knululu / Hochzeitsvisum

  • Danke für die rege Diskussion, ja alles in Deutschland, es ging schneller als erwartet . Antrag war schon November, Gebührenbescheid vom Gericht im Januar und Hochzeitstermin Anfang Mai. Für A1 versuchen wir nun in der Volkshochschule einen Termin für den Test zu bekommen , die Kurse der VHS gibts online kostenlos. Der Beitrag von HGe ist eine Offenbarung und Ansporn Gas zu geben. Wie gesagt gemeinsame Flüge zurück auf die Philis sind gebucht, aber vielleicht gehts ja noch anders... was müsste ich nach der Eheschließung schnellstens erledigen und was kann ich jetzt schon vorbereiten damit sie bleiben kann , oder wie kommen wir von den Phillis wieder nach Deutschland wenn wir es nicht fristgemäß schaffen??? :denken:rolleyes:

    Mit der Bitte um weitere News , wenn vorhanden.. mir ist immer noch nicht klar, wie das ohne abgeschlossene UP gehen soll.

  • Wie gesagt gemeinsame Flüge zurück auf die Philis sind gebucht, aber vielleicht gehts ja noch anders... was müsste ich nach der Eheschließung schnellstens erledigen und was kann ich jetzt schon vorbereiten damit sie bleiben kann

    Nach der Hochzeit sofort zur ABH und die AE beantragen.... falls wegen Terminvereinbarung das nicht möglich, dann schriftlich (Einschreiben) einen Antrag auf AE stellen (formlos) und fristwahrend.

    Jedenfalls nicht warten, bis dass das Visum abgelaufen ist.

    oder wie kommen wir von den Phillis wieder nach Deutschland wenn wir es nicht fristgemäß schaffen???

    .. dann müsst ihr offiziell ein FZ-Visum beantragen, was wieder dauern kann.


    Vielleicht könnte eure ABH eine sogenannte Vorabzustimmung erteilen. Das machen aber nur wenige ABHs und dazu noch ungerne. Aber bei Vorlage einer deutschen HU sollten sie sich das wirklich überlegen.

    Bei Vorabzustimmung würde es in manila viel schneller gehen; denn dann entfällt der Weg DBM-ABH-DBM .. die DBM könnte dann sofort ein Visum erteilen.

  • Auch daran denken, dass momentan viele ABH absolut überfordert sind mit tausenden von Ukrainern...gestern lief irgendwo etwas im deutschen Fernsehen! Also rechtzeitig kümmern!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hallo, in der letzten Woche haben wir nun in Berlin standesamtlich geheiratet. Danach hat meine Frau ein Einschreiben an die Ausländerbehörde gesandt und den Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt. Gleichzeitig hat sie zur Fristwahrung um Verlängerung des Schengenvisums gebeten. Bei der Krankenkasse habe ich auch schon die Heirat bekannt gegeben und Familienversicherung beantragt. Die Unterlagen für den ROM habe ich zusammen um sie an die philippinische Botschaft Berlin zu senden . Termin für die Anmeldung des Wohnsitz ist 09.05.2022 also nach Ablauf des Schengenvisums auch der frühest mögliche online Termin bei der AHB ist erst im Juli. Es wird wieder mal spannend...:victory8-)

    :heilig knululu8-)

  • Hallo, in der letzten Woche haben wir nun in Berlin standesamtlich geheiratet. Danach hat meine Frau ein Einschreiben an die Ausländerbehörde gesandt und den Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt. Gleichzeitig hat sie zur Fristwahrung um Verlängerung des Schengenvisums gebeten. Bei der Krankenkasse habe ich auch schon die Heirat bekannt gegeben und Familienversicherung beantragt. Die Unterlagen für den ROM habe ich zusammen um sie an die philippinische Botschaft Berlin zu senden . Termin für die Anmeldung des Wohnsitz ist 09.05.2022 also nach Ablauf des Schengenvisums auch der frühest mögliche online Termin bei der AHB ist erst im Juli. Es wird wieder mal spannend...:victory8-)

    Herzlichen Glückwunsch! Kannst du noch aufklären, wie du es geschafft hast die UP und OLG Befreiung durch zu bekommen in 5 Monaten? Oder war das alles schon lange erledigt? Hat sie A1 bereits abgelegt? Hat sie eine Geburtsurkunde mit Prüfvermerk der Botschaft Manila, oder hat das Standesamt euch tatsächlich ohne UP getraut?


    Sollte dies der Fall sein, ist es wahrscheinlich, dass die Ausländerbehörde das machen möchte bevor sie ATs ausstellt, bzw. müsste die Stadt bei der Wohnsitzanmeldung auch eine geprüfte Geburtsurkunde fordern.


    Ich wünsche euch, dass es ohne Ausreise klappt, allerdings müsste die Ausländerbehörde dann in den nächsten Wochen eine Duldung oder Visumsverlängerung machen, sonst wäre sie illegal wenn sie nicht ausreist und das hilft dann sicher nicht für das FzV. Für ein Schengenvisum gibt es leider keine Fiktionswirkung durch AT-Antragstellung. Schätze die Chancen nicht so hoch aber vielleicht habt ihr Glück!

  • Ja gerne , vor der Hochzeit habe ich mich nicht getraut zu sagen das vom Standesamt auf die UP verzichtet wurde, trotz direkter Nachfrage meinerseits. Allerdings lief mein Antrag auf das Ehefähigkeitszeugnis schon seit 2019 und konnte durch Corona längere Zeit nicht abgeschlossen werden und die Nachweise wurden mehrmals ab gedatet wegen Fristablauf. Antrag auf Befreiung nach 1309 Abs. 2 BGB wurde Ende Dez. 2021 genehmigt. A1 wird nun unser Problem und wir hoffen auf Entgegenkommen der AHB... :heilig

    :heilig knululu8-)

  • Also wenn ihr tatsächlich es geschafft hAbt mit Schengen Visum hier zu heiraten Glückwunsch :))


    mE kann sie hierbleiben und dass die ABHs jetzt überlastet sind kann ja nicht euer Problem sein . Ich würde empfehlen das Thema zur Sicherheit im Partnerforum i4a zu Posten aber mit allen Details da sind Mitarbeiter von Behörden.


    Auch wenn ich dieses Forum sehr zu schätzen weiß schaden kann es ja nicht . Hoffe diese Anmerkung ist okay mit den Forumregeln.


    Bzgl a1 macht doch einfach hier den Test in D bei Goethe zur Sicherheit paar online Lehrstunden bei einem Privatlehrer .

  • Ja gerne , vor der Hochzeit habe ich mich nicht getraut zu sagen das vom Standesamt auf die UP verzichtet wurde, trotz direkter Nachfrage meinerseits. Allerdings lief mein Antrag auf das Ehefähigkeitszeugnis schon seit 2019 und konnte durch Corona längere Zeit nicht abgeschlossen werden und die Nachweise wurden mehrmals ab gedatet wegen Fristablauf. Antrag auf Befreiung nach 1309 Abs. 2 BGB wurde Ende Dez. 2021 genehmigt. A1 wird nun unser Problem und wir hoffen auf Entgegenkommen der AHB... :heilig

    Bist du sicher, dass das Standesamt nicht die UP bereits durch hat im EFZ Verfahren? Wundert mich schon, dass das OLG Befreiung erteilt ohne UP. Also bei uns hat auch das Ausländeramt und Gemeinde, penibel auf die geprüfte Geburtsurkunde geachtet. Aber nunja, vielleicht ist bei euch alles lockerer wer weiß.

    Da muss euch dann die ABH extrem entgegenkommen inklusive Schengenvisumsverlängerung und Verzicht auf UP sowie A1, kann es mir kaum vorstellen, aber nunja dein Standesamt und OLG haben euch auch so getraut, nichts ist also unmöglich.

  • Also wenn ihr tatsächlich es geschafft hAbt mit Schengen Visum hier zu heiraten Glückwunsch :))


    mE kann sie hierbleiben und dass die ABHs jetzt überlastet sind kann ja nicht euer Problem sein . Ich würde empfehlen das Thema zur Sicherheit im Partnerforum i4a zu Posten aber mit allen Details da sind Mitarbeiter von Behörden.

    Doch, ich denke in einem solchen Fall ist es ihr Problem, da meines Wissens nur ein nationales Visum bei Antragsstellung Fiktionswirkung entfaltet. Aber vllt weiß hge das genauer :)

  • :heilig knululu8-)

  • siehe auch hier https://se-legal.de/schengenvi…d-in-deutschland-bleiben/


    MEiner Meinung nach ist die Situation hier Recht schwierig und man sollte keine Fehler machen. Ich hätte es bisher so verstanden dass Heirat in Dänemark eben nicht geht mit Schengen für den AT da die Voraussetzungen für den AT NACH Einreise eintreten müssen und DK ist ja Ausland .


    Wenn sie aber in D geheiratet haben sehe ich da durchaus eine Chance

  • Danach hat meine Frau ein Einschreiben an die Ausländerbehörde gesandt und den Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt.

    Ohne mit dem richtigen Visum einereist zu sein, ohne UP und ohne A1? Wird normal nicht klappen...aber die Hoffnung stirbt zuletzt und ich wünsche dir Glück

    Gleichzeitig hat sie zur Fristwahrung um Verlängerung des Schengenvisums gebeten

    Mit welchem Grund? Das Schengenvisum lässt sich nur aus dringenden Gründen, die der Antragsteller nicht verantworten kann )so steht es im gesetz) verlängern. Das sind Pandemie, Unfall, usw.

    Die gibt es hier m: M. nicht

    Ja gerne , vor der Hochzeit habe ich mich nicht getraut zu sagen das vom Standesamt auf die UP verzichtet wurde, trotz direkter Nachfrage meinerseits.

    Sicher, dass diese nicht bereits mit dem EFZ gemacht wurde? Berlin lässt eigentlich keine Hochzeit ohne UP durch, soweit man liest

    A1 wird nun unser Problem und wir hoffen auf Entgegenkommen der AHB... :heilig

    Wie viel Entgegenkommen willst du denn noch? Kein A1 und mit dem falschen Visum eingereist, dazu ohne UP (wie du sagst)..sollte das klappen, würde ich Lotto spielen

    mE kann sie hierbleiben und dass die ABHs jetzt überlastet sind kann ja nicht euer Problem sein

    Nein, kann sie nicht! Denn es gibt keine Fiktion beim Schengenvisum und ohne A1 / richtiges Visum keine AE

    Wenn sie aber in D geheiratet haben sehe ich da durchaus eine Chance

    Ich nicht, wünsche euch trotzdem viel Erfolg

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie gesagt ich würde auch schnellstens a1 machen hier in Deutschland.. z.b. in München gibt es jede Woche Termine und es gibt online Lehrer das ist aufgrund der Umstände das sie ja schon in D ist und vllt ein bisschen Deutsch versteht möglicherweise Recht einfach zu meistern .

  • Ohne mit dem richtigen Visum einereist zu sein, ohne UP und ohne A1? Wird normal nicht klappen...aber die Hoffnung stirbt zuletzt und ich wünsche dir Glück


    Ich hatte ja in post #73 auf die rechtliche Grundlage hingewiesen:


    knululu / Hochzeitsvisum


    Da seine Hochzeit in D nach Einreise mit Schengen Visum vorgenommen wurde, ist keine Ausreise mehr erforderlich. Allerdings müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, dazu gehört auch A1.

    Die UP gehört nicht dazu. Das OLG hat eine Befreiung erteilt, das ist sogar besser als eine UP. :)

    Sprich: wenn gestandene Juristen des OLGs die Papiere der Verlobten anerkennen, sollten "kleine Verwaltungsbeamte der ABH" damit keine Probleme haben. Ich würde mich sehr wundern, wenn die anders entscheiden. (kann natürlich sein, dann würde ich dagegen Rechtsmittel einlegen)-


    Ob jetzt das Schengen Visum mit Fiktionswirkung verlängert werden kann, weiß ich nicht.

    Auf jeden Fall hat die Antragstellung aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über den Antrag.

    Wenn also die ABH will, dass sie ausreist, müsste sie den Antrag ablehnen. Am besten vor Ende der Gültigkeit des Visums andernfalls müsste die ABH eine GÜB-Bescheinigung ausstellen...

  • Auf jeden Fall hat die Antragstellung aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über den Antrag.

    Wenn also die ABH will, dass sie ausreist, müsste sie den Antrag ablehnen. Am besten vor Ende der Gültigkeit des Visums andernfalls müsste die ABH eine GÜ-Bescheinigung ausstellen...

    Wir sind ja fast immer einer Meinung, aber hier nicht...denn nur ein rechtmäßiger Antrag hat eine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf AE ohne mitschicken des A1 Zertifikats (was ja bei Beantragung der AE vorhanden sein muss) und ohne mit dem richtigen Visum eingereist zu sein ist m.M. nach nicht rechtmäßig! Deshalb keine Fiktion!


    Ansonsten könnte jeder der mit einem Schengenvisum einreist, 1 Tag vor Ende einen Antrag auf Sprach / Studenten / Arbeits AE stellen und dann erstmal bleiben bis eine Ablehnung kommt!


    PS: mit der UP wird er schon durch sein, zu seinem EFZ...davon gehe ich mal aus


    PSS. Sollte es keine Antwort der ABH bis zum Ende des Monats geben würde ich ausreisen, wenn das Visum am 1.5. abläuft

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ein Antrag auf AE ohne mitschicken des A1 Zertifikats und ohne mit dem richtigen Visum eingereist zu sein ist m.M. nach nicht rechtmäßig! Deshalb keine Fiktion!

    Schengen Visum ist in diesem Fall das richtige Visum. (mag seltsam klingen, aber die AufentHV erlaubt es).


    Ich habe ja auch geschrieben, dass es ohne A1 nicht geht. Jedenfalls rechtlich besteht dann kein Anspruch. Ob die ABH des TS hier wohlwollend ist, kann ich nicht sagen.


    Es ist die Frage wann das A1 vorzulegen ist. Schon bei Antragstellung oder muss es bis zur Entscheidung vorliegen? Bei der DBM hieß es jahrelang, dass A1 nachgereicht werden kann.


    mE müsste die ABH in diesem Fall die Antragstellerin auffordern, bis zum xx.xx. den A1 vorzulegen. Wenn das dann nicht geschieht, kann die ABH den Antrag zum Zeitpunkt xx.xx. ablehnen.

  • Es ist die Frage wann das A1 vorzulegen ist. Schon bei Antragstellung oder muss er bis zur Entscheidung vorliegen? Bei der DBM hieß es jahrelang, dass A1 nachgereicht werden kann.

    In Berlin bei Antragstellung laut Website


    https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/



    Voraussetzungen

    • Persönliche Vorsprache
      • Bei einer anerkannten Ehe oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ist die persönliche Vorsprache von beiden Ehegatten/Lebenspartnern erforderlich.
      • Bei Minderjährigen ist die persönliche Vorsprache der Familie (Eltern mit Kind) erforderlich.
    • Volljährigkeit beider Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner Beide Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen bei Vorsprache in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Einfache deutsche Sprachkenntnisse Der ausländische Ehegatte oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner muss in der Regel über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
    • Hauptwohnsitz in Berlin Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz in Berlin ist nicht ausreichend.


    Erforderliche Unterlagen

    • Antrags-Formular (vollständig ausgefüllt) siehe Abschnitt „Formulare“
      Bitte füllen Sie für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, ein Antragsformular vollständig aus. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
    • Gültiger Pass Für jedes Familienmitglied ist ein Pass vorzulegen. Bei deutschen Ehegatten /
      Lebenspartnern genügt auch die Vorlage des deutschen Personalausweises.
    • Kinderausweis Für deutsche Kinder ist ein Kinderausweis vorzulegen. (falls vorhanden)
    • 1 aktuelles biometrisches Foto Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde Bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
    • Geburtsurkunde des Kindes Bei deutschem Kind oder ausländischen Kind mit deutschen Eltern (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
    • Nachweis über das Sorgerecht Ein Sorgerechtsnachweis ist immer erforderlich, wenn der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.
    • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden
      Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind. (Nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.)
    • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
      Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Weiterführende Informationen).
    • Bescheinigung des Jugendamtes Stellt der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter, ist eine Bestätigung des Jugendamts über den Umgang mit dem deutschen Kind vorzulegen. Die Bestätigung des Jugendamtes darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.
    • Aktuelle Schulbescheinigung Eine Schulbescheinigung ist für schulpflichtige deutsche Kinder und ausländische Kinder deutscher Eltern immer erforderlich. Die Schulbescheinigung darf bei Vorsprache nicht älter als 14 Tage sein.
    • Sprachzertifikat (Nur bei Ehegatten/Lebenspartner) Ein A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache) ist vorzulegen.



    Hier ist sogar fraglich, ob der Brief reicht...denn man spricht von "persönlicher Vorsprache"

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi