Hallo Leute.
Alle diese Ausländer, die damals in Spanien noch unter Franco, für nen
Appel + ein Ei, sich einkauften. Waren zwar immer einem gewissen Risiko
ausgesetzt. Machten dann aber später Ihr Glück.
Die Globalisierung hält niemand mehr auf!
Schaue ich mich so um. Dann gefällt mir der Gedanke, als über 50-jähriger, das Langzeitvisum für die Philippinen zu beziehen.
Diese fürs erlangen des Langzeitvisums notwendigen 20000.-$. Einbezahlt auf ein Sperrkonto, sollten dann am besten in ein maximal grosses 2000qm grosses, gepachtetes(2x25 Jahre) Landstück investiert werden.
Diese sollte anfänglich nur mit einer luftigen Bambushütte bebaut werden.
Nach 10 Jahren in den Philippinen, werde ich doch dann wenigstens eine der lokalen Sprachen(Tagalog, Cebuano) beherschen. Damit dann auch die Vorraussetzung zum erlangen der Fillipinischen Staatsbürgerschaft erreichen.
Als Filippinischer Staatsbürger würde ich dann dieses Land kaufen dürfen.
Viel habe ich jetzt gesucht, dabei leider nur widersprüchliche Informationen gefunden.
Die Einen behaupten, das wenn der Grundbesitzer stirbt, der Pachtvertrag hinfällig wird.
Die Anderen sagen, das der Besitz des "Titel", eine Art Besitzerurkunde darstellt.
Konkret bedeutet das also, das auf der Gemeinde im Grundbuchamt, der Name des Pächters drin steht.
Wie verhält es sich denn nun? Stirbt der Grundbesitzer dieses verpachteten Grundstücks. Können mich Seine Erben dann vom Land verweisen? Mit der Begründung des Eigenbedarfs?