Schengenvisum abgelehnt und dann?

  • Zitat

    Original von Amos
    Wenn wir abgelehnt werden, wen nehmen die dann eigentlich noch?


    Das frage ich mich auch ! ! !

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------
    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. (Oscar Wilde)

  • Zitat

    Zitat von Berndjohn
    Nach der ersten Ablehnung SOFORT wieder versuchen, Globe/Smart auf min. 2000php aufladen.
    Danach, wenns sein muss, zum 3. mal...
    Und dann die Checkliste abarbeiten.


    Hallo Bernd,


    wenn ihr Visum abgelehnt würde, werde ich die Remonstration einlegen und auch meinem Bundestagsabgeordneten schreiben, aber das Visum mehrfach beantragen mit mehrfachen Besuchen in Manila ist mir leider nicht möglich, da meine Kleine auf Mindanao wohnt, also für mind. 60 hin und zurückfliegen müsste + Busfahrt + Hotel und sie außerdem studiert und somit nicht einfach dem Unterricht fernbleiben kann.


    Aber ich hoffe weiterhin das Beste. Am 21.10. ist es so weit und am 22.10. werde ich in Manila landen und wir dann gemeinsam in ihre Heimat fahren.


    Viele Grüße


    Marcus

    2 Mal editiert, zuletzt von MarcusP ()

  • hallo zusammen
    leider mußte ich feststellen,daß die remonstration auch nicht viel bringen wird
    wurde mit 6 seiten textbausteinen abgelehnt
    meine freundin hat einige monate im ausland studiert und ist pünktlich mit ablauf des visums wieder zurückgegangen..trotzdem abgelehnt
    wie soll man die rückkehrwilligkeit belegen können,wenn das alles nicht zählt?
    der ganze background ist in ordung und trotzdem wurde abgelehnt
    die begründung ist meines erachtens absolut nicht haltbar...aber es bleibt dann nur der weg zum verwaltungsgericht und ich dneke kaum,daß die eine entscheidung der Botschaft kippen werden
    selbst wenn,kann es jahre dauern bis da mal was passiert
    also habe ich sofort nach ablehnung eine petition eingereicht und warte seit monaten auf antwort(bestätigung das mein schreiben eingegangen ist hatte ich nach ein paar tagen)


    remonstrieren kann man auch per e-mail nur sollte euer mädel euch eine vollmacht geben bzw unterschreiben und zur Botschaft bringen


    es bleibt eigentlich nur der weg des fiance visas alles andere scheitert so wie ich es sehe.


    gruß
    jogy


  • Mal ganz ehrlich, wie denkst Du, würde die DBM reagieren, wenn jeder der eine pauschale Ablehnung eines Visumantrages und darauf eine hektografierte Ablehnung auf die Remonstration erhält Klage vor dem Bundesverw. Gericht einlegen würde ?
    Wenn das jeder machen würde, wäre die Ablehnungsquote erheblich niedriger ( ist meine ganz unmaßgebliche Meinung ).
    Es würde nämlich sehr viel mehr Arbeit machen jedesmal auf eine individuelle Klage erwidern zu müssen als das Visum auszustellen !
    Den Schw..z einziehen stärkt die Mitarbeiter der DBM weiterhin die Anträge pauschal abzulehnen und die remonstration hektografiert zu beantworten.
    Wenn Du eine Vollmacht Deiner Frau hast, stelle der Botschaft doch mal einen Klageentwurf zur Klageabwehr zu. ( d.h. Du verfasst die Klageschrift und sendest sie nur an DBM und gibst denen 21 Tage Frist, wenn Du bis dahin nichts hörst, reichst Du die Klage beim Verwaltungsgericht ein.)
    --
    Wer A sagt, sollte auch B sagen. :D

  • Zitat

    Original von jogy
    hallo zusammen
    leider mußte ich feststellen,daß die remonstration auch nicht viel bringen wird
    wurde mit 6 seiten textbausteinen abgelehnt


    passten dann die Ablehnungsgründe zu Eurem fall, oder waren die soo allgemein, dass sie auf jeden zutreffen könnten?


    hge

  • mannip...ja du hast recht,wenn jeder klage erheben würde,dann gäbe es weniger ablehnungen,davon bin ich überzeugt genau wie du
    ich habe aber keine lust 1 jahr zu verlieren,bis endlich mal eine entscheidung fällt
    deshalb bin ich ab sonntag in Manila und wir gehen zusammen zur Botschaft und reichen das fiance visa ein
    um der frage vorwegzukommen...alle papiere sind jetzt vorhanden einschließlich der bestandene A1 test


    hge
    es waren textbausteine,die eigentlich mehr oder weniger auf jeden zutreffen könnten, klar war nicht jede filipina monatelang zu einem studium im ausland...das was aber auch das einzig individuelle was nicht auf jeden zutreffen könnte


    gruß
    jogy

  • Ich habe meinen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und wegen der "Vergabepraktiken" von Schengenvisa nachgefragt.


    jogy: Könntest du vielleicht uns den Text des Schreibens anonymisiert zur Verfügung stellen? Ich wüsste gerne, auf was ich mich einstellen muss. Wenn du meinst, dass das Schreiben ohne persönlichen Bezug ist, kannst du auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. eine Beschwerde an das Auswärtige Amt richten. Schreiben kostet nicht viel und man zeigt, dass es einem ernst ist.


    Wenn sie wenigstens schreiben würden "Keine Schengen-Visa für Besuchszwecke", könnte man wenigstens ordentlich Klage einreichen. Aber man macht das lieber schön hintenrum und lehnt alles ab und kassiert die Gebühren. Hat unser Land das wirklich nötig?


    Viele Grüße


    Marcus

  • Zitat

    Original von Mannip1
    Mal ganz ehrlich, wie denkst Du, würde die DBM reagieren, wenn jeder der eine pauschale Ablehnung eines Visumantrages und darauf eine hektografierte Ablehnung auf die Remonstration erhält Klage vor dem Bundesverw. Gericht einlegen würde ?
    Wenn das jeder machen würde, wäre die Ablehnungsquote erheblich niedriger ( ist meine ganz unmaßgebliche Meinung ).
    Es würde nämlich sehr viel mehr Arbeit machen jedesmal auf eine individuelle Klage erwidern zu müssen als das Visum auszustellen !


    Der Schuß kann genauso gut nach hinten losgehen:
    Die Botschaft prüft dann intensiver, weil der Fall ja gerichtsfest gemacht werden muß, sie fordert noch mehr Unterlagen und Nachweise an und die Visaerteilung dauert noch länger.


    Und da die Botschaft bei der Visaerteilung einen großen Ermessungsspielraum hat, kann eine Klage nur dann zu Erfolg führen, wenn dieser Ermessungsspielraum im jeweiligen Fall gegen Null geht....



    kaunlaran

    Einmal editiert, zuletzt von kaunlaran ()

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    Der Schuß kann genauso gut nach hinten losgehen:
    Die Botschaft prüft dann intensiver, weil der Fall ja gerichtsfest gemacht werden muß, sie fordert noch mehr Unterlagen und Nachweise an und die Visaerteilung dauert noch länger.


    Sehe ich nicht so, da natürlich jede Entscheidung grundsätzlich gerichtsfest sein soll. Welche Unterlagen für ein Schengenvisum erforderlich sind, steht im Merkblatt. Wenn die Botschaft von diesen Papieren stark abweicht, kann man ihr Gängelung und Willkür vorwerfen.


    Auch wenn die Botschaft im Ausland steht, wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Irgendwo muss es eine Dienstanweisung geben, wie mit Antragsstellern umzugehen ist. Und wenn diese geltendem deutschen oder europäischem Recht widerspricht, kann man dagegen gerichtlich vorgehen.


    Nicht kleinkriegen lassen!


    Marcus

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    Der Schuß kann genauso gut nach hinten losgehen:
    Die Botschaft prüft dann intensiver, weil der Fall ja gerichtsfest gemacht werden muß, sie fordert noch mehr Unterlagen und Nachweise an und die Visaerteilung dauert noch länger.


    Könnte in beide Richtungen los gehen.


    Aber ich skizziere mal eine Vorgehensweise, die allerdings (leider) nur theoretisch bleiben wird.


    Angenommen, es gäbe einen RA, der für relativ wenig Geld die Ablehnungen bearbeiten würde.


    Es würde dann so gehen:
    Antragsteller beantragt Schengen-Visum;
    Visum wird abgelehnt;
    AS trägt die Unterlagen zum RA;
    RA veranlasst Remonstration;
    Wenn abgelehnt, dann Klage vor dem VG


    ...


    Wenn so monatlich 50 Klagen beim VG Berlin ankommen, dann wird sich das AA doch fragen, was da in Manila los ist? Von den 50 Klagen werden dann sicherlich auch wieder 50 abschlägig beschieden; aber es ist dann doch die Frage , ob die Botschaft nicht in manchen Fällen etwas liberaler wird, um sich etwas Arbeit zu sparen...
    Die Klage vor dem VG kann doch soo teuer nicht sein, da es sich doch nach dem Einkommen des AS richtet ?


    hge



  • Hallo Marcus!


    Hat das Land das nötig? Bestimmt nicht weil die Aussage verallgemeinernd und unrichtig ist!


    Bitte diskutiert sachlich, auch wenn ihr ggf. an gefressen seid über einige Vorgehensweisen.



    jogy
    Bei der Remonstration werden doch die Beweggründe zur Ablehnung gegeben, wenn diese unsachlich auf euren Fall sind hilft die Klage sehr wohl! Nämlich allen folgenden!


    Es ist oft so das nach dem Schengenvisa das FZV eingereicht wird.


    Ich selber kapiere so einige Ablehnungen der Botschaft nicht, leider kommt es zu selten zum Verfahren, weil entweder die Philippina schlicht weg keinen Bock mehr hat was ich auch verstehe oder es zum FZV kommt. Ich erhoffe mir ein gerechteres System bei der Schengenvisavergabe.
    Meine Remonstration wurde abgelehnt. Nur eine Partei hatte diese befürwortet.
    Nun habe ich es auf einen anderen Weg versucht, über einen Mitgliederantrag im Ortsverein der über Kreis und Land ging seit 2 Wochen bei der Bundespartei liegt. Ehrlich gesagt hoffe ich aber bange auch das dieser auf dem Parteitag keine Mehrheit erhält.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Zitat

    Original von andy74th
    Hallo Marcus!


    Hat das Land das nötig? Bestimmt nicht weil die Aussage verallgemeinernd und unrichtig ist!


    Bitte diskutiert sachlich, auch wenn ihr ggf. an gefressen seid über einige Vorgehensweisen.


    Hallo Andy,


    ich diskutiere sachlich, dies war nur der letzte Satz meines Postings.


    Grundsätzlich habe ich das Recht jeden x-beliebigen Menschen hier für einen Besuch oder Urlaub zu empfangen, sofern ich mich verpflichte für die durch ihn verursachten Kosten aufzukommen und durch diese Person kein Schaden für die Bundesrepublik Deutschland oder den Schengen-Raum zu erwarten ist.


    Und wenn die zuständige Behörde der Meinung ist, durch diese Person würde ein Schaden für die Bundesrepublik Deuschland entstehen, dann sollen sie dies im entsprechenden Verwaltungsakt auch ordentlich angeben, damit ich rechtliche Schritte dagegen einleiten kann.


    Ich kann und werde kein FZV einreisen, da wir die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen können.


    Was meintest du mit deinem letzten Satz?


    Zitat


    Nun habe ich es auf einen anderen Weg versucht, über einen Mitgliederantrag im Ortsverein der über Kreis und Land ging seit 2 Wochen bei der Bundespartei liegt. Ehrlich gesagt hoffe ich aber bange auch das dieser auf dem Parteitag keine Mehrheit erhält.


    Du hast bei einer Partei einen Antrag eingereicht und hoffst, dass dieser auf einem Parteitag verabschiedet wird? Was hat das mit der Remonstration zu tun?


    Viele Grüße


    Marcus

  • Hi Marcus,


    guckst Du hier: http://www.auswaertiges-amt.de…alt/Visabestimmungen.html unter "Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)"


    Dort steht u.a. "Einen Anspruch auf ein Besuchs- oder Touristenvisum vermittelt das Aufenthaltsgesetz nicht." Das bedeutet (leider), dass der Antragsteller keinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung enes Visums hat. Aufgrund der "Gummi"-Regelung "sowie die Prognose der Auslandsvertretung zur 'Rückkehrbereitschaft' und 'Rückkehrmöglichkeit' des Reisenden" kann die DBM das Visum entweder erteilen oder ablehen. Insbesondere dieser Abschnitt ist für die DBM sehr hilfreich: "Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar." Das bedeutet: Freie Hand für die DBM, oder anders ausgedrückt: Die DBM hat immer Recht.


    Wir (meine Frau und ich) hatten auch vergeblich versucht, ein Schengen-Visum zu erhalten. Klagen wird vermutlich nur bewirken, dass man dann später bei der DBM (wenn es um das Fiance-Visum geht), sicherlich "bevorzugt" behandelt wird, d.h. die Bearbeitung des Antrags wird sicherlich eher schleppend sein. Die DBM hat dummerweise den längeren Hebel, da es offenbar leider keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Schengenvisum gibt.


    Am Sonntag hat man die Chance, den Politikern (die dies letztendlich zu verantworten haben) eine passende Antwort zu geben. Nicht wählen ist übrigens der falsche Weg.


    Gruß,
    Werner

  • Zitat

    Original von wthiem
    "Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar." Das bedeutet: Freie Hand für die DBM, oder anders ausgedrückt: Die DBM hat immer Recht.


    Dass die DBM immer Recht hat, ist klar.
    Mir ist nicht klar, dass die Entscheidung "unanfechtbar" ist, denn die Botschaft lässt ja Remonstration zu und es hat auch schon Klagen vor dem VG gegeben.


    Zitat


    Wir (meine Frau und ich) hatten auch vergeblich versucht, ein Schengen-Visum zu erhalten. Klagen wird vermutlich nur bewirken, dass man dann später bei der DBM (wenn es um das Fiance-Visum geht), sicherlich "bevorzugt" behandelt wird, d.h. die Bearbeitung des Antrags wird sicherlich eher schleppend sein.


    Ich glaube nicht, dass dies einen "schleppenden" Einfluss auf das Fiancee-Visum hat. Im Gegenteil, die DBM weiss, dass sie es mit einem "kribbeligen" Zeitgenossen zu tun hat. Ausserdem dauert solch ein Visumverfahren ohnnehin lange genug, da würde ich die 1-2 Wochen länger dann auch noch in Kauf nehmen.


    Zitat


    Am Sonntag hat man die Chance, den Politikern (die dies letztendlich zu verantworten haben) eine passende Antwort zu geben. Nicht wählen ist übrigens der falsche Weg.


    Kannst du mir sagen, wen wir wählen sollen, damit sich daran was ändert?


    hge

  • ..ich weiss, es ist kein grosser trost: aehnlich wird nicht nur auf der DBM verfahren, sondern so gut wie alle EU botschaften ziehen sich hinter das maentelchen "Schengen" zurueck. so hatte meine phil. partnerin ENORME probleme ein touri-visum von der Ital Botschaft Manila zu erhalten, wobei allerdings 1 jahr zuvor ihr ein schengen-visum fast anstandslos in Neuseeland ausgestellt worden war....


    nur als anekdote: mir selbst wurde von der phil Botschaft in Neuseeland ein 59 tage visum verweigert, X( da ich nicht nachweisen konnte dass ich einen aufenthalt auf den phils auch finanzieren konnte.... 8-) es wurden von mir bankbuergschaften verlangt, die ich als tourist in NZ nicht dabei hatte und so schnell auch nicht aus italien besorgen konnte...


    der willkuer sind tuer & tor geoeffnet... :explotieren


    Lo Svevo

    Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten :yupi
    Karl Kraus (umstritten)

  • hge: Die Remonstration ist sicherlich möglich. Auch das dauert eine Weile. Die schriftliche Ablehnungsbegründung stützt sich ja wohl so gut wie immer auf die Zweifel der DBM, dass der Antragsteller zurückkehren wird. Es ist eine traurige Tatsache, dass trotz Kostenübernahmeerklärung von Seiten des Einladenden, die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers anscheinend eine ausschlaggebende Rolle spielen. "Unanfechtbar" ist leider ein Zitat. Ob das VG gegen die DBM entscheidet ist zumindest zweifelhaft.


    Zum Verzögern der Bearbeitung: Es ist schon ein Unterschied, ob man der DBM Ärger macht, oder nicht. Sofern man "nur" gelegentlich(!) anruft, kann das den Vorgang sogar etwas beschleunigen. Dies allerdings nur dann, wenn der Anruf freundlich ist und Argumente enthält (z.B.: "Wir brauchen das ungefähre Datum, da die Verwandschaft wegen der Hochzeit informiert werden muss.")
    Ich kann mir gut vorstellen, wie ein Mitarbeiter der DBM reagiert, wenn der Einladende Ärger macht: Der Antrag wird dann etwas langsamer bearbeitet. Wenn einem 1-2 Wochen (oder vielleicht auch Monate?) nichts ausmachen, kann man natürlich die Brechstange auspacken. Meiner Meinung nach ist dies eher kontraproduktiv.


    Zur Wahlentscheidung: Ich bin sicherlich nicht der Richtige, um hier Wahlempfehlungen auszusprechen, oder meine persönliche politische Meinung kundzutun. Darum geht es auch gar nicht.


    Meine Frau kam am 07.07.2007 nach Deutschland. Wir hatten noch Glück, dass das ganze Verfahren "nur" knapp 6 Monate gedauert hatte. Dennoch gab es einige Vorkommnisse, an die ich mich am kommenden Sonntag erinnern werde!


    Gruß,
    Werner

  • Wie lange dauert es denn nach der remonstration bis die sich wieder bei uns melden?


    Weil mein flug-agent hat mir nochmal ein paar gute Angebote gemacht falls ich rüber fliegen will, aber die kann er nicht lange halten => Weihnachten=Hauptreisezeit

  • hallo amos
    ich hatte am 26.07, remonstration eingelegt und hatte bescheid über die ablehnung am 07.08.
    du siehst ,daß geht relativ schnell


    angekommen bei mir ist das schreiben aber erst am 21.08.,weil es wohl über das auswärtige amt in berlin läuft.


    also nochmal 26.07. remonstration eingelegt Botschaft hat mit schreiben vom 07.08. abgelehnt und am 21.08, hatte ich das schreiben in händen...ist per einschreiben gekommen
    gruß
    jogy


  • Hallo hge,


    bei allem Respekt, aber ich sehe die Sache anders:


    1. Die DBM interessiert ist nicht, ob gegen ihre Visaablehnung geklagt wird, denn die Arbeit hat das AA und nicht die Botschaft.


    2. Solange die Ablehnungsquote der DBM unverändert ist, liegt die erhöhte Klageanzahl in Manila nicht an der dort praktizierten "strengen" Visaerteilung, sondern an anderen Gründen (z.B. besserer Austausch der Antragsteller, spezialisierter Rechtsanwalt oä). Ich bin auch sicher, daß bei jeder erheblichen Änderung der Ablehnungsquote einer Botschaft - und zwar in jede Richtung - diese die Gründe an das AA berichten muß. Jede Botschaft wird daher versuchen, ihre Ablehnungsquote in etwa gleich zu halten, um keine Überprüfung zu bekommen.


    3. Da kein Rechtsanspruch auf Visaerteilung besteht, kann sich die DBM immer auf die "fehlende Rückkehrbereitschaft" zurückziehen. Hier hast Du eine Beweislastumkehr, der Antragsteller muß seine Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen. Das ist für die Masse der Antragsteller, insbesondere für diejenigen die aufgrund einer Einladung z.B. ihres Freundes einreisen wollen, fast unmöglich. In fast jedem Fall kann sich die DBM dabei auf die schöne Formulierung von den "verbleibenden letzten Restzweifeln an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers" zurückziehen. Verbunden mit einem erläuternden Halbsatz (z.B. über die finanzielle Lage) möchte ich einmal das Gericht sehen, das hier eine fehlerhafte Ermessensausübung sieht.


    4. Ich bin auch sicher, daß Druck, z.B. durch Klage(-androhungen) nicht hilfreich ist. Jeder Beamte - und nicht nur die DBM - wird dann versuchen, seine Entscheidung hieb- und stichfest zu begründen.


    5. Der Kosten einer Klage vor dem VG richten sich nach dem Streitwert. Da hier ja kein nomineller Streitwert vorliegt, wird i.d.R. der sog. Auffangwert angesetzt. Der soll bei ca. 5.000,00 liegen.


    kaunlaran