BLJAV/FZV nach §28 (1) Nr. 3 AufenthG Filipina mit deutschem Kind zum deutschen Vater

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe mich durch einige Threads hier schon durchgewühlt.


    Erstmal zum Verständnis:
    Meine Freundin ist schwanger, der Geburtstermin ist Ende November 2024. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung ist bereits erledigt. Sie ist Stand heute seit November bis Ende diesen April über ein Jobsuche Visum hier, also mit Hochschulabschluss. Arbeitsplatzsuche hat leider nicht geklappt. Sie möchte das Kind auf den Philippinen bekommen, da sie dort mehr familiären Support erhält als von mir allein. Wir hätten zwar einen Aufenthaltstitel beantragen können, aber ich bekomme sie ad hoc nicht krankenversichert. Von daher wiegen die Punkte mit Familiensupport und günstigere Krankenversorgung als Selbstzahler in den Philippinen eher stark. Der Rückflug und mein Flug zur Geburt sind eh schon gebucht, von daher ist das gegessen. Der Plan ist, dass wir einen kombinierten Termin für Visum und Pass so abpassen, dass beides in derselben Woche oder mit Glück am selben Tag Mitte Januar erfolgen kann. Momentan haben Passterminbuchungen 2 Monate Vorlauf und für Visum sind es 3 Monate, also würde die Terminbuchung ca. Mitte Oktober erfolgen (hängt davon ab, was das Terminbuchungssystem für Termine ausspuckt). Mitte Januar deshalb, da das Expressverfahren für die PSA GU ungefähr bis 3 Wochen dauert (laut PSA Helpline) plus 2 Wochen für den Fall einer Spätgeburt. Dann erwarten wir die Visumserteilung Ende März bis Mitte April, wenn die Visumsbearbeitung 3 Monate dauern sollte.


    Hier kommen dann jetzt meine offenen Fragen:

    1. Decken sich eure Erfahrung mit meiner Annahme, dass die Bearbeitung für das §28 (1) Nr.3 - Visum 3 Monate dauert? Oder ist es kürzer/länger?

    2. Hier wird oft von Urkundenprüfungen gesprochen und auch bei Geburten. Wann ist das der Fall? Ich selber werde die GU ausfüllen (laut meiner Freundin) und meine Freundin wird dann das Expressverfahren einleiten bzw. sich darum kümmern, oder ggf. ihre Verwandten. Ich verstehe nicht, was hier eine Urkundenüberprüfung beim Kind beim Reisepassverfahren bezwecken sollte. Für was wäre eine UP bei meiner Freundin erforderlich bzw. wahrscheinlich und warum?

    3. Hier wird Hr. Borchert aus Hannover als Übersetzer oft empfohlen. Habt ihr Preise für eine beglaubigte Übersetzung in Erinnerung? Er ist nicht mit Webseite und Preisen im Internet präsent, soweit ich ergooglen konnte.

    4. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung für meine Freundin? Die Incoming-Versicherung ist nicht das Problem. Familienversicherung ist nicht möglich, da nicht verheiratet. Versicherungspflicht löst laut §5 Absatz 11 SGB V aus, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel für mehr als zwölf Monate erteilt bekommt und der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss, ist dann quasi eine Pflichtversicherung als Selbstzahler. Die Frage ist also nur noch, was hier "mehr als zwölf Monate" bedeutet. Die Frage kann meine Kasse derzeit noch nicht beantworten, da die Mitarbeiter diese Frage nicht verstehen und einfach falsche und irrelevante Auskünfte erteilen. Wisst ihr was genau einen Zeitraum von "mehr als zwölf Monaten" ausmacht? Ist das ein Zeitraum von 12 Monaten plus 1. Tag des 13. Monats oder ein anderer Zeitraum? Für welchen Zeitraum wird die erste Aufenthaltserlaubnis nach §28 (1) Nr.3 AufenthG nach eurer Erfahrung erteilt. Was ich ergooglen konnte, sprach immer von einem Jahr bzw. das Gesetz von mindestens einem Jahr, wenn ich recht erinnere. Sind die Ausländerbehörden eurer Erfahrungen nach kulant in diesem Fall oder stellen die in der Regel für einen Zeitraum aus, der mehr als zwölf Monaten entspricht?
    Vielen Dank fürs Interesse und eure Antworten. BLJAV

  • hge

    Hat das Thema freigeschaltet
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „FZV nach §28 (1) Nr. 3 AufenthG Filipina mit deutschem Kind zum deutschen Vater“ zu „BLJAV/FZV nach §28 (1) Nr. 3 AufenthG Filipina mit deutschem Kind zum deutschen Vater“ geändert.
  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • 1. Decken sich eure Erfahrung mit meiner Annahme, dass die Bearbeitung für das §28 (1) Nr.3 - Visum 3 Monate dauert? Oder ist es kürzer/länger?


    Hier wird oft von Urkundenprüfungen gesprochen und auch bei Geburten. Wann ist das der Fall? Ich selber werde die GU ausfüllen (laut meiner Freundin) und meine Freundin wird dann das Expressverfahren einleiten bzw. sich darum kümmern, oder ggf. ihre Verwandten. Ich verstehe nicht, was hier eine Urkundenüberprüfung beim Kind beim Reisepassverfahren bezwecken sollte. Für was wäre eine UP bei meiner Freundin erforderlich bzw. wahrscheinlich und warum?

    DIe UP konzentriert sich auf die GU und das Cenomar deiner Freundin! Weniger auf der Papiere des Kindes. Diese Urkunde werden nicht mehr legalisiert, daher ist es meist formal angesagt, dass die deutschen Behörden (meist) auf eine UP als Ersatz bestehen.

    Grund dafür ist: falls eine Vorehe vorliegen würde, wärest du nicht der juristische Vater des Kindes und eine Ausstellung des deutschen Passes könnte erst nach Annullierung der Vorehe ausgestellt werden.

    Die VA ist zwar schon gemacht, ob die DBM oder die ABH deswegen auf die UP verzichten würde, ist fraglich. Das wird dir im Vorfeld sicherlich auch niemand verbindlich beantworten können.


    Wenn eine UP angesetzt wird, ist mit einem längeren Zeitraum zu rechnen.. Eher 6 Monate.. man kann auf der HP der DBM nachsehen, wie lange gerade die Wartezeit ist.

    PS: sehe gerade die DBM setzt 3-4 Monate für die UP an..

    Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung für meine Freundin? Die Incoming-Versicherung ist nicht das Problem. Familienversicherung ist nicht möglich, da nicht verheiratet. Versicherungspflicht löst laut §5 Absatz 11 SGB V aus, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel für mehr als zwölf Monate erteilt bekommt und der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss, ist dann quasi eine Pflichtversicherung als Selbstzahler. Die Frage ist also nur noch, was hier "mehr als zwölf Monate" bedeutet.

    Die erste AE wird im Normalfall für 3 Jahre ausgestellt. Es gibt ABHs, die bei irgendwelchen Zweifeln an der Seriösität der Eheschließung nur die erste AE für 1 Jahr ausstellen. Dann sollte man sie bitten, die wenigstens für 1 jahr und 1 Tag auszustellen. Ob das immer klappt, weiß ich nicht.... aber geh mal davon aus, dass die ABH eher die 3 Jahre vergibt.

    Wisst ihr was genau einen Zeitraum von "mehr als zwölf Monaten" ausmacht? Ist das ein Zeitraum von 12 Monaten plus 1. Tag

    wie gesagt: 1 Jahr und ein Tag reicht!


    Fazit:


    1 ) wenn die ABH dir angeboten hat, jetzt eine AE zu erteilen, würde ich das annehmen. Denn so wäre verbindlich klar, dass deine Frau und dein Kind auf jeden fall hier in D wären und du nicht lange auf sie warten müsstest. Wie hoch sich die Geburtskosten in D belaufen, kann ich nicht sagen. Da kannst du aber in den Krankenhäusern nachfragen.

    Falls noch Zeit ist, wäre auch eine Hochzeit in DK möglich, die ja hier in D anerkannt wird.. dann wäre das Problem mit der Familienversicherung auch gelöst... sehe gerade: Bis November sollte das auch klappen.


    2 ) alternativ kannst du die ABH bitten, eine Vorabzustimmung zum Visum zu geben. Das muss die ABH aber nicht machen. Wenn sie es macht, geht die Visumserteilung nach Beantragung auch recht schnell.. manchmal nur in ein paar Tagen.


    3 ) ob das mit den Termin für Pass und FZ-Visum so einfach klappt wie du dir das vorstellst:?.. kann sein, muss aber nicht. Da bei diesem Visum nicht nur die DBM entscheidet, sondern auch deine ABH eine Zustimmung geben muss. Der Vorgang ist zwar jetzt beschleunigt worden, enthält aber immer noch eine große Unbekannte. Denn die ABHs sind oft überlastet.


    4 ) die angesprochene familiäre Unterstützung bei der Geburt ist zwar ein Argument, aber es wäre auch möglich, dass umgekehrt ein Familienmitglied für die Dauer von 3 Monaten zur Unterstützung bei der Geburt nach hier käme.


    Wie gesagt: die sicherste Variante ist die erste. Dein PLan kann klappen, muss aber nicht. Insbesondere dann nicht, wenn die DBM oder die ABH auf die UP besteht.. die früher oder später ohnehin passieren wird.

  • Danke hge,


    nein, die ABH hat es uns nicht angeboten. Es ist lediglich legal möglich mit einem Jobsuche-Visa §20 AufenthaltG eine AE zu beantragen und somit eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen. Durch eine Asthma-Vorerkrankung meiner Freundin bestünde dann grundsätzlich eine Risikoschwangerschaft, die dann eine Härte bedeuten würde, womit auf das Durchlaufen des Visumsverfahren abgesehen werden kann, mit Attest sehr wahrscheinlich auch abgesehen werden muss. Wie erwähnt, ist die Geburt auf den PH längst beschlossen durch Rückflug und Flug zur Geburt. Ist auch alles nicht wild, kann das ganze im Warmen genießen, statt im deutschen Winter. Die reinen Geburtskosten bei normaler Geburt belaufen sich auf 2000-3000 € in DE + X € Untersuchungen und Medikamente, mit Komplikationen geht's dann aufwärts. In PH sind es 0-15.000 PHP bei normaler Geburt + ca. 8.000 PHP je Trimester für Untersuchungen und ggf. Medikamenten und Kaiserschnitt fängt bei 100.000 PHP an.


    Dass mit der Vorabzustimmung habe ich auch gelesen, dass das möglich ist. Wann genau fragt man die an? Vor Beantragung des Visums oder nach? Und was muss man vorlegen?


    Zitat

    3 ) ob das mit den Termin für Pass und FZ-Visum so einfach klappt wie du dir das vorstellst:?.. kann sein, muss aber nicht. Da bei diesem Visum nicht nur die DBM entscheidet, sondern auch deine ABH eine Zustimmung geben muss. Der Vorgang ist zwar jetzt beschleunigt worden, enthält aber immer noch eine große Unbekannte. Denn die ABHs sind oft überlastet.

    Es geht hier um den Termin bei der Botschaft, wo man alle Unterlagen übergibt. Hier fällt noch keine Entscheidung. Die Termine bucht sie ja selber über die Botschaftswebseite.


    Soweit ich gelesen habe, wird die UP bei der GU gemacht, wenn spätregistriert. Die GU meine Freundin scheint nicht spätregistriert zu sein. Das Ausstellungsdatum ist 10 Tage nach der Geburt. Wann wird ein Cenomar angezweifelt? Grundsätzlich oder bei welchen Indizien?


    Zitat


    Die erste AE wird im Normalfall für 3 Jahre ausgestellt. Es gibt ABHs, die bei irgendwelchen Zweifeln an der Seriösität der Eheschließung nur die erste AE für 1 Jahr ausstellen. Dann sollte man sie bitten, die wenigstens für 1 jahr und 1 Tag auszustellen. Ob das immer klappt, weiß ich nicht.... aber geh mal davon aus, dass die ABH eher die 3 Jahre vergibt.

    Meinst du hier wirklich Familiennachzug mit/zum deutschen Kind, wenn du sagst AE für 3 Jahre. Dann wäre das eine gute Perspektive und Krankenversicherung wäre dann auch kein Problem mehr. Eheschließung planen wir erst, wenn sie wieder in DE ist und alles Formale bis dahin geklärt ist. Der Behördenkladderadatsch mit dem Kind wird schon viel Mühe, Zeit und Geld fressen, das wollen wir nicht mit der Heiratsbürokratie noch aufblasen. Dann lieber später, wo wir die Behörden machen lassen können.


    BLJAV

  • Soweit ich gelesen habe, wird die UP bei der GU gemacht, wenn spätregistriert. Die GU meine Freundin scheint nicht spätregistriert zu sein. Das Ausstellungsdatum ist 10 Tage nach der Geburt. Wann wird ein Cenomar angezweifelt? Grundsätzlich oder bei welchen Indizien?

    Nein, das hat mit Spätregistriert nichts zu tun (außerteilweise bei Auslandshochzeit). Die Philippinenhaben ein unsicheres Dokumentenwesen, jedes Dokument kann leicht und billig erworben werden in Manila.

    Deshalb gibt es i.d.r. eine Überprüfung der GU, weil diese die "mutter aller Papiere" ist und damit dann Cenomaru.ä. geprüft werden. Gehe also von 90% UP erfolgt aus, wenn du Zeitpläne machst

    Meinst du hier wirklich Familiennachzug mit/zum deutschen Kind, wenn du sagst AE für 3 Jahre. Dann wäre das eine gute Perspektive und Krankenversicherung wäre dann auch kein Problem mehr.

    Ja, i.d.R. 3 Jahre werdet ihr sicher bekommenbei Zuzug zum Kind

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Dass mit der Vorabzustimmung habe ich auch gelesen, dass das möglich ist. Wann genau fragt man die an? Vor Beantragung des Visums oder nach? Und was muss man vorlegen?

    .. am besten noch solange sie hier ist... einen Termin oder Frist gibt es nicht. Außer, dass die Vorabzustimmung vor Antragstellung einzuholen ist! Wie gesagt, es ist fraglich, ob die ABH diese erteilt.

    Du musst alle Gründe vorlegen, die für die zeitnahe Wieder-Einreise sprechen.. einen Formalismus gibt es da nicht.

    Wie erwähnt, ist die Geburt auf den PH längst beschlossen durch Rückflug und Flug zur Geburt.

    Dann hast du aber mit dem Risiko zu leben, dass sich die Wiedereinreise von Mutter und Kind sehr verzögern kann.

    Ich hatte dir ja die Alternative von Heirat in DK genannt.. dann könnte sie danach gleich in die Familienkasse und die Geburt hier wäre kostenfrei.


    Entscheiden musst du selbst...


    Zur UP: es hat keinen Zweck über Sinn oder Unsinn der UP zu diskutieren. wenn sie angesetzt wird, muss sie auch durchgeführt werden. Wie TI erwähnte, ist es der desolaten Urkundenlage der Philippinen geschuldet, dass die UP meist durchgeführt. einzelne Ausnahmen gibt es immer wieder.. ist aber nicht die Regel. Und das ist dann die große Unbekannte in deinem Zeitplan!

  • Hallo Tanduaylce,

    Zitat

    Nein, das hat mit Spätregistriert nichts zu tun (außerteilweise bei Auslandshochzeit). Die Philippinenhaben ein unsicheres Dokumentenwesen, jedes Dokument kann leicht und billig erworben werden in Manila.

    Deshalb gibt es i.d.r. eine Überprüfung der GU, weil diese die "mutter aller Papiere" ist und damit dann Cenomaru.ä. geprüft werden. Gehe also von 90% UP erfolgt aus, wenn du Zeitpläne machst

    Die Botschaftsseite sagt:

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt oder die Geburt Ihres Kindes erst Jahre später nachträglich registriert wurde.

    Also mein Laienverständnis sagt mir, dass, wenn wie du sagst, die GU die Mutter aller Papiere ist, die Botschaft bei der GU Anzeichen sehen muss, damit auch alle anderen Papiere bezweifelt werden können. Wenn also GU der Mutter nicht spätregistriert ist und sonst alles in sich stimmig ist, was ich anhand ihrer Papiere bejahen kann.

    Zitat


    Ja, i.d.R. 3 Jahre werdet ihr sicher bekommenbei Zuzug zum Kind

    Das beruhigt ungemein. Und da mindestens 1 Jahr + 1 Tag für Krankenversicherung erforderlich sind, werde ich darauf drängen, dass mindestens das erfolgt.

  • Also mein Laienverständnis sagt mir, dass, wenn wie du sagst, die GU die Mutter aller Papiere ist, die Botschaft bei der GU Anzeichen sehen muss, damit auch alle anderen Papiere bezweifelt werden können. Wenn also GU der Mutter nicht spätregistriert ist und sonst alles in sich stimmig ist, was ich anhand ihrer Papiere bejahen kann.

    Wenn spät registriert wird auf jeden Fall eine UP durchgeführt!

    Das heißt aber nicht, dass bei normal registrierten keine UP durchgeführt wird.

    Die allermeisten der hier schreibenden Foristen werden bestätigen, dass auch sie bei bei normal registrierten GEB-Urkunden eine UP absolvieren mussten. Ich persönlich (bzw. meine Frau) gehörten auch dazu.

  • Also mein Laienverständnis sagt mir, dass, wenn wie du sagst, die GU die Mutter aller Papiere ist, die Botschaft bei der GU Anzeichen sehen muss, damit auch alle anderen Papiere bezweifelt werden können. Wenn also GU der Mutter nicht spätregistriert ist und sonst alles in sich stimmig ist, was ich anhand ihrer Papiere bejahen kann.

    Ich binja schon länger hier Moderator und auch entsprechend recht "erfahren" im Behördenteil, als ehemaliger Beamter auch recht tief in diese Sachen involtiert!

    Bei Visum aus Manila, wird i.d.R. nahezu bei 100% eine UP gefordert....auch hier im forum die erfahrung über die letzten 10 Jahre. Es gibt ausnahmen, aber diese sind selten und bisher meist nur bei "Ehe im ausland" bekannt!

    Also ihr könnt Glück haben, dann kommt die UP aber beim nächsten Kind oder bei der Einbürgerung, oder Eheschließung und dann hat man nur schwer Zugriff, weil man in Deutschland ist!


    Also ich würde die UP auf alle Fälle einplanen, weil sie "Hochwarscheinlich" ist! Gibt es keine, dann freut euch ...ist wie ein Lottogewinn

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wir hatten glaub erst neulich auch einen Fall, bei dem Kind in den Philippinen geboren zur UP geführt hat. Soweit ich mich erinnern kann, hat die DBM darauf bestanden, die UP der Geburtsurkunde der Mutter zu machen, bevor sie das Kind als deutsches Kind anerkennt bzw. es einen deutschen Reisepass ausstellt, den du ja benötigen wirst. Ich würde dir empfehlen, dich auf eine Urkundenprüfung einzustellen, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.

  • Wäre dann ein Visumsantrag vor der Geburt möglich, so dass das Visum (mit UP) nach der Geburt erteilt werden kann? Quasi um die UP früh anzuschubsen, wenn sie denn wahrscheinlich ist?

    Rein theoretisch könnte man ein Visum beantragen, wenn die Geburt relativ sicher ist....also 3 Monate vorher! Das müsste passen


    Wie und wo habt ihr die Vaterschaft anerkannt? Dort hätte man die UP schon anstoßen "müssen" / können

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wäre dann ein Visumsantrag vor der Geburt möglich, so dass das Visum (mit UP) nach der Geburt erteilt werden kann? Quasi um die UP früh anzuschubsen, wenn sie denn wahrscheinlich ist?

    .. das geht.. den muss sie aber in Manila stellen. Ist dann ein Antrag FZ zum ungeborenen Kind..

    Antragsmäßig ein bisschen tricky, aber generell geht das...


    Dieser Antrag ist aber im Prinzip dazu gedacht, dass sie als schwangere zu dir nach D kommt , weil du als Vater eine Anrecht darauf hast, bei der Geburt anwesend zu sein... das willst du ja nicht...denn du bist ja dann auf den Philippinen :)


    Dann würde ich eher raten, die Eheschließung beim deutschen Standesamt zu beantragen.. die können dann schon mal die UP einleiten.

  • Wäre dann ein Visumsantrag vor der Geburt möglich, so dass das Visum (mit UP) nach der Geburt erteilt werden kann? Quasi um die UP früh anzuschubsen, wenn sie denn wahrscheinlich ist?

    Rein theoretisch könnte man ein Visum beantragen, wenn die Geburt relativ sicher ist....also 3 Monate vorher! Das müsste passen


    Wie und wo habt ihr die Vaterschaft anerkannt? Dort hätte man die UP schon anstoßen "müssen" / können

    Vorm Jugendamt ging nach Diskussion glücklicherweise relativ fix. Das Jugendamt hat alle Dokumente akzeptiert, weil alles auch schlüssig war.


    hge

    Nee, Eheschließung aus verschiedenen Gründen erst nach Rückkehr.

    Was meinst du genau mit tricky?

  • Nee, Eheschließung aus verschiedenen Gründen erst nach Rückkehr.

    Ihr müsst ja nicht heiraten...nur Hochzeitsvisum beantragen und damit UP anstoßen. Das geht schon morgen....dann später umswitchen auf AE zum deutschen Kind. Niemand muss während des Hochzeitsvisums heiraten, nur die Papiere wären dann direkt nach Geburt geklärt :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nee, Eheschließung aus verschiedenen Gründen erst nach Rückkehr.

    .. kannst du doch machen :


    Sta leitet die UP ein.. du bekommst irgendwann die Freigabe, dass die UP durch ist...


    Dann beantragst ihr nach Geburt deines Kindes den FZ zu dir oder bzw. zum deutschen Kind


    Dann einreisen ... und dann heiraten (oder auch nicht :) )


    Jedenfalls die UP wäre dann zum Zeitpunkt der Visumbeantragung schon durch!

    Was meinst du genau mit tricky?

    .. nur formal.. weil das ungeborene Kind noch keine juristische Person ist zu dem ein FZ erfolgen kann.. Ist aber mehr nur eine Frage, wie der Antrag auszufüllen ist.

  • Also ich werde keine Eheschließung anleiern, nur um die UP auszulösen. Ich nehme eine UP nur in Kauf, wenn sie im Wege des Verfahrens ansteht und wenn ich weiß warum, deshalb frage ich auch ob das FZV früher beantragt werden kann. Knackpunkt wäre dann ja das GU noch nicht vorliegt. Ich denke nur die Botschaft kann diese Frage beantworten, weshalb ich sie dann beizeiten fragen werde oder meine Freundin tut dies.

  • Also ich werde keine Eheschließung anleiern, nur um die UP auszulösen.

    es gibt aber kein eigenständiges Antragsverfahren um die UP auszulösen.. es gibt nur Eheschließung, FZ-Visum oder Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft .....


    Wie gesagt: die Eheschließung ist ja nicht Pflicht.. ohne Eheschließung wird es aber auch später keine Familienversicherung geben.. das hattest du ja angestrebt, wenn ich dein Ausgangspost richtig verstanden habe.


    Den Weg , die Eheschließung im Vorfeld anzustoßen halte ich jetzt nicht für ein Vergehen ...


    Wenn du die DBM anfragst, wegen der GU (ich denke du meinst ob UP stattfindet) garantiert ich dir die Antwort, dass dies erst entschieden werden kann, wenn der Antrag konkret vorliegt.. Theoretische Fragen beantwortet die DBM nicht gerne..

  • kurz um sicher zu gehen: die Zustimmungserklärung habt ihr bei der dbm schon gemacht richtig ?

    .. das ist (wahrscheinlich) alles in D erledigt worden...


    Bei einer Geburt auf den Philippinen, müsste die VA wahrscheinlich dort wiederholt werden, da die deutsche VA auf den Philippinen keine Wirksamkeit hat.. das sollte aber kein großes Hindernis darstellen.

  • Nein, die Familienversicherung ist fürs Kind über mich. Die gemeinsame Sorgerechtserklärung falls dafür nötig ist auch schnell gemacht, da das im Jugendamt der gleiche Sachbearbeiter sein wird. Meine Freundin bekommt die Pflichtversicherung über §5 Absatz 1 Nr. 13 in Verb. mit Absatz 11 SGB V, sofern ein Aufenthaltstitel von mehr als zwölf Monaten erteilt wird, was ihr hier ja bestätigt habt, dass das in der Regel der Fall ist und dann kann auch das Kind notfalls über meine Freundin dann familienversichert werden. Die Incoming ist kein Problem, da nehme ich die Dr. Walter 2-Jahresversicherung.

    Ich habe jetzt die Ausländerbehörde um Vorabzustimmung gebeten und habe alle Unterlagen außer der GU des Kindes in der E-Mail angehängt und die DBM habe ich angefragt, ob ein Visumsverfahren für §28(1)Nr.3 vor Geburt möglich ist bei Geburt auf den Philippinen, also ob das Verfahren vor Geburt gestartet werden kann. Ansonsten wird meine Freundin halt einfach einen Antrag stellen und abwarten.

    Wegen der UP, ich bin nicht geneigt sie zu provozieren in welcher Art auch immer. Wenn sie gemacht werden muss, dann ist es halt so.

    BLJAV kurz um sicher zu gehen: die Zustimmungserklärung habt ihr bei der dbm schon gemacht richtig ?

    Ist im Jugendamt mit der VA gemeinsam erfolgt.
    Die VA nach philippinischem Recht erfolgt kurz nach Geburt auf der Rückseite der philippinschen GU (Acknowledgement of paternity).