DBM neue Merkblätter

  • Hallo,


    Mit Stand Februar gibt es neue Merkblätter für die Langzeit Visa. (Eheschliessung, Fz-Visum, Au-Pair, Studium


    Änderungen:
    Heiratsvisum in Deutschland


    Parental advice oder Parental consent werden nicht mehr gefordert.


    Achtung:
    Das heisst nur, dass diese affidavits nicht für Visumsverfahren gebraucht werden - was bis jetzt auch schon Unsinn war -
    Trotzdem werden diese beiden Papiere im Rahmen des Befreiungsverfahrens benötigt. Das Standesamt braucht dies zur Anmeldung der Eheschliessung.


    ====================================
    Bei den anderen Merkblättern sehe ich keine gravierenden Änderungen.


    Die Öffnungszeiten der Botschaft ist gleich geblieben. Antragsannahme ist während dieser Zeit.
    Neu ist, dass andere Anlässe - wie das Nachliefern von Dokumenten - erst von 10:00 - 11:00 passieren soll.



    http://www.manila.diplo.de/Ver…hren__und__formulare.html



    hge

  • Bei den Merkblättern hat es eine kleine Änderung im Merkblatt für die Remonstration gegeben


    http://www.manila.diplo.de/con…9642/MB_remo_dt_apr11.pdf



    Einzige Änderung die ich feststellen kann ist die, dass folgender Satz gestrichen wurde:



    Zitat

    Die Versagung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß §83 Aufenthaltsgesetz derzeit unanfechtbar.
    Demnach besteht keine Möglichkeit, gegenüber der Botschaft zu remonstrieren bzw. gegen den abgelehnten Bescheid
    Klage zu erheben.


    Ich würde das so interpretieren, dass es nun auch für ein schngenVisum für rein touristische Zwecke ein Remo-verfahren gibt.


    hge

  • 2 Merkblätter gibt es jetzt mit Datum vom Mai. Sie betreffen die Schengen-Visa:


    http://www.manila.diplo.de/con…_tourismus_visa_mai11.pdf


    http://www.manila.diplo.de/con…/MB_besuch_visa_mai11.pdf


    nur kleine Änderungen gegenüber dem vorigen Merkblatt:
    1 ) Hinweis, dass das unechte Jahresvisum nicht beim ersten Antrag gestellt werden kann (besuchsvisum)
    2 ) notarielle erklärungen müssen durchs DFA überbgelaubigt werden


    hge

  • Es gibt eine Änderung in einem Merkblatt der DBM, die allerdings für die hier Lesenden oder Schreibenden kaum von bedeutung sein wird. Daher nur aus Interesse.


    http://www.manila.diplo.de/con…24/MB_Seemnner_Aug_11.pdf



    Der wesentliche Unterschied zum letzten Merkblatt besteht im hervorgehobenen Satz, der neu dazugekommen ist:


    Zitat

    Die Botschaft ist gehalten, im Rahmen jedes Visumantrags u.A. den Aufenthaltszweck, die finanzielle Absicherung sowie die
    Rückkehrbereitschaft jedes Antragstellers zu prüfen. Dieser Verpflichtung kann die Botschaft nur nachkommen, wenn der Antragsteller seinen
    Antrag persönlich in der Botschaft stellt. Daher ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache jedes Antragstellers erforderlich
    (s. Merkblatt zur Terminvereinbarung).
    Bitte beachten Sie, dass nur Visumsanträge von bei der Botschaft akkreditierten Manning / Crewing Agencies angenommen werden.
    Informationen zum Akkreditierungsverfahren erhalten Sie auf Nachfrage an visa@mani.diplo.de
    .


    Wie mag denn dieser letzte Satz zu verstehen sein?
    Heisst es, dass diese "crewing Agency" auch den Visumsantrag einreichen kann, oder muss sich ein Seemann vor Abgabe des Visum bei diesen "akkkreditierten agencies" registrieren?


    Irgendwie ist dies nun widersprüchlich ausgedrückt.


    hge

  • Hallo,


    Viele Merkblätter im Visumsbereich haben zwar nun das Datum Jan. 2012. Jedoch inhaltlich hat sich fast nichts geändert:


    http://www.manila.diplo.de/Ver…hren__und__formulare.html


    Änderungen, die mir aufgefallen sind:


    a ) Bei FZ und Heiratsvisum werden jetzt 3 statt 4 Fotos verlangt
    b ) Beim Schengenvisum ist die Bearbeitungszeit nach dem Interview nur 1 Woche (statt 10-12) Arbeitstage.
    (daraus schliesse ich, dass das Schweigefristverfahren - Anschreiben der ABH - wegfällt.


    Das Merkblatt Termin hat zwar auch ein neues Datum, aber inhaltlich gibts keine Änderung.


    Gruss


    hge

  • Im Merkblatt Terminvergabe steht folgender Satz (der auch schon im alten Merkblatt stand):


    *Die Botschaft ist für die Terminvergabe aus Sicherheitsgründen auf den Service eines externen Dienstleisters vor Ort angewiesen."


    Was für Sicherheitsgründe können das denn sein?


    hmmm.. ???


    hge

  • Was für Sicherheitsgründe können das denn sein?


    hmmm.. ???


    hge


    Na ist doch logisch. Da wird dann mit Sicherheit viel Geld über die Telefonabrechnung fließen....


    Partyevent!

    bf5fe70ac048075f879e1511db3252bf.jpg


    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Dabei kann man ja noch froh sein das es überhaupt noch mit Telefon geht. Deutsche Botschaft in Bahrain hat jetzt auf reine Online-Anmeldung umgestellt. Terminvergabe wird nicht mehr persönlich oder per Telefon gemacht. Das wird dann wohl der nächste Schritt auch bei der DBM sein. Die Internetcafes werden sich freuen, aber es dürfte dann auf jeden Fall wieder günstiger werden.

  • Online - das wäre doch schon ein Riesenfortschritt. Das ist kostenlos und kann weltweit gemacht werden. Also kann auch der Einlader das ganze für den AS von Deutschland aus machen.



    Schließlich geht es nur um eine läppische Terminvereinbarung.

  • Hallo,


    Bei den Merkblättern gibt es im neuen Jahr nur bei der Urkundenprüfung eine grössere Änderung.


    http://www.manila.diplo.de/con…sation_urkunden_Feb13.pdf


    Änderungen:


    1 ) keine Unterscheidung mehr nach spät und normalregistrierten Geburtsurkunden

    es müssen jetzt immer alle Dokumente beigebracht werden (also Taufzeugnis, ...)


    2 ) Die zusätzlichen Dokumente können nicht mehr nachgeliefert werden; also drauf achten, dass sie bei Abgabe vollständig sind.


    mein Kommentar: in wieweit die DBM dies nun hart durchzieht, müssen wir abwarten.


    sie schreibt aber:

    Zitat

    Ab Januar 2013 können unvollständige Amtshilfeersuchen aus Kapazitätsgründen nicht mehr bearbeitet
    werden, sie werden zur Vervollständigung an die inländische Behörde zurück gesandt.


    es bedeutet: dass diese zusätzlichen Dokumente beim Standesamt oder der ABH abgegeben werden müssen, wenn diese Behörden die UP verlangen.


    3 ) Es werden nun generell nur noch NSO-Urkunden akzeptiert.


    dies haben sowieso alle schon gemacht; daher ist diese Änderung unerheblich.




    hge

  • Keine Flugreservierung ist schon ein Fortschritt in richtiger Richtung. :clapping


    Was ist daran eine Verbesserung?...das war doch die leichteste Übung! Einmal beim Reisebüro angerufen und schon hatte man diese Reservierung kostenlos

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was ist daran eine Verbesserung?...das war doch die leichteste Übung! Einmal beim Reisebüro angerufen und schon hatte man diese Reservierung kostenlos



    .... die dann im Moment der Antragstellung längst wieder verfallen war.


    Es hat mir immer schon Bauchschmerzen bereitet, solchen "delikaten" Ratschlag geben zu müssen... so ist es doch viel sauberer

  • die dann im Moment der Antragstellung längst wieder verfallen war.


    Es hat mir immer schon Bauchschmerzen bereitet, solchen "delikaten" Ratschlag geben zu müssen... so ist es doch viel sauberer


    Ich bin ja 100% bei dir. Habe diese Reservierung eh für absoluten Quatsch gehalten, da sie überhaupt nichts aussagt, nichts garantiert und nichts für die DBM absichert! Machte keinen wirklichen SInn, aber war auch kein Problem für den Antragsteller

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • Was ist daran eine Verbesserung?...das war doch die leichteste Übung! Einmal beim Reisebüro angerufen und schon hatte man diese Reservierung kostenlos


    Hallo TanduayIce


    ja,die verbesserung hast du schon geschrieben ,der Anruf ;)


    ich sehe aber noch mehr in richtiger richtung =)


    Gruß von Rolf =)

  • Das Merkblatt Urkundenprüfung hat sich geändert.


    http://www.manila.diplo.de/con…tion_urkunden_mrz2014.pdf


    Meine Anmerkung zu diesem Merkblatt:
    1 ) es scheint sich ein leichter Fehler eingeschlichen zu haben "PSO-Index-Bescheinigung" ... es muss richtig heißen PSA-Index-Bescheinigung


    2 ) im Gegensatz zu früher wird nicht mehr generell von der veranlassenden Behörde (Standesamt oder ABH) hier in D verlangt, dass die alle aufgeführten Dokumenten mitschicken oder ansonsten die Dokumente wieder zurück gesendet werden. Trotzdem ist es für die DBM viel weniger Arbeit, wenn gleich bei Einreichung alle Dokumente vorhanden sind. Es ist leicht einzusehen, dass eine Nachforderung von Dokumenten zeitintensiv ist und den Prozess noch mehr verzögert.
    Falls Dokumenten nicht beigebracht werden können - zb weil es sie nicht gibt - sollte dies am besten gleich schriftlich erklärt werden; damit keine unnötigen Nachfragen kommen.


    PS (15.1.16):
    wegen eines technischen Fehlers auf meinem PC (die 2. Seite öffnete sich nicht), war ich der Meinung, dass folgender Satz weggefallen ist:


    Zitat

    "Unvollständige Amtshilfeersuchen können aus Kapazitätsgründen nicht mehr bearbeitet werden, sie werden zur
    Vervollständigung an die inländische Behörde zurück gesandt."


    ... der Satz steht also nach wie vor drin, und sollte also beachtet werden



    3 ) nach meinen Informationen bemüht sich die DBM, die Länge der Urkundenprüfung wieder auf 4 Monate abzusenken.



    ----------------


    Es sind noch anderen Merkblätter im VisaBereich geändert worden. Ich habe mal quer gelesen... mE sind das nur redaktionelle Änderungen; NSO heisst jetzt PSA ...