Diskussion zum Guide zum Verlassen der Philippinen gültig ab September 2023

  • Die Guidelines findet man unter:


    Guide zum Verlassen der Philippinen fuer phil. Staatsangehörige - gültig ab September 2023




    Ja wieder super, meine Frau ist mit Tochter gerade im Urlaub auf den Phils, Report of birth wurde Mitte Juni gemacht hier in Deutschland, aber was jetzt, wenn PSA das noch nicht registriert hat? Oder gilt das nicht für minors die auch einen deutschen Pass haben, ihr international Birth Certificate hat sie sogar auch dabei… was denkt ihr?

  • Ich denke deine Frau hat einen deutschen Aufenthaltstitel und wie du schreibst deine Tochter hat einen deutschen Pass ,da sollte es keine Probleme geben.

    Ich befinde mich auch zur Zeit mit Frau und Sohn im Urlaub auf den Philippinen.

    Was die da schreiben blickt kein Mensch mehr durch.

  • Ja wieder super, meine Frau ist mit Tochter gerade im Urlaub auf den Phils, Report of birth wurde Mitte Juni gemacht hier in Deutschland, aber was jetzt, wenn PSA das noch nicht registriert hat? Oder gilt das nicht für minors die auch einen deutschen Pass haben, ihr international Birth Certificate hat sie sogar auch dabei… was denkt ihr?

    Nach meiner Kenntnis müsste das internationale Birth Certificate ausreichen. Zumindst reicht es ja auch bei der Einreise aus um nachzuweisen, dass ein in Deutschland geborenes Kind das Kind einer philippinischen Mutter ist.

  • Ich denke deine Frau hat einen deutschen Aufenthaltstitel und wie du schreibst deine Tochter hat einen deutschen Pass ,da sollte es keine Probleme geben.

    Ich hoffe, dass ich mich irre, aber das macht auf mich einen komplett gegenteiligen Eindruck. Der deutsche Aufenthaltstitel bedeutet ja nicht, dass die restlichen philippinischen Ausreiseanforderungen nicht mehr geprüft werden. Und die besagen, dass man diesen Schrieb von der Botschaft, einem Konsulat oder Honorarkonsul braucht. Den Vordruck gibt es dort unter dem Namen auch schon, er passt aber derzeit nur zu touristischen Reisen und nicht zu dem Fall, wo jemand einen deutschen Aufenthaltstitel hat (weil so ein "Affidavit of Support and Guarantee" bislang nur für touristische Reisen gefordert wurde und nicht als Ehe-Unterhaltsverpflichtungs-Redundanz).

  • Ich denke deine Frau hat einen deutschen Aufenthaltstitel und wie du schreibst deine Tochter hat einen deutschen Pass ,da sollte es keine Probleme geben.

    Ich hoffe, dass ich mich irre, aber das macht auf mich einen komplett gegenteiligen Eindruck. Der deutsche Aufenthaltstitel bedeutet ja nicht, dass die restlichen philippinischen Ausreiseanforderungen nicht mehr geprüft werden. Und die besagen, dass man diesen Schrieb von der Botschaft, einem Konsulat oder Honorarkonsul braucht. Den Vordruck gibt es dort unter dem Namen auch schon, er passt aber derzeit nur zu touristischen Reisen und nicht zu dem Fall, wo jemand einen deutschen Aufenthaltstitel hat (weil so ein "Affidavit of Support and Guarantee" bislang nur für touristische Reisen gefordert wurde und nicht als Ehe-Unterhaltsverpflichtungs-Redundanz).

    So wie ich es verstehe, gelten diese Sponsorship Geschichten nur für Touristen. Nicht für Filipinos, die im Ausland leben und bereits residence permits haben, denn sie reisen damit ja dann nicht als Tourist aus.

  • So wie ich es verstehe, gelten diese Sponsorship Geschichten nur für Touristen. Nicht für Filipinos, die im Ausland leben und bereits residence permits haben, denn sie reisen damit ja dann nicht als Tourist aus.

    Ah, hier steht in der Überschrift "Traveling as Tourists", meinst Du das? Demnach müssten CFO-Ausreisende generell nicht von neuen Regeln betroffen sein, zumindest sehe ich im betreffenden Abschnitt nichts neues.


    Wann reisen Deine Frau und Kind denn aus? Kannst Du bitte berichten?

  • Report of birth wurde Mitte Juni gemacht hier in Deutschland, aber was jetzt, wenn PSA das noch nicht registriert hat?


    mE gilt das alles nur für Pinays/Pinoys, die ihren Wohnsitz auf den Philippinen haben und dann ins Ausland verreisen. Denn die Tochter wird ja wohl kaum bei der Ausreise ein "Round oder Return-Ticket" auf die Philippinen dabei haben.

  • Report of birth wurde Mitte Juni gemacht hier in Deutschland, aber was jetzt, wenn PSA das noch nicht registriert hat?


    mE gilt das alles nur für Pinays/Pinoys, die ihren Wohnsitz auf den Philippinen haben und dann ins Ausland verreisen. Denn die Tochter wird ja wohl kaum bei der Ausreise ein "Round oder Return-Ticket" auf die Philippinen dabei haben.

    Ich hoffe du hast Recht. Ist halt oft ärgerlich, dass das nicht so klar kommuniziert wird, für wen genau das jetzt eigentlich alles gilt…

    Touristenfalle ja ich werde gerne berichten, sie wollen Mitte September zurückkommen

  • Es scheint jetzt aber, dass die blose Vorlage der ausländischen Aufenthaltskarte nicht mehr ausreichend sein könnte, um die Philippinen wieder zu verlassen.

    Das Sheet "Passenger requiring clearance from the CFO" lässt den Eindruck entstehen, dass nun auch zusätzlich das CFO vorgelegt werden muss.

    Was bei einem neuen Paß ja bedeuten würde, dass man den alten mit dabei haben sollte. Oder dann bei Filipinos, die vor CFO schon im Ausland leben, die Frage auf wirft, ob diese dann CFO "nachholen" müssen.

  • Es scheint jetzt aber, dass die blose Vorlage der ausländischen Aufenthaltskarte nicht mehr ausreichend sein könnte, um die Philippinen wieder zu verlassen.

    Das Sheet "Passenger requiring clearance from the CFO" lässt den Eindruck entstehen, dass nun auch zusätzlich das CFO vorgelegt werden muss.

    Was bei einem neuen Paß ja bedeuten würde, dass man den alten mit dabei haben sollte. Oder dann bei Filipinos, die vor CFO schon im Ausland leben, die Frage auf wirft, ob diese dann CFO "nachholen" müssen.

    Hmm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

  • mm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Ja! bezüglich Deutschand ist dann ein Visum (§28) mit kurzer Laufzeit im Pass; bei einem permanent residence permit hat man einen langfristigen Titel (AE oder NE). Zusätzlich gibt es im Falle von D ja auch den eAT, den ein Ersteinreiser noch nicht haben kann!.. immi wird das alles genau unterscheiden können.


    Ich denke, da haben wir keinen Unterschied zum bisherigen Vorgehen!

  • Hmm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Ich denke, dass der Hintergrund ist, dass das CFO nur einmal gemacht werden muss und - allerdings nur bis zu einer möglichen Trennung vom Partner - ein Leben lang gültig ist.

    Ja nur einmal, man wird es sicher nicht permanent machen müssen.


    Es scheint jetzt aber, dass die blose Vorlage der ausländischen Aufenthaltskarte nicht mehr ausreichend sein könnte, um die Philippinen wieder zu verlassen.

    Das Sheet "Passenger requiring clearance from the CFO" lässt den Eindruck entstehen, dass nun auch zusätzlich das CFO vorgelegt werden muss.

    Was bei einem neuen Paß ja bedeuten würde, dass man den alten mit dabei haben sollte. Oder dann bei Filipinos, die vor CFO schon im Ausland leben, die Frage auf wirft, ob diese dann CFO "nachholen" müssen.

    Hmm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Unter Punkt 1 scheint es aber um alle Arten Emigrants mit ausländischem Partner zu gehen, die auch schon ein immigrants / resident visa haben --> werden da Aufenthalskarten mit dazu gezählt?

    mm es steht dort nur für first time emigrants benötigt man CFO, die Frage wäre halt dann, woher weiß der BI Officer ob man ein First time emigrant ist oder eben nicht? Kann der das sehen?

    Ja! bezüglich Deutschand ist dann ein Visum (§28) mit kurzer Laufzeit im Pass; bei einem permanent residence permit hat man einen langfristigen Titel (AE oder NE). Zusätzlich gibt es im Falle von D ja auch den eAT, den ein Ersteinreiser noch nicht haben kann!.. immi wird das alles genau unterschieden können.


    Ich denke, da haben wir keinen Unterschied zum bisherigen Vorgehen!

    In den Bestimmungen schreiben sie von einem resident visa (Punkt). Keine Ahnung, in welchem Land es sowas gibt. Ich habe die Befürchtung, dass hier eine befristete (und ev, auch unbefristete) Aufenthaltserlaubnis mit drunter fallen könnte.

    Es ist kein großes Ding, und kein wirkliches Problem, da ja jeder heutzutage ein CFU haben müsste. Aber man sollte es sicherheitshalber dabei haben.