Doppelte Staatbürgerschaft

  • Und unser jogy weiss halt immer Alles besser denn er ist ja "Philippinen Experte"!

    falsch ich weiß es nicht besser,sondern habe mich strikt ans topic gehalten und da heißt es immer noch DOPPELTE staatsbürgerschaft..und genau das geht eben nicht;dafür muß man kein philippinen experte sein mein guter

    was inoffiziell auf den phils gemacht wird hat immer noch nichts mit der doppelten staarsbürgerschaft zu tun und das haben hier doch so einige bestätigt...

  • Und unser jogy weiss halt immer Alles besser denn er ist ja "Philippinen Experte"!

    falsch ich weiß es nicht besser,sondern habe mich strikt ans topic gehalten und da heißt es immer noch DOPPELTE staatsbürgerschaft..und genau das geht eben nicht;dafür muß man kein philippinen experte sein mein guter

    was inoffiziell auf den phils gemacht wird hat immer noch nichts mit der doppelten staarsbürgerschaft zu tun und das haben hier doch so einige bestätigt...

    Blubber blubber....plapper plapper!


    Es dreht sich eigentlich darum, das der Ex Pinoy Land erwerben soll und da man die Gesetzeslage nicht genau kannte wurde der Frage gestellt!


    Und ich habe die Gesetzeslage erklaert!

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • er wo kein Kläger ist........................


    Und die Besserwisser wissen halt immer "Alles Besser"! Ohne mich jetzt auf Jemanden zu beziehen!

    Du empfiehlst also hier das der Ehemann des TS das machen soll, obwohl du selber nicht weisst wie die deutschen Behörden darauf reagieren werden und ggf. er automatisch die deutsche Staatsangehörgkeit verliert. Was ist nun deine Empfehlung wert? Ohne schriftliche positive Stellungnahme des DBM würde ich das nicht machen. Ich würde doch mit 30 Jahren Leben in DEU, nicht meine Aufenthaltsrecht in DEU wegen eines pobligen Landkaufs riskieren.


    Ich glaube nicht, dass die DBM das nicht weiss aber was will sie machen? Sie kann Gesetze nicht ändern und die Database dafür ist GEHEIM!

    Sie kann aber gegenüber der zustänidgen DEU EBH ein Gutachten erstellen, das nach DEU Recht damit die deutsche Staatsangehörigkeit verlustig geht. Phillipinische Recht interssiert hier nicht. Zweck des Antrag ist...

    A foreign national, who wishes to be acknowledged as a Filipino citizen, "

    Filipinos Citizen ist nach meinen schlechten Englisch Phlippinische Staatsangehörigkeit und ich glaube das dies die DBM genauso in einen Gutachten sieht. Und ist der Ehemann des TS zu dieser Zeit auf den Inseln, ist er erstmal am Arsch. FZF Visa ist angesagt. Hat er den DEU Pass zwischenzeitlich benutzt, mittelbare Falschbeurkundung, War er nach Erteilung der Staatsbürgerschaft in DEU und hat gearbeitet, illegaler Aufenthalt und Schwarzarbeit. Da kann der Staatsanwalt schon mal das Messer wetzen und ja, solange die Ermittlungen des Staatsanwaltes laufen gibt es weder ein Visa oder wenn er in DEU ist einen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis. Mit diesem Schwachsinn würde der Mann ggf. seine Existenz in DEU gefährden und wie kommt Ihr darauf sowas zu empfehlen.


    http://www.immigration.gov.ph/…ition-as-filipino-citizen


    Hier steht aber nicht das was die New Yorker Botschaft schreibt

    Das NY Konsulat verweist in seiner Webseite genau auf diesen Link und sagt man bekommt damit einen phlippinischen Pass.

  • Mit diesem Schwachsinn würde der Mann ggf. seine Existenz in DEU gefährden und wie kommt Ihr darauf sowas zu empfehlen.

    nur um recht zu behalten empfiehlt der dino so was...wenn ein anderer das geschrieben hätte,dann käme genau das gegenteil..da kann man nichts mehr zu sagen ist wie immer...nun erklärt er sogar noch das der thread,der nun mal doppelte staatsbürgerschaft heißt was anderes meint..kann nur noch den kopf schütteln über so eine borniertheit

    hoffe nur das die ts seinen ratschlägen nicht folgt und damit riskiert das der mann,der schon die deutsche staatsbürgerschaft hat alles verliert,weil der oberschlaumeier der meinung ist das so was ja nicht auffällt

    • Helpful

    Meine Schwägerin auf den Phil. möchte nun unbedingt dass mein Mann oder der Sohn die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt damit Landkauf auf eigenen Namen möglich wird (besonders für den Sohn !) Sie hat vor Ort die nötigen Kontakte nach "oben" , wäre also kein Problem.

    1.) Höre niemals auf die philippinischen Verwandten, sondern informiere Dich eigenständig und aus komplett neutralen Quellen! Das ist heutzutage dank Internet nicht wirklich schwierig.


    2.) Der gesamte Lösungsansatz, der hier zu vielen Streitereien führt und teilweise in die Illegalität abzudriften droht, ist hinfällig, weil Dein Mann trotz deutscher Staatsbürgerschaft auf den Philippinen Land kaufen darf. Er ist auf den Philippinen geboren und genießt daher als "natural born Filipino" gewisse Sonderrechte, die andere "Ausländer" dort nicht haben. Es gibt lediglich eine Begrenzung der Quadratmeteranzahl, die er besitzen darf. Dazu findet man im Internet und auch hier im Forum hinreichend Quellen, z.B. hier:

    Former natural-born Filipinos can own property in the Philippines, subject to limitations prescribed by Philippine Republic Act 8179 (residential property up to 1000 square meters of urban land or one hectare of rural land) and Batas Pambansa 185 (business property 5000 square meters of urban land or three hectares of rural land).

    Oder auch hier.


    Mit doppelter Staatsbürgerschaft könnte er zwar unbegrenzt viel Land kaufen, aber die zu bekommen wird nahezu unmöglich. Und die teilweise hier diskutierten Vorschläge, "heimlich" die Philippinische Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen finde ich hanebüchen. Die daraus entstehenden Risiken und mögliche Konsequenzen sind die ganze Sache niemals wert. Außerdem dürften 1000qm Land in einer Stadt bzw. ein Hektar auf dem Land doch vorerst völlig ausreichen?

  • Mit doppelter Staatsbürgerschaft könnte er zwar unbegrenzt viel Land kaufen, aber die zu bekommen wird nahezu unmöglich. Und die teilweise hier diskutierten Vorschläge, "heimlich" die Philippinische Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen finde ich hanebüchen. Die daraus entstehenden Risiken und mögliche Konsequenzen sind die ganze Sache niemals wert. Außerdem dürften 1000qm Land in einer Stadt bzw. ein Hektar auf dem Land doch vorerst völlig ausreichen?

    danke für den beitrag ...hanebüchen ist genau das richtige wort für diese schon fast kriminellen vorschläge von gewissen mitgliedern

  • hge

    Closed the thread.
  • Inday wartet nur auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Dann ist sie sofort bei der AB. 👌

    „In unserem Land ist die Lüge nicht nur zu einer moralischen Kategorie geworden, sondern zu einem Grundpfeiler des Staates.“ (Alexander Issajewitsch Solschenizyn)

  • Wie das nun aussieht z.b. wenn man die Phil nachträglich wieder beantragt - da bin ich noch nicht ganz durchgestiegen.

    Ich denke, man muss die Ausführungsbestimmungen dazu abwarten.


    "Beibehaltungsgenehmigung" ist ja aus dem Gesetzestext 2 mal gestrichen.


    Im Idealfall beantragt man einfach den philipp. Pass .. ich vermute aber, dass die deutsche Bürokratie das wissen will, wenn jemand zusätzlich eine 2. Staatsangehörigkeit hat.


    Entscheidend wird auch sein, wie die philipp. Botschaft reagiert, wenn man wieder den phil. Pass beantragt. Ob die Bescheinigungen von deutschen Behörden verlangen ...


    bleibt also abzuwarten!

  • Jetzt steht es auch eindeutig auf der Seite der DBM:


    Deutsche Botschaft Manila - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Beibehaltungsgenehmigungen sind somit nicht mehr erforderlich.


    Das heißt: auch die pinays, die schon eingebürgert sind und daher keinen phil. Pass mehr haben, können den neu beantragen.

    Mein Sachbearbeiter auf dem Einbürgerungsamt, den ich angerufen hatte, kam nach dem Studium der Gesetzestexte zum gleichen Ergebnis. War sich aber nicht ganz sicher. Aber ich finde, die DBM hat es sehr klar formuliert.


    Leider fehlt sowohl bei der philip. Botschaft in Berlin als auch in Frankfurt eine entsprechende Vorgehensweise, welche Dokumente für die Wiederbeschaffung des philipp. Passes erforderlich sind. Natürlich kann der Pass auch auf den Philippinen neu ausgestellt werden.. was die dann alles sehen wollen, muss man dann sehen.


    Der Sachb wies mich nur darauf hin, dass man beim Bürgerbüro die 2. Staatsangehörigkeit bekannt geben soll.

  • Leider fehlt sowohl bei der philip. Botschaft in Berlin als auch in Frankfurt eine entsprechende Vorgehensweise,

    Kommando zurück:


    Durch googlen habe ich diese Seite der Phil. Botschaft in Berlin gefunden, die (noch) nicht von der HP direkt zugänglich ist:


    Reacquisition/Retention of Philippine Citizenship (philippine-embassy.de)


    Dort steht am Anfang:


    The law modernizing the German Nationality Law (Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, StARModG), which will allow German nationals to hold dual or multiple citizenships, will take effect on 27 June 2024, or three (3) months after it was passed by the German Bundestag and published in the Federal Law Gazette (Bundesgesetzblatt) on 26 March 2024. The Embassy requests that application for re-acquisition of Philippine citizenship for former Filipinos be deferred until the law takes effect.


    Man bezieht sich also direkt auf den 27.6.24 ... !!! :)

  • Nächsten Montag gibt es dazu eine Veranstaltung der Botschaft in Berlin. Man kann auch via ZOOM teilnehmen.


    (PNG-Grafik, 684 × 860 Pixel).pdf

  • hmm, das ist in der Tat interessant...für Deutsche, die permanent auf den Phl leben.


    Vorteile, die mir ad hoc einfallen:

    - Landbesitz

    - kein Visum für Phl notwendig

    - einfachere Einreise während der nächsten Pandemie

    - Waffenbesitz

    - Breites Grinsen beim nächsten "go back to ur country"

    - Senior citizen oder PWD ID samt Preisnachlässen


    Und vermutlich vieles mehr.

    Was wäre nachteilig?

    tschö
    Juanico

  • Eingeschränkte/keine deutsche Konsularhilfe könnte ich mir vorstellen. Zumindest kann ich mich an Medienberichte bzgl. Deutschtürken erinnern, bei denen Deutschland Hilfe verweigert hat.


    In Anbetracht, wie schnell man auf den Philippinen in Probleme geraten kann, wäre das für mich ein erheblicher Nachteil. Es entfällt damit quasi eine andernfalls involvierte Partei, die zumindest halbwegs rechtmäßige Verfahren garantiert.

  • hmm, das ist in der Tat interessant...für Deutsche, die permanent auf den Phl leben.

    das ist im wesentlichen für Filipinas/os interessant, die eingebürgert wurden und daher keinen philippinischen Pass mehr haben.

    "Geborene Deutsche" werden idR es schwer haben, einen philippinischen Pass zu bekommen.


    Ab sofort braucht die pinay bei Einbürgerung den philipp. Pass nicht mehr abzugeben.


    Natürlich muss der philipp. Pass alle 10 jahre erneuert werden, das mag lästig sein.

  • Nachteil für Einige: Philippinen können die Staatsangehörigkeit bei nicht Benehmen wieder aberkennen, nicht wie in D!

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    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

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    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • fair enough

    tschö
    Juanico

  • Nachteil für Einige: Philippinen können die Staatsangehörigkeit bei nicht Benehmen wieder aberkennen, nicht wie in D!

    D kann auch die Staatsangehörigkeit wieder aberkennen, wenn noch eine andere Staatsangehörigkeit vorhanden ist.

    Es darf nur keine Aberkennung erfolgen, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird.