Sorry, vllt ist das total absurd, aber gibt es da keine Möglichkeit eine gemeinsame Aktion, sprich Petition durch Mitglieder hier einzureichen ?
Dieses Thema scheint ja einige Mitglieder zu beschäftigen.
Sorry, vllt ist das total absurd, aber gibt es da keine Möglichkeit eine gemeinsame Aktion, sprich Petition durch Mitglieder hier einzureichen ?
Dieses Thema scheint ja einige Mitglieder zu beschäftigen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von hge
Sorry, die juristische Verfahrensweise kenne ich überhaupt nicht, daher mag mein statement jetzt völlig daneben sein:
Oben schreibst du, dass das Gesetz zum 1.1.05 in Kraft getreten ist, aber das die Klage in 2005 eingereicht wurde... wäre doch demnach neues Gesetz?
Ich habe das auch immer so verstanden, dass das VG immer nach dem neuesten Gesetz entscheiden muss. .Es gab ja mal den Fall, das jemand vor 2007 ein Antrag auf FZ-Visum eingereicht hatte, der wurde zunächst wegen verdacht auf Scheinehe angelehnt, dann wieder vor dem OVG verhandelt, und die haben ihn nicht wegen scheinehe abgelehnt, sondern weil die Antragstellerin die inzwischen geforderten A1-Kenntnisse nicht hatte.
hge
Grundsätzlich hast Du Recht. Ich nehme an, Du meinst in Deinem Fall dieses Urteil:
http://www.berlin.de/imperia/m…en/vg_5_v_22.07_1.urt.pdf
Dort heißt es:
Unerheblich ist, dass die Klägerin die Erteilung des Visums bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung, am 5. Mai 2006 beantragt hatte. Denn bei Verpflichtungsklagen, die auf die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gerichtet sind, ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es darum geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder versagt werden muss (so BVerwGE 114, 9).
Ich könnte mir aber vorstellen, daß in dem anderen Fall folgende Überlegung zum Tragen kam:
Die Entscheidung der Botschaft war ja noch anfechtbar und über diesen Verwaltungsakt mußte das Gericht entscheiden. Es konnte sich mE nicht darauf zurückziehen, daß spätere Entscheidungen der Botschaft unanfechtbar sind.
Aber das ist ja auch Schnee von gestern. Nach der augenblicklichen Rechtslage besteht mE keine Möglichkeit, die Entscheidung der Botschaft über die Erteilung eines Schengen-Visums anzufechten.
Ich habe heute noch versucht, in einer Kommentierung (Renner - Ausländerrecht) etwas zu finden - Fehlanzeige. Man beschäftigt sich dort nur mit der verfassungsrechtlichen Problematik der Abweisung an der Grenze - die Frage von Touristenvisa ist wohl geklärt, die Rechtslage eindeutig.
Man kann den Betroffenen nur raten, evtl. die Gründe zu erfragen und es erneut zu versuchen.
kaunlaran
@ admin:
Da diese Frage häufig auftauchen wird und jetzt mE geklärt ist, wäre es vielleicht zweckmäßig, diesen Thread gesondert zu erfassen und bei künftigen "Neuanfragen" darauf zu verweisen und diese dann zu schließen.
So würde es zumindest übersichtlicher.
Nachtrag zum Thema Petition
Ich möchte auf folgendes hinweisen:
Die politischen Beziehungen zwischen Deutschland und den Philippinen werden vom Auswärtigen Amt als belastet eingestuft.
http://www.auswaertiges-amt.de…hilippinen/Bilateral.html
Ich glaube kaum, daß die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt bereit sein wird, die Philippinen durch eine großzügigere Visavergabe (sofern das nach den Schengen-Bestimmungen überhaupt möglich ist) zu "belohnen".
kaunlaran
ZitatOriginal von kelloveswena
Sorry, vllt ist das total absurd, aber gibt es da keine Möglichkeit eine gemeinsame Aktion, sprich Petition durch Mitglieder hier einzureichen ?
Dieses Thema scheint ja einige Mitglieder zu beschäftigen.
genaus das hatte ich auch schon mal gedacht,wenn jemand der es gut verfassen könnte es online stellt und alle die mitmachen würden,unterschreiben würden,dann könnte man sicher etwas bewirken
eine pettion eines einzelnen mag ja gut und richtig sein.wird aber nicht viel bringen denke ich da hier das gemeinwohl nicht gefragt ist
wenn aber viele zusammen eine petition einreichen würden,dann denke ich bewegt sich zumindestens etwas
ich wäre sofort dabei
gruß
jogy
ZitatOriginal von kaunlaran
Da diese Frage häufig auftauchen wird und jetzt mE geklärt ist, wäre es vielleicht zweckmäßig, diesen Thread gesondert zu erfassen und bei künftigen "Neuanfragen" darauf zu verweisen und diese dann zu schließen.
So würde es zumindest übersichtlicher.
... ich bin noch nicht ganz sicher. Beispielsweise schreibt ein RA Blümlein:
ZitatZweifel an der Rückkehrbereitschaft ergeben sich oft in dem Gespräch, das zwischen der/m Einreisewilligen und den Bediensteten der Deutschen Botschaft in Bangkok geführt wird. Ist z. B. der Einlader für die thailändische Dame eine ihr unbekannte Person, wird es regelmäßig zu Schwierigkeiten kommen. Hat die Thailänderin vor Kurzem ihren Job gekündigt und will sie auf Einladung ihres Freundes mit Schengenvisum nach Deutschland reisen, könnte zweifelhaft sein, ob sie doch nicht eine Heirat anstrebt.
In der Regel sind die versagenden Bescheide der Botschaft mit einer Rechtsbehelfsbelehrung über die Klagemöglichkeiten beim Verwaltungsgericht versehen. Bezüglich der Klagemöglichkeiten gegen die Versagung des Schengenvisums ist zunächst darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch auf Einreise zu Besuchszwecken nicht gegeben ist. Die gegenwärtige Durchschnittsdauer eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin beträgt ca. 19 Monate.
http://buemlein.com/auslaenderrecht/schengenvisum.html
Fehler?
hge
Nein hge,
da bin ich vollkommen bei Dir. Man sollte nur darauf achten, daß die gleichen Fragen nicht dauernd gestellt werden und die gleiche Prozedur immer wieder von vorne losgeht.
Wenn jemand neue Informationen hat sollten diese auch hier veröffentlicht werden. Ich halte nur nicht viel davon, wenn jedesmal ein neuer Thread geöffnet wird, der nach zwei, drei Tagen wieder geschlossen wird, weil alle Argumente ausgetauscht sind oder der Thread dann mit neuen Themen (hier z.B. Petition) verwässert wird.
Meine Vorstellung wäre, diesen Thread dauerhaft einzustellen und bei neuen Entwicklungen/Erkenntnissen usw. fortzuschreiben. Für neue Themen (z.B. Petition) sollte dann auch ein neuer Thread eröffnet werden - das dient zumindest der Übersichtlichkeit. Aufgabe der Mod. wäre es dann nur, darauf zu achten, daß bei Fragen in dieser Richtung zunächst auf diesen Thread (Titelvorschlag: Touristen- oder Schengenvisum für Philippinos) verwiesen wird.
kaunlaran
PS:
Sorry, hatte mich mißverständlich ausgedrückt.
Die von Dir angegebene Seite hatte ich auch gesehen, allerdings störte mich der Hinweis mit der Rechtsbehelfsbelehrung. So etwas hatte ich bisher noch nicht gehört. Aber ich bin zum Glück auch nicht betroffen, deswegen hielt sich mein Interesse bisher in Grenzen.
Hast Du denn davon gehört, daß ablehnende Bescheide beim Schengenvisum mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden oder hat jemand hier im Forum diese Erfahrung gemacht?
Ich kann ja den Frust verschiedener User vestehen aber vielleicht sollte man die Vergabepraxis anderer Lander ansehen.
Ich habe hier ein Bespiel aus unserer Verwandschaft. Ein Verwandter ist Schiffsoffizier und erhaelt immer Kontrakte fuer 9 Monate danach ist 3 Monate Pause.
Da das Schiff nie in Manila liegt muss er hinfliegen und braucht dafuer ein Visa. Das hatte bisher nie Probleme gemacht, ob das Schiff in Hamburg, Rotterdam oder sonstwo lag.
Doch diesmal lagt das Schiff in New Orleans und die US-Botschaft in Manila hat das Visa verweigert ohne Begruendung.
Im Endergebnis hat er 9 Monate auf einen neuen Kontrakt warten muessen. Inzwischen ist er wieder auf See mit einem Visa der DBM denn sein Schiff lag in Hamburg.
Zitat
Da duerfte die Agentur aber Mist gebaut haben. Normalerweise kein Problem.
Wir verlangen von unseren Seeleuten generell ein gueltiges US-Visum, egal wohin das Schiff faehrt. Ein Trade kann sich schnell aendern, und dann hat man Probleme wenn keiner an Bord ein Visum hat.
Kann hge nur beipflichten. Es gibt zwar Basisrichtlinien für die Visaerteilung, aber die Entscheidungskompetenz liegt bei der Botschaft, resp. dem Generalkonsulat. Ein Anrecht auf Begründung einer Ablehnung besteht nicht.
Wenn die eingeladene Person z.B. einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, der zeigt, dass sie bei der Rückkehr auf den Php weiter beschäftigt wird, ist sie der Eintrittskarte eine grossen Schritt näher. Erleichterung bringt auch ein "Studienaufenthalt": Nachweis, dass im Bestimmungsland z.B. ein Sprachkurs besucht wird. Und generell: Nicht die Nerven verlieren, sondern höflich bleiben. Abgelehnte Visa bleiben registriert (mit "Anmerkungen" . Die deutschen Botschaften zeichnen sich generell durch korrekte Abwicklung aus, was bei anderen Schengenländern nicht immer gesagt werden kann. Warum sind die Bestimmungen so streng: wegen ein paar schwarzen Schafen und weil Gäste immer wieder untertauchen, schwarz arbeiten - auch horizontal.
Eine Filipina z.B. mit vom Php Roten Kreuz ausgestelltem Krankenschwesterdiplom (Nurse) wird in ganz Europa mit Handkuss aufgenommen.:yupi
ZitatOriginally posted by romano
.
Eine Filipina z.B. mit vom Php Roten Kreuz ausgestelltem Krankenschwesterdiplom (Nurse) wird in ganz Europa mit Handkuss aufgenommen.:yupi
Bevor ich so etwas schreibe sollte ich mich besser informieren sonst glaubt noch jemand.
Aber ich will nicht weiter darauf eingehen sonst weiche ich zu sehr vom Thema ab.
ZitatOriginal von knight
Bevor ich so etwas schreibe sollte ich mich besser informieren sonst glaubt noch jemand.
Aber ich will nicht weiter darauf eingehen sonst weiche ich zu sehr vom Thema ab.
Dann erleuchte uns doch mal mit Deinen Erfahrungen, statt nur Andeutungen in den Raum zu stellen. Sie wären sicherlich für einige Forenmitglieder hier interessant.
kaunlaran
wir werden nächstes jahr eine ältere philippina und deren tochter für 2 wochen einladen, um ihnen deutschland zu zeigen.
die ältere philippina besitzt ein grosses haus etwas ausserhalb manilas (rizal) sie steht mit beiden beiden im leben, arbeitet seit jahren erfolgreich in der immobilien branche. ihre tochter (verheiratet) arbeitet als gruppenleiterin erfolgreich in einer anderen firma.
ich persönlich gehe davon aus, dass einem 2 wöchigem tourist visa nichts im wege steht, allerdings werde ich hierüber berichten.
eine rückkehrwilligkeit besteht in beiden fällen auch wird es IMHO nicht an geldmitteln beider freunde scheitern.
über einzelheiten berichte ich, sobald es los geht.
auf jeden fall bin ich nicht bange, das beide abgelehnt werden.
Absolut richtig. Die Voraussetzungen für die Visaerteilung scheinen erfüllt - also kein Grund zur Sorge. Nochmals: die deutschen Botschaften handeln zwar streng, aber sachlich. Auch im Interesse der eingeladenen Gäste. Die ständigen Anwürfe gegen die Visapraxis sind kontraproduktiv. Sich direkt beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft zu informieren und danach zu handeln ist hilfreicher - und vor allem erfolgversprechender - als "Stammtisch-Wahrsagerei". Und kostet zudem nichts. Weder Nerven noch Geld.
ZitatOriginal von romano
Nochmals: die deutschen Botschaften handeln zwar streng, aber sachlich.
Falls bei uns wieder abgelehnt wird, kann ich nur bedingt zustimmen.
Danke für diesen Beitrag. Eine Frage noch. Ist es besser den Antrag nocheinmal oder auch zweimal zu wiederholen, bevor man Deine Checkliste abarbeitet? Nach der ERfahrung in der Detschen Botschaft hätte ich nicht übel Lust, denen sofort Feure unter dem hintern zu machen. Ich will aber auch nichts unnötig komplizieren. Vielleicht habt Ihe alten Hasen da einen Tipp für einen Neuling wie mich.
Mein "Erfahrung" habe ich zum grossen Teil aus dem Forum und den Gesprächen mit leidgeplagten Bekannten mit ähnlich gelagerten Fällen.
Manchmal funktioniert es mit dem 2. oder 3. Antrag, bei uns leider nicht. Deshalb ist der Kommentar "die deutschen Botschaften handeln zwar streng, aber sachlich." möglicherweise in vielen Fällen richtig, aber auf die Deutsche Botschaft in Manila wohl eher nicht sachlich begründbar.
Ich sehe wohl die Schwierigkeit, die wenigen schwarzen Schafe herauszufiltern. Nur die meisten kommen aus ganz anderen Ländern und nehmen sicherlich nicht den offiziellen Reiseweg nach Deutschland.
Den 2. Versuch solltet ihr unbedingt machen, wenn möglich auch den 3.
Unsere Remonstration ist noch in arbeit, es kam nur per Mail eine Zwischeninfo.
Wir werden auf jedem Fall weitermachen und uns nicht in die vorzeitige Heirat drangen lassen. Diese Tipps werden gerne von Botschaftsmitarbeitern gegeben. "... dann geht es auch mit dem Visum viel einfacher..."
Übrigens, auch mein Hals ist schon mächtig angeschwollen, wenn ich nur daran denke, wieviel Steine uns dort in den Weg gelegt werden, aber Agression ist mit Sicherheit kontraproduktiv.
ZitatOriginal von pemedo
... t, denen sofort Feure unter dem hintern zu machen.
Was schwebt Dir denn da so vor???
ZitatOriginal von franky_23
Was schwebt Dir denn da so vor???
Vielleicht sowas:
http://www.youtube.com/watch?v=itUplQUxc2M&NR=1
hge
ZitatOriginal von kaunlaran
PS:
Sorry, hatte mich mißverständlich ausgedrückt.
Die von Dir angegebene Seite hatte ich auch gesehen, allerdings störte mich der Hinweis mit der Rechtsbehelfsbelehrung. So etwas hatte ich bisher noch nicht gehört. Aber ich bin zum Glück auch nicht betroffen, deswegen hielt sich mein Interesse bisher in Grenzen.
Hast Du denn davon gehört, daß ablehnende Bescheide beim Schengenvisum mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden oder hat jemand hier im Forum diese Erfahrung gemacht?
Hallo Kaunlaran,
hier die Antwort auf Deine Frage.
Diese Rechtsbehelfbelehrung war dem Remonstrationsbescheid, welcher dem abgelehnten 1. Visa-Antrag folgte, angefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7,
10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,
den Beklagten und das Klagebegehren bezeichnen. Sie soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage
nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass
alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Die Remonstration wurde zwar als begründet angesehen, aber trotzdem zurückgewiesen.
Wie ich seinerzeit berichtet habe, wurde dem 2. Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visa einige Monate später aber problemlos stattgegeben.
Gruß purple
ach, und Marcus:
ähnlich wie bei knarf,
meiner Freundin wurden lediglich 2 oder 3 belanglose Fragen gestellt, welche auch schon im Antrag beantwortet wurden. Also kein ausuferndes Interview.