Patrick_NRW/Jetzt Heiratsvisum / vorher Schengen Visa in Istanbul beantragen

  • Ich weiß nicht, läuft die UP beim TE? Wie soll die denn angestoßen worden sein, er hat ja in DK geheiratet? Ich denke die wird erst angestoßen wenn dann wie von dir gesagt das FzV beantragt wird. Oder übersehe ich gerade was? Oder hat er in DE beim Standesamt die Hochzeit angemeldet, und dann direkt in DK geheiratet?!

  • Die restlichen Hürden sind jetzt auch fast genommen. Für die UP haben wir morgen endlich einen Termin auf dem Standesamt. Alle erforderlichen Dokumente wurden übersetzt. Dann wäre damit das schlimmst erledigt.

    das hatte er geschrieben. Daher ging ich davon aus.. aber stimmt ob sie wirklich angestoßen wurde von Standesamt dann hat er nicht geschrieben


    ah doch Betrag #71

    Zitat

    Die Up würde jetzt gestartet so das wir in ca 6 Monaten direkt die Zusammenführung starten können ohne noch einmal ein Heiratsvisum zu beantragen.

    deswegen hatte ich oben geschrieben was das StA dann mit dem FzF Visum zu tun hat, eben das verstehe ich gerade auch nicht

  • Die Verlobte des TE könnte doch wenn sie zurück ist in Manila sofort das FZF Visum beantragen oder ?

    Wenn ich recht erinnere:


    Heirat in DK, danach ausgereist auf die Philippinen, Heiratsurkunde mit Apostille (DK) ist vorhanden..


    Ja, eine Antragstellung ist möglich, natürlich auch mit den anderen Dokumenten (A1, Geburtsurkunde)..


    Die dänische Apostille könnte sogar dazu führen, dass auf eine UP verzichtet wird.

    Es ist aber auch möglich, dass die UP für der Geburtsurkunde gefordert wird.


    Eine Zeitlang hat aber die DBM bei Hochzeiten in HK oder auch DK darauf bestanden, den CEMAR zu sehen.

    Das sehe ich jetzt nicht mehr in der Forderungsliste. Dort ist nur "Heiratsurkunde" erwähnt. Was ich auch richtig finde; denn die DBM ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Heiratsurkunde im PSA registriert wird. Das ist eine innerphilippinische Angelegenheit.


    Standesamt könnte man auch ins Spiel bringen indem der Verlobte hier in D probiert, die Heiratsurkunde zu registrieren. Dann kann aber auch das StA die UP fordern, wenn sie nicht schon anderweitig angeleiert wurde.

  • Ja die UP haben wir gestartet. Ganz normal über das Standesamt. Nur damit diese schon einmal läuft und wir nicht erst startet wenn wir das D-Visum beantragen.

    Ich habe vorher mit der Ausländerbehörde gesprochen ob sie Probleme machen wenn wir in der zwischen zeit in DK heiraten.

    Das war für ihn kein Problem solange sie nach den 90 Tagen wieder ausreist und ein normaler Antrag gestellt wird.


    Die 90 Tage sind jetzt leider bald vorbei und ich fliege am 10 Juli zu hier.

    Bis dahin sollte das mit dem A1 auch geklappt haben und werden in Manila gleich das Visum beantragen.

    Inkl. der Hochzeitsurkunde und dann mal schauen ob die ABH eine UP möchte oder sie es laufen lasse...


    Das Sta hat nichts mit der FZV zu tun. Allerdings ist dies die einziegste Behörde die eine UP anstoßen kann. Die Ausländerbehörde macht dies erst wenn du ein D-Visum beantragst. Dafür ist aber eine Hochzeit Voraussetzung.


    Die haben wir ja jetzt nun in Dänemark gemacht. Letzte woche noch die Apostille besorgt und das ROM gemacht damit es bei der CFO keine Probleme gibt.


    Mal schauen wie es weiter geht

  • Macht doch jetzt schonmal Termin bei der DBM das ist ja auch knapp einen Monat Vorlaufzeit und beantragt das FZF warum warten.


    Also du kannst da ja termin angeben ab wann ihr alle Unterlagen habt.


    Trotzdem was war jetzt der Vorteil in DK zu heiraten ? Ist mir immer noch nicht klar .

  • Ich brauche das Hochzeitsvisum nicht und meie Frau muss nicht sinnlos durch die Gegend fliegen. Die Up läuft nebenbei und keine unnötiges warten auf die Freigabe für die Heirat. Der Unterschied zu den meisten anderen ist bei uns das sie schon Jahre in der Türkei gewohnt hat und nicht in Ph. Daher der Lebensmittelpunkt nicht dort ist. Sie hat dort keinen Job und eigentlich ist es für sie dort nur wie Urlaub. Daher möchte sie auch schnellstmöglich hier sein.


    Bisher läuft alles gut nach Plan und sind weiter optimistisch

  • Ich sehe da immer noch keinen Vorteil im Vergleich zur Heirat in Deutschland...

    Ich verstehe, dass ihr das schnellstmöglich geregelt haben wollt.

    Jedoch müsst ihr so oder so das Ergebnis der UP abwarten, bevor das Visum ausgestellt werden kann. Und die UP geht nicht schneller, nur weil man schon verheiratet ist. Natürlich muss man nicht auf die Befreiung des OLG warten, aber im Vergleich zu der Dauer der Up macht das dann auch keinen Unterschied mehr. :)

    Und mit der Fliegerei frage ich mich, wo ihr dann einen Flug gespart habt? Jetzt muss sie wieder zurück fliegen, und dann nachdem das Visum ausgestellt wurde, kann sie wieder zu dir fliegen. Mit Heirat in Deutschland hätte sie auch wieder zurück fliegen müssen, und dann zur Heirat wieder nach Deutschland. Macht beides Mal 2 Flüge. :)


    Ist aber nur meine persönliche Meinung, kann gerne diskutiert werden. :)

  • Der Unterschied zu den meisten anderen ist bei uns das sie schon Jahre in der Türkei gewohnt hat und nicht in Ph. Daher der Lebensmittelpunkt nicht dort ist.

    .. dann müsste doch das Visum auch in der Türkei beantragt werden:


    DBM:

    Zitat

    Die Deutsche Botschaft in Manila ist für Ihren Visumantrag nur dann örtlich zuständig, wenn Sie auf den Philippinen, auf den Marshall Inseln, in Micronesien oder Palau wohnhaft sind.

  • Das hatte vllt sogar Sinn gemacht das Visum in der Türkei zu beantragen , davon wusste ich bisher gar nichts?


    Wie gesagt ich will gar nicht schlecht reden wie ihr es gemacht habt , sondern. Nur den evtl. Vorteil verstehen für andere User . Und den sehe ich ehrlich gesagt immernoch nicht.

  • Der einzige Vorteil wäre wenn man niemand hat oder selber keine VE abgeben kann. Aber auch dann konnnte man ja mittlerweile in den Phils heiraten da die Grenzen jetzt offen sind .


    Anderer Vorteil sehe ich nicht aber wie gesagt lasse mich gerne eines Besseren belehren :).

  • Inkl. der Hochzeitsurkunde und dann mal schauen ob die ABH eine UP möchte oder sie es laufen lasse.

    Denke die UP laüft schon???


    Ja die UP haben wir gestartet. Ganz normal über das Standesamt. Nur damit diese schon einmal läuft und wir nicht erst startet wenn wir das D-Visum beantragen

    Damit sieht die DBM, bei Visumbeantragung, doch sofort das eine UP von ihrer Seite schon läuft...also wird sie das ergebnis auch abwarten. Die ABH hat da keinen Einfluss

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Und man möge eines sich auch klar machen : man Stelle sich vor man ist in DK schon verheiratet und die UP bringt ein nicht lösbares Problem mit sich dann hat man den Salat...

    Ähnlich wie die Waldkatze mit der Hochzeit in den USA..


    Wie gesagt ich will nichts schlecht machen es geht nur darum dass man zum Ziel kommt nämlich mit seiner Liebsten für immer zusammen zu sein . Und ich habe alles offiziell hier in D gemacht. Außer dass es Zeit gekostet hat war eig doch alles easy.


    Meine liebe wird im September Deutsch B1 und LiD fertig haben das schicke ich dann der ABH, in 2 1/2 Jahren dann Niederlassungserlaubnis und dann ist alles fertig :) ich finde man muss auch weiter denken nicht nur die Hochzeit.. ich habe ja auch einen Verantwortung für meine Frau damit alles glatt läuft finde ich

  • Damit sieht die DBM, bei Visumbeantragung, doch sofort das eine UP von ihrer Seite schon läuft...also wird sie das ergebnis auch abwarten. Die ABH hat da keinen Einfluss

    Wenn die DBM oder die ABH oder wer auch immer mitkriegt, dass eine UP läuft, wird sie das Ergebnis ja schon deshalb abwarten, weil sie annimmt, dass die veranlassende Behörde dies ja nicht aus Jux und Dollerei gemacht hat.


    Im Falle des TS hätte man vielleicht einen Vorteil gehabt, wenn das Visum aus der Türkei beantragt worden wäre und deren Botschaft, die sich ja wenig mit Philippinen auskennt, auf Grund von Apostille keine UP gewünscht hätte. Die ABH hätte dann auch vielleicht wegen der seltenen Kombination (pinay wohnhaft in Türkei) auch durchgewunken. Ich sage bewusst "vielleicht", sicher ist das auch nicht.

  • Im Falle des TS hätte man vielleicht einen Vorteil gehabt, wenn das Visum aus der Türkei beantragt worden wäre und deren Botschaft, die sich ja wenig mit Philippinen auskennt, auf Grund von Apostille keine UP gewünscht hätte. Die ABH hätte dann auch vielleicht wegen der seltenen Kombination (pinay wohnhaft in Türkei) auch durchgewunken. Ich sage bewusst "vielleicht", sicher ist das auch nicht.

    Das ging ja nicht, weil sie dort eben keine "AE" mehr hatte und ausreisen musste...



    Das einzige was mit Sorgen macht, habe es leider auch erst vor ein paar Wochen erfahren, ist das die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei abgelaufen ist.

    Verlängern geht wohl leider nicht da sie dafür einmal ausreisen muss und dann eine neue Genehmigung beantragen muss.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nur ganz kurz. Wir sind gerade unterwegs. Die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei war schon über 1 Jahr abgelaufen und sie musste für das Visa auf die Philippinen zurück. Hatte das glaube ich ganz am Anfang geschrieben.


    Einen Flug spart sie dennoch.namlich die Einreise für das Hochzeitsvisum

    Denn auch wenn wir hier heiraten müsste sie wieder ausreisen. So fliegt sie jetzt einmal noch zurück und kommt dann in ca 3 Monaten wieder. In 4 Wochen sehen wir uns wenn ich hin fliege für 4 Wochen und wenn alles gut läuft kommt sie paar Wochen später schon wieder. Die Up läuft ja jetzt schon fast 3 Monate.


    Wie schon gesagt jeder hat da seinen eigenen Plan. firefox hat sich ja auch etwas dabei gedacht. Bisher lief alles ganz gut und wir streben keine Einbürgerung an.

    Auch wenn wir nichts gespart haben gibt es ein besseres Gefühl nicht so lange getrennt zu sein .

  • Einen Flug spart sie dennoch.namlich die Einreise für das Hochzeitsvisum

    Denn auch wenn wir hier heiraten müsste sie wieder ausreisen.

    Diese Rechnerei verstehe ich nun nicht. Wenn ihr hier in D geheiratet hättet, hätte sie ein Hochzeitsvisum beantragt uns sie wäre genau einmal eingereist.

    Wenn du sie vorher hättest sehen wollen, wäre zur Zeit auch Schengen Visa möglich gewesen oder du wärest hingeflogen. Diese Flüge sind aber "nice-to-have" Flüge, die nichts unbedingt mit dem Heiratsvisum und der Einwanderung zu tun haben, für die genau nur ein Flug notwendig gewesen wären.

  • Einen Flug spart sie dennoch.namlich die Einreise für das Hochzeitsvisum

    ????? Ob sie nun mit Hochzeitsvisum einreist oder mit FZV, es bleibt 1 (ein) Flug! Was rechnest du falsch???

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Up läuft ja jetzt schon fast 3 Monate.

    Naja du hast geschrieben, dass ihr am 7. April die Doks am Standesamt abgegeben habt, mein Kalender sagt da nicht fast 3 Monate. Also rechne mal mit mindestens Anfang Oktober bis die UP vom Standesamt durch ist.


    Also das Einzige was ihr euch wirklich spart, ist die OLG Befreiung, das dauert meist so 2-4 Wochen. Dafür dann den ganzen Hickhack mit Dänemark veranstalten? Naja gut ist eure Sache.