Hallo,
ich bin neu hier und habe mich durch einige Threads hier schon durchgewühlt.
Erstmal zum Verständnis:
Meine Freundin ist schwanger, der Geburtstermin ist Ende November 2024. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung ist bereits erledigt. Sie ist Stand heute seit November bis Ende diesen April über ein Jobsuche Visum hier, also mit Hochschulabschluss. Arbeitsplatzsuche hat leider nicht geklappt. Sie möchte das Kind auf den Philippinen bekommen, da sie dort mehr familiären Support erhält als von mir allein. Wir hätten zwar einen Aufenthaltstitel beantragen können, aber ich bekomme sie ad hoc nicht krankenversichert. Von daher wiegen die Punkte mit Familiensupport und günstigere Krankenversorgung als Selbstzahler in den Philippinen eher stark. Der Rückflug und mein Flug zur Geburt sind eh schon gebucht, von daher ist das gegessen. Der Plan ist, dass wir einen kombinierten Termin für Visum und Pass so abpassen, dass beides in derselben Woche oder mit Glück am selben Tag Mitte Januar erfolgen kann. Momentan haben Passterminbuchungen 2 Monate Vorlauf und für Visum sind es 3 Monate, also würde die Terminbuchung ca. Mitte Oktober erfolgen (hängt davon ab, was das Terminbuchungssystem für Termine ausspuckt). Mitte Januar deshalb, da das Expressverfahren für die PSA GU ungefähr bis 3 Wochen dauert (laut PSA Helpline) plus 2 Wochen für den Fall einer Spätgeburt. Dann erwarten wir die Visumserteilung Ende März bis Mitte April, wenn die Visumsbearbeitung 3 Monate dauern sollte.
Hier kommen dann jetzt meine offenen Fragen:
1. Decken sich eure Erfahrung mit meiner Annahme, dass die Bearbeitung für das §28 (1) Nr.3 - Visum 3 Monate dauert? Oder ist es kürzer/länger?
2. Hier wird oft von Urkundenprüfungen gesprochen und auch bei Geburten. Wann ist das der Fall? Ich selber werde die GU ausfüllen (laut meiner Freundin) und meine Freundin wird dann das Expressverfahren einleiten bzw. sich darum kümmern, oder ggf. ihre Verwandten. Ich verstehe nicht, was hier eine Urkundenüberprüfung beim Kind beim Reisepassverfahren bezwecken sollte. Für was wäre eine UP bei meiner Freundin erforderlich bzw. wahrscheinlich und warum?
3. Hier wird Hr. Borchert aus Hannover als Übersetzer oft empfohlen. Habt ihr Preise für eine beglaubigte Übersetzung in Erinnerung? Er ist nicht mit Webseite und Preisen im Internet präsent, soweit ich ergooglen konnte.
4. Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung für meine Freundin? Die Incoming-Versicherung ist nicht das Problem. Familienversicherung ist nicht möglich, da nicht verheiratet. Versicherungspflicht löst laut §5 Absatz 11 SGB V aus, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel für mehr als zwölf Monate erteilt bekommt und der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss, ist dann quasi eine Pflichtversicherung als Selbstzahler. Die Frage ist also nur noch, was hier "mehr als zwölf Monate" bedeutet. Die Frage kann meine Kasse derzeit noch nicht beantworten, da die Mitarbeiter diese Frage nicht verstehen und einfach falsche und irrelevante Auskünfte erteilen. Wisst ihr was genau einen Zeitraum von "mehr als zwölf Monaten" ausmacht? Ist das ein Zeitraum von 12 Monaten plus 1. Tag des 13. Monats oder ein anderer Zeitraum? Für welchen Zeitraum wird die erste Aufenthaltserlaubnis nach §28 (1) Nr.3 AufenthG nach eurer Erfahrung erteilt. Was ich ergooglen konnte, sprach immer von einem Jahr bzw. das Gesetz von mindestens einem Jahr, wenn ich recht erinnere. Sind die Ausländerbehörden eurer Erfahrungen nach kulant in diesem Fall oder stellen die in der Regel für einen Zeitraum aus, der mehr als zwölf Monaten entspricht?
Vielen Dank fürs Interesse und eure Antworten. BLJAV