Hallo,
vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen oder hat Ideen was ich tun könnte.
Dokumenten- und Personenüberprüfung hat keine Probleme ergeben. Dokumente sind zurück, und das Standesamt hat die nötigen Unterlagen zum OLG zwecks Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für meine Zukünftige gesendet. Originaldokumente hatte ich natürlich für die deutschen Behörden übersetzen lassen, also CENOMAR und Birth Certificate. Als Wohnsitznachweis diente die Tax Declaration von Tacloban.
Heute schrieb mich die Standesbeamtin an. Das OLG will zusätzliche Unterlagen. Zum Einen eine Rechnung aus der die Adresse der Filipina hervorginge. Ich denke, wer lesen kann ist klar im Vorteil, Die Adresse steht auf der Tax Declaration. Aber gut. da ich meine Zukünfrige bereits beim Kästnerkolleg in Dresden für einen Sprachkurs angemeldet habe nehme ich diese Rechnung, die auf ihren Namen lautet. Das Zweite was das OLG möchte ist, dass ich den PSA-Index ins Deutsche übersetzen lasse. datiert wäre der auf den 24.11.2023. Nur, alle Dokumente die ich eingereicht hatte sind vom letzten Sommer. Ich habe nur eine Idee was es damit auf sich haben könnte. Es muss eine Kopie vom PSA sein, welches die Kanzlei die mit der Überprüfung betraut war wohl angefordert haben muss um die Glaubwürdigkeit der Originaldolumente zu belegen. Das könnte dann in das Gutachten der Botschaft eingeflossen sein. Nur, wie gehe ich jetzt damit um? Hat jemand Ideen? Eigentlich müsste doch ein einfacher Vergleich der Dokumente mit besagtem PSA-Index ausreichen, um die Richtigkeit der Originaldokumente zu bestätigen. Nur das Datum würde sich unterscheiden. Es erschliesst sich mir einfach nicht, wie Behörden so dämlich sein können. Das wirft auch die Frage auf, ob das OLG denn damit die Kompetenz der Deutschen Botschaft anzweifelt.
Mal sehen ob mit da jemand Rat geben kann.
Danke schon mal,
Gerd