PeterH/Hochzeit in Deutschland

  • SIe heisst jetzt "Rosita Gonzales Sanchez" wobei Sanchez der NAchname väterlicherseits ist und Gonzales der MAiden Name der Mutter. Dann heisst sie danach "Rosita Sanchez PeterH" das ist def eine Option

    Dann hat sie "modernen" Doppelnamen, keinen Mittelnamen


    Also wie Frau Müller - Lüdenscheidt

    Also wäre der einzige Nachteil, dass wir dann einen neuen Pass für sie machen müssten?

    Ja...alles andere (sie eigener Name) macht da mehr Probleme....

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ah ok danke dir! Ja habe hier den Zettel vom Standesamt. Laut dem Zettel soll meine genannte Version sogar die Gängiste sein. Bindestriche wirds aber nicht geben..steht da auch klar. Aber gut das is ja egal.

  • Ah ok danke dir! Ja habe hier den Zettel vom Standesamt. Laut dem Zettel soll meine genannte Version sogar die Gängiste sein. Bindestriche wirds aber nicht geben..steht da auch klar. Aber gut das is ja egal.

    Wo habt ihr geheiratet?

    Auf den Philippinen kann sie ihren Namen einfacher ändern und den neuen Reisepass günstiger beantragen.


    1x PSA uns DFA Besuch.

  • Mails geheiratet noch gar nicht. Steht jetzt in Deutschland an. Aber wir sollten uns wegen der Namensführung Gedanken machen. Dafür hatte ich den Zettel vom Standesamt mit den Optionen mitbekommen.


    Für die anschließende Passänderung müssen wir wahrscheinlich dann persönlich nach Berlin nehme ich an?

  • Ah ok danke dir! Ja habe hier den Zettel vom Standesamt. Laut dem Zettel soll meine genannte Version sogar die Gängiste sein. Bindestriche wirds aber nicht geben..steht da auch klar. Aber gut das is ja egal.

    Wo habt ihr geheiratet?

    Auf den Philippinen kann sie ihren Namen einfacher ändern und den neuen Reisepass günstiger beantragen.


    1x PSA uns DFA Besuch.

    sie haben noch gar nicht geheiratet!


    siehe post #1.


    edit: PeterH war schneller.

  • Mails geheiratet noch gar nicht. Steht jetzt in Deutschland an. Aber wir sollten uns wegen der Namensführung Gedanken machen. Dafür hatte ich den Zettel vom Standesamt mit den Optionen mitbekommen.


    Für die anschließende Passänderung müssen wir wahrscheinlich dann persönlich nach Berlin nehme ich an?

    Berlin oder Frankfurt kommt auf deinen Wohnort an.

    Die ROM wird im Regelfall dann auch gleich mitgemacht und eure Ehe bei der PSA auf den Philippinen inklusive neuen Namen registriert.

  • Mails geheiratet noch gar nicht. Steht jetzt in Deutschland an. Aber wir sollten uns wegen der Namensführung Gedanken machen. Dafür hatte ich den Zettel vom Standesamt mit den Optionen mitbekommen.


    Für die anschließende Passänderung müssen wir wahrscheinlich dann persönlich nach Berlin nehme ich an?

    Berlin oder Frankfurt kommt auf deinen Wohnort an.

    Die ROM wird im Regelfall dann auch gleich mitgemacht und eure Ehe bei der PSA auf den Philippinen inklusive neuen Namen registriert.

    Gibt auch Outreach Missionen immer mal wieder vom Frankfurter Konsulat, auf deren Homepage kannst ja mal nachsehen unter Announcments/Advisories oder so, dort steht wann wo wieder Outreach stattfinden, vielleicht hast du Glück und eine ist bald in deiner Nähe.

  • Wenn deine Frau denen Namen annimmt, gibt es keinen Mittelnamen mehr. Ist im deutschen nicht vorgesehen.

    Dass es nach deutschem Namensrecht keinen Mittelnamen gibt ist natürlich richtig. Um eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen der deutschen und der philippinischen Namensführung zu erreichen, war es allerdings bisher möglich, den - bei Namensänderung in Folge einer Eheschließung absehbaren - neuen philippinischen Mittelnamen nach deutschem Recht - soweit gewünscht - als zweiten Vornamen zu führen. Als solcher wird er dann auch in der deutschen Heiratsurkunde eingetragen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • TanduayIce Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte wegen möglicher Probleme nur noch das wegen dem Namen ihrer Tochter im Kopf oder evtl. später in den Philppinen mit Dokumenten.

    Deine Bedenken sind nicht ganz unbegruendet. Da werdet Ihr bei Reisen oefters gefragt werden, da das Kind, laut Dokumenten, ein fremdes Kind waere.


    Meine Frau hatte Ihren Namen nach unserer Hochzeit nicht aendern lassen. Da gab es hin -und wieder am Flughafen Drama als sie allein mit den Kleinen unterwegs war. Beim ersten Mal musste ich per Fax die Geburtsurkunden der Kinder an die Fluggesellschaft schicken. Daraus gelernt, reiste meine Frau nur noch mit Kopien der Geburtsurkunden wenn ohne mich und nicht vergessen hat.

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Das Blatt vom Standesamt habe ich hier vorliegen.

    .. um noch mal drauf hinzuweisen : Namenserklärungen vor dem StA sind zunächst nur für deutsche Urkunden relevant. Das ist am Anfang die Eheurkunde .


    Die philipp. Botschaft wird sich an der deutschen Namenserklärung idR nicht stören, sondern ihr eigenes "Standard"-Verfahren anwenden. (Auch wenn manche Standesämter meinen, die Namenserklärung wäre auch für die Botschaft relevant). Wenn man was anderes will, sollte dies im Vorfeld mit der philipp. Botschaft geklärt werden.

    Der eAT richtet sich ausschließlich danach, was im Pass steht. Er kann bei einer deutschen Namenserklärung den Zusatz haben " trägt nach deutschem Recht den Namen xxxxx".. Bei Checkin äußerst mühsam, wenn das Ticket sich dann auf diese deutschen Namen bezieht.

  • OK danke an euch.


    inexile Das ist ja eine etwas andere Konstellation. Meine Verlobte wird ihren Nachname quasi behalten nur wird dieser vor meinen geschoben. Also taucht der Nachname ihrer Tochter ja auch bei ihr auf. Das was du beschrieben hast würde dann auf mich zutreffen wenn ich mit der Kleinen mal alleine reisen sollte.


    hge Das Schreiben von StA berücksichtigt schon die zulässige Namensgebung der Philippinen.

    Eine Frage ergibt sich aber für mich. Sollte der Aufenthaltstitel erst nach der Passänderung erfolgen? Weil du schreibst der eAT richtet sich danach was im Pass steht. Bin gerade bischen verwirrt.

  • Als meine Frau hier nach Deutschland kam hatten wir kurz vor der Hochzeit auch über 20 Namensmöglichkeiten vom Standesamt genannt bekommen, manche nach deutschem Recht, manche nach philippinischem Recht.


    Unser Ziel war eigentlich auch einen Namen ala "Rosita PeterH" zu haben nach deutschem Namensrecht, aber das ging wohl namensrechtlich nicht.

    Immer wurde ihr Mittelname noch irgendwo mit reingegriffen...


    Wir haben uns dann letztlich für sie für das philippinische Namensrecht entschieden. Vorteil hierbei war, dass ihr Mittelname wegfallen kann, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt. Und dann heißt sie wirklich endlich "Rosita PeterH".


    Den Aufenthaltstitel erst nach Passänderung zu erstellen macht Sinn, wobei ich nicht glaube, dass man die Erstellung des Aufenthaltstitels so lange aufschieben kann.

    Im Aufenthaltstitel meiner Frau stand als Nachname daher weiter ihr ehemaliger Nachname (also ihr heutiger Mittelname) und sie hatten einen Zusatzwisch, wo dann drin stand, dass sie im deutschen Rechtsraum meinen Nachnamen trägt. Das macht Dinge manchmal sehr kompliziert, weil kein Mensch das rafft. Auf dem Aufenthaltstitel ist zudem auch die Reisepass-Nummer vermerkt. Von daher lassen wir nun einen neuen Aufenthaltstitel erstellen, müssen dafür aber natürlich auch erneut die Gebühren zahlen.

  • Wir hatten beim Antragstermin für den AT das mit der ABH besprochen, dass wir auf ihren neuen Pass warten und anschließend eine Kopie des neuen Passes per Mail schicken und der AT erst dann bestellt wird. Zusätzlich haben wir von der ABH einen Zettel bekommen wo draufsteht dass Erwerbstätigkeit gestattet ist.


    Theoretisch kann man ja bis kurz vor Ablauf des Visums mit dem AT Antrag warten. Ich würde es einfach mit der ABH absprechen. Hat ja für die ABH auch den Vorteil weniger Arbeit da nicht 2x kurz hintereinander ein eAT ausgestellt werden muss.


    Noch ein Tipp wenn Du Deutscher bist? Schreibe auf den Antrag (zur Not händich) drauf dass Du einen AT für 3 Jahre beantragst. Einige ABHs scheinen oft nur 1 Jährige auszustellen, aber wenn Du es mit draufschreibst ist mE die Chance höher.

  • Das Schreiben von StA berücksichtigt schon die zulässige Namensgebung der Philippinen.

    .. das kann es gar nicht berücksichtigen, weil es im deutschen keinen Mittelnamen gibt!

    Wir werden also immer ein hinkende Namensführung haben.

    Mag sein, dass es ähnlich aussehen soll..

    Sollte der Aufenthaltstitel erst nach der Passänderung erfolgen? Weil du schreibst der eAT richtet sich danach was im Pass steht.

    .. das wäre optimal. Ist aber je nach Zeitablauf nicht immer beizubehalten.

    Im schlechtesten Fall muss man nach dem neuen Pass einen neuen eAT beantragen.

  • KayTi90  roseforest Ok danke euch. Also genau so eine Info war ja auch nochmal wichtig wegen dem AT. Also wäre das der 2. Nachteil (wenn man den als solchen bezeichen will), dass man evtl. etwas mehr Aufwand wegen dem AT hat. Ich meine im Gegensatz zum Behalt ihres Namens.


    Auch mit den 3 Jahre schau ich mal was da geht wenn es soweit ist.


    hge danke auch dir für deinen Beitrag. Ich denke in meinem Post #140 habe ich das schon genau erklärt wie das aussehen wird. Mit dem Mittelnamen war das wie ich da erwähnte wohl falsch ausgedrückt aber ihr jetziger NAchname wird dann wie ich da beschrieben habe ohne Bindestrich vor meinen gesetzt. Ihr jetziger Mittelname entfällt dann. Also nicht mehr "Frau Gonzales Sanchez" sondern "Frau Sanchez PeterH". Aus dem Blatt hier geht für mich hervor, dass philippinisches Namenrecht berücksichtigt ist. Vielleicht meinen die auch nur die Maiden NAme Variante. Wie auch immer...Ich kann mal eben ein Upload machen falls das später auch noch mal jemanden hier interessieren wird.


    Über den 2. Spiegelstrich spreche ich dabei.

  • danke auch dir für deinen Beitrag. Ich denke in meinem Post #140 habe ich das schon genau erklärt wie das aussehen wird. Mit dem Mittelnamen war das wie ich da erwähnte wohl falsch ausgedrückt aber ihr jetziger NAchname wird dann wie ich da beschrieben habe ohne Bindestrich vor meinen gesetzt. Ihr jetziger Mittelname entfällt dann. Also nicht mehr "Frau Gonzales Sanchez" sondern "Frau Sanchez PeterH".

    es steht dann auf dem philipp. Pass (Standardverfahren) :


    Vorname :Rosita

    Mittelname : Sanchez

    Nachname: Peter H


    Im deutschen (wegen Namenserklärung)


    Vorname: Rosita

    Nachname: Sanchez Peter H



    Wie ich sagte, es sieht ähnlich aus, ist aber nicht dasselbe, weil es im Deutschen keinen Mittelnamen gibt.


    Dieser alte Mittelname steht übrigens bei der Einbürgerung dann in "geborene: Sanchez"

    Dann wäre sie Rosita Sanchez PeterH geborene: Sanchez


    Man kann das so machen..


    Wir haben das so gemacht, dass nach der Einbürgerung da steht: Rosita PeterH geb. Sanchez; dann haben wir keine 2 mal Sanchez :)

  • hge ja genau so dachte ich das wohl auch. Kann man das so bei der Einbürgerung später trotzdem rausnehmen das erste Sanchez wenn man den Namen so gewählt hatte mit Doppelnachnamen?


    Naja...ok also die Nachteile in der VAriante mit Doppelnachnamen wären dann 1. Neuer PAss muss her, 2. Etwas aufwand beim AT


    Darüber hinaus hatten wir glaub hier gesagt, dass evtl wenn sie ihren Namen so behält wie er jetzt ist andere Problemchen auftreten könnten.

  • Kann man das so bei der Einbürgerung später trotzdem rausnehmen das erste Sanchez wenn man den Namen so gewählt hatte mit Doppelnachnamen?

    Man kann bei der Einbürgerung Namensteile ändern.. zB wir haben den unsinnigen Mittelnamen aus dem Vornamen entfernen lassen. Ob das mit dem Doppelnamen zu ändern geht, weiß ich nicht, du müsstest dein StA fragen.