Unter welchen Umständen ist es für mich (Schweizer, Frau Filippina) möglich, die philippinische Nationalität zu erhalten?
Hintergrund ist, dass ich damit zB Grundstücke und Immobilien auf meinen Namen erwerben könnte, und sich dann auch das Thema Visa und Aufenthaltserlaubnis (zB nach der Pensionierung) erledigt hätte.
Wo wären die die Vor- und Nachteile, zB Steuerpflicht, Gerichtsbarkeit, Wehrdienst, etc etc.
Philippinische Nationalität annehmen?
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- [Schweiz]
- guapo3
- Geschlossen
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Wenn verheiratet, dann gehört sowieso beiden alles zusammen -ph Recht- ob Du ph Staatsangehörigkeit hast oder nicht... Ich sehe keinen Vorteil die ph Staatsangehörigkeit zu haben z.B. zum Grundstückskauf
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Gib um Gottes Willen nicht deine Versicherung zur gebildeten und beschuetzenden Welt von Europa auf!!!
Es gibt auch andere Wege, hier zurecht zu kommen, ohne die letzte Bruecke in die Zivilisation zu brechen! Wenn du deinen schweizer Pass in den philippinischen umtauschst, ist das so als wenn du die letzte schuetzende Unterhose an den Nachbarn verschenkst! Bist du dir sicher mit deinem Nachbar?
Denk um Gottes Willen noch mal nach, bevor du dich selber abschiesst!Beste Gruesse Buangingo.
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Gib um Gottes Willen nicht deine Versicherung zur gebildeten und beschuetzenden Welt von Europa auf!!!
Es gibt auch andere Wege, hier zurecht zu kommen, ohne die letzte Bruecke in die Zivilisation zu brechen! Wenn du deinen schweizer Pass in den philippinischen umtauschst, ist das so als wenn du die letzte schuetzende Unterhose an den Nachbarn verschenkst! Bist du dir sicher mit deinem Nachbar?
Denk um Gottes Willen noch mal nach, bevor du dich selber abschiesst!Danke für deine Sorge, aber ich habe natürlich keinesfalls vor, auf meine schweizer Staatsbürgerschaft zu verzichten. Der philippinische Pass wäre höchstens zusätzlich als zweite Staatsbürgerschaft.
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Wenn verheiratet, dann gehört sowieso beiden alles zusammen -ph Recht- ob Du ph Staatsangehörigkeit hast oder nicht... Ich sehe keinen Vorteil die ph Staatsangehörigkeit zu haben z.B. zum Grundstückskauf
Aber ein Kauf wäre doch im Namen meiner Frau eingetragen oder? Und was ist zB dann bei einer Scheidung oder wenn meine Frau zB einen besseren findet oder eigenhändig verkauft?
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Der philippinische Pass wäre höchstens zusätzlich als zweite Staatsbürgerschaft.
Wie soll das bitte gehen? Eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen?Partyevent
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Wie soll das bitte gehen? Eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen?
Nicht von Deutschland auf Schweiz schliessen -:)
Die Schweizer dürfen eine 2. Staatsbürgerschaft annehmen!
hge
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Der philippinische Pass wäre höchstens zusätzlich als zweite Staatsbürgerschaft.
Hast du dich mal mit dem Thema "Doppelstaatsbuergerschaft" beschaeftigt???
Wohl noch nicht, hol das bitte nach! Dann koennen wir auch weiter hier klonen!!! -
Aber ein Kauf wäre doch im Namen meiner Frau eingetragen oder? Und was ist zB dann bei einer Scheidung oder wenn meine Frau zB einen besseren findet oder eigenhändig verkauft?
Im Titel steht als Eigentuemer Frau XY, married to YZ. Scheidung ist fuer Philippinische Staatsbuerger nicht moeglich. Deine Frau kann aber eine Hypothek auf das Haus aufnehmen und damit ist es sozusagen wertlos..... -
Nicht von Deutschland auf Schweiz schliessen -:)
Die Schweizer dürfen eine 2. Staatsbürgerschaft annehmen!
hge
Dann erklär doch mal wie das geht, dem Themenstarter geht es ja konkret darum.
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Dann erklär doch mal wie das geht, dem Themenstarter geht es ja konkret darum
Da gibts nicht viel zu erklären. Schweizer dürfen eine andere Staatsbürgerschaft annehmen und müssen dann nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft abgeben.
(Pinays, die einen Schweizer heiraten, müssen ja auch nicht die philipp. Staatsbürgerschaft abgeben. die können beide behalten)..Die andere Frage ist, welche Vorraussetzungen muss man erfüllen, um philipp. Staatsbürgerschaft zu bekommen ? das kann ich nicht beantworten.
immigration fragen:
ps: How to apply for filipino-citizenship
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Die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes anzunehmen sollte gut überlegt werden. Im Falle einer schweizer Staatsbürgerschaft erscheint dies als Möglichkeit gegeben, da man nicht seine eigene Staatsangehörigkeit aufgeben muss.
Anders sieht es als Deutscher aus. Hier muss man für sich das Für und Wider genau kalkulieren. -
Da gebe ich dir absolut recht lapu-lapu. Aber in meinem Fall, hab ich mich nach 33 Jahren registriert und nun die deutsche und philippinische Staatsangehörigkeit. Dank des Forums hier (danke danke und nochmals danke). Das war möglich, da meine Mutter bei meiner Geburt Pinay war.
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Nicht von Deutschland auf Schweiz schliessen -:)
Die Schweizer dürfen eine 2. Staatsbürgerschaft annehmen!
hge
Und auch in Deutschland gibt es eine ganze Menge Nationalitäten, die zwei Staatsbürgerschaften möglich machen! (Allerdings nicht die Philippinische)
* Kurt
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könnte vielleicht jemand mal die original Frage des Themenstarters beantworten als nur um den heissen Brei zu labern?! würde mich nämlich auch interessieren
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Die Frage wird im "ADMINISTRATIVE NATURALIZATION LAW OF 2000" beantwortet.
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Zitat
The applicant must be able to read, write and speak
Filipino or any of the dialects of the Philippines; and
The applicant must have mingled with the Filipinos
and evinced a sincere desire to learn and embrace the customs,
traditions and ideals of the Filipino people.ja ... dann lernt mal schön -:)
mabuhay
ps: Gott sei dank lässt sich nicht alles mit pera regeln... ich bin überrascht über die Regeln
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(...)
Denk um Gottes Willen noch mal nach, bevor du dich selber abschiesst!
Beste Gruesse Buangingo."Staatsbürgerschaft abgeben / eintauschen".
OK, das möchte der Themen-Starter gar nicht, wie er danach klar stellt.Aber trotzdem hierzu folgender Gedanke bzw. folgende Frage:
Wenn man als Schweizer (oder Deutscher oder Österreicher) seine Staatsangehörigkeit gegen eine andere eintauscht, also aufgibt, und dies zB. später bereut, kann er dann nicht jederzeit wieder zurück und seine verlorene Staatsbürgerschaft wiederbekommen ?
Mich erinnert das an den geflügelten Spruch, "weil er damals einen dt. Schäferhund hatte" den viele despektierlich bei 'Rußlanddeutschen' gebracht haben.Phils genauso:
Ich glaube, meine Phil. Frau, die jetzt ausschließlich die dt. Staatsbürgerschaft hat, darf ihre aufgegebene phil. Staatsbürgerschaft, so sie denn will, zurück claimen.
Die BRD würde in diesem Fall erwarten, dass sie die dt. Staatsbürgerschaft auch wieder abgibt.Wenn das alles so stimmt (ist Halbwissen von mir), dann wäre es gar nicht so katastrophal, wie der zitierte Beitrag nahelegt, seine DACH-Clubmitgliedschaft gegen die PH- einzutauschen, da reversibel.
Oder ? -
Ich arbeite auch gerade daran die Philippinische Staatsbuergerschaft als Zweite Staatsbuergerschaft anzunehmen, meine deutsche habe ich ja schon vor langer Zeit abgelegt und gegen eine Islaendische eingetauscht.
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Natürlich läßt man sich als Ehemann sofort eine Grundschuld auf seinen Namen zur zusätzlichen Sicherung eintragen.... dann ist das Grundstück in jedem Falle für alles ungewollte blockiert...
Ich denke mal das die allermeisten verheirateten Expats sowas nicht gemacht haben... weil ja nur die Anderen mit Ehefrau Probleme bekommen können