Heirat Hongkong - Dänemark oder D

  • Ich denke es ist auch zu bedenken, wo der zukünftige Lebensmittelpunkt sein soll. Dies hat mich bei meiner Entscheidung in D zu leben (zumindest bis zu meiner Verrentung) den Ausschlag gegeben, die Hochzeit auch in D durchzuführen.


    Es würde mich interessieren, ob bei einer Heirat in Dänemark oder Hongkong das A1 Sprachattest benötigt wird.


    Also wenn Ihr auch in Deutschland leben wollt, rate ich Euch, auch dort zu heiraten. Anderswo seid ihr vielleicht schneller verheiratet, aber um den ganzen Papierkram und die Warterei bei der UP kommt ihr bei der Übersiedlung trotzdem nicht drumherum.
    Und bei einem Familienzusammenführungs-Visum wird der A1-Test auch benötigt.


    Gruss PW

  • Da schreiben hier manche aber anderes. Dass die UP nach Heirat in HK eben meist nicht nötig war.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Also wenn Ihr auch in Deutschland leben wollt, rate ich Euch, auch dort zu heiraten. Anderswo seid ihr vielleicht schneller verheiratet, aber um den ganzen Papierkram und die Warterei bei der UP kommt ihr bei der Übersiedlung trotzdem nicht drumherum

    Die Aussage ist schlicht falsch.


    Es gibt zwar keine Garantie, durch die Heirat in HKG um eine Urkundenprüfung auf die Geburtsurkunde herumzukommen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber SEHR hoch. Somit kann direkt nach der Hochzeit in HKG (Dänemark, ...) die FZV beantragt werden und wird in der Regel kurzfristig gewährt.


    Der "Nachteil" liegt dann eben genau in diesem Punkt - regulär keine Urkundenprüfung. Die Vergangenheit des Partners wird nicht beleuchtet und bietet somit potentiell Raum für Überraschungen. Hier sollte man wissen, was man tut.


    Das Thema A1 ist als vom Ort der Heirat unabhängig zu betrachten.

  • Ich kann keine Vergleiche anstellen, da ich nicht alle Möglichkeiten probiert habe ;) , aber wir haben uns für den angeblich beschwerlichsten Weg entschieden, also Heirat in Deutschland mit allem Drum und Dran. Erster Kontakt beim Standesamt war bei mir am 7.11., am 21.11. hatte ich die Dokumente meiner Frau in Händen und wieder zur Urkundenprüfung abgegeben, Ende Januar war der Inspektor bei meiner Frau und hat sie geprüft, auf den Bericht der Botschaft warten wir allerdings noch. A1 ist gemacht, das Ergebnis steht noch aus, kommt hoffentlich morgen, VE für sie und due beiden Kinder, die auch sofort mitkommen sollen ist auch schon lang fertig, die geprüfte Passkopie und die Vollmacht meiner Frau sind seit heute auf dem Weg zu mir. Was fehlt noch? Übersetzung der Geburtsurkunde und CENOMAR meiner Frau, wird erledigt, wenn die Unterlagen wieder hier sind, dann OLG, und dann die 3 Visa, geplanter Zeitraum: 2. Aprilhälfte. Geplante Einreise: Mitte Juli. Also ich habs mir schwieriger vorgestellt!


    Unsere Prämissen: leben in Deutschland zusammen mit beiden Kindern von ihr. Und: kein Abschied am Flughafen mehr!


    Bislang läuft alles nach Plan, eher noch besser, wir haben genug Zeitpuffer. Könnten durchaus aus heutiger Sicht einige Wochen früher die Umsiedlung realisieren, wird aber wegen der Kinder (Schuljahr beginnt im September in Bayern) bewusst nicht gemacht. Zeitaufwand wäre also bei guter Planung max. 5 Monate.


    Dänemark: wir haben uns bewusst dagegen entschieden, weil das eine Verletzung des Visagrundes darstellt, wenn die Frau z.B. mit Besuchervisum einreist und dann in DK heiratet. Das finde ich persönlich nicht ok und könnte auch für spätere Antragsteller negative Auswirkungen haben. Sowas mache ich nicht. Wenn es andere machen, ok, ich nicht.
    HK oder Philippinen: hätte auch nicht geklappt, ohne erneut getrennt zu werden, wenn auch nur auf Zeit.


    Das soll aber keine Herabsetzung der anderen Orte sein, für mich war das hier das einfachste, weil ich hier alles vor Ort machen kann, und ich verstehe dann wenigstens auch die Behördensprache zu 100 %. Kann zwar Englisch inzwischen ziemlich gut, aber mit deutsch hab ich einfach ein besseres Gefühl.


    Das war jedenfalls unsere Entscheidung

  • Geplante Einreise: Mitte Juli. Also ich habs mir schwieriger vorgestellt!


    lach - da hoffe und wünsche ich dir weiterhin so einen guten Verlauf. Obwohl wie ich lese, ja noch das Eine oder Andere offen ist. Ich musste z. B. 9 Monate warten, bis meine UP fertig war.
    Aber mich persönlich würde viel mehr die VE für die beiden Kinder interessieren. Wie sieht die aus bzw. was wird genau und wie geprüft? Gerne auch direkt per PN an mich.


    Gruß
    Tom

  • nun, der Bericht des Detektivs / inspektors, wie auch immer, ist seit 3 Wochen bei der Botschaft, alles gut. Wie lange der Rest noch dauert, keine Ahnung, ich weiß nicht, was sonst noch geprüft werden soll, der Inspektor war ja schon vor Ort. Ich warte ab, hab noch genug Zeit. Ich weiß nicht, was noch offen sein soll, in Sachen UP, aber lass mich gerne aufschlauen.


    Die VE ist so, dass ich die VE für meine Zukünftige und die Kinder abgegeben hab, natürlich für 3 Personen grade stehen muss usw., das ganze Programm, aber geht. Die Ausländerbehörde akzeptiert die Einreise von Frau und 2 Kindern, alles geregelt, von der Sicherheitsleistung bis zur Krankenversicherung für alle, alles paletti. Ich hoffe, dass alles klappt

  • Zitat

    da hoffe und wünsche ich dir weiterhin so einen guten Verlauf. Obwohl wie ich lese, ja noch das Eine oder Andere offen ist. Ich musste z. B. 9 Monate warten, bis meine UP fertig war.


    Bei uns ging es sehr schnell...4,5 Monate für UP (von Abgabe der Dokumente auf dem STA bis zur Visaerteilung)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • Da schreiben hier manche aber anderes. Dass die UP nach Heirat in HK eben meist nicht nötig war.

    Naja, ich sehe es eigentlich eher umgedreht. Vielleicht war es vor ein paar Jahren so.
    Früher wurde auch bei einem Heiratsvisum nicht immer eine UP verlangt, was aber mittlerweile die Regel ist.


    Wenn ich mir aber hier so die letzten Fälle im Forum anschaue, wurde fast bei jedem FZV eine UP verlangt.


    LG PW

  • Wenn ich mir aber hier so die letzten Fälle im Forum anschaue, wurde fast bei jedem FZV eine UP verlangt.


    LG PW

    Beispiele? (also, in HKG geheiratet, "Standardsituation" mit dem deutschen Part wohnhaft in Deutschland - und UP nicht freiwillig selber angefordert)


    Ich verfolge die entsprechenden Berichte hier kontinuierlich seit 5 Jahren und kann nicht erkennen, daß es einen Trend in die Richtung gäbe, daß nach Heiraten in HKG vermehrt eine Urkundenprüfung gefordert wird.

  • Wir haben Hongkong gheiratet. Vorteil: Die Ehe war planbar. Ansonsten mussten wir das ganze Prozedere durchmachen. Urkundenprüfung weilspät registriert. Nachbeurkundung, damit wir auch nach deutschem Recht als verheiratet gelten. Die Übersetzung der drei Urkunden hat 320 € gekostet. Dies waren: die philippinische Hochzeitsurkunde mit Red Ribbon, die Geburtsurkunde meiner Frau mit Red Ribbon und die Hochzeitsurkunde aus Hongkong mit Apostille. Von den Kosten her ist die Heirat in Hongkong die teuere Variante. Behördenmäßig hat man nichts gewonnen.

  • Urkundenprüfung weilspät registriert. Nachbeurkundung, damit wir auch nach deutschem Recht als verheiratet gelten.



    Die Nachbeurkundung in D ist nicht nötig.
    Man ist auch mit einer Heiratsurkunde aus HKG hier in D rechtsgültig verheiratet.



    Zitat

    Die "Registrierung" einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen.


    http://www.konsularinfo.diplo.…g/seite__wirksamkeit.html

  • Urkundenprüfung weil spät registriert

    Danke für den Hinweis! Den Punkt hatte ich in diesem Thread wirklich aus den Augen verloren. Spätregistrierung spricht in der Tat gegen eine Heirat in HKG oder DK. Es bleibt zwar noch der Vorteil der einfachen Abwicklung - aber die Chancen, der UP zu entgehen, müssten logischerweise wirklich schlechter sein.


    Warum habt Ihr eine Nachbeurkundung gemacht? Hat irgendeine Behörde die HU aus Hong Kong nicht "einfach so" akzeptiert? Die Übersetzung ist ja eigentlich absurd, da außer den Namen der Eheleute, deren Eltern und der Trauzeugen in der Urkunde faktisch kein Text enthalten ist.

  • Die Übersetzung ist ja eigentlich absurd, da außer den Namen der Eheleute, deren Eltern und der Trauzeugen in der Urkunde faktisch kein Text enthalten ist.


    Lach ... liebe HelgeK, fast die gleichen Worte habe ich meiner Standesbeamtin gegenüber verwendet - und was kam als Antwort?
    "Wir sind hier in Deutschland und hier ist Deutsch die Amtssprache. Man kann doch nicht glauben und erwarten, das wir jetzt auch noch alle Englisch lesen sollen". Tja - mal wieder typisch Deutsch :mauer
    Also sagte ich "Dankeschön" (oder so ähnlich :floet ) und lies meine Eintrag im Eheregister. Was solls - andere Behörden haben meine "internationale" Heiratsurkunde (Philippinisch und daher in English) akzeptiert und anerkannt (z. B. mein Arbeitsgeber im öffentlichen Dienst und das Bürgerbüro). Es geht also - wenn man (oder Frau) will.. 8-)


    Gruß
    Tom

  • Die Nachbeurkundung in D ist nicht nötig.
    Man ist auch mit einer Heiratsurkunde aus HKG hier in D rechtsgültig verheiratet.


    In Deiner verlinkten Konsularsinfo steht auch:


    "Die Frage der Wirksamkeit einer im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich stellt sich oft als Vorfrage im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Visumerteilung o.ä.). Diese Vorfrage wird in der Regel von der jeweils zuständigen Behörde in eigener Verantwortung beantwortet."


    Beim auswärtigen Amt heißt das so:


    "Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden."


    Das Bürgeramt hat bei der Anmeldung meiner Frau die Nachbeurkundung verlangt. Und der Standesbeamte meinte, dass für die einzelnen Amtshandlungen eine Nachbeurkundung nötig ist. Da mag es regionale Unterschiede geben, wie oder was das entsprechende OLG verfügt. Es wird wohl von der allgemeinen Rechtsgültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe und dem für die einzelnen Amtshandlungen benötigten Urkunden unterschieden. Ich rate auf jeden Fall, eine Nachberurkundung durchzuführen.


    Anzumerken ist auch, dass das deutsche Namensrecht nicht mit dem philippinischen Namensrecht identisch ist. Das bedeutet, wenn die philippinische Ehefrau nach philippinischem Namensrecht den Namen des deutschen Ehepartners trägt, man nach deutschem Namensrecht nicht den Namen des deutschen Ehepartners hat, auch wenn im Reisepass was anderes steht. So muss man beim Standesamt verfügen, dass man nach deutschem Namensrecht den Namen des Partners haben will. In Phil verfügt das nur die Frau, in D müssen beide verfügen, welcher gemeinsame Familienname geführt wird.


    @ Helge K
    Ich habe mir auch gedacht, dass ein Standesbeamter in der EU eigentlich die paar englische Vokabeln in Personenstandsurkunden auswendig lernen könnte. Aber wie TomHobbit schon richtig bemerkt, die Amtssprache ist Deutsch, und man kann nichts dagegen machen. Da die beiden philippinischen Urkunden mit Red Ribbon versehen waren, wurde dies auch übersetzt und dies machte die Übersetzung so teuer.


    Zur Urkundenprüfung:
    Es mag sein, dass früher bei Hochzeitsurkunde in HK auf die Urkundenprüfung verzichtet wurde. Aber mittlerweile wird bei Spätregistrierten generell eine Urkundenprüfung eingeleitet. Aus dem Merkblatt der DBM:


    "Diese ist u.A. davon abhängig, ob eine Urkundenüberprüfung eingeleitet werden muss. Im Fall einer spätbeurkundeten
    Geburtsurkunde wird automatisch eine Urkundenüberprüfung erforderlich. In diesem Fall sind die im Merkblatt zur
    Urkundenüberprüfung (erhältlich auf der Webseite der Botschaft über folgenden Link: Legalisation/Prüfung phillippinischer
    Urkunden aufgeführten Urkunden und Unterlagen einzureichen.
    Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland entscheidet, in Absprache mit dem Standesamt, ob ggf. eine
    Urkundenüberprüfung durchzuführen ist. Es ist daher ratsam, sich unmittelbar nach Antragstellung mit beiden Behörden in
    Verbindung zu setzen und ggf. die Übersendung eines Amtshilfeersuchens zu veranlassen. "


    Bei uns hat das OLG Koblenz verfügt, dass bei philippinischen Staatsangehörigen generell eine Urkundenprüfung durchzuführen ist. Also kommt es bei Nicht-Spätregistrierten immer auch auf den Wohnort des Ehepartners in D an.


    Unser UP hat 3,5 Monate gedauert.

    2 Mal editiert, zuletzt von bambamm ()

  • Zitat

    Diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation.
    Z.B. eine Heiratsurkunde aus Hong Kong oder Singapur wird mit Apostille in allen Mitgliedsländern anerkannt.


    Also nix mit "Die Frage der Wirksamkeit einer im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich stellt sich oft als Vorfrage ... " !
    Die Heiratsurkunde ist wirksam weil das Hager Abkommen sagt, eine Urkunde mit Apostille ist in allen Mitgliedsländern anerkannt.
    Da gibt es keinen Interpretationsspielraum einzelner Behörden! Denn diese sind nicht befugt internationale Abkommen willkürlich aus zu hebeln...

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

    2 Mal editiert, zuletzt von Sunnyenergy ()

  • Anzumerken ist auch, dass das deutsche Namensrecht nicht mit dem philippinischen Namensrecht identisch ist. Das bedeutet, wenn die philippinische Ehefrau nach philippinischem Namensrecht den Namen des deutschen Ehepartners trägt, man nach deutschem Namensrecht nicht den Namen des deutschen Ehepartners hat, auch wenn im Reisepass was anderes steht. So muss man beim Standesamt verfügen, dass man nach deutschem Namensrecht den Namen des Partners haben will. In Phil verfügt das nur die Frau, in D müssen beide verfügen, welcher gemeinsame Familienname geführt wird.


    ... das ist so vermutlich nicht ganz richtig (formuliert). Das deutsche Namensrecht lässt einem die Wahl, ob man die deutsche oder ausländische Namensregelung vornimmt. Und das geht dann auch schon im Ausland - sofern man dort eine entsprechende Erklärung (Notar oder Botschaft) abgegeben hat, die in Deutschland akzeptiert wird.
    Hierzu habe ich diese Information gefunden: https://www.berlin.de/standesa…t/namensfuehrung_ehe.html


    Gruß
    Thomas


    Edit:
    habe das auch noch gefunden auf der Seite des Karlsruher Standesamts:


    Gültigkeit
    Eine Eheschließung im Ausland ist
    grundsätzlich gültig, wenn die Trauung in der für das Land üblichen und
    vorgeschriebenen Form von einer hierfür zuständigen Stelle durchgeführt
    wurde.


    Anerkennung in Deutschland
    Es gibt kein Anerkennungsverfahren.
    Jede
    deutsche Behörde, der eine ausländische Heiratsurkunde vorgelegt wird,
    entscheidet selbst darüber, ob und mit welcher Überbeglaubigung sie die
    Urkunde akzeptiert.


    Ich finde das ja der Hammer :dontknow sind wir in einem Bananenstaat oder was ??

    Einmal editiert, zuletzt von TomHobbit ()

  • Die Heiratsurkunde ist wirksam weil das Hager Abkommen sagt, eine Urkunde mit Apostille ist in allen Mitgliedsländern anerkannt.
    Da gibt es keinen Interpretationsspielraum einzelner Behörden! Denn diese sind nicht befugt internationale Abkommen willkürlich aus zu hebeln...


    ... solange der Standesbeamte sich nicht "dumm" stellt und auf eine Übersetzung ins Deutsche verlangt ... dann wird die Urkunde zwar "anerkannt" - aber nicht "akzeptiert" solange er sie nicht lesen kann ... typisches Behörden handeln würde ich mal sagen :mauer


  • Ja und? ... sollen sie doch machen. Und wenn sie es nicht in "eigener Verantwortung" machen wollen, dann können sie ja intern ein Amtshilfeverfahren bei wen auch immer einleiten. Jedenfalls der Antragsteller hat damit nichts zu tun.


    Beim meinem Link steht ausserdem:


    Zitat

    Für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es zudem ein freiwilliges Verfahren, das auf Antrag einer der Ehegatten beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden kann.


    ... das ist also "freiwilig"... und würde ich nur in äusserstem Ernstfall (mehrere Scheidungen , verschiedene Heimatrechte) in Anspruch nehmen. Ansonsten muss die Behörde die Eheurkunde anerkennen!


    Zitat


    Das Bürgeramt hat bei der Anmeldung meiner Frau die Nachbeurkundung verlangt. Und der Standesbeamte meinte, dass für die einzelnen Amtshandlungen eine Nachbeurkundung nötig ist.


    Das war definitiv eine Falschaussage und es gibt auch keine regionalen Unterschiede. (du kannst gerne meine Meinung bei http://www.info4alien.de überprüfen lassen)
    Es ist einfach die Bequemlichkeit, die den Standesbeamten dazu bringt einen Vorgang einzuleiten (nachbeurkundung) den er gut kennt.


    Zitat


    Da mag es regionale Unterschiede geben, wie oder was das entsprechende OLG verfügt. Es wird wohl von der allgemeinen Rechtsgültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe und dem für die einzelnen Amtshandlungen benötigten Urkunden unterschieden.


    ... das ist unlogisch. HU ist international gültig. Also gibt keine separate HU fürs Finanzamt oder eine separate HU fürs Einwohnermeldeamt oder eine separate HU für deinen Arbeitgeber...


    Zitat


    Ich rate auf jeden Fall, eine Nachberurkundung durchzuführen.


    ... es mag aus Bequemlichkeitsgründen so sein.. aber rechtlich nötig ist das nicht.



    Zitat

    Anzumerken ist auch, dass das deutsche Namensrecht nicht mit dem philippinischen Namensrecht identisch ist. Das bedeutet, wenn die philippinische Ehefrau nach philippinischem Namensrecht den Namen des deutschen Ehepartners trägt, man nach deutschem Namensrecht nicht den Namen des deutschen Ehepartners hat, auch wenn im Reisepass was anderes steht. So muss man beim Standesamt verfügen, dass man nach deutschem Namensrecht den Namen des Partners haben will. In Phil verfügt das nur die Frau, in D müssen beide verfügen, welcher gemeinsame Familienname geführt wird.


    Wenn in D geheiratet wurde, wird das Namensrecht in D beim Standesamt festgelegt. Dabei muss beachtet werden, dass man keine Kombination an Namen wählt, die dem philipp. Namensrecht widersprechen.
    Ansonsten haben die Philippinen bei der Ehefrau die "Hoheit" über den Pass und somit über deren Nachnamen.


    Wir haben vom deutschen Namensrecht aus gesehen immer "hinkende" Namsführung, weil es im deutschen Namensrecht keinen Mittelnamen gibt. Bei deutscher HU gibt es regelmässig Diskussion, wo der alte Mittelname untergebracht wird. (meist im Vorname).
    Die philipp. Botschaft wird jedenfalls den Pass so ausstellen, als ob in den Philipinen geheiratet wurde. (Mittelname ist dann Nachname des Vaters).



    ... alles bekannt und wird schon seit einigen Jahren so gehandhabt, nicht erst "mittlerweile".




    Zitat


    Bei uns hat das OLG Koblenz verfügt, dass bei philippinischen Staatsangehörigen generell eine Urkundenprüfung durchzuführen ist. Also kommt es bei Nicht-Spätregistrierten immer auch auf den Wohnort des Ehepartners in D an.



    Das ist - auch wenn viele es nicht gerne hören - ein richtige und logische Entscheidung. Aber es gibt immer wieder - gerade in der Provinz - Teilzeithausfrauen, die den Standesbeamten spielen.. und dann geht es nach dem Motto .. ja ich kenn sie ja gut, es wird wohl alles in Ordnung sein ....


  • ... solange der Standesbeamte sich nicht "dumm" stellt und auf eine Übersetzung ins Deutsche verlangt ... dann wird die Urkunde zwar "anerkannt" - aber nicht "akzeptiert" solange er sie nicht lesen kann ... typisches Behörden handeln würde ich mal sagen :mauer


    Da kann er sich dumm stellen so lang er will. Ich würde ihm sagen:
    Laut Hager Abkommen ist die HU gültig, den ich habe eine Apostille. Und wenn sie nicht genug Englisch können um Begriffe wie Surname and Last-Name und Birth zu verstehen dürfen sie es gern übersetzen lassen.
    Bezahlen werde ich das nicht, denn ich muss die Ehe nicht registrieren lassen.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“