetzlichen KV geklärt ist bzw. sie in der Familienversicherung aufgenommen ist. Jedenfalls für Visum ist kein Nachweis einer KV vorzulegen!

  • meine Frau und ich wollen die Familienzusammenführung starten. Dafür braucht man ja eine Krankenversicherung.

    Es gibt in Deutschland zwar eine Krankenversicherungspflicht. Aber für Visum ist bei Ehegattennachzug kein Nachweis einer KV nötig.. Siehe auch Merkblatt der DBM.


    Eine RKV ist zu empfehlen bis man in D ist und die Sache mit der gesetzlichen KV geklärt ist bzw. sie in der Familienversicherung aufgenommen ist. Jedenfalls für Visum ist kein Nachweis einer KV vorzulegen!

    Ah super vielen dank dir. Wieder etwas gelernt.

  • Es gibt in Deutschland zwar eine Krankenversicherungspflicht. Aber für Visum ist bei Ehegattennachzug kein Nachweis einer KV nötig.. Siehe auch Merkblatt der DBM.


    Eine RKV ist zu empfehlen bis man in D ist und die Sache mit der gesetzlichen KV geklärt ist bzw. sie in der Familienversicherung aufgenommen ist. Jedenfalls für Visum ist kein Nachweis einer KV vorzulegen!

    Ah super vielen dank dir. Wieder etwas gelernt.

    Geht ja recht ja recht schnell, je nach Einreisetag. Meine Frau war ein paar Stunden nach der Einreise in der Familienversicherung mit aufgenommen. Anmelden in der Meldebehörde, da beharren, das gleich der richtige Status (verheiratet) eingetragen wird (bei Heirat im Ausland tun sie sich etwas schwer), und mit der Meldebescheinigung gleich weiter zur Krankenkasse (am besten noch zusätzlich mit Eheurkunde).

  • Geht ja recht ja recht schnell, je nach Einreisetag. Meine Frau war ein paar Stunden nach der Einreise in der Familienversicherung mit aufgenommen.

    Mag bei dir so gewesen sein.


    Andere GKVs wollen zuerst den AT sehen.. und es gibt ja hier Berichte, wonach die GKV bei einem AE von 1 Jahr keine Familienversicherung erlaubt. Das ist mE selten der Fall.. aber es kann passieren.

  • Geht ja recht ja recht schnell, je nach Einreisetag. Meine Frau war ein paar Stunden nach der Einreise in der Familienversicherung mit aufgenommen.

    Mag bei dir so gewesen sein.


    Andere GKVs wollen zuerst den AT sehen.. und es gibt ja hier Berichte, wonach die GKV bei einem AE von 1 Jahr keine Familienversicherung erlaubt. Das ist mE selten der Fall.. aber es kann passieren.

    wie soll das funktionieren? Meine Ausländerbehörde verlangt GKV für die AT. Wenn die GKV dann die AT verlangt dreht man sich doch im Kreis? Oder ist das wieder je nach Ausländerbehörde unterschiedlich?


    hab meine vor der AT, nach der Hochzeit für die GKV angemeldet( Anforderung der ABH) und dann sollte sie eine AE für 1 Jahr nur kriegen.
    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Geht ja recht ja recht schnell, je nach Einreisetag. Meine Frau war ein paar Stunden nach der Einreise in der Familienversicherung mit aufgenommen.

    Mag bei dir so gewesen sein.


    Andere GKVs wollen zuerst den AT sehen.. und es gibt ja hier Berichte, wonach die GKV bei einem AE von 1 Jahr keine Familienversicherung erlaubt. Das ist mE selten der Fall.. aber es kann passieren.

    Ja, über die Verwaltung unserer kleinen Großen Kreisstadt konnte ich echt nicht klagen und auch nicht über die GKV ... Würde nur erwarten, dass das gesetzt einen klaren Rahmen für einheitliche Standards vor gibt, was wohl nicht der Fall ist...