Annerkennung von ausländischem Schulabschluss bzw. Berufsausbildung

  • Hi zusammen :D


    ich wollte mal fragen, ob jemand von Euch schon mal einen philippinischen Schulabschluss und/oder eine Berufsausbildung in D anerkannt hat?


    Meine Freundin möchte evtl. in Deutschland eine Ausbildung zur Hotelfachkraft beginnen. Wir stehen bereits in Kontakt mit einigen Hotels, allerdings muss hierfür ihr phil. Schulabschluss anerkannt werden. Alternativ überlegt sie eine 3-jährige Hotelausbildung in Singapur zu machen und dies dann in Deutschland anerkennen zu lassen.



    Anerkennung Schulabschluss:

    Laut diesem Link, muss man für die Anerkennung des phil. Schulabschlusses mind. 9 Jahre Schule nachweisen. Darüber hinaus müssen folgende Fächer belegt worden sein:

    • Muttersprache und eine Fremdsprache
    • Mathematik und ein naturwissenschaftliches Fach
    • Ein sozialkundliches Fach
    • Musik, Kunst und Sport

    Hat jemand den Prozess der Anerkennung schon durchlaufen? Welche Behörde ist für die Anerkennung von Schulabschlüssen verantwortlich?

    Ich weiß nur, dass dies auf Länderebene geschieht....


    Anerkennung Berufsausbildung:

    Voraussetzung hierfür ist, dass die ausländische Berufsausbildung 3 Jahre oder länger gedauert hat. Die zuständige Behörde ist die IHK am Ort, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben möchte. Eventuell kann von der IHK während der Anerkennung eine halbjährige Probearbeit im Hotelbetrieb verlangt werden.


    Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht und ist den Prozess durchlaufen?


    Vielen Dank vorab schonmal, ich bin gespannt auf Eure Antworten! :)


    LG,

    Eddie


    EDIT: Die Zuständigkeiten für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen habe ich inzwischen bei anabin gefunden. In unserem Fall wäre die zuständige Behörde die "Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern im Bayerischen Landesamt für Schule - Standort Gunzenhausen"

    Kommt aber aufs Bundesland drauf an...

  • TanduayIce

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Moin,


    ja..lies dich mal hier ein Zeugnisanerkennungsstellen in Deutschland


    Alles andere (Visum) wird so leicht nicht...aber es soll ja ein neues Gesetz kommen (aber auch da wird es vermutlich schwer werden). Im Moment ist das unmöglich, da kein Mangelberuf


    https://www.welt.de/politik/de…esetze-zur-Migration.html


    Zitat

    m Gegenzug wollen Union und SPD die legale Einreise von Fachkräften erleichtern. Schon der Gesetzentwurf, den das Kabinett im Dezember vorlegte, sah eine deutliche Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten vor. So sollen Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung nach Deutschland kommen können, wenn sie hier ein Arbeitsplatzangebot haben. Eine Beschränkung auf Mangelberufe soll entfallen, ebenso wie die sogenannte Vorrangprüfung, bei der die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob auch ein Deutscher für die Stelle in Frage kommen könnte. Qualifizierte Fachkräfte sollen die Möglichkeit erhalten, für ein halbes Jahr nach Deutschland zu kommen, um sich hier eine Stelle zu suchen

    Doch in der Praxis dürfte dies die absolute Ausnahme bleiben. Denn die Voraussetzungen für diese „Potenzialeinwanderung“ sind sehr hoch angesetzt. So müssen die Kandidaten ein Visum haben, unter anderem Deutschkenntnisse auf dem Level B2 nachweisen, ihren Lebensunterhalt sichern können und in ihrem Heimatland eine Hochschulzugangsberechtigung haben. „Wir wollen die High Potentials“, sagte Hermann Gröhe (CDU). Abgeordnete der Opposition kritisieren die Hürden als zu hoch.


    Das fett gedruckte sollte deine Freundin auch nach den neuen Gesetz nicht packen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hotelfachkraft hat nach meinem Kenntnisstand keine besondere Eingangsvoraussetzung. Zeugnisse an die Stelle schicken und dann bekommst Antwort.

    War sie 12 Jahre in der Schule? Dann könnte dies ggf. als Mittlere Reife anerkannt werden.

    Normalerweise suchen die Hotels im Moment und bekommen kaum Nachwuchs, zumindest in Bayern.


    Damit das klappt dürfte das Ganze nur über eine bestehende Aufenthaltserlaubnis funktionieren und das wäre dann Heirat, Intergrationskurs mit B1 evt. A2.


    Auch mit der Ausbildung in Singapur bekommt sie im Moment kaum einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme. Auch hier gilt, mit bestehendem familiären Aufenthaltstitel (Mutter eines dt. Kindes oder Ehefrau eines Deutschen) ist dies relativ einfach möglich.

  • Auch mit der Ausbildung in Singapur bekommt sie im Moment kaum einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme. Auch hier gilt, mit bestehendem familiären Aufenthaltstitel (Mutter eines dt. Kindes oder Ehefrau eines Deutschen) ist dies relativ einfach möglich

    Das ist ja sein Problem...:floet

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Das Thema ging ja nur um die Anerkennung von Schul- und Berufsschulabschluss.


    wie TanduanIce schon sagte, aktuell ist nicht ersichtlich, dass die Öffnung für Berufe kommt wo es vermutlich in der EU und Beitrittskandidaten genügend Potential gibt.

  • Ein Bekannter einer Bekannten hat letztes Jahr eine Ausbildung in einem Hotel im süddeutschen Raum begonnen, nachdem er in Manila mehrere Deutschklassen (bis B2) besucht hatte.

    .. das entspricht aber nicht der noch geltenden Rechtslage.


    Das Merkblatt zur Arbeitsaufnahme der DBM ist erst Januar 2019 erneuert worden. Danach wäre es nicht möglich..


    https://manila.diplo.de/blob/1…saufnahme-d-2018-data.pdf


    Aber scheinbar werden Regeln nicht mehr so richtig eingehalten.

  • Das Merkblatt zur Arbeitsaufnahme der DBM ist erst Januar 2019 erneuert worden. Danach wäre es nicht möglich..

    Ich kann in dem von Dir aufgeführten Merkblatt nichts über Ausbildungsplätze sondern nur ueber Arbeitsplätze fuer Leute mit Berufsausbildung bzw Leute mit Hochschulabschluss finden.


    Diese Voraussetzungen entsprechen nicht den Anforderungen fuer Leute die eine Berufsausbildung (alter Begriff = Lehre) anstreben.


    Sackgesicht

    939-b93d87ea.jpg

  • Ich kann in dem von Dir aufgeführten Merkblatt nichts über Ausbildungsplätze sondern nur ueber Arbeitsplätze fuer Leute mit Berufsausbildung bzw Leute mit Hochschulabschluss finden.

    Richtig... aber mir ist nicht bekannt, dass auch für Ausbildung (ausgenommen reguläres Studium) ein Visum für Drittstaatler (nicht Eu) möglich wäre. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die DBM uns solche Möglichkeiten bewusst verschweigen würde. (Pflegeberuf muss man ausnehmen, weil es dafür ein separates Abkommen mit den Philippinen gibt; )

  • Ein Bekannter einer Bekannten hat letztes Jahr eine Ausbildung in einem Hotel im süddeutschen Raum begonnen, nachdem er in Manila mehrere Deutschklassen (bis B2) besucht hatte.


    Es scheint also schon möglich zu sein. :D

    Da müsste man den ganzen Fall anschauen. Was hat er für eine Vorbildung außer Deutschkenntnissen die in vielen zur Aufnahme eines Studiums befähigen.


    Ist es die Erstaubildung oder eine höherqualifizierende, …


    gibt es irgendwelche familiären Bindungen zur EU.


    Welche Ausbildung macht er, gibt z.B. auch duales Studium Hotel und Tourismusmanagement. Dann dürfte dies formal unter Studium laufen, …


    Dann könnte es ggf. so ein Sonderaustauschprogramm geben. …

  • die in vielen zur Aufnahme eines Studiums befähigen

    Bitte genau Lesen ... in dem mir bekannten Fall handelt es sich nicht um ein Studium, sondern ganz einfach um eine "Lehre" (Berufsausbildung) in einem kleinen Hotel.

    Keine Vorbildung auf den Philippinen. High-School-Abschluss , kurzer College Besuch ohne Abschluss.

    Voraussetzung war ein bestehendes Angebot auf einen Ausbildungsplatz. Die Arbeitsagentur wurde (soweit ich mich erinnere) ebenso eingeschalten und es gab keinen Widerspruch dagegen.

    Er hat hier verschiedene Kurse bei dem Goethe Institut besucht. Sicher bis B1, vermutlich sogar B2.


    Falls es wichtig ist, kann ich nachfragen lassen ...

    aber mir ist nicht bekannt, dass auch für Ausbildung (ausgenommen reguläres Studium) ein Visum für Drittstaatler (nicht Eu) möglich wäre.

    "Als Bürgerin oder Bürger eines Landes außerhalb der EU können Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung in Deutschland bekommen. Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Ausbildung, für die Sie sich interessieren, erfüllen und Ihr Lebensunterhalt während der Ausbildungsphase gesichert ist, erhalten Sie für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Betriebsausbildung (§16 Abs. 5a Aufenthaltsgesetz). Im Falle einer betrieblichen Ausbildung (die so genannte duale Ausbildung), können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung (§17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) erhalten. Hierzu muss auch die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Die Zustimmung erfolgt in der Regel dann, wenn es keine deutschen oder anderen bevorrechtigten Bewerberinnen oder Bewerber für diese Ausbildung gibt. Dabei muss es sich um eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung handeln. Wenn Sie an einer Berufsakademie oder ähnlichen Einrichtung einen Beruf erlernen wollen, ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich."


    Quelle --> Visum zur Ausbildung


    Sackgesicht

    939-b93d87ea.jpg

  • Die Zustimmung erfolgt in der Regel dann, wenn es keine deutschen oder anderen bevorrechtigten Bewerberinnen oder Bewerber für diese Ausbildung gibt.

    In einem Job, wie dem gewünschten, gibt es aber ein paar tausend bevorrechtige Bewerber! Das geht nur bei seltenen und wenig gewünschten Ausbildungen. Da muss er sich schon was richtig gutes suchen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • In einem Job, wie dem gewünschten, gibt es aber ein paar tausend bevorrechtige Bewerber! Das geht nur bei seltenen und wenig gewünschten Ausbildungen.

    Der mir bekannte und geschilderte Fall entspricht genau dem, was der ThreadStarter angesprochen hat. Schau mal -->

    Meine Freundin möchte evtl. in Deutschland eine Ausbildung zur Hotelfachkraft beginnen.


    Sackgesicht

    939-b93d87ea.jpg

  • In einem Job, wie dem gewünschten, gibt es aber ein paar tausend bevorrechtige Bewerber! Das geht nur bei seltenen und wenig gewünschten Ausbildungen. Da muss er sich schon was richtig gutes suchen!

    Im Süden bekommst kaum jemanden für Hotel und Gastronomie. Wer will für den Hungerlohn bei den Arbeitszeiten arbeiten.

    Das mit der dualen Ausbildung habe ich nicht gewusst.

  • … na dann ab zur Bundesagentur für Arbeit um auszuloten, ob sie die Zustimmung geben.

    Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Ausbildung, für die Sie sich interessieren, erfüllen und Ihr Lebensunterhalt während der Ausbildungsphase gesichert ist, erhalten Sie für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Betriebsausbildung


    Allerdings kann dann immer noch die DBM oder ABH ein Visum versagen, wenn denen die Voraussetzungen nicht gefallen... (so einen fall hatte ich mal, Zustimmung der Arbeitsagentur lag vor)..


    Aber es könnte auch sein, dass die POEA sich einmischt; das sollte auch berücksichtigt werden. Daher auch da nachfragen.


    Also bitte ausprobieren und hier berichten.. ich bin gespannt!

  • n einem Job, wie dem gewünschten, gibt es aber ein paar tausend bevorrechtige Bewerber! Das geht nur bei seltenen und wenig gewünschten Ausbildungen. Da muss er sich schon was richtig gutes suchen!

    Wenn ich als Arbeitgeber einen bestimmten Bewerber aus einen bestimmten Land will, dann ist die Vorrangprüfung kein Problem. Die Ausschreibung der Stelle muss einfach so gestaltet werden, dass sich der Bewerberkreis drastisch verringert. Sprachkentnisse sind da immer ein gängiges Mittel. Das heißt aber nicht, dass das dann mit dem Konsualt eine Selbstläufer ist.


    Als Beispiel, Eine studierte Betreibswirtin mit fließend Englisch, Cebu und Tangalog, zusätzlich mit Kentnissen der Marktverhältnissen in der x Branche auf den Philippinen, muss man erstmal in Deutschland finden. Die Anforderungen muss man natürlich gegenüber der Bundesagentur begründet werden.

  • Eine studierte Betreibswirtin mit fließend Englisch, Cebu und Tangalog, zusätzlich mit Kentnissen der Marktverhältnissen in der x Branche auf den Philippinen, muss man erstmal in Deutschland finden. Die Anforderungen muss man natürlich gegenüber der Bundesagentur begründet werden

    Ist aber als Hotelkraft in Deutschland schwer zu begründen, oder? Deutschland ist nicht gerade eine Haupturlaubsdestination für Leute aus den Philippinen! Denn darum geht der Topic...alles andere ist richtig!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Im Grunde kommt es auf die Arbeitsagentur an. Es gibt schon Gebiete wo die Arbeitslosigkeit bei ca. 2 % liegt. Da sind Ausbildungsplätze in Hotel- und Gaststättenbereich unbeliebt.

    Auch Koch ist im Süden ein Mangelberuf. Mas sein, dass dies In MacPom oder Brandenburg anders ist.

  • Da sind Ausbildungsplätze in Hotel- und Gaststättenbereich unbeliebt.

    Aber nicht für Spanier, Griechen und andere (z.B. unsere vielen "Neubürger", welche dringend eine Ausbildung brauchen,um eine AE zu bekommen) und die kommen auch in die Vorrangprüfung

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber nicht für Spanier, Griechen und andere (z.B. unsere vielen "Neubürger", welche dringend eine Ausbildung brauchen,um eine AE zu bekommen) und die kommen auch in die Vorrangprüfung

    Wenn sich die Präsidenten von IHK und HWK bei der Arbeitsagentur beschweren, dass sie ja keine adequaten Bewerber liefern und nachweisen, dass in den letzten Jahren Stellen unbesetzt blieben und selbst Anstrengungen unternommen haben?


    Ein Grieche oder Spanier benötigt eine Ausbildung um eine AE zu bekommen ???????????