Heiraten in D oder alternativ in DK ??

  • Hallo und guten Abend in die Runde,
    Ich kann das, was @Mahal-kita schreibt so leider nicht bestätigen. Hier, im im Rhein Kreis Neuss ist das Cenomar zwingend erforderlich. Das jedoch werden wir in diesem Leben wohl nicht bekommen, denn mein Partnerin war auf den Philippinen verheiratet und wurde auf Malta gültig geschieden. Zu CORONA Zeiten ist ein Besuch der Philippinen völlig ausgeschlossen, nur um ein scheiß Papier zu bekommen, von dem niemand weiss, ob es überhaupt ausgestellt wird.
    Die Dänen interessiert dieses Papierchen überhaupt nicht. Die Scheidungsurkunde reicht völlig aus


    Leider haben wir ein anderes Problem zu lösen: Sie hat ein Schengen-Visum mit Wohnsitz auf Malta. Aber, inzwischen wohnen wir hier in D-land und natürlich legal. Haben die Beantragung der Aufenthaltskarte (Übrigens ohne A1 und all den "Quatsch") Das Ganze nennt sich "Beantragung gem. Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2004/38/EG" Immigration Termin ist jetzt Ende Oktober und wir sehen der Karte freudig entgegen. DANN können wir endlich auch unser sündiges Verhältnis bei den Dänen legalisieren und das im lokalen Standesamt bestätigen lassen

  • Hallo und guten Abend in die Runde,
    Ich kann das, was @Mahal-kita schreibt so leider nicht bestätigen. Hier, im im Rhein Kreis Neuss ist das Cenomar zwingend erforderlich. Das jedoch werden wir in diesem Leben wohl nicht bekommen, denn mein Partnerin war auf den Philippinen verheiratet und wurde auf Malta gültig geschieden. Zu CORONA Zeiten ist ein Besuch der Philippinen völlig ausgeschlossen, nur um ein scheiß Papier zu bekommen, von dem niemand weiss, ob es überhaupt ausgestellt wird.
    Die Dänen interessiert dieses Papierchen überhaupt nicht. Die Scheidungsurkunde reicht völlig aus


    Leider haben wir ein anderes Problem zu lösen: Sie hat ein Schengen-Visum mit Wohnsitz auf Malta. Aber, inzwischen wohnen wir hier in D-land und natürlich legal. Haben die Beantragung der Aufenthaltskarte (Übrigens ohne A1 und all den "Quatsch") Das Ganze nennt sich "Beantragung gem. Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2004/38/EG" Immigration Termin ist jetzt Ende Oktober und wir sehen der Karte freudig entgegen. DANN können wir endlich auch unser sündiges Verhältnis bei den Dänen legalisieren und das im lokalen Standesamt bestätigen lassen

    Guten Abend.

    Tja, da habt ihr natürlich ein Härtegrad höher. Senomar hat Dänen doch interessiert aber ich habe dazu angegeben, wird später eingereicht (was nicht passierte)

    Im Endeffekt senomar ist zwingend erforderlich bei report of marriage in philippinischer Botschaft, entweder in Koppenhagen oder Berlin. Oder in eurem Fall Scheidungsurkunde.

    Und, ich weiss nicht wie es aussieht mit Malta aber Schengenvisum bleibt Schengenvisum und man darf in jedes Land des Schengenabkommens einreisen. Und heiraten. Why not.

  • Warum soll man im Dänemark bei 18-25 Jährigen eine elterliche Erlaubnis vorlegen?


    Dies ist nur bei Ehen auf den Phillipinen der Fall.

    Das ist nur heiraten in Deutschland der Fall. Dänen interessiert sowas nicht..

    Ist nur der Fall wenn man auf den Philippines heiratet in Deutschland ist man ab 18. alleiniger Entscheider.


    Wird bei einer in DK geschossenen Ehe tatsächlich beim FZM keine UP durchgeführt?


    Das wäre ein Argument dafür ansonsten sehe ich nicht viele Vorteile.

  • NBatürlich hast Du Recht, daß mit Schengenvisum alle Schengenländer "offen" sind. Ich hab's nicht richtig ausgedrückt. Sorry. Fakt ist, daß sie auf Malta gearbeitet hat und eine befristete Residenz bis, ich glaube 2023 hat, also berechtigt dort wohnte. Was den Dänen nicht eingeht ist, daß Menschen auch den Ort und das Land wechseln und dann, bei den sog. "Drittländern" für eine Übergangszeit anscheinend 2 Wohnsitze haben, nämlich den der ehemaligen Residenz und in unserem Fall die Beantragung der Aufenthaltskarte in D-land. Aber das ist ja demnächst dann auch ausgestanden

  • UP ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer Heiratsvisum für DE nicht für Familienzusammenführung.


    Ja nun, ich habe oben die Vorteile erläutert. Wenn du immer noch keine Vorteile für dich siest, ist deine Sache. Aber viel Glück jedenfalls.

  • Ich bin kein Deutscher ich könnte auch in meiner Heimatstadt Sevilla heiraten.


    Ich weiß das die DBM aber bei Deutschen, die auf den Phillipinen geheiratet haben eine UP beim FZM ansetzt.

    Eventuell tun sie dieses auch bei DK.

  • 4. Marriage report bei Ph. Konsulat in dk ist nicht einfach da ihre Frau persönlich dort sein muss. Es gab keine freie Termine in absehebare Zeit. Daher haben wir uns statt DK für Ph Embassy in Berlin entschieden. Zudem man muss dort nicht persönlich sein, der postalische Weg reicht aus. Dauert nur angeblich länger.


    Bisher war es so, dass der ROM in dem Land gemacht werden musste, in dem auch die heirat stattgefunden hat. In dem Fall also DK.

    Da DK und die Philippinen die Apostille gegenseitig anerkennen, wird es jetzt auch in jeder anderen philipp. Botschaft möglich sein!

    6. Tja, Frau geht leider zurück nach PH deutsch lernen (welcher Esel schuf diese Regel). Antrag auf Familienzusammenführung (Nationales Visum) bei der DE Botschaft in Manila.

    Deutschland erkennt zwar die dänische Apostille der HU an aber dann hat die philipp. Geburtsurkunde immer noch keine Apostille oder Legalisation die von deutschen Behörden anerkennt werden kann.

    Also können deutsche Behörden trotz Apostille der HU eine UP verlangen. Und das ist auch schon häufig vorgekommen. Besonders bei spät registrierten. Ohne das wird es dann kein Visum geben.

    und was ist hier der Vorteil anstatt in D heiraten? Man braucht keine VE aber sonst ist es doch das gleiche oder übersehe ich was?

    .. aber für's Schengen Visum musste ja eine VE abgegeben werden. Es sei denn, die Partnerin wäre ziemlich reich.

    Dänemark und die Philippinen erkennen gegenseitig ihre Apostille an.

    Hier geht es um die philipp. Geburtsurkunde. Die könnte höchstens von den Philippinen apostilliert werden. Die interessiert D aber nicht!

    Warum soll man im Dänemark bei 18-25 Jährigen eine elterliche Erlaubnis vorlegen?


    Dies ist nur bei Ehen auf den Phillipinen der Fall.

    ..DK hat nicht das Prinzip der Deutschen, dass es erst mal schaut, ob die beabsichtigte Eheschließung auch nach den Maßstäben der Philippinen gültig wäre. Dies wird in D beim OLG geprüft und daher die Forderung nach der elterlichen Erlaubnis.. Die Dänen prüfen nur, ob die Eheschließung nach lokalen Regeln gültig ist.


    UP ist eine Voraussetzung für die Beantragung einer Heiratsvisum für DE nicht für Familienzusammenführung.

    .. diese Aussage ist definitiv falsch!

  • hge ich meinte für das FZF Visum nach der Hochzeit bräuchte man keine VE. Für die Heirat schon ausser die Reise kann sie selber finanzieren . Daher meinte ich zusammengefasst kaum bzw keine Vorteile für DK. Ausser sie ist schon mit D Visum in Europa. Meine Sachbearbeiterin bei der ALB meinte sogar zu mir warum wir nicht in Dänemark geheiratet haben als sie mit Holländisches Au Pair Visa hier war dann hätte sie was machen können ... Naja weg covid ging das halt damals nicht ...

  • Was habt ihr alle für ein Problem mit VE? Alle harz 4 Emfänger oder wie? :)

    Schaut doch auf die Webseite D Botschaft in Manila die Voraussetzungen für die Beantragung FZF Visum, da ist nicht die Rede über UP.


    Ansonsten werde ich gerne über meine Erfahrung später berichten, wir sind nämlich dabei.


    Zu der apostillierten Heiratsurkunde. Deutschland braucht keine Apostile, es gab ein Abkommen mit Dänemark vom 1936, wonach die Länder gegenseitig die Unterlagen apostilfrei annerkennen. Apostill drauf verlangt lediglich Ph Botschaft.


    Zu der appostillierten Geburtsurkunde der Frau.

    Das verlangen die Ph Botschaft für report of marriage und die deutsche Botschaft in Manila für Beantragung einer FZF Visa.

  • Ich denke die wenigsten hier sind H4 Empfänger. Außerdem hat doch niemand ein Problem mit VE hier, es ging darum, ob man eine braucht oder nicht…

    Und zum Thema UP bei Familienzusammenführung. Ja schau doch selbst, es steht genau dort wo du sagst auf der Website der DBM, dass eine Urkundenprüfung erforderlich sein kann, was erfahrungsgemäß meist soviel bedeutet wie, dass es erforderlich ist.


    Gerne zitiere ich: „Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde.


    Wie kommst du also darauf, dass es nicht gefordert wird, es gibt genug hier, die das machen mussten auch für Familienzusammenführung. Du wirst es ja selbst dann sehen… wird dann wohl womöglich eine Überraschung wenn du dachtest UP kann man locker umgehen

  • Gerade erst gesehen:


    Zu der appostillierten Geburtsurkunde der Frau.

    Das verlangen die Ph Botschaft für report of marriage und die deutsche Botschaft in Manila für Beantragung einer FZF Visa.

    Nein, die deutsche Botschaft verlangt keine Apostille:


    Zitat

    PSA Urkunden müssen auf Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt sein und können hier beantragt werden: https://www.psaserbilis.com.ph


    Eine Beglaubigung von PSA Urkunden durch das philippinische Außenministerium ist nicht erforderlich.


    Das ist auch ganz logisch: wenn man der Geb-Urkunde selbst nicht traut, nützen auch Überbeglaubigungen oder Apostillen nichts. Die Urkunde wird dadurch nicht glaubwürdiger.

  • Guten Abend.

    Tja, da habt ihr natürlich ein Härtegrad höher. Senomar hat Dänen doch interessiert aber ich habe dazu angegeben, wird später eingereicht (was nicht passierte)

    Im Endeffekt senomar ist zwingend erforderlich bei report of marriage in philippinischer Botschaft, entweder in Koppenhagen oder Berlin. Oder in eurem Fall Scheidungsurkunde.

    Und, ich weiss nicht wie es aussieht mit Malta aber Schengenvisum bleibt Schengenvisum und man darf in jedes Land des Schengenabkommens einreisen. Und heiraten. Why not.

    NBatürlich hast Du Recht, daß mit Schengenvisum alle Schengenländer "offen" sind. Ich hab's nicht richtig ausgedrückt. Sorry. Fakt ist, daß sie auf Malta gearbeitet hat und eine befristete Residenz bis, ich glaube 2023 hat, also berechtigt dort wohnte. Was den Dänen nicht eingeht ist, daß Menschen auch den Ort und das Land wechseln und dann, bei den sog. "Drittländern" für eine Übergangszeit anscheinend 2 Wohnsitze haben, nämlich den der ehemaligen Residenz und in unserem Fall die Beantragung der Aufenthaltskarte in D-land. Aber das ist ja demnächst dann auch ausgestanden


    Hallo und guten Abend in die Runde,
    Ich kann das, was @Mahal-kita schreibt so leider nicht bestätigen. Hier, im im Rhein Kreis Neuss ist das Cenomar zwingend erforderlich. Das jedoch werden wir in diesem Leben wohl nicht bekommen, denn mein Partnerin war auf den Philippinen verheiratet und wurde auf Malta gültig geschieden. Zu CORONA Zeiten ist ein Besuch der Philippinen völlig ausgeschlossen, nur um ein scheiß Papier zu bekommen, von dem niemand weiss, ob es überhaupt ausgestellt wird.
    Die Dänen interessiert dieses Papierchen überhaupt nicht. Die Scheidungsurkunde reicht völlig aus


    Leider haben wir ein anderes Problem zu lösen: Sie hat ein Schengen-Visum mit Wohnsitz auf Malta. Aber, inzwischen wohnen wir hier in D-land und natürlich legal. Haben die Beantragung der Aufenthaltskarte (Übrigens ohne A1 und all den "Quatsch") Das Ganze nennt sich "Beantragung gem. Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2004/38/EG" Immigration Termin ist jetzt Ende Oktober und wir sehen der Karte freudig entgegen. DANN können wir endlich auch unser sündiges Verhältnis bei den Dänen legalisieren und das im lokalen Standesamt bestätigen lassen

    Ich habe heute mit meiner Frau gesprochen. Da in Philippinen Scheidungen gesetzlich verboten sind, kann das jahre dauern, bis man eine Scheidungsurkunde bewilligt bekommt.


    Ich wünsche euch daher viel Glück mit der Aufenthaltsgenehmigung in De. Vielleicht kann man wirklich auf diesem Weg den Kampf mit philippinischen Behörden umgehen.

  • Ich hatte "früher" also die letzten Monate auch viel gelesen und gefragt nach "Tricks" etc. Aber ich finde das Vorgehen hier schon gut,

    es wird einfach das wahrscheinlichste Szenario und wie es auch im Gesetzt ist hier dargestellt und auf mgl Risiken hingewiesen.

    Klar kann es sein vllt. hat eine ALB auf den Dorf keine Ahnung von der Materie und stellt ATs aus etc... aber damit kann man ja nicht planen oder hier HInweise geben.


    Ich für mich habe entschieden den ganz normalen Weg zu gehen mit UP. OlG etc. und würde aus den o.g. Gründen nicht in Dänemark heiraten, außer sie wäre gerade mit einem D-Visum bzw AT hier oder in der EU. Wenn sich jemand trotzdem dafür entscheidet ist das ja auch ok :)

  • TanduayIce

    Hat das Thema geschlossen
  • Deutschland erkennt zwar die dänische Apostille der HU an aber dann hat die philipp. Geburtsurkunde immer noch keine Apostille oder Legalisation die von deutschen Behörden anerkennt werden kann.

    Also können deutsche Behörden trotz Apostille der HU eine UP verlangen. Und das ist auch schon häufig vorgekommen. Besonders bei spät registrierten. Ohne das wird es dann kein Visum geben.

    Genau so ist es und da sich der TE nicht mehr äußert, mache ich hier zu

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi