Hallo liebe Mitglieder !
sorry, aber ich möchte nochmals das Thema dopelte Staatsbürgerschaft aufgreifen.
Mein Mann lebt seit über 30 Jahren in Deutschland und wurde in den 80ern eingebürgert, besitzt also seit dem den dt. Pass. Unser Sohn der Anfang 1990 geboren wurde ist natürlich auch deutscher.
Meine Schwägerin auf den Phil. möchte nun unbedingt dass mein Mann oder der Sohn die doppelte Staatsbürgerschaft beantragt damit Landkauf auf eigenen Namen möglich wird (besonders für den Sohn !) Sie hat vor Ort die nötigen Kontakte nach "oben" , wäre also kein Problem. Nun glaube ich aber überall gelesen zu haben, dass es nach unserem Gesetz nicht möglich wäre und Sohn oder Mann den dt. Pass quasi abgeben müsste. Das möchten wir natürlich nicht.
Seht ihr noch irgendwelche Möglichkeiten oder Wege bzw. plausible Begründungen die es möglich machen würden?
Vielen Dank ,
Biene