Frank-T./Einreise & Daueraufenthalt der Ehefrau nach/in Deutschland zwecks Familienzusammenführung

  • Was passiert wenn ein Dokument auf Grund der langen Dauer ungültig wird?

    Das muss man sich im Einzelnen ansehen, eine generelle Antwort gibt es da nicht.

    Lediglich im Befreiungsverfahren schreiben die OLGs, dass bei einem zu altem Dokument, was der Antragsteller nicht verursacht hat, dies nicht zu Lasten des Antragstellers gehen darf.

    Soweit ich weiß ist ein A1 nur 6 Monate gültig.

    12 Monate !


    Und danach ist das A1 auch weiterhin noch gültig; lediglich soll überprüft werden, ob die Kenntnisse noch vorhanden sind.


    Kosten müssten sicherlich eingeklagt werden, denn freiwillig werden sie sie nicht erstatten … ich denke, das wird nicht einfach.

  • Hier die aktuelle Informationen von Auswärtigen Amt mit Liste welche Länder von der Urkundenprüfung im Moment noch betroffen sind:


    Urkundenprüfung - Das Auswärtige Amt

    Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind.


    Hierbei werden 3 Gruppen von Ländern unterschieden:

    1) das große Feld von rund 37 Staaten mit notwendig erscheinender Urkundenprüfung (includiert Philippinen)

    2) 6 Staaten in denen nur bestimmte Urkunden prüfungsrelevant erscheinen.

    3) 11 Staaten in denen zur Zeit eine Urkundenprüfung überhaupt nicht möglich ist.


    Aberwitzig finde ich dieses Statement im Text des auswärtigen Amtes angesichts der realen Bearbeitungszeiten:


    "...Dem Auswärtigen Amt ist bewusst, dass die Überprüfung ausländischer Urkunden wegen der unausweichlich zeitaufwändigen Bearbeitung eine erhebliche Belastung für die Betroffenen bedeuten kann. Alle Auslandsvertretungen sind deshalb angewiesen, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten..."


    Das kommt angesichts des hiesigen Falles und anderer fast schon einer Verhöhnung der Betroffenen gleich.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.



  • Dazu kann zum Thema "Fehler im Amt" nur sagen, daß im eigenen Fall (abgelehntes Heiratsvisum) und der darauffolgenden Remonstration mit meinem (scharfen) Anwalt, der Ausländerbehörde im Rahmen der Akteneinsicht und dem Gesamtprozedere 31 Fehler nachgewiesen werden konnten die dort gemacht wurden.

    Die Erscheingsform der Fehler gestaltete sich dabei von "Oberflächlichkeiten" hin über "unzumutbare erfundene Extraprozesse" bis hin zu "massiven Rechenfehlern und mangelnder Kompetenz in Fall".


    Fehler passieren im Amt zu Hauf - und leider ganz offensichtlich ausschliesslich zu Lasten des Antragstellers.


    Ich war also in der Beweislast um denen zu erklären was sie Falschmachten.

    Hat natürlich Geld gekostet - ein Schaden ist entstanden.


    Ich habe keinen Bock auf einen Rechtsstaat in dem ich NUR mit Geld und Power zu meinem Recht komme.


    Ende gut alles gut: Meine Frau durfte dann halt 3 Monate später einreisen (und bleiben)


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Das glaube ich nicht; denn am Beispiel Vietnam sieht man ja, dass dort eine Legalisation wieder eingeführt wurde.

    Das heißt immer noch nicht, dass es eine regelmäßige Überprüfung gibt bzw. eine zeitliche Begrenzung.


    so klar ist das auch nicht


    hierzu


    Sollten Zweifel an der Urkunde bestehen, kann die Überprüfung durch ein Amtshilfeersuchen eingeleitet werden. Privatpersonen können keine Urkundenüberprüfung beantragen. Nähere Einzelheiten zum Urkundenüberprüfungsverfahren finden Sie auf dem auf der Webseite eingestellten Merkblatt.


    Sonderfall Spätregistrierung Es wird darauf hingewiesen, dass die Legalisation einer Geburtsurkunde abgelehnt werden kann, wenn die Registrierung der Geburt erst nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgte („Spätregistrierung“) und dies nicht aus der Urkunde hervorgeht. Es muss in diesen Fällen davon ausgegangen werden, dass es sich ggf. um eine Wiederregistrierung handelt (siehe oben).


    https://vietnam.diplo.de/blob/…-vnm-urkunden-dt-data.pdf

  • Hatte Anfang der Woche eine Antwort bekommen vom Büro des Abgeordneten


    Die war aber eigentlich nichts aussagend, darin stand nur das sie sich in Kürze bei mir melden würden wegen des weiteren Verlauf des Verwaltungsverfahrens. Ich habe dann noch bis heute gewartet, da Sie sich bis heute nicht gemeldet hatten habe ich dort angerufen. Es ging nun direkt die Sachbearbeiterin ans Telefon. oh wunder =):clapping


    Ich fragte nun nach wie der Stand des Visaantrages meiner Frau sei.

    Es gab nur eine kurze Antwort, Sie sagte das sie sich nochmal mit der Botschaft in Verbindung setzten müsste und sich dann bei mir melden würde zwecks eines Termins für ein persönliches Gespräch.


    Sie fragte dann nochmal nach meine Tel.-Nr., damit sie sich dann bei mir melden könnte.


    Ich bin ehrlich gesagt langsam wirklich genervt von der Art & Weise wie alles dort gehandhabt wird, wollte mir am Telefon schon Luft machen hab mich aber dann doch zurückgehalten. Wir werden jetzt wieder ein paar Tage warten und hoffen das es jetzt voran geht, wenn nicht werde ich / wir uns an die Leiterin der Abteilung wenden.


    Ich hätte jetzt gerne von euch erfahren was so bei einem persönlichen Gespräch ( “ gefordert “ ) wird.

    Ich meine werden da bestimmte Dokumente oder andere Sachen nochmal verlangt ?

    Wie läuft so etwas “ normal “ ab ?

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • ch hätte jetzt gerne von euch erfahren was so bei einempersönlichen Gespräch ( “ gefordert “ ) wird.

    Ich meine werden da bestimmte Dokumenteoder andere Sachen nochmal verlangt ?

    Gehaltsabrechnungen, Wohnungsnachweis … obwohl bei Zuzug zu deutschen nicht nötig.

    Einfach vorlegen und gut ist's...


    Gespräch gib'ts kaum.


    Es sei denn, deine ABH lädt deine Partnerin zum selben Zeitpunkt wie dich ein.

    Dann ist Scheineheverdacht angesagt …..

    Aber jetzt nicht verrückt machen lassen.. warten . warten.. warten

  • Macht mich jetzt aber ein wenig skeptisch, nach so langer Verzögerung und defensiver Informationsstrategie, dann eine Einladung zum persönlichen Gespräch und am Telefon keine Vorabinfo.

    Meine Phantasie ist nun rege geworden, was die hier alles festgestellt haben könnten bei der Überprüfung, maximal könnte aber durchaus die "Zahnbürstlfrage" kommen ...


    Aber ich wünsche Dir aufrichtig das mein Gefühl mich trügt und Euer Vorhaben bald umgesetzt werden kann.

    Bitte halte uns am Laufenden.


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


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    Karl May.


  • Wie sollte das gehen ? Sie lebt ja nicht hier und kann so nicht von der ABH eingeladen werden zu einem persönlichen Gespräch.


    Scheineheverdacht denke ich eher nicht, mit der Anerkennung und allem was dazu gehört gab es keine Probleme. Ehe wurde ja auch inzwischen zeit in Deutschland eingetragen und registriert im Eheregister mit Registrierungs-Nr.


    Das einzige wo mal nachgefragt wurde war damals bei den Geburtsurkunden ihrer Eltern, beide sind am selben Tag im selben Jahr geboren in der selben Provinz. Aber das war auch schon alles, alle Dokumente sind überprüft worden bei der UP und waren okay.


    Verrückt machen wir uns nicht, würde ja auch nichts bringen. Es nervt nur das es so schleppend voran geht. Wir warten jetzt wie schon gesagt etwas ab und sehen dann weiter. Wenn nichts kommt schreibe ich die Leiterin der Abteilung an, denke aber das ich zuvor versuche sie telefonisch zu erreichen.


    Erst einmal danke für die Infos

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • hge meint natürlich daß Deine Partnerin simultan in der DBM Termin haben wird, während Du in der ABH bist und dann kommen sehr individuell nur Euch beide betreffende Fragen (u.a. die berühmte Zahnbürstelfrage)...

    Diese sollen den Scheineheverdacht ausräumen.


    mein Komentar zu dieser Vorgehensweise -> ich persönlich finde sie lächerlich. Dies ist ein Instrument aus der ABH-Steinzeit...


    Aber warten wir es gemeinsam ab.


    M.


    P.S. es schadet nicht sich nochmals abzustimmen wo im Badzimmer alles steht und welche Farben es hat.

    Am Besten mit Fotoaustausch. Es werden ggf. auch Gewohnheiten hinterfragt wenn der Scheineheverdacht im Raum steht.

    Hier eine Zusammenstellug der typischen Fragen:

    https://www.lawblog.de/index.p…ragebogen-fur-scheinehen/

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Dann hätte ich dazu mal ne Frage am Rande,


    trägt die ABH dann auch die Kosten wenn Sie dieses persönliche Gespräch wünscht von/mit meiner Frau über die Botschaft ( Flug/Hotel... ) ?

    Denkbar wäre auch daß das eine Detektivin des Vertrauens vor Ort erledigen wird während Du dieselben Fragen in der ABH beantwortest. Objektiven Sinn macht es NUR simultan.


    Ach ja - auch noch wichtig zu wissen, das die ABH / DBM den sogenannten "Scheineheverdacht" niemals vorher als Begründung für die Einladung anführen wird, damit die Kandidaten keine 'Lunte riechen'. Eh kloa, wäre also eine Erklärung für das seltsame Gebahren der Mitarbeiterin am Telefon.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Kleine Zwischeninfo


    Wurde gerade von der Sachbearbeiterin angerufen zwecks Absprache für den Termin für das Persönliche Gespräch.

    Das soll nun am 18.07.2019 stattfinden. Ich soll nur bitte nochmal meinen Pass und das Einladungsschreiben mitbringen.


    Scheint doch gewirkt zu haben an den Abgeordneten zu schreiben und gestern nochmal nachgefragt zu haben.


    Nochmals vielen Dank für eure Tipps. ;)

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Was für ein Einladungsschreiben? Sorry ergänzt, da der letzte Post nicht vorhanden war.

    Würde mir die Argumentation aber zu eigen machen.


    Hast du seit dem ersten Kennenlernen einen neuen Pass? ggf. die Ein- und Ausreisestempel prüfen?


    Will sie den Pass oder den Personalausweis?


    Die Heirat war ja vor ca. 1 Jahr. Im August hast du einen Termin wg. des nationalen Visums beantragt, Beantragung des nationalen Visums Dez. 18?.



    Ich würde diese Daten einfach nochmals sachlich auflisten.


    Dann würde ich an den Behördenleiter schreiben.


    Da aktuell kein sachlicher Grund erkennbar ist und alle Voraussetzungen für den Familiennachzug zum Deutschen erfüllt sind (rechtsgültige Heirat, geklärte Identität, A1, Wartefrist von ca. 1 Jahr) bitte ich um eine Zustimmung zur Erteilung eines nationalen Visums bis (Frist 14 Tage). Bei allem Verständnis für behördlichen Probleme so ist diese zeitliche Verzögerung von ca. 1 Jahr nicht mehr hinnehmbar. ( Hinweis: Zeit bis Antragstellung würde ich als Laufzeit ansehen, da diese Verzögerung von euch nicht verursacht wurde).


    sollte bis zum Frist, kein positiver Bescheid vorliegen, so bitte ich den Vorgang automatisch der zuständigen, aufsichtsführenden Mittelbehörde vorzulegen, denn dann besteht bei objektiver Sachlage der Umstand, dass die beteiligten Behörden die höchstrichterliche Einschätzung, dass eine Trennung von Eheleuten von max. 1 Jahr akzeptabel ist, nicht einhalten. Weiterhin ist auch jetzt nicht akzeptabel, dass ein entscheidungsreifer Antrag einfach nicht beschieden wird. Davon ist auszugehen, da am ……… die gewünschten Unterlagen der Behörde vorgelegt wurden.



    Wenn dann im Grunde eine gleichzeitige Befragung käme, dann würde ich sofort klagen, denn dann deutet signifikantes auf eine vorgeschobene Maßnahme hin, um die eigene rechtswidrige Handlung zu kaschieren und im Nachgang legitimieren zu wollen.


    Dafür müssten sie ja ggf. auch vernünftige Argumente vorlegen, weshalb sie eine gleichzeitige Befragung anordnen. Dass diese erst nach ca. 1 Jahr auftauchen, hmhhh, ….

  • Wurde gerade von der Sachbearbeiterin angerufen zwecks Absprache für den Termin für das Persönliche Gespräch.

    Das soll nun am 18.07.2019 stattfinden. Ich soll nur bitte nochmal meinen Pass und das Einladungsschreiben mitbringen.

    … kommt mir merkwürdig vor.... persönliches Gespräch .. ohne irgendwelche Nachweise (Gehalt etc) mitzubringen?


    Hat deine Frau denn auch zum 18.7. eine Einladung von der DBM bekommen? Mag ja noch kommen ….

    Wenn ja, dann ist Vorsicht geboten ...

  • Was für ein Einladungsschreiben? Sorry ergänzt, da der letzte Post nicht vorhanden war.

    Würde mir die Argumentation aber zu eigen machen.


    Hast du seit dem ersten Kennenlernen einen neuen Pass? ggf. die Ein- und Ausreisestempel prüfen?


    Will sie den Pass oder den Personalausweis?


    Die Heirat war ja vor ca. 1 Jahr. Im August hast du einen Termin wg. des nationalen Visums beantragt, Beantragung des nationalen Visums Dez. 18?.

    Die ABH wollte im März 2019 ein Schreiben indem ich erkläre das meine Frau bei mir leben wird wenn Sie in Deutschland lebt, ( keine Ahnung warum )

    Im entsprechenden Telefonat fragte ich ob ich es schicken oder Ihnen per Mail senden könnte. Sie sagte ich könne es per Mail senden. Das machte ich direkt im Anschluss.


    Sie wollen den Pass, ich habe keinen neuen Pass. ( denke sie werden die Stempel prüfen )

    Heirat war im April 2018


    Familienzusammenführung Visa-Antrag war am 17.12.2018

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • … kommt mir merkwürdig vor.... persönliches Gespräch .. ohne irgendwelche Nachweise (Gehalt etc) mitzubringen?


    Hat deine Frau denn auch zum 18.7. eine Einladung von der DBM bekommen? Mag ja noch kommen ….

    Wenn ja, dann ist Vorsicht geboten ...

    Meine Frau hat bisher keine Nachricht bekommen, denke auch nicht das sie eine bekommt.


    Mir scheint es eher so zu sein das sie völlig überarbeitet sind und der Antrag von uns irgendwie wohl im Sumpf landete und nach meiner Mail an den Abgeordneten sie den Antrag heraussuchten und nun wieder tätig werden. ( ist jetzt aber auch nur reine Spekulation von mir )


    Mal sehen was bei dem Persönlichen Termin ist, werde da aber darauf drängen das es zum Abschluss kommt.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Heirat ist das Eine, Beginn bzw. Antrag zum Visaverfahren das Andere.


    Mach es so mit den Terminen am Nachmittag. Wenn sie unbedingt einen Termin um 8- ca. 10 Uhr haben will, dann wäre die Wahrscheinlichkeit für eine gemeinsame Befragung groß.


    Wenn sie deine Identitätsnachweis nur per Mail hat, dann wäre es normal, wenn sie das Original zur Einsicht haben möchte. Könnte aber auch dazu dienen um zu prüfen ob ihr euch überhaupt mehrfach vor der Heirat getroffen habt.

    Für den Identitätsnachweis ist meist der Personalausweis maßgebend, da auch dort die Meldeadresse aufgeführt ist. Pass wird meist akzeptiert. Das zum Hintergrund.


    Ich möchte hier niemanden was unterstellen, denke jedoch dass die Behörden sehr wohl wissen, dass sie mit dem Hinauszögern die übliche und zulässige Zeitspanne schon arg strapaziert haben. Zweifel an der schutzwürdigkeit der Ehe (Scheinehe) sind natürlich eine Option sein Handeln im Nachhinein zu rechtfertigen. Denn dies wäre nach § 27 AufenthG ein und im Grunde fast der einzige Passus für einen Ablehnungsgrund bei einem normalen Paar, das keine Verbindung zu BTM(Drogendealer) und Terroraktivitäten hat.

  • Die ABH wollte im März 2019 ein Schreiben indem ich erkläre das meine Frau bei mir leben wird wenn Sie in Deutschland lebt, ( keine Ahnung warum )

    .. das ist normal; die ABH muss sich vergewissern, dass du tatsächlich die familiäre Gemeinschaft in D willst.

    Wenn nicht - du könntest ja deine Meinung geändert haben - dürfte deine Frau auch nicht einreisen. Trotz der Heiratsurkunde…


    Das ganze ist mir rätselhaft.. da die ABH damals offenbar nicht mehr sehen wollte (zB Gehaltsabrechnung,Wohnunsgnachweis) , hätte sie damals ihre Zustimmung doch erteilen können. Warum hat sie das denn nicht getan? Ich hoffe, dass meine Fragen unbegründet sind, und die Sache bald positiv beendet wird.

  • Termin steht fest, der ist jetzt am 18.07. um 8 Uhr. Meine Frau hat bisher keine Benachrichtigung bekomme. So wie es aussieht ist sie aber auch in der Woche des Termins nicht Zuhause sondern bei ihren Eltern zu Besuch. Da wird es also nichts mit einer Befragung bei Ihr.


    Nein ich denke wirklich das die ABH völlig überlastet ist, denn Sie haben nur 3 Sachbearbeiter/innen für alles und eine Abteilungsleiterin


    Für A - Dh = 1 Sachbearbeiterin

    Für Di - Meq = 1 Sachbearbeiterin

    Für Mer - Z = 1 Sachbearbeiterin


    das bei ca. 290.600 Einwohner ( Wiesbaden ) wobei davon ca. 112.000 mit Migrationshintergrund

    ( Visaanträge 2018 mit ein paar Tausend soviel ich weis, finde aber derzeit keine Liste )


    Ich werde trotzdem alle Dokumente mitnehmen die ich habe sicher ist sicher ;). Mehr kann ich jetzt eh nicht machen, werden dann sehen wie es weiter geht. ( einfach positiv denken und hoffen das der Termin gut verläuft und es zum Abschluss kommt ).

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Wenn ich die Behörde DBM wäre dann würde ich natürlichermassen den philippinischen Partner "sehr spät" über den gleichzeitigen Termin informieren.

    Ich könnte mir sogar vorstellen, den Partner gar nicht zu informieren und es der Detektivin spontan zu überlassen ob sie sie zum Termin dann antrifft oder nicht. Nötigenfalls dann sogar einen zweiten Gesprächstermin vereinbaren.


    Du könntest mehr Licht in das Dunkel werfen indem Du versuchst mit der ABH den Termin auf den (deutschen) Spätnachmittag zu legen.

    An der Vehemenz der Ablehnung einer derartigen Terminverschiebung kannst Du dann schon ein Indiz sehen für das was da kommt und dann erst Euch beide auf die Fragen einstellen und vorbereiten !


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.