Aufenthaltstitel

  • Eine Frage . Meine Frau und ich fliegen nächste Woche nach Philippinen. Fliegen am 4 Dezember wieder nach Hause Sie hat einen Aufenthaltstitel der läuft am 17. Jannuar 2020 aus . Muss er auch wie der Reisepass ein halbes Jahr vorher verlängert werden ? :denken

    Bernardo.W

  • Nein, muss er nicht...ich würde aber vorher einen Antrag stellen, denn es dauert ja einige Wochen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Laeuft der Titel ab, oder das Kaertchen, wo er draufgedruckt ist ?

    Wenn es nur das Kaertchen ist, macht das nichts, wir haben schonmal

    ein halbes Jahr ueberzogen. Ausser NANANA !! ist nichts passiert.

    Wenn es der Titel selbst ist - also nicht unbefristet - hat Tanduay recht,

    dann muesst ihr demnaechst einen Antrag stellen. Vordrucke gibts

    auch im Internet.

  • Wenn es nur das Kaertchen ist, macht das nichts, wir haben schonmal

    ein halbes Jahr ueberzogen. Ausser NANANA !! ist nichts passiert.

    … das könnte aber auch ein Bußgeld nach sich ziehen, je nachdem wie der ABH Mitarbeiter gerade gelaunt ist. Also nicht zu empfehlen.

    Wenn es der Titel selbst ist - also nicht unbefristet - hat Tanduay recht,

    dann muesst ihr demnaechst einen Antrag stellen.

    Der Antrag auf Verlängerung der AE muss gestellt werden, solange der AE-Titel gültig ist. Also im Falle des TS bis zum 17.1.2020.. Wie lange die ABH dann braucht um die Karte auszustellen, ist völlig wumpe. Dann wird die ABH für diese paar Wochen eine Fiktionsbescheinigung ausstellen müssen. Der Pass selbst aber sollte die ganze Zeit über noch gültig sein. Den sollte man zeitig beantragen um nicht plötzlich mit abgelaufenem Pass zu sein.

  • Wenn es nur das Kaertchen ist, macht das nichts, wir haben schonmal

    ein halbes Jahr ueberzogen. Ausser NANANA !! ist nichts passiert.

    Das mag vielleicht für die zuständige Ausländerbehörde gelten, aber mit abgelaufenem Aufenthaltstitel bei der Ausreise am Flughafen erwischt zu werden, zieht eine Strafanzeige nach sich. Der Grenzschutz fragt dann bei der ABH nach und wenn es keine Neubeantragung dafür ansteht, geht die Anzeige raus.

    Alles schon selbst live miterlebt. Zum Glück war der Verlängerungsantrag schon vorher gestellt worden.


    https://www.rechtslupe.de/verw…laengerungsantrag-3126807


    Zusammengefasst: Ausreise mit abgelaufenem Aufenthaltstitel geht gar nicht, bei der Verlängerung mit abgelaufendem Aufenthaltstitel wird die ABH eher weniger Probleme machen.

    Am Besten rechtzeitig verlängern.


    Sie hat einen Aufenthaltstitel der läuft am 17. Jannuar 2020 aus . Muss er auch wie der Reisepass ein halbes Jahr vorher verlängert werden ?

    Ich würde hier auch vorher nochmal bei der ABH anrufen oder vorstellig werden. Einfach der Sicherheit halber. Stell dir vor deiner Frau wird dort krank (Gott bewahre) und kann nicht reisen, dann kann sie später wahrscheinlich nicht mehr einreisen.

    Zur Not kann man den eAT dann auch in die Phils schicken.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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  • Das mag vielleicht für die zuständige Ausländerbehörde gelten, aber mit abgelaufenem Aufenthaltstitel bei der Ausreise am Flughafen erwischt zu werden, zieht eine Strafanzeige nach sich.

    Der TS bzw. seine Frau wollte ja auch nicht damit aus/einreisen. Das würde ja auch ziemlich schief gehen.. zumindest die Einreise.

    Einfach das Ablaufdatum zu verpassen, wird ja schon häufiger vorgekommen sein. Daher kann ich mir bei der ABH eine gewisse Kulanz vorstellen; jedoch wenn es zum wiederholten Mal passiert, könnte irgendwann Ende der Fahnenstange angesagt sein.

  • Der TS bzw. seine Frau wollte ja auch nicht damit aus/einreisen. Das würde ja auch ziemlich schief gehen.. zumindest die Einreise.

    ja ich weiss, das sollte ja auf heirips Post mit dem "NANANA" gedacht sein. Könnte ja auch ähnlich gelägerte Fälle geben, wo Mitglieder mit abgelaufenen AT ausreisen wollen und dann denken bei der Passkontrolle gibts nur ein "NANANA".


    tbs

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  • Wie gesagt, abgelaufener Titel oder abgelaufenes Kaertchen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn man das Kaertchen verbrennt, hat man den Titel immer noch.

    Wenn der Titel abgelaufen ist, erfolgt die Ausweisung.


    Natuerlich wuerde ich nie damit einen Grenzuebertritt versuchen.

    Das kann immer schiefgehen. Das "NANANA" war ja auch auf der Auslaenderbehoerde und nicht an irgendeiner Grenze.

    Ausserdem will der TA ja innerhalb der Gueltigkeit reisen.

  • Das kann immer schiefgehen. Das "NANANA" war ja auch auf der Auslaenderbehoerde und nicht an irgendeiner Grenze.

    Ausserdem will der TA ja innerhalb der Gueltigkeit reisen.

    Das weiss ich doch alles, soll ja auch keine Kritik sein, sondern wollte Missverständnisse vermeiden. Ausserdem hilft es vielleicht anderen Mitgliedern die daran denken "wird schon nicht so schlimm sein das der AT abgelaufen ist", wenn sie den nächsten Urlaub planen.


    tbs

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  • Zur Not kann man den eAT dann auch in die Phils schicken.


    tbs

    Der Zerfall des Landes schreitet zwar vorran, jedoch musste meine Frau ihre Niederlassungserlaubnis in den letzten 22 Jahren immer persönlich in unsere Behörde abholen

    "Wokeness ist aber nur das neueste Gesicht eines uralten historischen Phänomens, der Dummheit."

  • Der Zerfall des Landes schreitet zwar vorran, jedoch musste meine Frau ihre Niederlassungserlaubnis in den letzten 22 Jahren immer persönlich in unsere Behörde abholen

    In der Tat eine berechtigte Frage, aber bei mir war es nicht die Frau, sondern die minderjährige Tochter. Denke aber das man im Notfall eine Vollmacht von der Frau bekommen kann.

    Der Fall mit der Vollmacht würde mich doch interessieren.


    tbs

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