Bei einem Zuzug zu einem Deutschen muss in D kein LU (Einkommen, Wohnung) nachgewiesen werden
hge hast du da vll nen Link? Habe das mal irgendwo gelesen auf einem Formular oder Checkliste kann es aber nicht mehr finden.
Bei einem Zuzug zu einem Deutschen muss in D kein LU (Einkommen, Wohnung) nachgewiesen werden
hge hast du da vll nen Link? Habe das mal irgendwo gelesen auf einem Formular oder Checkliste kann es aber nicht mehr finden.
hast du da vll nen Link? Habe das mal irgendwo gelesen auf einem Formular oder Checkliste kann es aber nicht mehr finden.
.. mir fällt auf Anhieb nur §28 AufenthG ein:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html (Satz 1 bis 3)
Etwas schwer zu lesen.. §28 regelt den Zuzug zu deutschen. Dort wird auf §5 verwiesen, der den LU regelt.. §28 nennt die Ausnahmen innerhalb von §5...
auch hier:
Habe dieses Formular wieder gefunden. Ist zwar von der Französischen Auslandsvertretung wir ja aber wohl dass gleiche überall sein!?
Da steht ja das werde Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen oder Mietvertrag verlangt werden.
Allerdings geht es ja hier nur um den Visa - Termin
Das habe ich auch noch gefunden
Das erste Formular ist höchstwahrscheinlich dafür gedacht, wenn der Zuzug zu einem Ausländer ist!
Die müssen natürlich den LU nachweisen...
Das 2. Dokument sagt ja, dass beim Zuzug zu einem Deutschen der LU nicht nachgewiesen werden muss.
Es kann sein, dass deine ABH trotzdem danach fragt. Aber wegen zu wenig Einkommen darf ein FZ-Visum nicht abgelehnt werden.
Alles anzeigen1 ) Wenn UP anfällt, wird deine Frau aufgefordert, zusätzliche Dokumente abzugeben.
meist bei Heirat in HK nur bei spätregistrierten der Fall.. aber man kann sich nicht drauf verlassen.
2 ) Die DBM wird Antrag inklusiver aller Dokumente zu deiner zuständigen ABH schicken.
3 ) Die ABH wird idR die Zustimmung für den FZ deiner Frau erteilen
4 ) Die DBM erteilt das Visum
Weiß man wie lange es dauert vom Zeitpunkt der Abgabe des FZV bis zur Erteilung?
Natürlich ohne corona Verzögerung...
In meiner Frage geht es darum, ob es der ganze Prozess (Heirat in HKG und Erteilung des FZV ) in 3 Wochen machbar ist.
Alles unter der Prämisse, dass es keine UP gibt.
Grüße
Nein, ist nicht machbar
Wie lange dauert es ungefähr? Gibt es Erfahrungswerte?
vorausgesetzt die Situation in HKG eskaliert nicht noch mehr und Fliegen wird wieder möglich 😬🧐
Aufgrund der momentanen Situation sowohl in politischer Hinsicht, als auch wegen Covid 19 würde ich die Hochzeit in Deutschland anstreben...alles andere ist viel zu unsicher
Könnte man nicht zweigleisig fahren?
Also gleichzeitig nen Termin für das FZV beantragen und das Visa für die Heirat in D auf den Weg bringen...
Das wird nicht gehen; es läuft beides über die DBM und verschieden Papiere sind für diese unterschiedlichen Visa gefordert.
Und 2 verschiedene Termine wird die DBM für die Beantragung der Visa sicherlich überhaupt nicht geben.
Es bleibt nichts anderes übrig, als sich für einen Weg zu entscheiden und diesen zu gehen.
Es bleibt nichts anderes übrig, als sich für einen Weg zu entscheiden und diesen zu gehen
So ist es...und da würde ich für Hochzeitsvisum in D plädieren. Wenn die DBM jetzt irgenwann wieder aufmacht, kann die UP los gehen und man einen Visumantrag für Ende des Jahres buchen...
Bei HKG weiß man nicht wie lange die Quarantäneregeln gelten, wie lange die Rückkehrquarantäneregeln gelten, wie überhaupt sich die Politik dort entwickelt...sieht ja nicht rosig aus!
Wenn die DBM jetzt irgenwann wieder aufmacht (...)
seit gestern der Fall, zumindest eingeschränkt
Geheiratet haben wir im Januar in HK. Haben uns eine zweite HU ausstellen lassen aber nur das Original mit der Apostille
versehen lassen. Diese habe ich nun leider in D. Meine Frau hat einen Termin wegen FZV im Sep. und MUSS das Original mit Apostille
vorlegen oder?
Kann man die zweite HU in Manila bei der Botschaft von HK ( ist das die Chinesische? ) mit der Apostille versehen lassen und würde die DBM diese aktzeptieren?
Ach jetzt bin ich ja total falsch!!! Die Apostille gabs ja vom High Court. Da wird wohl die Botschaft nix machen können!?
Gibts ne Lösung?
nein, die Apostille kann nur im Ausstellungsland vergeben werden.
DBM fragen, ob sie die HU auch ohne Apostille und zusätzlich der Kopie der Apostille akzeptiert. Du kannst ja später der ABH das Original vorlegen. (Sollte mE möglich sein, denn es muss ja nur gewährleistet sein, dass mindestens eine deutsche beteiligte Behörde das Original sieht; ich kann aber nicht sagen, ob die DBM das auch so sieht).
Wenn nicht möglich, wirst du das original auf die Philippinen schicken müssen.
DBM fragen, ob sie die HU auch ohne Apostille und zusätzlich der Kopie der Apostille akzeptiert. Du kannst ja später der ABH das Original vorlegen. (Sollte mE möglich sein, denn es muss ja nur gewährleistet sein, dass mindestens eine deutsche beteiligte Behörde das Original sieht; ich kann aber nicht sagen, ob die DBM das auch so sieht).
Also die DBM möchte das Original mit Apostille. Ich werde nochmal bei der ABH nachfragen ob sie vielleicht anderer Meinung sind und ob man da was machen kann.
Brauche ja jetzt auch die Heiratsurkunde um auf die Philippinen zu kommen und meine Frau hat den Termin bei der DBM am 16. September. Ich kann aber erst Ende Oktober fliegen falls überhaupt wegen Corona usw.
Wir haben gestern die Nachricht bekommen dass eine UP verlangt wird. Wir haben zwar in HK geheiratet und meine Frau
ist nicht Spät- Registriert aber was soll man machen.
Desweiteren habe ich heute auch Post von der Ausländerbehörde bekommen und zwar möchten sie
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Flugtickets etc. oder Ähnliches
- einen Mietvertrag oder Grundbucheintrag
Lohnabrechnungen sind kein Problem
Flugtickes oÄ. auch nicht
Was etwas kompliziert ist, ist meine Wohnsituation. Ich bin bei meinem Vater gemeldet und halte mich dort auf wenn ich in D bin.
Jetzt ist es bei uns aber so das wir auf unserm Haus keine Baugenehmigung haben und das Haus somit auch nicht im Grundbuch eingetragen ist
sonder nur das Grundstück. Allerdings sind wir ganz normal dort gemeldet und es wird von der Gemeinde toleriert.
Beruflich bin ich in der Schweiz in der Gastro tätig, ich bin dann immer Saisonweise mit einem Saison- Arbeitsvertrag angestellt und bewohne dort
auch ein Zimmer. So dass es es die letzten Jahre überhaupt keinen Sinn für mich gemacht hat eine Wohnung in D zu mieten da ich ja eh, bis auf
eine paar Wochen im Jahr, in der Schweiz am arbeiten bin/war oder auf den Ph bei meiner Frau.
Ich dachte eigentlich bei Heirat im Ausland muss kein Einkommen und Wohnraum nachgewiesen werden. Ist das jetzt nur Formsache?
Danke für Antwort
Ja, ist inzwischen fast normal...damit muss man immer rechnen
Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
Braucht man als Deutscher und verheiratet nicht nachweisen
Flugtickets etc. oder Ähnliches
Für was????
einen Mietvertrag oder Grundbucheintrag
Braucht man eigentlich nur um nachzuweisen, dass die Frau irgendwo wohnen kann
Was etwas kompliziert ist, ist meine Wohnsituation. Ich bin bei meinem Vater gemeldet und halte mich dort auf wenn ich in D bin.
Jetzt ist es bei uns aber so das wir auf unserm Haus keine Baugenehmigung haben und das Haus somit auch nicht im Grundbuch eingetragen ist
sonder nur das Grundstück. Allerdings sind wir ganz normal dort gemeldet und es wird von der Gemeinde toleriert.
Das könnte kompliziert werden
Ich dachte eigentlich bei Heirat im Ausland muss kein Einkommen und Wohnraum nachgewiesen werden. Ist das jetzt nur Formsache?
Einkommen nicht...Wohnraum u.U. schon