Danke, hge!
Falls sie die Reise nach D nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraum des Visums angetreten hat, muss sie einen neuen Antrag stellen.
... den die DBM dann wieder nach Gutsherrenmanier verzögern und mutwillig abschlägig bescheiden kann. Örgs. Muß ich mit der DBM über einen Wunschtermin verhandeln. Ich mag mir nicht so gerne vorschreiben lassen, in welchem Quartal ich auszureisen habe.