Geld senden an meine Schwiegermutter

  • Ich habe eine Frage, wer kann mir helfen. Ich muss Geld senden an meine Schwiegermutter per Western Union. Da meine Schwiegermutter wegen Ausgangssperre das Geld nicht selber abholen kann. Muss das Geld an eine Verwandte geschickt werden, die das Geld abholt. Jetzt steht halt der Name der Verwandte als Empfänger und nicht die Schwiegermutter. Da aber die Schwiegermutter als Empfängerin stehen sollte wegen der Steuererklärung. Was kann ich tun. Gibt es eine Möglichkeit das ich schreiben kann Abholerin die Verwandte Empfängerin meine Schwiegermutter.


    Liebe Grüße

    Alfredos

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Was kann ich tun.

    Kann man kein Verwendungszweck angeben (z.B. Unterstützung für xyz)? WEnn du regelmäßig, vielleicht noch in ähnlicher Höhe Geld an deine Schwiegermutter überweist, denke ich schon, dass auch das Finanzamt diese Zahlung anerkennen wird, wenn du noch die entsprechende Begründung angibst, warum du dies so machen musstest und Kopie der lokalen Verordnung vorlegst.

  • Bei Western Union, sind verschiedene Gründe angegeben. die man anklicken kann aber man kann den Grund nicht selber schreiben.

    Beispiel 1:

    Ich sende Geld an die Schwiegermutter als Empfängerin Verwendungszweck: Unterstützung Unterhalt. Dann kann nur meine Schwiegermutter das Geld abholen.

    Wegen Ausgangssperre der alten Menschen nicht möglich.

    Beispiel 2:

    Ich sende Geld an die Verwandte als Empfängerin mit Verwendungszweck Unterstützung Unterhalt.

    Dann sagt das Finanzamt ich habe kein Geld an die Schwiegermutter gesendet.


    Wenn man den Verwendungszweck selber formulieren könnte wäre es kein Problem.

    Dann würde ich als Empfängerin die Verwandte schreiben. Verwendungszweck. Unterstützung Unterhalt Schwiegermutter xy

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Das geht so nicht...du könntest ja theoretisch auch etwas kaufen vom der kleinen firma Eduard Gonzales und schreibst als Empfänger eduard Gonzales - Verwendungszweck Maria Magdalena anstatt reifen gekauft. Dem Gonzales wird ees egal sein, dem Finanzamt nicht!


    Wird so nicht klappen...jedenfalls nicht bei meinem FA

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wäre es vielleicht möglich, dass Du das Geld per WU an Deine Schwiegermutter direkt adressierst, und die Verwandte das Geld dann mit Hilfe einer Vollmacht (special power of attorney) für sie dort abholt?

  • Wäre es vielleicht möglich, dass Du das Geld per WU an Deine Schwiegermutter direkt adressierst, und die Verwandte das Geld dann mit Hilfe einer Vollmacht (special power of attorney) für sie dort abholt?

    Schön wäre es wenn es ginge, Vor vier Jahren ging das leider nicht. Ich kann nirgendwo was davon lesen ob es möglich wäre..

    Das ist ja mein Problem.

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Ich vermute einmal, mein Finanzamt würde es anerkennen, wenn auch in der Vergangenheit regelmässige Unterstützungszahlungen an die Schwiegermutter geleistet wurde und ich darlegen könnte, warum jetzt ausnahmsweise nicht direkt an die Schwiegermutter überwiesen wurde. Aber jeder Finanzbeamte/r hat seinen Ermessensspielraum.


    Andere Idee wäre, falls deine Schwiegermutter ein Bankkonto hat, eine Überweisung Bank zu Bank zu machen. Dann sind aber sicherlich die Transaktionskosten höher, so dass du abwägen musst, ob der Kostennachteil durch den Steuervorteil mind. ausgeglichen wird.


    Wenn allerdings deine Schwiegermutter das Geld dringend benötigt, dann würde ich den schnellsten und einfachsten Weg benützen, unabhängig, ob die Unterstützungszahlung letztendlich steuerlich absetzbar ist. Der absetzbare Unterstützungsbetrag ist pro Jahr eher gedeckelt.

  • Wenn allerdings deine Schwiegermutter das Geld dringend benötigt, dann würde ich den schnellsten und einfachsten Weg benützen, unabhängig, ob die Unterstützungszahlung letztendlich steuerlich absetzbar ist. Der absetzbare Unterstützungsbetrag ist pro Jahr eher gedeckelt.

    sehe ich auch so sich gedanken zu machen.ob man es steuerlich absetzen kann in dieser zeit wo sicherlich einige familien oder verwandte dringend eine hilfe brauchen ist schon gelinde gesagt krass

    außerdem wohnst du doch in deutschland warum rufst du nicht einfach das finanzamt an und fragst was du am besten in dem fall machen kannst?

    auch WU kann man telefonisch erreichen und nach einer option fragen

  • Hallo Jogy, wegen steuerlich ist das kleinste Problem. Problem macht eher die Schwiegermutter. Sie kann leider das Geld nicht selber abholen. Deshalb soll eine Verwandte das Geld abholen. Bei der Geldüberweisung soll aber nach ihrem Willen folgendes stehen als Abholerin die Verwandte und ihr Name soll unbedingt draufstehen das es für sie als Unterstützung sein soll mit ihrem Namen. Was natürlich bei Western Union leider nicht geht.

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Wenn die Verwandte ehrlich ist, wird deine Schwiegermutter das Geld bekommen, ist sie es nicht, wird sie es nicht bekommen. Da ist es egal, was du als Verwendungszweck drauf schreibst.

  • Wenn die Verwandte ehrlich ist, wird deine Schwiegermutter das Geld bekommen, ist sie es nicht, wird sie es nicht bekommen. Da ist es egal, was du als Verwendungszweck drauf schreibst.

    Da hast du vollkommen recht, aber dumm ist es schon das bei WU man den Verwendungszweck nicht selber formulieren und schreiben kann.

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Hi soderfla.


    Dann schick doch zuerst Deine Schwiegermutter zur Brgy. Sie soll dort nach einer Sondergenehmigung fuer die Abholung Deiner Unterstuetzung bei WU nachfragen. Jenachdem wie die im Brgy. drauf sind.... wirst ja dann sehen.

    Meine Frau hat heut morgen beim Brgy. auch wegen Bankgeschaeften nach einer Sondergenehmigung fuer den Besuch in der Stadt nachgefragt u. direkt erhalten.

    Ich weiss, jeder Dorfchef handhabt es anderst, ein Versuch ist es allemal wert.

    Viel Erfolg.


    :hi

    We apologize that maintenance is taking longer than expected.

    Thank you for your understanding!

  • Danke deine Antwort ist bis jetzt die beste die ich auch gut nachvollziehen kann.

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Also ich hatte auch mal so einen Fall:


    Empfängerin konnte persönlich aus triftigem Grund nicht zu WU .

    Sie hat ihrer Tochter eine Vollmacht geschrieben, zusätzlich ihre ID Card dazugegeben.

    Die Tochter der Empfängerin bekam die Überweisung dann problemlos ausgehändigt.

    „Wir wissen sie lügen

    sie wissen sie lügen

    sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    wir wissen, daß sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    und trotzdem lügen sie weiter ! „

    Alexander Solschenizyn

  • Guten Tag zusammen :hi


    Bei WU habe ich immer Familienhilfe angegeben, da die Schwiegermutter eh kein Konto hatte, wurde es von der Tochter auf dem Namen der Schwiegermutter eröffnet und somit automatisch auch gleich die "Vollmacht" eingerichtet. Beim FA gebe ich dann immer die Überweisungsnachweise zu WU und die "Unterhaltsbescheinigung" ab.

    Der absetzbare Unterstützungsbetrag ist pro Jahr eher gedeckelt.

    Für das Jahr 2020 beträgt der Höchstbertrag der Unterhaltungsleistungen 2.352 € (um 3/4 von 9.408 € gekürzt, da Phillipinen Ländergruppe 4). Sehr Wichtig ist, bereits im Jannuar eine Zahlung geleistet zu haben!! Wenn ich z. B. im Januar 2.352 € überweise dann werden diese auch voll anerkannt. Wenn ich jedoch die 2.352 € erst im Dezember überweise, wird der betrag gekürzt (1/12) dann belibt von der Steuererstattung noch weniger über.

    Gruß SCANIA :hi