Das OLG Dresden macht Schwierigkeiten

  • Hallo,

    vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen oder hat Ideen was ich tun könnte.

    Dokumenten- und Personenüberprüfung hat keine Probleme ergeben. Dokumente sind zurück, und das Standesamt hat die nötigen Unterlagen zum OLG zwecks Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für meine Zukünftige gesendet. Originaldokumente hatte ich natürlich für die deutschen Behörden übersetzen lassen, also CENOMAR und Birth Certificate. Als Wohnsitznachweis diente die Tax Declaration von Tacloban.

    Heute schrieb mich die Standesbeamtin an. Das OLG will zusätzliche Unterlagen. Zum Einen eine Rechnung aus der die Adresse der Filipina hervorginge. Ich denke, wer lesen kann ist klar im Vorteil, Die Adresse steht auf der Tax Declaration. Aber gut. da ich meine Zukünfrige bereits beim Kästnerkolleg in Dresden für einen Sprachkurs angemeldet habe nehme ich diese Rechnung, die auf ihren Namen lautet. Das Zweite was das OLG möchte ist, dass ich den PSA-Index ins Deutsche übersetzen lasse. datiert wäre der auf den 24.11.2023. Nur, alle Dokumente die ich eingereicht hatte sind vom letzten Sommer. Ich habe nur eine Idee was es damit auf sich haben könnte. Es muss eine Kopie vom PSA sein, welches die Kanzlei die mit der Überprüfung betraut war wohl angefordert haben muss um die Glaubwürdigkeit der Originaldolumente zu belegen. Das könnte dann in das Gutachten der Botschaft eingeflossen sein. Nur, wie gehe ich jetzt damit um? Hat jemand Ideen? Eigentlich müsste doch ein einfacher Vergleich der Dokumente mit besagtem PSA-Index ausreichen, um die Richtigkeit der Originaldokumente zu bestätigen. Nur das Datum würde sich unterscheiden. Es erschliesst sich mir einfach nicht, wie Behörden so dämlich sein können. Das wirft auch die Frage auf, ob das OLG denn damit die Kompetenz der Deutschen Botschaft anzweifelt.

    Mal sehen ob mit da jemand Rat geben kann.

    Danke schon mal,

    Gerd

  • Hey :) das war bei uns auch so - also dass plötzlich ein neueres CENOMAR aufgetaucht ist beim Standesamt nach der UP. Unsere Vermutung ( also meiner und des StA) war auch dass die dbm eine angefordert hat.


    Wir hatten aber kein Problem mit dem OLG. Was mich irritiert warum hat das Standesamt überhaupt das neue - und nicht ausschließlich das von der übersetzte zum OLG gesendet?


    Tatsächlich wirst du das mit dem Standesamt besprechen müssen da i.d.r. nur diese beim OLG Nachfragen stellen können.

  • Aber gut. da ich meine Zukünfrige bereits beim Kästnerkolleg in Dresden für einen Sprachkurs angemeldet habe nehme ich diese Rechnung, die auf ihren Namen lautet.

    .. das würde ich nicht machen. Es geht um ihre Wohnsitzadresse, und die ist nach wie vor auf den Philippinen..

    Wenn das OLG jetzt annimmt, sie würde schon in D wohnen, wäre möglicherweise noch ein LCCM der philipp. Embassy fällig und dann hast du wieder Spass die ganzen Dokumente zu besorgen.

    Das Zweite was das OLG möchte ist, dass ich den PSA-Index ins Deutsche übersetzen lasse. datiert wäre der auf den 24.11.2023.

    .. naja, da kann man drüber streiten, ob dann das neuere übersetzt werden müsste, wenn sich nur das Datum geändert hat.

    Formal wird das OLG Recht haben.

  • Das Zweite was das OLG möchte ist, dass ich den PSA-Index ins Deutsche übersetzen lasse. datiert wäre der auf den 24.11.2023.

    .. naja, da kann man drüber streiten, ob dann das neuere übersetzt werden müsste, wenn sich nur das Datum geändert hat.

    Formal wird das OLG Recht haben.

    Ja, wenn das OLG nur das bei Dokumentenabgabe Übersetzte erhalten hätte vom Standesamt dürfte das keine Probleme gemacht haben, da während der UP ja die 6-Monatsfrist ruht.


    Wenn das Standesamt aber beide Cenomars zum OLG gegeben hat, dieses also auch das ältere, rechtlich ja durch die Ruhezeit immernoch gültige samt Übersetzung hat, verstehe ich die Forderung aber nicht, denn dann müsste das ja ausreichen. Aber wer weiß schon was da im Detail manchmal nicht läuft. Und es werden ja auch mal Fehler gemacht.


    Insgesamt scheint mir das Ganze aber ein leicht lösbares Problem zu sein, so oder so.

  • Hey :) das war bei uns auch so - also dass plötzlich ein neueres CENOMAR aufgetaucht ist beim Standesamt nach der UP. Unsere Vermutung ( also meiner und des StA) war auch dass die dbm eine angefordert hat.


    Wir hatten aber kein Problem mit dem OLG. Was mich irritiert warum hat das Standesamt überhaupt das neue - und nicht ausschließlich das von der übersetzte zum OLG gesendet?


    Tatsächlich wirst du das mit dem Standesamt besprechen müssen da i.d.r. nur diese beim OLG Nachfragen stellen können.

    Das Standesamt hat das Gutachten der Botschaft zum OLG senden müssen, und dieses eine Dokument war nur eine Anfrage betreffs der Echtheit der philippinischen Dokumente, speziel des CENOMAR. Da ich davon keine Kenntnis hatte konnte ich das auch nicht vorab übersetzen lassen. Tja, der Amtsschimmel wiehert enorm. Trotzdem, mal eben 140 Euro verbrannt mit dieser einen Übersetzung.

  • Rehfeldt also hattest du vorher gar kein übersetztes CENOMAR? Das hätte dir das Standesamt eig sofort sagen müssen das GU und Cenomar übersetzt werden müssen..


    Für andere: hier im Forum wird oft Hr. Borchert für übersetzungen empfohlen (Forum suche) der ist viel günstiger.


  • Rehfeldt also hattest du vorher gar kein übersetztes CENOMAR? Das hätte dir das Standesamt eig sofort sagen müssen das GU und Cenomar übersetzt werden müssen..


    Für andere: hier im Forum wird oft Hr. Borchert für übersetzungen empfohlen (Forum suche) der ist viel günstiger.

    Sicherlich hatte ich ein übersetztes CENOMAR. Denn ohne Übersetzung der Philippinischen Dokumente wird das hiesige Standesamt nicht tätig betreffs Ehefähigkeitszeugnis. Die Botschaft hatte bei der Dokumentenüberprüfung nur die Antwort der Phil. Behörde zugefügt. Die galt es dann zu übersetzen. Übersetzungen auf den Phils schenke ich mir, bei dem dortigen chaotischen Postsystem. Ich lass also grundsätzlich in Deutschland übersetzen, und das kann man online anschieben. Muss halt ein vereidigter Übersetzer sein.

  • Nun stellt sich die Frage, hat jemand Erfahrung mit Heiratsvisum?

    Ich dachte, hier gehts die ganze Zeit um ein Heiratsvisum ?(

    nee, ging erstmal nur um das Procedere mit dem OLG. Sprachvisum wäre nur der schnellere Weg gewesen, da innerhalb zwei Wochen ein Visatermin zu bekommen war. Beim Heiratsvisum beträgt die Wartezeit jetzt drei Monate. Ist ein Trauerspiel was die Regierung mit den Menschen veranstaltet. Laut Ausländeramt gestern werden jetzt die meisten sonstigen Visa abgelehnt.

  • Ich dachte, hier gehts die ganze Zeit um ein Heiratsvisum ?(. Beim Heiratsvisum beträgt die Wartezeit jetzt drei Monate. Ist ein Trauerspiel was die Regierung mit den Menschen veranstaltet. Laut Ausländeramt gestern werden jetzt die meisten sonstigen Visa abgelehnt.


    Ich dachte, hier gehts die ganze Zeit um ein Heiratsvisum ?(

    nee, ging erstmal nur um das Procedere mit dem OLG. Sprachvisum wäre nur der schnellere Weg gewesen, da innerhalb zwei Wochen ein Visatermin zu bekommen war. Beim Heiratsvisum beträgt die Wartezeit jetzt drei Monate. Ist ein Trauerspiel was die Regierung mit den Menschen veranstaltet. Laut Ausländeramt gestern werden jetzt die meisten sonstigen Visa abgelehnt.

    Was sind schon 3 Monate. Dafür hättet Ihr aber dann gleich das volle Gesamtpaket. Nach der Heirat könnt Ihr dann gleich das AT beantragen und erhaltet von der BAMF den 1 jährigen Integrationskurs, der die Sprachkurse A2 und B1 beinhaltet.


  • nee, ging erstmal nur um das Procedere mit dem OLG. Sprachvisum wäre nur der schnellere Weg gewesen, da innerhalb zwei Wochen ein Visatermin zu bekommen war. Beim Heiratsvisum beträgt die Wartezeit jetzt drei Monate. Ist ein Trauerspiel was die Regierung mit den Menschen veranstaltet. Laut Ausländeramt gestern werden jetzt die meisten sonstigen Visa abgelehnt.

    Was sind schon 3 Monate. Dafür hättet Ihr aber dann gleich das volle Gesamtpaket. Nach der Heirat könnt Ihr dann gleich das AT beantragen und erhaltet von der BAMF den 1 jährigen Integrationskurs, der die Sprachkurse A2 und B1 beinhaltet.

    Wir brauchen und wollen nichts vom Staat, schon gar keinen Integrationskurs. Unser gemeinsamer Aufenthalt in Deutschland ist bis ende 2026 befristet, dann gehts auf die Philippinen. Unsere Sprachkurse bezahlen wir schön selbst, Integratiionskurs ist vielleicht für Menschen sinnvoll die langfristiger hier wohnen wollen. Ausserdem möchte ich dass meine Frau in einen vernünftigen Sprachkurs geht und nicht mit einer Horde Somalier und Araber in einer überfüllten Klasse rumhängt. Kästner Kolleg in Dresden ist um Längen besser als das Goetheinstitut. 200 statt 160 Stunden pro Level. Kleine Klassen. 1500 statt 2500 Euro. Und welche Qualität die Integrationskurse haben sehe ich täglich in der Praxis bei Infineon. Eine externe Firma betreut das Carriersystem für die 200mm Wafer. Etwa 70% davon Immigranten, zumeist Araber. Die können sich allesamt überhaupt nicht verständigen. Ich halte daher Integrationskurse für sinnfrei. Warum sollte meine Frau denn Kurse mit unmotivierten Immigranten besuchen? Da lernt sie nichts. Übrigens müssten 1600 Euro Gebühren des Integrationskurses von uns selbst bezahlt werden. Nee, verschwendetes Geld, meines und das der Steuerzahler. Genausogut könnte ich die 1600 Euro verbrennen.

  • Rehfeldt


    Wenn Ihr bis Ende 2026 in Deutschland bleiben wollt, ist das mit rund zweieinhalb Jahren ja auch ein längerfristiger Aufenthalt. Es ist noch nicht all zu lang her, da gab es nach Regelerteilungsvoraussetzungen zunächst nur einen AT für ein Jahr. Inzwischen sind es drei Jahre und das deckt sich ja mehr oder minder mit dem geplanten Aufenthalt. Insofern ist es auch vollkommen in Ordnung, dass für Euch die selben Anforderungen gelten wie für alle anderen in vergleichbarer Situation auch. Dazu gehört bei nicht hinreichenden Sprachkenntnissen bei Einreise eben auch der verpflichtende Besuch eines Integrationskurses.


    Der Intergrationskurs ist ja im Wesentlichen ein staatlich subventionierter Sprachkurs und die Kosten des Eigenanteils muss man natürlich auf die Zahl der Unterichtsstunden runterbrechen. Was den vergleichsweise kurzen, das gesellschaftliche Leben und das politische System der Bundesrepublik Deutschland betreffenden Teil betrifft, kann man natürlich trefflich darüber streiten, ob ein Zuwanderer wissen muss wer das Staatsoberhaupt ist ist für welche Amtszeit dieses von wem gewählt wid - zumal ein Großteil der deutschen Bevölkerung an der Frage scheitern würde.


    Da eben nicht nur Philipinas nach Deutschland zuwandern, trifft man in Integrationskursen regelmäßig auch Angehörige anderer Nationen, was im Übrigen - wenn es gut organisiert ist - durchaus im Sinne des gemeinsamen Lernens ist. Im Übrigen kannst Du Dir die Sprachschule, so lange diese Prüfungen nach dem TELC-Standard abnimmt (was de facto auf nahezu alle Sprachschulen zutrifft) praktisch frei aussuchen. Auch insofern kannst Du Dir Dein xenophobes Geblubber für Deinen Dresdner Stammtisch aufheben.


    Und was die Kosten betrifft, wird von der ohnehin in hohem Maße subventionierten Eigenbeteiligung bei Bestehen des Kurses noch einmal ein wesentlicher Teil (ich glaube es war sogar die Hälfte) zurückerstattet. - Es steht Euch natürlich frei diese staatlichen Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, nicht in Anspruch zu nehmen und alles selber zu bezahlen. An der ggf. verpflichtenden Teilnahme am Integrationskurs ändert sich dadurch nichts ("Abhilfe" schafft wie gesagt, der Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse bei Einreise.)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Wir brauchen und wollen nichts vom Staat, schon gar keinen Integrationskurs. Unser gemeinsamer Aufenthalt in Deutschland ist bis ende 2026 befristet, dann gehts auf die Philippinen. Unsere Sprachkurse bezahlen wir schön selbst, Integratiionskurs ist vielleicht für Menschen sinnvoll die langfristiger hier wohnen wollen. Ausserdem möchte ich dass meine Frau in einen vernünftigen Sprachkurs geht und nicht mit einer Horde Somalier und Araber in einer überfüllten Klasse rumhängt. Kästner Kolleg in Dresden ist um Längen besser als das Goetheinstitut. 200 statt 160 Stunden pro Level. Kleine Klassen. 1500 statt 2500 Euro. Und welche Qualität die Integrationskurse haben sehe ich täglich in der Praxis bei Infineon. Eine externe Firma betreut das Carriersystem für die 200mm Wafer. Etwa 70% davon Immigranten, zumeist Araber. Die können sich allesamt überhaupt nicht verständigen. Ich halte daher Integrationskurse für sinnfrei. Warum sollte meine Frau denn Kurse mit unmotivierten Immigranten besuchen? Da lernt sie nichts. Übrigens müssten 1600 Euro Gebühren des Integrationskurses von uns selbst bezahlt werden. Nee, verschwendetes Geld, meines und das der Steuerzahler. Genausogut könnte ich die 1600 Euro verbrennen.

    Wie Ihr das letztendlich handhabt, ist natürlich ganz allein Euch überlassen.


    In dem Thread geht es aber um Informationen und nicht um Meinungsverbreitung, wie Du das in Deiner Aussage betreibst, wobei Du die Erfahrung ja noch gar nicht gemacht hast und Dies nur vom Hören-Sagen stammt.


    Ich sag da nur soviel dazu, wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem Integrationskurs gemacht.

    :hi

  • noch als Ergänzung bzgl. Integrationskurs:


    Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet sie dieser gesamte Kurs 1.603 Euro

    Wenn sie den Abschlusstest am Ende des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren bzw. nach drei Jahren bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung bestehen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte ihres Kostenbeitrages zurückbekommen. Hierfür müssen sie einen Antrag stellen und ihn unterschrieben an die zuständige Außenstelle senden.

    daher: effektiv kostet er 800 € - von A1 bis B1. inkl. Leben in Deutschland Test - was alle Voraussetzungen sprachlich für eine NE oder Deutsche Staatsbürgerschaft schafft.


    Aber:

    Zitat von BAMF

    Neuzugewanderte sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.

    Es kann auch gut sein dass eure ABH keine Verpflichtung ausstellt wenn ihr den Aufenthalt bzgl. der 2 Jahre erwähnt.


    Aber: selbst wenn sie eine Verpflichtung bekommt und einen AT für 3 Jahre - ihr seit nach 2 Jahren aber sowieso weg - wird nicht viel passieren wenn sie keinen Kurs besucht ;)

  • Nein. Wenn ich sehe dass Immigranten im Job über nahezu Null Deutschkenntnisse verfügen ist es nicht Hörensagen, sondern reale Erfahrung. Da ist einfach nichts. Guten Tag, und Mein Name ist...das ist unzureichend. Ich kann denen nicht die Funktionsweise der Maschinen erklären, denn auch Englisch verstehen die nicht. Ich kann kein Arabisch oder Suaheli. Und wenn Intergationskurs bedeutet, Deutsch einschliesslich Level B1, dann frage ich mich, was die die ganze Zeit so gemacht haben. Denn Deutschkenntnisse sind nur in Fragmenten vorhanden. Das sind meine Erfahrungen mit den Kollegen. Ich muss nicht staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wenn ich die Möglichkeit habe, Alternativen zu nutzen, die ich zwar selbst bezahlen muss, aber dafür wirkliche Qualität erhalte und nicht etwas das von Behörden abgenickt wird. Für mich sind solche Kurse verschwendete Lebenszeit. Ich habe halt Zeit als Kriterium auch zu beachten. Wenn Du gute Erfahrungen mit Integrationskursen gemacht hast, OK. Ich traue keiner Behörde objektives Handeln zu.

  • Sie wird sich verständigen können. Sie macht nun A2 und B1 online beim Kästner Kolleg Dresden. Am Jahresende kommt noch B2 hinzu. Und das ist jeweils 5 Stunden Intensivkurs pro Tag. Alles bereits gebucht. Alles auch mit dem Ausländeramt besprochen. Alles bereits bezahlt. Wenn sie anfang September nach Deutschland kommt hat sie bereits B1 in der Tasche. Weshalb sollte sie also einen Integrationskurs besuchen? Um noch einmal A1 bis B1 zu machen? Ergibt wenig Sinn. Das sieht auch das Ausländeramt so.

  • Auf jeden Fall das ist doch super. Natürlich muss sie dann keinen Integrationskurs besuchen.


    Nur sie muss das Visum mit mind a1 beantragen von einer anerkannten Teststelle:

    A1 Deutschzertifikat einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ECL)

    wo hat sie denn den a1 oder a2 Abschluss ?


    Das würde nicht gelten wenn die deutsch Kenntnisse beim Visa Antrag offensich sind da würde ich mich aber nicht drauf verlassen.

  • Bei meiner Frau wurde der Integr.kurs von der ABH beauflagt, weil das Absolvieren seinerzeit in 2016 ausschlaggebend für die Erteilung einer anfänglichen Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren war. Die Frau meines Cousins hat den Kurs - obwohl beauflagt- nicht gemacht und musste dann jedes Jahr antreten, bis es der ABH nach Jahren selbst zu dumm wurde.

    Wenn die ABH das nicht fordert, umso besser.

    Time to change!