Wiedererlangung der philippinischen Staatsangehörigkeit nach Aufgabe

  • Ich habe gerade mal mit unserer Einbürgerungsstelle telefoniert...


    Er war von der Frage überrascht, ob man die alte Staatsbürgerschaft ohne Probleme wieder zusätzlich annehmen kann.

    Der Sachbearbeiter (der selbe, der damals die Einbürgerung meiner Frau bearbeitet hatte), hat sich die Mühe gemacht, alles was er an Gesetzen und Schriften darüber da hat durchzugehen und kam zum Schluss, dass dies erlaubt ist. Entscheidend war für ihn, dass im neuen StAG der §17 (1) Satz 2 ersatzlos gestrichen wurde ..


    §17 (1)

    Die Staatsangehörigkeit geht verloren


    2.durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),

  • Hier gibt es eine Liste von


    List of naturalized Filipino citizens

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

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    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


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  • genau Dino, allerdings erst ab 26.06.2024

    Akzeptieren die Philippinen doppelte Staatsbürgerschaften (ich weiß es nicht)? Eher davon dürfte es m.M. abhängen, ob ein Deutscher auch zusätzlich noch die phil. Staatsbürgerschaft annehmen kann (wenn er den die Voraussetzungen erfüllt) und nicht nach dem neuen gesetzlichen Regelungen in D.

  • wie gesagt als rein Deutscher die PH zu bekommen ist nicht ganz leicht, man muss auch die Sprache sprechen und es sollte auch den Philippinen was bringen dich einzubürgern. So ganz ein Selbstläufer ist das nicht.

    Erinnere mich, hatten hier mal einen Österreicher, Beachcomber war der Nic, bereits gestorben, der hatte die philippinische Staatsbürgerschaft angenommen. Konnte der Tagalog ? Die Sprache zu lernen, wäre für mich ein Ausschlusskriterium, selbst meine Frau kann Tagalog nicht perfekt sondern Bisaya.

    tagalog weiß ich nicht aber Visaya konnte er sprechen

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Die wenigsten Deutschen die auf den Philippinen leben werden eine phil. Staatsbürgerschaft bekommen, weil bei den Meisten die Voraussetzung fehlt. Beim Beachcomber ist damals auch gemauschelt worden.

  • Ich klinke mich aml ein da das ganze recht interessant ist. Lebel 10 Jahre hier und eventuell wird bald mal geheiratet. Bei den Anforderungen hab Ich allerdings eine Frage. Es gibt eigentlich nicht allzuviele, laut offizieller Infos. Sprache scheint auch kein Problem zu sein denn angegeben als Sprachkenntnisse sind gutes Wissen in English, Spanish oder lokaler Sprachen. Somit sehe Ich da keine Anforderung Tagalog o.ä. zu lernen.

    Komischerweise find Ich aber auf den offiziellen Regierungsseiten keine Infos. Nur auf anderen Seiten wie hier: https://www.respicio.ph/featur…tion-in-the-philippines-1

    Step 1: Eligibility Requirements

    To be eligible for naturalization, you must meet the following requirements:

    1. Be at least 18 years old.
    2. Have resided in the Philippines for a continuous period of at least 10 years.
    3. Possess good moral character and have no criminal record.
    4. Be able to speak and write in Filipino or any of the Philippine regional languages.
    5. Have a thorough understanding of the Philippine government, culture, and history.

    Klingt alles nicht so wild aber sicher wie immer "Auslegenungssache". Hoffe das zieht mal jemand durch, eventuell versuche ichs ja irgendwann mal.

    Grüße Chris

    Ich bin auf jedenfall dafür,

    das wir dagegen sind!

    :yupi

  • Mir kommt das merkwürdig vor. Die Angaben von Kanzleien unterscheiden sich voneinander, ebenso wie von der zitierten Rechtsgrundlage.


    Schaut man da rein, tauchen in den anfangs aufgeführten Grundregeln die 10 Jahre nicht auf, sondern: (a) The applicant must be born in the Philippines and residing therein since birth;".


    Das ist eine wall of text und vielleicht findet sich im Folgenden dazu eine Ausnahmeregelung.


    https://www.officialgazette.go…1/06/08/republic-no-9139/

  • Das stimmt, das angehangene Dokument ist auch mal wieder für "natural born". Hier aber noch der Commonwealth Act der zu gelten scheint: https://lawphil.net/statutes/comacts/ca_473_1939.html

    Alles etwas sehr wirr muss ich sagen. Aber das kennen wir ja alle. trotzdem scheinen die Regelungen nicht unmöglich. Eventuell wäre ein eigener Thread auch besser, denn hier ging es ja ursprünglich um Filipinos die Dank des neuen Gesetzes ihre Filipinische Staatangehörigkeit zurück haben können.

    Grüße Chris

    Ich bin auf jedenfall dafür,

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    :yupi

  • Beim Beachcomber ist damals auch gemauschelt worden.

    Wie sollte da gemauschelt worden sein, bitte mal Butter bei d'Fische!

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  • Hallo Zusammen,


    schön, das es diesen Thread gibt. Ich stehe nämlich auf dem Schlauch und hoffe, das mir hier jemand auf die Sprünge helfen kann. Ich gebürtiger Filipino, geboren 1980 in Deutschland , habe seit meinem 18. Geburtstag die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Eltern, sowie Bruder auch. Mein Sohn hat beide Staatsangehörigkeiten


    Bedeutet das neue Verfahren, das ich auf Antrag zusätzlich die philippinische Staatsangehörigkeit beantragen könnte?


    Über ein kurzes Feedback, würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank und liebe Grüße,

    K.

  • Ich gebürtiger Filipino, geboren 1980 in Deutschland , habe seit meinem 18. Geburtstag die deutsche Staatsbürgerschaft.

    zum Verständnis:

    Deine Eltern waren beide Filipinos?

    Dadurch hattest du bis zum 18 Lebensjahr beide Staatsbürgerschaften.. musstest dich aber ab dem 18. Lebensjahr für eine der beiden entscheiden ?

    Mein Sohn hat beide Staatsangehörigkeiten

    Warum?

    Bist du mit einer pinay verheiratet?

  • Hallo HGE alter Freund☺️,


    mit dem Zitieren über das Handy klappt das nicht oder ich stelle mich zu doof an, deshalb so.


    Bis zum 18. Lebensjahr hatte ich die philippinische Staatsangehörigkeit, danach haben wir alle die deutsche Einbürgerung durchgezogen.


    Mein Sohn ist durch Anerkennung deutscher Staatsbürger. Ich bin deutsch, seine Mutter Filipina. Verheiratet waren wir nie.


    Liebe Grüße,

    Kel

  • Bis zum 18. Lebensjahr hatte ich die philippinische Staatsangehörigkeit, danach haben wir alle die deutsche Einbürgerung durchgezogen.

    Verstehe..


    Ja, dann kannst du die philippinische Staatsangehörigkeit wieder beantragen.

    Da du vor 2003 die philippinische Staatsangehörigkeit abgegeben hast, ist dies in deinem Fall die "Reaquisition"..

    Das Verfahren ist genau das selbe wie bei der Retention ...


    Reacquisition/Retention of Philippine Citizenship

    Mein Sohn ist durch Anerkennung deutscher Staatsbürger. Ich bin deutsch, seine Mutter Filipina. Verheiratet waren wir nie.


    .. so wie ich das sehe, ist dein Sohn per Geburt sowohl Deutscher als als auch Filipino...(mit Anerkennung meinst du wohl die Vaterschaft)...

    Für ihn kannst du auch den philippinischen Pass beantragen, es muss aber vorher der Report of Birth abgegeben werden.

    Denn ohne ROB kann man natürlich keinen Pass beantragen.

  • was HGE gesagt hat ist komplett und vollständig richtig.


    Mal was anderes. Von Deutschland aus scheint das alles ziemlich schnell zu gehen. Meine Frau macht den Prozess ja von den Philippinen aus und leider ist es von hier aus sehr sehr zeitaufwendig, die Immigration hat nämlich gesagt, dass sie mit den Anträgen aus den Botschaften soviel zu tun haben, dass es von Manila aus mehrere Monate dauert. Die Angaben lagen zwischen 3-5 Monaten Wartezeit bis man den Eid ablegen kann. Finde ich persönlich total dumm, da man ja nichts hin und her schicken muss. Aber so sind sie halt...


    Antrag wurde im August gestellt, jetzt wartet sie und wartet und wartet ...

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die Unterstützung, ich habe alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen. Hat etwas gedauert, deshalb schreibe ich jetzt erst :).


    Zu folgenden Punkt habe ich eine Frage. Ich hatte einen philippinischen Pass und habe nur eine deutsche Geburtsurkunde. Etwas vom PSA (NSO) habe ich nicht und kann ich nicht einreichen. Kann der Antrag deswegen abgelehnt werden ?


    pasted-from-clipboard.png


    Viele Grüße,

    Kel.

  • Wenn Du einen phil. Pass hast, solltest Du auch eine Phil. Geburtsurkunde haben. Wenn nicht kannst Du sie bestellen:


    https://psahelpline.ph/

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    If you ask my opinion,
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  • Danke dir! Ich habe gerade Rücksprache mit meiner Mutter gehalten. Ich wurde hier in D geboren. Der philippinische Pass wurde von meinen Eltern abgeleitet. Irgendwas mit Geburtsurkunde auf den Philippinen habe ich nicht. Über die PSA gibt es auch nichts was ich beibringen/besorgen könnte. Alle amtlichen Dokumente sind deutsch.

    Was tun? :)

  • Der philippinische Pass wurde von meinen Eltern abgeleitet. Irgendwas mit Geburtsurkunde auf den Philippinen habe ich nicht. Über die PSA gibt es auch nichts was ich beibringen/besorgen könnte. Alle amtlichen Dokumente sind deutsch.



    Sehr ungewöhnlich, denn ohne philipp. Geburtsurkunde gibt es im Prinzip keinen philipp. Pass.


    (PS: falls du es noch nicht gemacht hast, würde ich bei der PSA eine Anfrage stellen; geht Online und erst wenn kein Eintrag gefunden wird müsstest du deine Ge-Urkunde registrieren lassen ...)


    Du müsstest dann deine deutsche Geb-Urkunde beim PSA registrieren lassen ..das geht über die Botschaft. Report of Birth (ROB)..


    Siehe hier:

    Report of Birth


    Das wäre dann eine delayed registration, wo ein paar mehr Dokumente nötig sind.


    Alternativ könntest du natürlich die embassy fragen, ob sie - wegen deiner Geburt in D - auch mit der deutschen Geb-Urkunde zufrieden sind.

    (Glaube ich zwar nicht, aber probieren kannst du es mal )