Von einem Anruf würde ich abraten. Glaubst Du wirklich, daß der Beamte Dir dann eine verbindliche Auskunft erteilen kann? Es ist ja noch nicht einmal sicher, ob der dann im Zeitpunkt der Abgabe noch für die Erklärung zuständig ist oder diese bearbeitet - geschweige denn, daß er sich an den Anruf erinnert.
Ich sehe die Schwierigkeit auch nicht so sehr im Nachweis sondern im rechtlichen.
Du schreibst, daß Du auf den PH lebst. Ich gehe daher davon aus, daß Du in D. keinen Wohnsitz hast und nur beschränkt steuerpflichtig bist. Da kannst Du natürlich die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen und auch Unterstützungsaufwendungen geltend machen. Allerdings ist eine Zusammenveranlagung mit Deiner Ehefrau NICHT möglich - und genau hier liegt die Crux.
Unterhaltspflichtig gegenüber Deiner Schwiegermutter ist Deine Frau und nicht Du - es gelten die deutschen Maßstäbe. Somit kannst Du keine Unterhaltsaufwendungen geltend machen, denn es fehlt die Notwendigkeit. Rechtlich zum Unterhalt ist nur Deine Ehefrau verpflichtet - und die taucht weder in Deiner (!) Steuererklärung auf, noch kannst Du ihre(!) Verpflichtung geltend machen.
Etwas anderes ist natürlich die Unterstützung für Deine Ehefrau, da Du keinen Splittingtarif bekommst. Ihr gegenüber bist Du ja zum Unterhalt verpflichtet und wenn die Einkommensvoraussetzungen vorliegen, sehe ich da keine Probleme.
Hier gilt - soweit ich mich entsinne - auch keine Erwerbsobliegenheitspflicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Schwierigkeiten beim Nachweis der Aufwendungen auftreten könnten.
Mach also den gleichen Betrag für die Unterstützung Deiner Ehefrau geltend - natürlich mußt Du eine Bescheinigung bzgl. der Bedürftigkeit (kein Einkommen, kein Vermögen) beifügen und erläutere den Sachverhalt - fertig.