Frank-T./Einreise & Daueraufenthalt der Ehefrau nach/in Deutschland zwecks Familienzusammenführung

  • 1. ein formloses Schreiben in dem steht das meine Frau mit mir zusammen leben wird.

    2. eine Kopie meines Reisepasses.

    Hoffentlich war dann auch die dame mit der E-Mail (oder pdf) zufrieden. Ich hätte das ganz normal per Post geschickt; damit die Unterschrift "original" ist.


    Ansonsten kannst du nur warten, wenn eure ABH nicht so zugänglich ist.

    Wenn sie was von dir wollte, würde sie dich schon kontaktieren.


    Du kannst höchstens das Bundesverwaltungsamt mal fragen, ob sie was über den Status wissen:


    https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html

  • Schreib halt freundlich



    Bitte haben sie Verständnis, dass ich zum Sachstand unseres nationalen Visaantragen Nachfrage, da die übliche Bearbeitungszeit von 2-3 Monaten mit nunmehr ca. 6 Monaten deutlich überschritten ist.

    Sollten noch Dinge unklar sein, bitten wir um Kontaktaufnahme um gemeinsam eine zeitnahe Lösung zu finden. Ihre letzte Anfrage vom …. wurde aus unserer Sicht mit Schreiben/Mail …. vom ….. vollständig beantwortet.

  • Schreib halt freundlich



    Bitte haben sie Verständnis, dass ich zum Sachstand unseres nationalen Visaantragen Nachfrage, da die übliche Bearbeitungszeit von 2-3 Monaten mit nunmehr ca. 6 Monaten deutlich überschritten ist.

    Sollten noch Dinge unklar sein, bitten wir um Kontaktaufnahme um gemeinsam eine zeitnahe Lösung zu finden. Ihre letzte Anfrage vom …. wurde aus unserer Sicht mit Schreiben/Mail …. vom ….. vollständig beantwortet.

    Das habe ich bereits mehrfach getan.

    Wir bekommen einfach keine Antwort.

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Das habe ich bereits mehrfach getan.

    Wir bekommen einfach keine Antwort.

    Frag mal beim Landratsamt nach ob die einen Ausländerbeauftragten haben, Caritas ist teilweise ein Ansprechpartner. …. Weiss jetzt nicht, was es da bei dir vor Ort gibt.


    Sprich doch einfach mal einen Abgeordneten an.

  • Frag mal beim Landratsamt nach ob die einen Ausländerbeauftragten haben, Caritas ist teilweise ein Ansprechpartner. …. Weiss jetzt nicht, was es da bei dir vor Ort gibt.


    Sprich doch einfach mal einen Abgeordneten an.

    Bei uns ( Hessen, Wiesbaden ) gibt es

    dem Abgeordneten habe ich geschrieben und unseren Vorgang geschildert ( alle Daten zusammengefasst und einzelne Daten des Schriftverkehr und der Telefonate hinzugefügt ).


    Habe die offiziellen Kontaktdaten des Abgeordneten mal mit gepostet vielleicht kann diese ja noch jemand gebrauchen. * ;-)


    Wir warten auf Antwort vom Abgeordneten, mal sehen ob und welche Antwort wir bekommen.

    Werde dann weiter berichten.


    Nochmal DANKE für alle Tipps von euch. :thumb

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Bei mir hält sich die Freundlichkeit bei Behörden schnell in Grenzen, wenn ich das hier alles gelesen habe und auch die Versuche an Informatinen zu kommen bereits mehrfach scheiterten.


    Wenn mehr als 3 Monate ins Land gegangen sind ohne das (schriftlich) etwas passiert dann bietet das deutsche Verwaltungsrecht die Möglichkeit der "Untätigkeitsklage". Dies ist allerdings ein hartes Mittel und sollte erst zuletzt ins Kalkül gezogen werden, wenn weichere "Erinnerungen" nicht funktionieren.


    Im Verwaltungsrecht ist die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entscheidet. In der Regel ist dafür gemäß § 75 Satz 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung bzw. Widerspruchserhebung notwendig.


    Quelle: wikipedia



    Es ist ein Unding daß Behörden für solch lächerliche Prozesse Monate in Anspruch nehmen und-zugleich dies auf dem Rücken jener Bürger austragen, die ihre Arbeitsplätze finanzieren.

    Der Antragsteller hat vor über einem Jahr rechtmässig geheiratet und hat ein Anrecht auf ein Zusammenleben mit seiner Familie.


    Ein Amtsleiter wird immer bemüht sein die Gesamtanzahl seiner Klagen gering zu halten - selbst wenn er nicht direkt der Verursacher der Verzögerung ist - von daher ist die Möglichkeit der Klage (oder bereits der Androhung einer solchen per Anwalt) eine durchaus funktionierende.


    Meine Meinung.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.



  • Dies ist eine Möglichkeit die wir wirklich erst zum Schluss in Anspruch nehmen würde / werden wenn alles andere nicht geholfen hat. Wir warten jetzt erst einmal eine bestimmte Zeit auf eine Antwort. Ich denke das wir da nicht lange warten müssen ( wie denken positiv ).:thumb


    Aber erst einmal Danke für die weitere Info

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Milanium,


    Was passiert dann? Bei einem Einreisevisum muss das auswärtige Amt verklagt werden. Die Kosten bekommt dann auch das Auswärtige Amt aufgebrummt und nicht die Ausländerbehörde. Somit ist dem in der Ausländerbehörde meist Schnuppe.


    Was kann die Botschaft machen, wenn sie keine Zustimmung von Ausländerbehörde hat? Sie kann ablehnen und dann geht es den Weg.


    Es muss jeder wissen. Sinn zu klagen macht es immer, wenn man merkt dass die Behörden Richtung nicht schutzwürdiger Ehe (Scheinehe) gehen wollen. Subjektiv habe ich den Eindruck dass die gleichzeitigen Befragungen eher zurückgegangen sind.


    Nur mal Butter bei den Fischen


    Ein Klage kann von der antragstellenden Person eingereicht werden und gleichzeitig die Vollmacht für den dt. Partner mit Kontaktadresse erteilt werden.


    Da kein Volljurist muss er auch nicht immer die Paragrafen benennen.


    Die Kosten sind i.d.R. überschaubar mit weniger als 200.-- Euro Verfahrenskosten.


    Rechtsanwalt will dann schon ein mehrfaches zusätzlich.



    Schreiben and das Verwaltungsgericht Berlin


    Absender


    VG Berlin,Kirchstraße 7, 10557 Berlin

    ……….




    (Betreff) Untätigkeitsklage



    Kläger: Name Adresse bevollmächtigter Ehemann, Name Adresse

    Beklagte: Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1 · 10117 Berlin


    Klage (Untätigkeitsklage) auf positiven Bescheid des Antrags auf Familienzusammführung ersatzweise Verpflichtung zum Bescheid des Antrages bis spätestens 1 Woche nach Eingang der Klage beim Verwaltungsgericht Hilfsweise einer möglichst kurzen Frist soweit verwaltungstechnische Gründe dagegenstehen.


    Situation:


    Der Antrag auf Familienzusammenführung nach § 28 AufenthG. wurde am …… bei der Botschaft in … gestellt.


    Aktuell ist nicht erkennbar weshalb der vor mehr als 3 Monaten gestellte Antrag nicht entscheidungsreif sein sollte, insbesondere liegen vor.


    Antrag, Sprachnachweis A1, notwendige Urkunden Heiratsurkunde, Geburtsurkunde (ggf. mit Überprüfung durch den Vertrauensanwalt) ….


    Die wesentlichen Vorgänge sind als Kopie beigefügt (im Grunde kann auch 2 Seiten auf 1 Seite kopiert werden und doppelseitig. 3 oder 4 fach.


    Unterschrift der Antragstellerin



    Vollmacht:


    Hiermit erteile ich meinem Mann Name; Geb. Ort die Vollmacht die Korrespondenz und ggf. auch eine Klageerweiterung oder Klagerücknahme in meinem Namen durchzuführen.



    gez. Unterschrift Antragstellerin

  • Alleine die schriftliche "Androhung einer Klage" adressiert vom einschlägigen Fachanwalt einhergehend mit einer Beantragung der Akteneinsicht sollte Wirkung genug sein und schnelles Gehör zu finden und zumindest mal eine ordentliche Antwort zu bekommen, woran es denn noch hakt oder was ggf. noch beigebracht werden muss.


    Fruchtet das nicht ist die Klage wohl das letzte Mittel um tatsächlich Gehör zu finden.

    Desweiteren hat die Klage noch den Vorteil das sowohl in ABH als auch in der DBM sich eine Etage höher um den Sachverhalt gekümmert wird. Gefrustete und überlastete Sachbearbeiter geben den Vorgang and die Leitung ab und dort wird dann in aller Regel nach den üblichen Abläufen schneller zu einer Entscheidung gefunden um einem potentiellen Imageschaden entgegenzuwirken.


    Kann also nicht schaden so vorzugehen, wenn mit allen anderen Mitteln keine Reaktion erfolgt.


    M.

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Wenn mehr als 3 Monate ins Land gegangen sind ohne das (schriftlich) etwas passiert dann bietet das deutsche Verwaltungsrecht die Möglichkeit der "Untätigkeitsklage". Dies ist allerdings ein hartes Mittel und sollte erst zuletzt ins Kalkül gezogen werden, wenn weichere "Erinnerungen" nicht funktionieren.

    Dann schaun mir mal ins Verwaltungsrecht:


    §75 VwGO gibt dir Recht, wobei angemessend Frist das Schlagwort ist. Drei Monate sind nur die Mindestwartezeit, kann eben auch länger sein.


    Aber

    §2 Verwaltungsverfahrensgesetz

    Zitat

    der Vertretungen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz nicht.


    Na ja, nun kann man Streiten, ob der Antragsteller , der ja Ausländer ist, das Auswärtige Amt verklagen kann.

  • Na ja, nun kann man Streiten, ob der Antragsteller , der ja Ausländer ist, das Auswärtige Amt verklagen kann.

    … oder der deutsche Partner das Standesamt, weil der Ansprechpartner bei der Eheanmeldung nur das deutsche StA ist und nicht die DBM, die für die UP solange braucht.


    Hier wird ein ziemlicher Popanz aufgebaut über die "unfähigen" deutschen Behörden.. Eine Diskussion die in regelmäßigen Abständen immer wieder auftaucht und keine Relevanz in der Wirklichkeit hat. Ich habe hier noch niemanden erlebt, der eine solche Untätigkeitsklage eingereicht hat. Es wurde immer großmäulig angekündigt und dann haben wir nichts mehr davon gehört.


    Hier geht es darum, dass die ABH des TS nicht sehr kommunikativ ist; das kommt immer mal vor; meist dann, wenn die ABHs überlastet sind oder auch die Antragsteller mit ihren Nachfragen etwas nerven oder eben der Sachb etwas nicklig ist.. Dabei kann man ziemlich sicher sein, dass die deutschen Behörden ihre Arbeit machen. Es dauert eben … auch länger als 3 Monate. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte Geld in die Hand nehmen und einen fähigen Rechtsanwalt beauftragen.. ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass der viel schnellere Bearbeitungszeiten erreichen kann.


    Wir haben hier immer wieder erlebt, dass in 99% der Fälle am Ende der Erfolg steht. Bei dem einen geht es etwas schneller als beim anderen.

  • Na ja, nun kann man Streiten, ob der Antragsteller , der ja Ausländer ist, das Auswärtige Amt verklagen kann.

    Wen sonst außer dem Auswärtigen Amt sollte ein Ausländer in Deutschland verklagen? Die Botschaften sind ja nur Unterabteilungen des AA. Die Zuständigkeit ist hierfür klar geregelt.


    Klar geht eine Untätigkeitsklage auch schneller, teils dauert es auch länger z.B. bei Streitigkeiten mit aufwändigen Verfahrensprozeduren. Baugebiet ausweisen, Trassenführung einer Infrastrukturmaßnahme. I.d.R. ist die Zeit für eine Untätigkeitsklage bei Visaverfahren nach 3 Monaten erreicht. Im Falle einer Urkundeprüfung die nicht abgeschlossen ist und die Botschaft nachweisen kann, dass sie dem Vertrauensanwalt den Fall übergeben hat, wird das Ergebnis sein, dass der Antrag noch nicht entscheidungsreif ist. Heisst aber nicht, dass man 3 Monate bis zum Abschluss der UP warten muss.

  • Im Falle einer Urkundeprüfung die nicht abgeschlossen ist und die Botschaft nachweisen kann, dass sie dem Vertrauensanwalt den Fall übergeben hat, wird das Ergebnis sein, dass der Antrag noch nicht entscheidungsreif ist. Heisst aber nicht, dass man 3 Monate bis zum Abschluss der UP warten muss.

    Das wird ja auch in Ausnahmefällen (schwanger) so gehandhabt.


    Aber in den meisten anderen Fällen wäre es ja unsinnig zu sagen, wir prüfen die Urkunden und unabhängig davon wird das Visum erteilt... Jenseits aller verwaltungstechnischen Regularien würde das doch dem gesunden Menschenverstand widersprechen.


    Nicht vergessen: nicht die deutsche Behörden sind "schuld" an der UP sondern das laxe Philipp. Urkundenwesen.

  • Ich habe hier noch niemanden erlebt, der eine solche Untätigkeitsklage eingereicht hat. Es wurde immer großmäulig angekündigt und dann haben wir nichts mehr davon gehört.


    Hier geht es darum, dass die ABH des TS nicht sehr kommunikativ ist; das kommt immer mal vor; meist dann, wenn die ABHs überlastet sind oder auch die Antragsteller mit ihren Nachfragen etwas nerven oder eben der Sachb etwas nicklig ist.. Dabei kann man ziemlich sicher sein, dass die deutschen Behörden ihre Arbeit machen. Es dauert eben … auch länger als 3 Monate. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte Geld in die Hand nehmen und einen fähigen Rechtsanwalt beauftragen.. ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass der viel schnellere Bearbeitungszeiten erreichen kann.

    Letztendlich ist es doch auch so, dass im Regelfall der Klageweg auch kein Zeitgewinn bringt. Bis die Klage durch ist, ist in der Regel dann auch der Fall bearbeitet. Insofern dürfte im Regelfall kein Zeitgewinn heraus springen, man hat dazu noch den Aufwand mit RA und Klage und auch ein finanzielles Risiko.

    Am Ende bleibt halt einfach nur der Frust über die Wartezeit und ein gewisses Ohnmachtsgefühl, weil man effektiv nichts wirklich tun kann ...

  • Leute, ich habe doch geschrieben, das wir den abgeordneten angeschrieben haben. Ihm müssen wir auch nun etwas Zeit geben sich unseren Vorgang anzusehen. Das heißt für uns noch etwas warten, wir reichen erst einmal keine Klage ein, denn wir hoffen das sich jetzt etwas tut und den Vorgang etwas beschleunigt.


    Wer von Euch eine Klage schon einmal eingereicht hat weis was für ein Weg das ist egal welche Art die Klage auch ist.

    Es sollte auch immer der Letzte Akt sein den man einleiten sollte.


    Sobald es etwas neues gibt berichte ich euch

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Nicht vergessen: nicht die deutsche Behörden sind "schuld" an der UP sondern das laxe Philipp. Urkundenwesen.

    Deutschland widerspricht als einer der wenigen Staaten ansonsten würde die UP ja wegfallen. Vielleicht eine behördliche und Judikative Paranoia?

    Die EU scheint in solchen Fällen ja kein Problem zu haben. Wer mir erklärt, dass in D die Behörden immer so sachgerecht arbeiten dem fehlt vielleicht ein wenig Lebenserfahrung.


    Die überwiegend positiven Einschätzungen vieler Staaten hinsichtlich und die Akzeptanz hinsichtlich der Haager Konvention sollten solche deutliche Aussagen zumindest im Ansatz erschüttern.


    Das zerrüttete Urkundenwesen wurde einmal festgestellt und es fehlt ein Passus zur regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung. Solche Dinge sind teilweise sogar im Bereich des Straßenbaues in Verordnungen vorgeschrieben. Wenn es um den Umgang mit Ausländern geht, da kann man ja, ….

  • Mach das, ich hoffe es für dich, dass sich was tut. Jenseits der Klage hast dann im Grunde alle Optionen ausgeschöpft. Gut dich in einem Schreiben an Vorgesetzte wenden hilft meist auch. Je nach Bundesland hat ja eine Mittelbehörde die Aufsicht (z.B. Regierungspräsidium, Bezirksregierung, …). Dann gäbe es noch den obersten Dienstherrn, das wäre eine Stelle in der Landesregierung. Dumme ist, dass im Moment fast überall Urlaubszeit ist.

  • Ich gestehe, ich habe nicht alles gelesen. Was mir jedoch ins Auge stach sind die 6 Monate Wartezeit und das A1.


    Was passiert wenn ein Dokument auf Grund der langen Dauer ungültig wird? Soweit ich weiß ist ein A1 nur 6 Monate gültig. Damit würde der Antragssteller ja gezwungen werden ein weiteres A1 zu machen was mit zusätzlichen Kosten und Stess verbunden ist. Kann man da nicht ansetzen und die Kosten der Behörde androhen auf zu´brummen? (Keine Ahnung ob das geht)


    Partyevent

    bf5fe70ac048075f879e1511db3252bf.jpg


    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter