Schengenvisa und Requirements

  • Das Kind ist deutscher Staatsbürger? Dann könnte ich das Vorgehen der DBM nachvollziehen da Mutter mit Kind sowieso jederzeit nach Deutschland können per FzF Visum.

    Bei der Botschaft wird man aber gefragt, wie lange man bleiben möchte. Bei dem Fall eines Freundes, war es so, dass er das FZV für einen 3 - Monats Besuch beantragt hat. Die DBM hat ihn aber darauf hingewiesen, dass es dafür das Schengenvisum gibt, welches er dann auch dafür beantragen musste. Er ist verheiratet und sie haben zusammen ein deutsches Kind. Dieses Visum wurde auch genehmigt.

  • Haferflocken genau das sehe ich ja auch so bzw. ist korrekt. Ein FzF Visum ist nur für Daueraufenthalt.

    Was ich sagen wollte mit meinem Beitrag ist dass die DBM wenig Grund hat das Schengen Visum abzulehnen oder eine VE zu fordern,

    weil wenn die Mutter mit dem Kind es "drauf anlegt" ja sowieso nach D könnte mit FzF Visum, also warum dann das Schengen Visum ablehnen.

    Ich denke fast hier könnte es sogar relativ einfach sein ein Mehrjahresvisum zu bekommen wenn man weiterhin in den Phils leben will, das wäre ja auch was das man bei der DBM vorher fragen könnte - also bevor es gestellt und abgelehnt wird.


    Denn einen Grund hier das Schengen Visum zu "mißbrauchen" um das FzF Visum zu umgehen gibt es ja hier nicht wirklich..Kein A1 nötig, keine Sicherung LU nötig.. dauert nur wenige Wochen länger.

  • Haferflocken genau das sehe ich ja auch so bzw. ist korrekt. Ein FzF Visum ist nur für Daueraufenthalt.

    Was ich sagen wollte mit meinem Beitrag ist dass die DBM wenig Grund hat das Schengen Visum abzulehnen oder eine VE zu fordern,

    weil wenn die Mutter mit dem Kind es "drauf anlegt" ja sowieso nach D könnte mit FzF Visum, also warum dann das Schengen Visum ablehnen.

    Das ist richtig. Aber ich denke, dass immer noch der Rückkehrwilligkeit bei einem Schengenvisum geprüft wird. Jeder Fall wird individuell betrachtet und wenn es schlüssig ist, wird das Visum genehmigt.


    Aber generell ist es sehr schön zu hören, dass keine VE nötig ist, wenn man zusammen in RP lebt. Danke golo27 für diese Info.

  • Aber generell ist es sehr schön zu hören, dass keine VE nötig ist, wenn man zusammen in RP lebt. Danke golo27 für diese Info.

    ich würde aber ergänzen: wenn man zusammen ein Kind hat mit D Staatsbürgerschaft. Klar man kann es natürlich auch versuchen wenn nicht.

    Allerdings würde ich behaupten die allermeisten mit D Kind leben in Deutschland, daher schon eine nicht alltägliche Situation.


    EDIT: wobei wenn ich es mir überlege: solange man in verheiratet ist ist ja auch keine Sicherung LU notwendig, somit wenn ein "Besuch" in D plausibel ist und die DBM nicht annimmt man bleibt für immer dort halte ich die Chancen für das Schengen Visum auch durchaus für hoch.

  • roseforest. Wie ist das eigentlich mit dem FZV? Ich dachte ein Familienmitglied muss dafür einen Wohnsitz in D haben. Sonst ist es ja keine Zusammenführung. Sprich ein Teil muss zum anderen ziehen. Oder kann die Mutter alleine mit Kind nach D ziehen obwohl ich nicht in D lebe/ gemeldet bin.


    Wir haben auch überlegt, ob wir nicht das FZV beantragen. Aber ich denke das funktioniert nicht, da ich in D abgemeldet bin. Ich müsste also schon Mal vorreisen, mich in D anmelden und dann könnte das FZV beantragt werden, was mehrere Monate dauern kann. Oder hast du da andere Infos?

  • Die Mutter kann ja mit ihrem minderjährigen Deutschen Kind nach D ziehen. Damit hast du sozusagen "nix zu tun" ;) , da sie das Visum beantragt . also mE sollte das Problemlos funktionieren. Bzgl KV (Familienversicherung ) könnte es jedoch sinnvoll sein zu heiraten wenn ihr zusammen in D leben wollt sonst wirst du die Zahlen müssen sofern du dann auch in D bist wovon ich ausgehe )


    Also sie zieht quasi statt zu ihrem Kind MIT ihrem Deutschen Kind nach D

  • roseforest. Wie ist das eigentlich mit dem FZV? Ich dachte ein Familienmitglied muss dafür einen Wohnsitz in D haben. Sonst ist es ja keine Zusammenführung. Sprich ein Teil muss zum anderen ziehen. Oder kann die Mutter alleine mit Kind nach D ziehen obwohl ich nicht in D lebe/ gemeldet bin.


    Wir haben auch überlegt, ob wir nicht das FZV beantragen. Aber ich denke das funktioniert nicht, da ich in D abgemeldet bin. Ich müsste also schon Mal vorreisen, mich in D anmelden und dann könnte das FZV beantragt werden, was mehrere Monate dauern kann. Oder hast du da andere Infos?

    Also ein Wohnsitz in Deutschland wäre schon sinnvoll, alleine schon wegen der Zuständigkeit der ABH!


    Gab es schon einen UP, bei der Vaterschaftsanerkennung? Wenn ja, dann geht auch ein FZV relativ schnell

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • roseforest. Wie ist das eigentlich mit dem FZV? Ich dachte ein Familienmitglied muss dafür einen Wohnsitz in D haben. Sonst ist es ja keine Zusammenführung. Sprich ein Teil muss zum anderen ziehen. Oder kann die Mutter alleine mit Kind nach D ziehen obwohl ich nicht in D lebe/ gemeldet bin.


    Wir haben auch überlegt, ob wir nicht das FZV beantragen. Aber ich denke das funktioniert nicht, da ich in D abgemeldet bin. Ich müsste also schon Mal vorreisen, mich in D anmelden und dann könnte das FZV beantragt werden, was mehrere Monate dauern kann. Oder hast du da andere Infos?

    Ich lebte auch in den Philippinen, war hier in D abgemeldet (seit 25 Jahren). Habe dann das FZV beantragt in Manila und auch bekommen, bin dann mit Frau und Kind nach D gezogen. geht also auch wenn man in D abgemeldet ist.

  • roseforest. Wie ist das eigentlich mit dem FZV? Ich dachte ein Familienmitglied muss dafür einen Wohnsitz in D haben. Sonst ist es ja keine Zusammenführung. Sprich ein Teil muss zum anderen ziehen. Oder kann die Mutter alleine mit Kind nach D ziehen obwohl ich nicht in D lebe/ gemeldet bin.


    Wir haben auch überlegt, ob wir nicht das FZV beantragen. Aber ich denke das funktioniert nicht, da ich in D abgemeldet bin. Ich müsste also schon Mal vorreisen, mich in D anmelden und dann könnte das FZV beantragt werden, was mehrere Monate dauern kann. Oder hast du da andere Infos?

    Ich lebte auch in den Philippinen, war hier in D abgemeldet (seit 25 Jahren). Habe dann das FZV beantragt in Manila und auch bekommen, bin dann mit Frau und Kind nach D gezogen. geht also auch wenn man in D abgemeldet ist.

    Dies kann ich auch so bestätigen. Es ist wichtig, dass man eine Adresse angibt, wo man zu Anfang leben möchte. Z.B. bei Eltern, Freunden oder Geschwistern, wenn man noch keine Wohnung hat. Dies wird dafür gebraucht, damit die zuständige ABH ermittelt werden kann.


    Wir leben auch in RP und haben das FZV beantragt und warten auf die Entscheidung. Siehe meinen Faden dazu.