Phil. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • Als meine Frau verstarb hatte sie noch ein Konto mit 300k Peso, darauf musste ich auch Steuern zahlen. Bis ich das Geld hatte vergingen 4 Monate und ich musste jede Menge Papiere besorgen, insgesamt zahlte ich 70k um die 300k zu bekommen, die Steuer waren so um die 20k.

  • Frage an die Experten: wie hoch ist eigentlich die philippinische Erbschaftsteuer und ist diese abhängig vom Verwandtschaftsgrad? Gibt es Erfahrungen mit der Durchsetzung und Rechtspraxis des phil. IRS?


    Zur Schenkungsteuer habe ich folgende Info:

    The donor’s tax rate is 6% on gifts in excess of the Php250,000 exempt gift made during each calendar year.Persons providing monetary aid/financial support to family members usually no longer declare these as donations (and they do not pay donor’s tax). In your case, since you wish to put the donation in writing, if the donation is discovered and the tax has not been paid, the BIR may assess the 6% donor’s tax plus surcharge of 50% of the tax and interest of 12% per annum from the time of the donation until the date of payment.

    Es ist bei solchen Zitaten immer hilfreich, wenn es eine Quellenangabe gibt.


    Soweit der "financial support for family members" an unterhaltsberechtigte Personen (dies sind i.d.R. Verwandte in Gerader Linie, also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder, gezahlt wird, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dies auf den Philippinen steuerlich als "Geschenk" klassifiziert wird. Ansonsten hätte uns auch sicherlich der Barangay, der die jährliche "Maintenance Declaration" für das deutsche Finanzamt abstempelt schon einmal darauf aufmerksam gemacht.


    Der Unterhaltsanspruch setzt sicherlich auch auf den Philippinen neben dem Verwandtschaftsverhältnis die Bedürftigkeit voraus. Aber eine solche dürfte bei Eltern oder Großeltern mit geringer Rente und Kindern ohne oder nur geringem Einkommen regelmäßig gegeben sein.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Bei der Erbschaftssteuer sieht's glaube ich ähnlich aus:

    https://www.bir.gov.ph/index.php/tax-information/estate-tax.html

    Danke für die Quelle -> There shall be an imposed rate of six percent (6%) based on the value of such NET ESTATE determined as of the time of death of decedent composed of all properties, real or personal, tangible or intangible less allowable deductions.

    Insofern sind die Philippinen ja eine richtige Erbschaftsteuer-Oase (6% flat rate unabhängig vom Verwandtschaftsgrad!). In Deutschland hingegen ein ErbSt-Spitzensatz von 50 % in der ungünstigsten Steuerklasse, allerdings erst für Erwerbe ab 6 Millionen EUR.

  • diogenes sorry die Quelle war eine Auskunft unseres phil. Anwalts. Es handelt sich um höhere Zuwendungen für ein Family Business, nicht blosse Unterhaltszahlungen.

  • diogenes sorry die Quelle war eine Auskunft unseres phil. Anwalts. Es handelt sich um höhere Zuwendungen für ein Family Business, nicht blosse Unterhaltszahlungen.

    Danke für den ergänzenden und klarstellenden Hinweis, das lässt den Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen. :-)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes sorry die Quelle war eine Auskunft unseres phil. Anwalts. Es handelt sich um höhere Zuwendungen für ein Family Business, nicht blosse Unterhaltszahlungen.

    Danke für den ergänzenden und klarstellenden Hinweis, das lässt den Sachverhalt in einem anderen Licht erscheinen. :-)

    Mich würde mal interessieren wie man dazu kommt ein Familiengeschäft zu unterstützen und dann das Geld als Schenkung zu deklarieren und es auch noch zu Versteuern.
    Ich hab mal bei meiner Verwandtschaft nachgefragt, das Wort Schenkungssteuer kennet keiner von denen.

  • Ich kenne auch keinen Pinoy, der aufs Finanzamt gerannt ist, und erzählt hat, dass er von der Verwandtschaft eine größere Menge Bargeld erhalten hat.


    Die philippinische Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer wird aber konsequent dort nachgehalten, wo der Staat Zugriff hat. Das ist bei der Umschreibung von Grundstückstiteln der Fall sowie bei Auflösung von Bankkonten nach dem Tod des Kontoinhabers.


    Als Begünstigter muss man zunächst eine Steuernummer beantragen (Form Nr. 1904) und dann die entsprechende Steuererklärung machen. Es fällt einheitlich eine "Flatrate" von 6% an, bei Schenkungen gibt es einen jährlichen Freibetrag von 250 kP.


    Bei Bankkonten hält die Bank vom Guthaben direkt die 6% Steuer ab. Im übrigen ist die Auflösung von philippinischen Bankkonten ein ziemlich bürokratischer Akt, man muss Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus Familienbüchern etc. aus Deutschland beibringen.

    Daher kann ich nur raten, hier vorzubeugen, und alle Konten auf den Philippinen als "Oder-Konten" zu führen, so dass der Überlebende das Konto noch rechtzeitig leeräumen kann. Wer kein Vertrauen in ein Oder-Konto hat und nicht allzu hohe Geldbeträge auf der Kante hat, kann auch eine zweite Bankkarte besorgen, mit der man über den Geldautomaten diskret das Konto leer räumen kann. Das kann auch eine Vertrauensperson aus Deutschland machen, die regelmässig auf den Philippinen zu Besuch ist.


    Die Philippinen haben vor etwa 10 Jahren das Steuersystem radikal vereinfacht ("Train"), seit dem gibt es bei der Schenkungs- (donation tax) und Erbschaftssteuer (estate tax) eine pauschale Besteuerung von 6%, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Das macht Sinn in einem Land, wo jeder "Tiya/Tito" oder "pinsan" ist. :)


    Im Übrigen hat das auch den Formularen genützt, wo die deutschen Finanzämter zehn Seiten brauchen, kommen die Philippinen mit einer Seite aus.

  • Genau um das Risiko einer nachträglichen Aufdeckung durch das IRS geht es; gerade bei höheren Summen, die über Bankkonten laufen, um z.B. Grundstücksgeschäfte etc. zu finanzieren, ist es m.E. ein nicht unerhebliches Risiko! Zu der überschaubaren Schenkungssteuer von 6 % kommen allerdings bei nachträgliche Aufdeckung 12 % Strafzinsen p.a. sowie 50% Strafzuschlag auf die hinterzogene Steuer dazu! Mag sein, dass es in der Mehrzahl der hier relevanten Fälle um "Familienhilfe" an Bedürftige geht. Aber sobald der Freibetrag von 250k PHP überschritten wird, ist es nichts anderes als Steuerhinterziehung. Aber man kann es natürlich auch intelligenter gestalten, aber dies ist hier nicht die Plattform um rechtlich Gestaltungen im Detail öffentlich zu diskutieren; man sollte sich besser an den Anwalt seines Vertrauens wenden ;)

  • Es ist richtig, sich Gedanken über mögliche steuerliche Konsequenzen einer Schenkung zu machen. Sicherlich kann dann nur ein Anwalt helfen, Lösungen zu finden, wie eine Schenkungssteuer verhindert oder minimiert werden kann.


    Mir scheint es jedoch vorher sehr empfehlenswert zu sein, die gesamte Invetition (Schenkung) auf Sinnhaftigkeit bzw. auf positive Erfolgsaussichten (bei Schenkungen zum Aufbau eines Bussines) zu prüfen. Bei Fehlschlag ist das gesamte Geld weg und nicht nur die Steuer:floet Und warum der Verwandtschaft zu Lebzeiten größere Geldbeträge oder gar Immobilien schenken?


    Und bei einem Nachlassfall läßt sich Erbschafssteuer eher kaum vermeiden, wenn es sich nicht um Bargeld, Schmuck oder sonstige Vermögensgegenstände handelt. Dann wären die 6 % m.E. auch noch human. Gibt es für die Ehefrau und Kinder evtl. höhere Freibeträge als 250k-Pesos (p.a.)?

  • roha Das ist ein weites Feld... Klar, man kann alles mit "kalter Hand" auf einen Schlag vererben oder man kann zu Lebzeiten "mit warmer Hand" steuernd begleiten und noch eingreifen, das ist eine ganz grundsätzliche Entscheidung ab einem bestimmten Alter. Wenn man der eigenen Familie nicht vertraut, kann man sein Vermögen natürlich auch dem Tierverein oder karitativen Organisationen vermachen oder eine Stiftung gründen; aber deren Verwaltungskosten-Quote ist meist recht hoch. Ich sehe lieber den direkten "Impact" noch zu Lebenszeiten; aber keine Sorge, es wird in Grundstücken und Beton angelegt und ist auch nur ein Bruchteil.


    Ich denke jedoch, die meisten müssen sich zum Thema vorweggenommene Erbfolge weniger Gedanken machen, da die durchschnittliche Erbsumme in Deutschland meist unter 100-200k liegt. Sicherlich ist die ungleiche Erbschaftsverteilung auch eine westliche Ursache für die ungleiche Vermögenskonzentration in Deutschland (Stichwort "reich-zu-reich"). Insofern sind Vermögenszuwendungen in die Philippinen (unser Thread Thema!) immer auch eine Form der direkten Entwicklungshilfe und des sozialen Ausgleichs der ungleichen Vermögensverteilung. :pleased


    Freue mich immer über konstruktive Beiträge, aber bitte keine polemischen "Hetz Diskussionen".

  • Mal eine Verständnisfrage. Angenommen ich würde meiner Frau 400.000 PHP auf ihr Phil Bankkonto überweisen, müsste sie dann dort 6 Prozent Steuern zahlen theoretisch ?

  • Mal eine Verständnisfrage. Angenommen ich würde meiner Frau 400.000 PHP auf ihr Phil Bankkonto überweisen, müsste sie dann dort 6 Prozent Steuern zahlen theoretisch ?

    Nein.

    Woher weißt du das so genau? Wenn der Sender als Verwendungszweck „ Geschenk“ angibt ist es schon möglich.

    Siehe hier:

    . When the gifts are made during the same calendar year but on different dates, the donor's tax shall be computed based on the total net gifts during the year.

    2. The relationship between the donor and the donee(s) shall not be considered. Republic Act No. 10963 (TRAIN Law) does not distinguish donations made to relatives, or donations made to strangers.

    · Effective January 1, 1998 to December 31, 2017 (RA No. 8424)

    Net Gift Over But not Over The Tax Shall be Plus Of the Excess Over
      100,000.00 exempt    
    100,000.00 200,000.00 0 2% 100,000.00
    200,000.00 500,000.00 P 2,000.00 4% 200,000.00
    500,000.00 1,000,000.00 14,000.00 6% 500,000.00
    1,000,000.00 3,000,000.00 44,000.00 8% 1,000,000.00
    3,000,000.00 5,000,000.00 204,000.00 10% 3,000,000.00
    5,000,000.00 10,000,000.00 404,000.00 12% 5,000,000.00
    10,000,000.00 and over 1,004,000.00 15% 10,000,000.00

    Notes:



    https://www.bir.gov.ph/index.p…tion/donor-s-tax.html#dt4

  • Schenkungen (gem. BGB) innerhalb der Ehe gibt es nicht... es sei denn, es herrscht Gütertrennung... das gibt es wieder aber auf den Philippinen nicht.


    Wer da "Schenkung" schreibt, hat die Blödheit selbst zu verantworten...

    Gilt das BGB auf den Philip. ?


    Und zur Schenkung in Deutschland:

    Schenkungen von Ehegatten und Lebenspartnern

    Kommt es dazu, dass sich Ehegatten untereinander beschenken, so spricht man im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung heute von einer Schenkung. Schenkungen unter den Ehepartnern liegt stets die Ehe zu Grunde und sie sind daher anders als Schenkungen durch Dritte ausgleichspflichtig. Dies hat zur Folge, dass der schenkende Ehepartner regelmäßig die Hälfte seiner Schenkung im Rahmen des Zugewinnausgleichs zurück erhält.

    https://www.kgk-kanzlei.de/rec…t/schenkungen-in-der-ehe/

  • von Staats Knecht

    INNERHALB einer Ehe hat eine Schenkung jedenfalls so lange keinerlei rechtliche - und vor allem steuerliche - Relevanz... auch auf den Philippinen.


    Was nun ? Einen Post vorher hast du noch behauptet unter Eheleuten gibt es keine Schenkung.

    Und nochmals? Wo steht, daß Ehepartner auf den Philip. davon ausgenommen sind.

    The relationship between the donor and the donee(s) shall not be considered. Republic Act No. 10963 (TRAIN Law) does not distinguish donations made to relatives, or donations made to strangers.

  • Staatsknecht lieber Staatsknecht. Man braucht sich hieraus nichts basteln. Nur so viel: Du hast von Steuerrecht keine Ahnung


    Zitat
    Unerkannte Schenkungen

    Dass es hierbei zu nach dem ErbStG steuerbaren Schenkungen zwischen den Ehegatten kommen kann, bleibt oftmals unerkannt. Denn rechtlich wird eine Ehe als reine Lebensgemeinschaft, nicht auch als Wirtschafts­gemeinschaft geführt. Und das gilt unabhängig davon, in welchem Güterstand nach dem BGB die Ehegatten leben. Insbesondere auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft stellen das Vermögen des Ehemannes und das Vermögen der Ehefrau 2 getrennte Vermögensmassen dar. Die Vermögensverhältnisse während einer bestehenden Ehe entsprechen damit denen einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. Erst bei Beendigung der Ehe erfolgt zumindest im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach dem BGB eine Parti­zi­pation am Vermögen des anderen Ehegatten. Das aber nur dann, wenn der während der Ehe erzielte Ver­mögens­zuwachs des anderen Ehegatte den eigenen übersteigt und auch nur bezüglich des überschießenden Anteils.


    Steuerforderung des Finanzamts

    Sofern Ehen abweichend von der Vorstellung des Gesetzgebers des BGB nach dem Prinzip „alles unseres” geführt werden, können in der Vergangenheit Schenkungsteuertatbestände nach dem ErbStG verwirklicht worden sein.


    https://www.roedl.de/themen/er…henkungen-schenkungsteuer

  • Nurmal am Rand, auf den Philippinen ist Gütergemeinschaft (Community Property Regime) der gesetzliche Güterstand, weshalb sich die Frage i.d.R. nicht stellen dürfte. Abweichungen vom gesetzlichen Güterstand sind möglich aber wohl eher ungewöhnlich.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • roha Das ist ein weites Feld..

    so ist es. Deshalb ist das Thema in seinen verschiedenen Schattierungen für mich auch interessant.

    Klar, man kann alles mit "kalter Hand" auf einen Schlag vererben oder man kann zu Lebzeiten "mit warmer Hand" steuernd begleiten und noch eingreifen, das ist eine ganz grundsätzliche Entscheidung ab einem bestimmten Alter.

    sicherlich legitim. Schenkungen als vorgezogene Erbschaft kann auch wegen der Mehrfachausnutzung der Freibeträge interessant sein, sofern man über entsprechende Vermögenswerte verfügt. Meist sind es aber dann doch Schenkungen innerhalb der Kernfamilie (Ehefrau / Kinder / Enkelkinder) und weniger innerhalb der übrigen Verwandten. Natürlich kann es Ausnahmen geben.

    Wenn man der eigenen Familie nicht vertraut

    Dies hat m.E. nicht nur mit dem Vertrauen zu tun, sondern auch, wie Sinnhaft und mit welcher Erfolgsaussicht man die Investition einschätzt, für die man Geld gibt. Ich habe jedenfalls schon öfters innerhalb meiner phil. Verwandschaft erlebt, dass es die tollsten Ideen gab, aber dann alles doch irgendwie im Sande verläuft und Geld verloren ging.


    Dann hast du offensichtlich das Prinzip einer funktionierenden EHE nicht begriffen, in der es keiner gesetzlichen "Schenkung" bedarf...es handelt sich hierbei immer um gemeinsam entschiedene Rechtsgeschäfte, welches eben mal der eine oder die andere finanziert... wer etwas anderes im Sinn hat, führt keine Ehe sondern ein Geschäft.

    Hast du hierzu einen Link? Jedenfalls wenn ich Google (und so ist es mir auch bislang bekannt) dann kommt z.B. unter dem Suchbegriff Schenkung an Ehefrau (gilt für D.):


    Ehegatten haben einen persönlichen Freibetrag bei der Schenkungssteuer in Höhe von 500.000 Euro. Ihnen gleichgestellt sind eingetragene Lebenspartner. Für den über den Freibetrag hinausgehenden Erwerb gilt bei Ehepartnern die Steuerklasse I, sodass Steuersätze von 7 bis 30 Prozent zur Anwendung kommen.


    Nach 10 Jahren kann man diesen Freibetrag erneut Inanspruch nehmen. So kann im Todesfall des Schenkers Erbschaftssteuer gespart werden.