Visa Klage Gerald Hoppe

  • Zitat

    Original von zeus50

    hge,


    ich weis nicht, ob wir das gleiche Urteil meinen aber es wurde vom EUGH festgestellt, daß dem Ehepartner bei der gemeinsamen Einreise an der Grenze ein Visum zu erteilen ist und eine evtl. Prüfung nachträglich gemacht werden kann. Das Problem ist nur, daß hier ohne Visum keine Ausreise möglich ist. Welche Möglichkeiten es vielleicht doch gibt, darüber soll sich jeder selbst den Kopf zerbrechen.


    hge spricht von einem Urteil, das nur EU Bürger betrifft. Ein Visum an der philippinischen Grenze ist nicht möglich, da die Philippinen nicht zur EU gehören und an diese auch nicht grenzen.


    Benz

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Zitat

    Original von zeus50
    wildi


    das mit den 90 % der gefälschten Unterlagen kann ich nachvollziehen


    Nachvollziehen könnte man das mit der richtigen Einstellung, wie sieht's aber aus mit einem Nachweis dieser Behauptung, der 90% Fälschungen aller Dokumente?


    Wildi

    "Man greift nur denjenigen an, der den Ball hat."

    Einmal editiert, zuletzt von wildi ()


  • ich wollte jetzt nicht eine Diskussion über das MRAX-Urteil anzetteln. Können wir gerne machen, aber dann bitte in einem separaten Thread.


    Ich habe oben schon gesagt, selbst wenn ich das Urteil nicht richtig interpretiere, es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass eine Klage gegen die nationale Gesetze auf EU-Ebene bezüglich Visum gewonnen werden kann.


    Eine Klage sollte wirklich gut vorbereitet sein, allerdings sehe ich in dem von Investigator geposteten Beitrag nicht allzuviel Substanz.


    hge

  • Zeus schreibt , er findet nirgendwo , daß die Ehe einer Ph mit einem Deutschen geprüft werden muß.


    Das würde ich auch mal wissen, wo das Gegenteil stehen soll. Wenn kein nachvollziehbarer Anfangsverdacht auf Grund nur von Tatsachen besteht , die wirklich ernsthafte Zweifel aufkommen lassen, daß die Eheschließung nicht ordentlich geschloßen wurde, ist es der Deutschen Botschaft mit Sicherheit verwehrt langmonatige Drangsalierungen mit unverschämten Kosten einzufordern/durchzuführen.


    Es bleibt ein sofortiger Rechtsanspruch auf Einreise der Ehefrau nach D. Der ist ohne jeglichen Verzug in angemessener Zeit bei Vorlage eines Ph. Passes und der Eheurkunden zu erteilen .


    Angemessen , heißt selbstverständlich innerhalb eines Arbeitstages.Und nicht erst innem 1/2 Jahr .


    Es bleibt der Deutschen Botschaft unbenommen, nach Erteilung des Visas
    umfangreiche , und langdauernde Untersuchungen - auf Ihre Kosten - durchführen zu lassen , und bei Nichtvoraussetzung den weiteren Nichtaufenthalt in Deutschland zu beenden , beenden zu lassen .


    Zunächst hatt mal , wenn eben keine ernfhafte Zweifel bestehen, sofort ein Visa erteilt zu werden . Der Schutz von Ehe und Familie hatt ganz gewiß Vorrang vor offensichtlichen, reinen Schikanemaßnahmen einer Botschaft .


    Dafür wäre es auch nicht mal notwendig z.b. nachzuweisen , daß dringend eine ärztliche Behandlung in D. notwendig ist, oder gar ein Kind in D. geboren werden soll .


    Alle diese Machenschaften der Botschaft sind halt leider nur dennen zu verdanken , die in der Vergangenheit zu viele krumme Touren gemacht haben .


    Selbst wenn manche , erst dann in einer gewissen Verzweiflung ohne Visa eine Einreise nach D. geschafft hätten ,ist eine Abschiebung nicht möglich.
    Beweisen , daß eine Ehe nicht rechtsgültig besteht , daß hatt die Bürokratie und niemals die Eheleute !!!!


    Wo kommen wir denn hin , wenn die Beweisansprüche einer Botschaft ins wohl unermeßliche steigen ?


    So gehts nicht. Ich bin dafür ,wenn auch in zuerst ausssichtlos erscheinenden Fällen, einer mal NE richtige Klage beim EUGH anstrebt .


    Natürlich mit nem fähigen Juristen. Aber vorerst schon mit einer Festststellungsklage vor Deutschen Gerichten würden den Herrn Hoppe und Konsorten mal gezeigt werden ,das die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit Vorrang hatt.


    Im übrigen, die grundsätzliche und beharrliche Verweigerung von Besuchsvisa um mal seine Partnerin( auf eigenes Risiko und eigene Kosten !) hier über einige Monate richtig kennen zu lernen( beiderseitig ) schädigt mehr den Deutschen Staat als Sie ihm nützt.


    Denn ich bin überzeugt, daß eben ohne längere Besuchsmöglichkeit oft überhastete Blitz-Ehen geschloßen werden . Scheitern die dann, dann hatt der Deutsche Staat doch eine P. Bürgerin mehr .


    Und möglicherweise , muß er dann viel und lange Jahre Unterstützung zahlen bei einer gescheiterten Ehe, an die ehemalige Ehefrau . Bei reifllicher Vorpüfung durch Besuchsrecht in D. wären diese Kosten dann eben nie entsstanden .


    Also wie gesagt, wenn Bürokratenhirne denken -- dann gute Nacht !

  • Benz


    ein EU-Bürger braucht an der Grenze -egal aus welchem Grund - kein Visa. Daraus schließe ich, daß wir von zwei unterschiedlichen Urteilen ausgehen.


    schorsch

    Zitat

    daß die Ehe einer Ph mit einem Deutschen geprüft werden muß.


    Da war der Bezug zur Heirat in Dänemark. Die dänschen Behörden haben Ehehindernisse zu überprüfen. Wenn die keines finden so ist die Ehe anzuerkennen. Das ist internationales Recht und wird eben von den deutschen Behörden ignoriert.

    SKYPE bekommt Ihr per PN

  • @ Zeus 5o- nein ich meine wenn man in den Phils. heiratet, dann spricht alles zuerst mal für die Rechtsgültigkeit der Ehe.


    Erhebliche Zeitverzögerungsmaßnahmen für ein Ehefrauenvisum- nur weil dortzulande auf diesem Sektor es manchmal oder gar öfters zu Manipulationen
    gekommen ist , sind nur alleine deswegen keinesfalls zulässig !


    Es bleibt dabei , hatt die Botschaft Zweifel ,dann liegt es in Ihrem eigenen
    Ermittlungsauftrag diese Zweifel zu bestätigen .


    Das darf euch nicht jucken. Verlangt ohne wenn und aber die Erteilung eines
    Visas binnen 1 Arbeitstages.


    Wenn es zu Verzögerungen kommt, laßt durch euren Anwalt am zuständigen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung erwirken .


    Schätze , daß dann mit allen Verzögerungen Ihr das Visa in einem Monat habt .


    Also nicht niedermachen lassen. Noch sind wir ein halbwegs Rechtsstaat !!!

  • Zitat

    Original von andy74th


    Trotzdem bin ich gespannt wie es ausgeht. :)


    Wie das Hornberger Schießen !


    Bagto

    I woos nix i bin holt bleed ! Wer glaubt er weiß was irrt sich , er glaubt nur das er was weiß .

  • Hallo und Danke für die vielen


    E mails sowohl als auch für alle Beiträge.



    ( Herr Hoppe liest mit ???
    Würde mich wundern da er doch so viel und gewissenhaft arbeitet.
    Wenn kümmert es, auf eine Wortmeldung wird man hier lange warten, warum wohl? Eben darum ! )


    Das die Lager hier natürlich gespalten sind und die Ansichten teilweise konträr
    was auch normal ist, zeigt im Gesamtbild doch das Handlung`s Erfahrungsaustausch und Aufklärungsbedarf besteht. ( Abbau von Aggressionen aufgrund von Negativen Erfahrungen
    mit Behörden ???)

    Zur Sache:


    Eine Sammelklage ist natürlich in Deutschland nicht möglich, das muss hier berichtigt werden.
    Vielmehr kann man nur Einzel Klagen führen die in einem Interessen Verband
    gebündelt werden. Viele Tropfen höhlen bekanntlich den Stein
    Auch etablierte Politiker mussten diese Erfahrung schon teilen.


    Die Arroganz von Herrn Hoppe, und seine Standard Antwortschreiben und Beschwerden
    über Ihn können nicht durch hohe Arbeitsauslastung oder Nichtwissen entschuldigt werden.
    Wenn dies so wäre, müsste er freiwillig seinen Hut nehmen um der Sache gerecht zu werden.
    Diese alte Politiker Spiel ( nicht meine Abteilung, nicht meine Zuständigkeit, kein Personal, zuviel Anträge, daran kann ich mich nicht erinnern, da war ich auf einer Sitzung und bla bla ist selbst dem Dümmsten nicht mehr zu verkaufen.


    Nein, vielmehr ist dies ein Beispiel für den Deutschen Behördensumpf, den Überhang an
    unkündbaren Stellen im öffentlichem Dienst und der damit einhergehenden Arroganz die sich in eklatanter Weise auf alle die entlädt, die öffentliche Einrichtungen in Anspruch nehmen müssen.
    Würde hier ein Grundsatz Urteil zustande kommen, müssten diese Personen wie in der Privatwirtschaft effizient und gewissenhaft ihre Arbeit verrichten.


    Gerade im Visa Antrags Verfahren muss man die leitende Position mit nicht nur einer fachlich versierten, sonder auch mit einer ethisch und moralisch gebildeten Person besetzen.
    Wer lässt schon gerne von einem Staplerfahrer eine Herztransplantation an sich ausführen.


    Aber siehe da. Wir haben den größten Streik von VERDI, seit 16 JahrenWenns ums liebe Geld geht wacht sogar der öffentliche Dienst auf, das heißt:
    Da muss man den Hebel ansetzen. Wenns ums Geld geht, ist der Spaß vorbei, oder ?


    Und auch bekannt ist das von oben nach unten getreten wird, also muss ein Bauernopfer her,
    und das würde im diesem Falle Herr Hoppe sein.





    Zita: Benz
    Wie ich das sehe, ist das Kann Recht im Gesetz verankert, an das man sich halten muss. Die Botschaft ist nur ausführendes Organ des AA.


    Antw.
    Das Auswärtige Amt wird nicht das eigene Nest beschmutzen, was die Vollmer Fischer Affäre doch deutlich gezeigt hat, also muss das ganze über den Europäischen Gerichtshof für Menscherechte laufen.
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, oder eine normale Mutter in dem Fall das AA, wird sich hüten ihr Kinder ( die Botschaften ) zu verstoßen.


    Hierzu habe ich auch Korrespondenz :
    Auszug: AA Visum Angelegenheit:
    Gemäß § 71 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz sind die Auslandsvertretungen der BRD für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird grundsätzlich nicht bei der Entscheidung einzelner Visumanträge befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem AA nicht vor.



    Heißt:


    Selbst wenn Sie das AA über Mißstände in Visa Antrags Verfahren informieren, wird
    Das AA nicht tätig.
    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre, nur die Auswirkungen aber nicht die Symptome bekämpfen.
    Aber man sollte damit anfangen, soweit man sein VISA schon erteilt bekam ?!! oder schon jetzt?!!! REPRESSALIEN!!!


    Zitat Benz II


    Alle Botschaften können Visa im eigenen Ermessen erteilen, eine Ablehnung muss nicht begründet werden.


    Danke, dies ist einer der Kernpunkte in den gesetzlichen Richtlinien die es zu verändern gilt.
    Die Gewalt geht vom Volk aus, rein theoretisch, wenn es selbst nicht schläft oder gerade mit den externen und internen Richtlinien im Visa Verfahren kämpft.


    Dieser Behörden Arroganz und das schon stillschweigende Abnicken vieler, (was soll man den machen ) kann meine Unmut dagegen vorzugehen nicht dämpfen.


    Zita: Benz
    Mit Schadensersatz ist das auch so eine Sache, er muss bewiesen werden. Falls es zu Gesetzesänderungen tatsächlich käme, könnte es sein, dass Schadensersatz erst in der Zukunft ein Thema wäre.
    Korrekt!!! Und erstrebenswert.


    Ein Kernproblem ist generell dass Personen des öffentlichen Dienstes nicht oder unter sehr großen Mühen persönlich für fahrlässiges oder rechtswidriges Verhalten belangt werden können.
    Das sich die Botschaften und Ausländerbehörden rechtlich schon praktisch verselbstständigt haben und diesen Rechts Frei Raum nach Gut Dünken nutzen ist allgemein unter Rechts Experten bekannt.
    Interne Amtshilfe ist ebenso ein recht wirksame Mittel um so genannte nicht erwünschte,
    kritische Antragsteller sowie auch Anwälte still zu stellen.
    Zitat eines Anwaltes der sich ausschließlich mit Ausländerecht beschäftigt.


    Bei Person A kann ich jetzt nicht reklamieren, sonst habe ich Probleme mit dem Visa Verfahren von Person B.
    Man macht Deals, wenn auch unausgesprochen.


    Allzu menschlich oder ein Problem dehnbarer Richtlinien und Kann Bestimmungen!!! ???
    Ermessens Spielräume sind offene Tore für Korruption und Vitamin B Wirtschaft.
    Das ist das was die BRD auf den Philippinen kritisiert ( Gefälligkeits- Dienste ) .
    Ist das auch schon Alltag bei den Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen.???


    Verschärfend kommt dazu, das nach der Fischer Vollmer Affäre das Visa Genehmigungs- Verfahren auf den Stand von 1997 zurück gefallen ist.


    Wie kommt es, das die Deutsche Botschaft die Ausländerbehörde anweist, eine Heiratsurkunde einer auf den Philippinen rechtskräftig geschlossenen EHE durch das Standesamt überprüfen zu lassen, das Standesamt dies schriftlich zurückweist auf Grund von nicht vorhandener Zuständigkeit???
    Einer Person ist es Unglaublicherweise gelungen dies schriftlich mit Stempel zu bekommen.


    Mündliches Zitat:


    Die Ausländerbehörde verfüge nicht über das Wissen der Richtlinien, deswegen kontaktieren Sie uns, die Ausländerbehörde beruft sich auf eine Order der Deutschen Botschaft !!!
    Haben Sie das Spiel verstanden ???


    Natürlich


    Dies ist rechtswidrig, verlängert das Visa Verfahren nicht unerheblich und kostet eine Unmenge Geld Zeit und Nerven.
    Auf die Trennung von Ehepaaren und Familie, ein Kernpunkt, werden wir hoffentlich noch gemeinsam zu sprechen kommen.
    Wie hoch setzt man eine nachweisbar verschuldete Trennung eines verheirateten Paares im Falle einer Schadensersatzklage an ???


    Dies ist nur ein Beispiel von vielen.



    Danke für alle Beiträge
    Die vielen e mails werden nach Auswertung beantwortet.

  • Investigation --richtig daß Du nicht deinen Mund hälst und Dich wehrst Habe aber leider doch den Eindruck , daß hier vielen betroffenen Membern doch die Muffe vor der Botschaft geht .


    Natürlich ist der Hoppe ein kleines Lichtlein - denn er muß ja doch die Vorgabe auf Ablehnung vieler Anträge nach Berlin melden


    Grundsätzlich sind Verfahren vorm Verwaltungsgericht preiswert.


    Und ich kann mir alleine schon vorstellen, wenn Visa monatelang verweigert werden , daß Richter den Kollegen Bürokraten Botschaft doch mal dann gerne eine Überbrennen.


    Vor allem da ja offensichtlich die Zeitlichen Abläufe doch so lange sind,daß auch Verwaltungssrichter dies nicht akzeptieren wollen . Ich erinnere daran, daß man in D. bei Verwaltungsakten über 3 Monaten ohne nen Bescheid Untätigkeitsklage einreichen kann .


    Mutmaßlich wird die präzise Androhung einer Klage und noch sicherer die Einreichung einer solchen, vielleicht die Visastelle einknicken lassen .Vor allem wenns nicht ein jeder macht, und die Verweigerungen ja noch hoch genug ist.


    Denn nichts fürchten Bürokraten mehr ,wenn Ihre Entscheidungen dann zu Gerichte gebracht weden . Jede Niederlage dort beschädigt Ihr herrschaftliches Selbstverständnis ,also Ihr Ego doch sehr , sehr .Also Rumlamentieren bringt nichts .


    Fürchtet euch nicht vor ner Klage . Und selbst wenn Ihr nicht gewinnt,wird man euch schon wegen eurer Lästigkeit keinesfalls bestrafen wollen , sondern durchaus in Zukunft bevorzugend behandeln .


    ( In meiner aktiven Zeit wurde ich beim Einreichen von Bauanträgen oft verarscht , geht nicht , verzögert,.ecetera, bis ich mal nicht mehr rumfackelte und gleich 2 Klagen einreichte.In zukunft zeigten die Herren aber dann doch bei weiteren Wünschen , ein sehr großes Entgegenkommen . Man muß also gleich mal ordentlich einen vor den Koffer fahren , erst dann erzielt man Achtung ).


    Und so ists auch hier !


  • Hallo Investigation,


    ich warte jetzt seit einem halben Jahr auf eine Stellungnahme vom Petitionsausschuss des Bundestages zu meiner Petition bezüglich des Visaantrages meiner Freundin. Ich habe immerhin zweimal einen Zwischenbescheid bekommen, dass die Petition bearbeitet wird.


    Das Urteil zu einer Klage wird sicherlich noch einiges länger als eine Petition dauern. Bis dahin kenne ich meine Freundin (leider nur über Fernbeziehung) so lange, dass ich sie heiraten kann und dann noch ein halbes Jahr in die Echtheitsprüfung investiere.
    Dies klingt alles sehr resignierend aber egoistisch gedacht bringt eine Klage nichts. Eine erfolgreiche Klage würde eventuell nur den Weg für zukünftige Leidensgenossen leichter machen.


    Nichts desto trotz würde mich ein richterliches Urteil zu der ganzen Visaproblematik interessieren.
    Damit sich etwas ändert, ist jedoch der Gesetzgeber gefordert. Dies kann durch ein richterliches Urteil oder durch eine Vielzahl von Petitionen erfolgen.



    Kennst Du Herrn Hoppe persönlich? Ich ärgere mich auch über die Standardschreiben, die keine individuellen Fälle berücksichtigen, aber dies wäre bei einem Botschaftsleiter Maier, Müller oder Schulze genauso.


    Ich denke schon, dass Herr Hoppe die (Aus-)Bildung hat, den Job anständig zu machen.
    Wie man sieht sind hier im Forum im Dialog mit der Botschaft über Bong kleine Reformen möglich gewesen.


    Ich war anfangs auch äußerst frustriert und habe über die Botschaft geschimpft bis ich merkte, dass die Botschaft nur ein Rädchen im System ist. Manchmal werden ja sogar Kompromisse von der Botschaft angeboten (siehe den Beitrag von Bong mit dem 4 wöchigen Touristenvisum).
    Ein weiteres Problem, dass man von der Botschaft nicht gehört wird, hat sich durch dieses Forum auch erledigt.


    Viele Grüße
    Wayne

  • Hi,


    Zitat

    schorsch :
    Und ich kann mir alleine schon vorstellen, wenn Visa monatelang verweigert werden , daß Richter den Kollegen Bürokraten Botschaft doch mal dann gerne eine Überbrennen.


    du wirst doch nicht glauben, dass die Richter die Beweggründe oder Gefühle, Vorlieben oder was auch immer, der streitenden Parteien interessieren.
    Die schauen sich die Fakten an, so richtig trocken, ohne Emotionen und entscheiden dann.


    Cathbad

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Zitat

    Original von cathbad
    Die schauen sich die Fakten an, so richtig trocken, ohne Emotionen und entscheiden dann.


    Cathbad


    "sine ira et studio" -
    So sollte es ja auch sein. Das gehört sich so für einen Richter.


    fp

  • hi,


    genau.
    So sollte es sein.
    Nach meinen Erfahrung ist es auch so. Emotionen beleiben auf der Strecke aber die haben in einer sachlichen Entscheidung eh keinen Platz.


    Cathbad

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

    Einmal editiert, zuletzt von cathbad ()

  • Investigation


    Zitat

    Die Arroganz von Herrn Hoppe, und seine Standard Antwortschreiben und Beschwerden
    über Ihn können nicht durch hohe Arbeitsauslastung oder Nichtwissen entschuldigt werden.


    Im Zweifel für den Angeklagten. :D



    @all
    Und Vorverurteilung auch wenn ihr Kläger möchte ich bitten zu unterlassen.


    Ebenso möchte ich bitten sachlich zu schildern was falsch läüft denn Postings wie alles nur Mist sind wenig Aussagekräftig in diesem Zusammenhang.


    Danke!

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Zitat

    Original von andy74th


    Ebenso möchte ich bitten sachlich zu schildern was falsch läüft denn Postings wie alles nur Mist sind wenig Aussagekräftig in diesem Zusammenhang.


    Danke!


    Ich sehe auch in diesem thread bisher keine substanz, die in irgendeinerweise eine KLage rechtfertigt. Was soll dann bitte eine Klage gegen die Arroganz des Herrn Hoppe? Falls er denn überhaupt arrogant ist, ich kenne ihn nicht persönlich , vermutlich die Poster hier auch nicht.


    Eine Ablehnung eines Antrages klingt eben nicht schmeichelhaft....



    Um mal realistisch und sachlisch zu bleiben:


    Ich sehe zur Zeit nur 2 Ansatzpunkt für eine Klage:


    1 ) Müssen Ehepaare die lange Dauer der Urkundenprüfung hinnehmen?


    Ich habe die Meinung schon mehrfach geäussert: Es sollte eine Abwägung von Urkundenschutz und Schutz von Ehe und familie vorgenommen werden. Welches Gericht für sowas zuständig wäre, weiss ich nicht.


    2 ) Bei Fianceevisum:


    Laut OLG Köln sollen alle Urkunden auf Echtheit geprüft werden. Egal ob spätregistriert oder nicht.


    Ich erlebe aber immer wieder Fälle, wo plötzlich aus heiterem Himmel ein Visum erteilt wird, obwohl die urkundeprüfung noch läuft. Selbst die beteiligten sind überrascht.


    Da sehe ich den Gleichheitsgrundsatz nicht gewährleistet. Entweder teilen alle das selbe Schicksal und müssen 4-6- Monnte warten, oder alle bekommen schnell das Visum.



    hge

  • Cathbad - das möchte ich noch Erleben , daß die Richter alle ohne Emotionen , nur nach Fakten entscheiden ! In welcher Welt lebst du eigentlich ? Schön wäre es natürlich - wenns so wäre.


    Denke mal nach : Es gibt sicherlich NE Million Urteile im Jahr . Und sage mir mal , wieviel davon wurden aufgehoben wegen Rechtsbeugung ???


    Nicht ein einziges.


    Auch Rlchter wären nach dem Gesetze nicht so völlig unangreifbar daß man Sie nicht kritisieren darf . Das haben Sie zwar in eigener Machvollkommenheit sich so eingerichtet , und Sie decken sich nach der Krähentheorie ja vorzüglich.



    Aber da fehlt Dir wohl noch genügend juristische Lebenserfahrung . Daß ein Richter gerne mal einer Verwaltungsbehörde einen reindreht, wen er deren Arbeit durch/wegen einer Untätigkeitssklage auch noch machen muß--


    daß ist Fakt !!!


    Besonders wenn die Argumente einer Behörde gar zu seicht, eben richtig dümmlich sind . Und das ist hier bei Visas für Pinays oft berichtet worden .


    So ist es !

    2 Mal editiert, zuletzt von schorsch ()

  • Zitat

    Original von schorsch
    Cathbad - das möchte ich noch Erleben , daß die Richter alle ohne Emotionen , nur nach Fakten entscheiden ! In welcher Welt lebst du eigentlich ? Schön wäre es natürlich - wenns so wäre.


    Denke mal nach : Es gibt sicherlich NE Million Urteile im Jahr . Und sage mir mal , wieviel davon wurden aufgehoben wegen Rechtsbeugung ???


    Rechtsbeugung ist eine Straftat - da kann der betreffende Richter seinen Hut nehmen und sich anschließend beim Arbeitsamt melden, sobald er dafür verurteilt worden ist.
    Und sage jetzt nur nicht, das würde es nicht geben. Ich kenne so einen Fall, eigentlich ein lächerlicher Anlaß, aber der Richter (Direktor eines Amtsgerichtes) wurde rechtskräftig verurteilt und entlassen.


    Lothar


  • hi schorsch, wenn du schon so grossspurig sagst "das ist Fakt!!!" moechte ich nun von dir auch Fakten haben. Daten, Aktenzeichen und Namen. Wenn du das nicht kannst, halte dich gefaelligst mit diesen (unqualifizierten?) Aeusserungen zurueck.Mih wuerde auch interessieren, was dies alles mit dem Thema, der Klage gegen Herrn Gerald Hoppe vor einem europaeischen Gerichtshof zu tun hat. Wenn du zum Thema nichts hast, FAKTEN, dann halte dich doch bitte geschlossen.

  • Ich werde den Thread auf Wunsch wieder öffen. Ich bitte aber um sachliche Diskussion.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Offenbar ist der Zweck des Initiators erfüllt, deshalb sollte man diesen Tread sterben lassen, schmeckt ja schon, wie ein altes Kaugummi


    Benz

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

    Einmal editiert, zuletzt von Benz ()