Philippinische Staatsangehörigkeit für Kleinkind

  • Hallo,

    meine Tochter ist jetzt 3 Jahre alt und in D gebohren. Leider haben wir nach der Geburt nicht daran gedacht, sie auch bei der phills. Botschaft anzumelden, um ihr die Möglichkeit zu geben, die Staatsangehörigkeit ihrer Mutter anzunehmen. Ich denke jetzt, dass sie später, wenn sie älter ist, die Chance haben sollte, sich selbst zu entscheiden was sie will.


    Soweit ich das verstehe, kann sie vorerst zwei Staatsangehörigkeiten haben bis sie volljährig ist. Ihre Mutter ist Pinay und will es auch bleiben. Wir hatten da diverse Schwierigkeiten mit unserem Standesamt wegen der deutschen Eheurkunde, Namensrecht und Geburtsurkunde unserer Kleinen.


    Was muss und kann ich machen um dies jetzt noch nachzuholen? Was müssen wir beantragen bei der phills Botschaft ? Müssen wir auch auf den Phills bei den Behörden etwas beantragen ?


    Amanar

  • Soweit ich das verstehe, kann sie vorerst zwei Staatsangehörigkeiten haben bis sie volljährig ist.

    Sie hat bereits 2 Staatsangehörigkeiten durch die Geburt bekommen und wird sie auch ein Leben lang behalten. Was sie jetzt nicht hat, ist der philippinische Pass.

    Was muss und kann ich machen um dies jetzt noch nachzuholen? Was müssen wir beantragen bei der phills Botschaft ? Müssen wir auch auf den Phills bei den Behörden etwas beantragen ?

    1 ) Ihr müsst zunächst den Report of Birth (ROB) durchfüren..


    da ihr eine delayed registration habt (verspätete Registrierung), müssen ein paar mehr Dokumente vorgelegt werden.


    Was zum ROB nötig ist, erfahrt ihr auf dieser Seite:

    http://philippine-embassy.de/civil-registry/


    2 ) Wenn der Report of Birth gemacht worden ist, könnt ihr für das Kind den Pass beantragen:

    http://philippine-embassy.de/passports/


    (… for Minors)


    Ob man das alles gleichzeitig machen kann, weiss ich jetzt nicht.

    Dazu sollte man die phill. Botschaft mal anfragen..


    Ich würde zunächst nur den ROB machen; der geht rein postalisch..

    Und später nur für den Pass nach Berlin (oder ähnlich) anreisen.






  • Ich muss an der Stelle auf die Gefahren hinweisen, die sich ergeben, wenn Doppelstaatler in das andere Land einreisen, dessen Staatsangehörigigkeit sie ebenfalls haben. In dem Falle in die philippinische Sta.

    Sollte auch nur ein kleiner (z.B. strafrechtlich relevanter) Furz die philippinischen Behörden auf den Plan rufen, klinken sich die deutschen Behörden automatisch aus. Dann braucht deine Tochter deswegen erst gar nicht auf die dt. Botschaft gehen.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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  • Ich muss an der Stelle auf die Gefahren hinweisen, die sich ergeben, wenn Doppelstaatler in das andere Land einreisen, dessen Staatsangehörigigkeit sie ebenfalls haben. In dem Falle in die philippinische Sta.


    Sollte auch nur ein kleiner (z.B. strafrechtlich relevanter) Furz die philippinischen Behörden auf den Plan rufen, klinken sich die deutschen Behörden automatisch aus. Dann braucht deine Tochter deswegen erst gar nicht auf die dt. Botschaft gehen.


    tbs

    Zitat von HGE

    Sie hat bereits 2 Staatsangehörigkeiten durch die Geburt bekommen und wird sie auch ein Leben lang behalten.

    Was stimmt den jetzt? Wenn die Kinder von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzen, dann haben die Kinder aus deutsch/philippinischen Ehen u.U. keine Hilfsleistung der deutschen Botschaft zu erwarten, da sie auch die phil. Staatsangehörigkeit besitzen. Irgendwie kann ich mir dies nicht ganz vorstellen...


    Gruß

    roha

  • Was stimmt den jetzt? Wenn die Kinder von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzen, dann haben die Kinder aus deutsch/philippinischen Ehen u.U. keine Hilfsleistung der deutschen Botschaft zu erwarten, da sie auch die phil. Staatsangehörigkeit besitzen.

    Fakt ist, dass das Kind im Augenblick der Geburt 2 Staatsangehörigkeiten hat, die es auch nicht mehr verliert.

    Eine andere Frage wird sein, ob bei einem Ereignis auf den Philippinen die Behörden merken, dass die beiden Staatsangehörigkeiten vorliegen.

    Gut wenn jemand den Philipp. Pass hat ist das einfach... aber durch Befragung über Vater und Mutter wird sich die Behörde sicherlich selbst schnell ein Bild machen können...


    Das hatten wir doch alles schon mal durchdiskutiert. Ja, Negatives kann alles passieren; aber eine dual citizenship hat ja auch seine Vorteile. Und normalerweise geht man bei seinem Kind ja nicht davon aus, dass das später mit dem Gesetz in Konflikt gerät

  • Was stimmt den jetzt? Wenn die Kinder von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten besitzen, dann haben die Kinder aus deutsch/philippinischen Ehen u.U. keine Hilfsleistung der deutschen Botschaft zu erwarten, da sie auch die phil. Staatsangehörigkeit besitzen. Irgendwie kann ich mir dies nicht ganz vorstellen...


    Gruß

    roha

    Wenn man die deutsche und die philippinische Staatsbürgerschaft hat, wird man in Deutschland ausschließlich wie ein Deutscher und auf den Philippinen ausschließlich wie ein Filipino behandelt.

    Das macht meiner Meinung nach auch Sinn. In allen anderen Ländern kann man natürlich auf beide Staatsbürgerschaften zählen.


    Die doppelte Staatsbürgerschaft ab Geburt ist prinzipiell ein Recht, das man hat. Aber wenn man nie auf den Philippinen registriert wird, dann gilt man auch auf den Philippinen als Deutscher, weil die philippinische Staatsbürgerschaft nirgendwo amtlich aufscheint.

  • Aber wenn man nie auf den Philippinen registriert wird, dann gilt man auch auf den Philippinen als Deutscher, weil die philippinische Staatsbürgerschaft nirgendwo amtlich aufscheint.

    Ich glaube nicht, dass es so einfach ist: Kein Pass, also keine Philipp. Staatsbürgerschaft.


    Klar wird bei einem Ladendiebstahl niemand sich die Mühe machen zu forschen, ob eventuell eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegt. Aber bei Verbrechen größeren Kalibers wird sicherlich die Justiz das analysieren. Es reicht ja schon, wenn die Eltern mal ihr Kind in Knast besuchen würden.. Mama spricht Tagalog.....


    Aber wie gesagt, ich halte dieses Diskussion nicht für sehr pragmatisch.

  • Aber wie gesagt, ich halte dieses Diskussion nicht für sehr pragmatisch.

    Richtig. Oder man muss fair bleiben und alle Aspekte beleuchten. Und wenn man nur das Negative beleuchtet, dann muss man auch ehrlich sein, warum man so einseitig diskutiert...😉

    Ich wollte mich zwar aus dem politischen Nonsens hier raushalten, aber meine Kinder haben jeweils beide Staatsbuergerschaften und das ist auch gut so!

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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • Guten Abend,

    erst einmal Danke, für die Meinungen. Hier bei meiner Tochter geht es auch darum, um ihre Ansprüche bei der Erbschaft zu erhalten über die Grundstücke und Länderreihen , da sie die einzige legitime Nachfahrin in der Familie ist. Daher denken wir , ist ein phills Pass wichtig.

    Was dann in der Zukunft daraus wird, wissen wir nicht. Uns ist klar, dass es jede Menge Cousines und andere weitläufige Verwandschaft gibt und alle spekulieren munter darauf los.

    Ich möchte nur alle Möglichkeiten offen halten.

    Erbrecht in den Phills - keine Ahnung !!!!

    Amanar

  • Hier bei meiner Tochter geht es auch darum, um ihre Ansprüche bei der Erbschaft zu erhalten über die Grundstücke und Länderreihen , da sie die einzige legitime Nachfahrin in der Familie ist. Daher denken wir , ist ein phills Pass wichtig.

    Da macht es natürlich Sinn die philippinische Staatsangehörigkeit noch zu beantragen. Um späteren Streitereien aus dem Weg zu gehen, solltet ihr überlegen, Grundstücke evtl. schon vorab zu überschreiben (OK, dauert noch etwas bis sie 18 ist). Wenn Eure Tochter auch später in Deutschland lebt, könnte es problematisch werden, alle Rechte bzgl. des Erbes durchzusetzen. Nicht aus rechtlicher Sicht, rein pragmatisch gesehen.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Da macht es natürlich Sinn die philippinische Staatsangehörigkeit noch zu beantragen.

    Naja, etwas falsch ausgedrückt m.M. nach. Die Tochter muss sie (die Staatsangehörigkeit) ja nicht beantragen, sondern sie hat sie ja schon. Es geht hier um die Registrierung.


    Hier bei meiner Tochter geht es auch darum, um ihre Ansprüche bei der Erbschaft zu erhalten über die Grundstücke und Länderreihen , da sie die einzige legitime Nachfahrin in der Familie ist. Daher denken wir , ist ein phills Pass wichtig.

    Was sagt denn deine Tochter dazu? :heilig


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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  • Hallo,

    naja, sie ist erst 3 Jahre und ihr sind die Gummibärchen wichtiger als ihre Zukunft.

    Wir werden das so machen wie von HG vorgeschlagen - einen ROB durchführen und dann bei der Botschaft später einen Pass beantragen. Einen deutschen Pass hat sie schon.

    Danke für die Hilfe !!!


    Amanar

  • aja, sie ist erst 3 Jahre und ihr sind die Gummibärchen wichtiger als ihre Zukunft.

    Genau, Sie kann doch später selbst entscheiden, ob sie eine Ihrer Staatsangehörigkeiten aufgibt. Es gibt eben Vor- und Nachteile für Doppelstaatler. Die Eltern haben nur dafür zu sorgen, dass sie diese Entscheidungsmöglichkeit noch hat.