Schwangerschaft, Heiratsvisum usw

  • Ich danke dir vielmals für den Input. Das Standesamt habe ich bereits angemailt. Leider funktioniert das nur so hier in Dortmund. Jetzt warte ich darauf das die sich telefonisch bei mir melden.


    LG


  • Ich möchte dir noch folgende Alternative vorschlagen, insbesondere falls deine Freundin nicht aus Cebu oder Manila kommt:


    Du machst die VA/Zustimmungserklärung ohne Urkundenprüfung. (UP).

    Zeitgleich forderst du ein Ehefähigkeitszeugnis bei deinem Standesamt an, die Urkundenprüfung wird dann im Rahmen des EFZ gestartet. Ob du dieses Zeugnis zum Heiraten letztlich benutzen wirst oder nicht ist irrelevant, du brauchst nur die Urkundenprüfung.


    Denn bei der jetzigen zeitlichen Lage wirst du das Problem haben, dass deine Freundin beim Abschluss der UP hochschwanger sein wird und vermutlich kaum in der Lage sein wird nach Manila oder Cebu zu reisen.

    Wenn bei der UP sogar etwas verzögert wird, kann es sein das sie erst nach der Geburt fertig sein wird, die Zustimmungserklärung kann dann mit der VA Erklärung zum ungeborenen Kind ggf. nicht mehr durchgeführt werden.


    Falls das Kind bereits auf der Welt ist, muss statt des ärztlichen Attestes eine PSA Geburtsurkunde und im Feld ungeborenes Kind von Frau so und so der Name und das Geburtsdatum des Kindes eingetragen werden.


    Falls du dich für dieser Variante entscheidest, kann deine Freundin die Zustimmungserklärung bei der DMB abgeben und am selben Tag bei der DBM eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand abgeben und eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses dort anfertigen lassen. Die beiden Sachen benötigt man für in der Regel, um ein Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt zu beantragen.

    So müsste sie nur einmal nach Manila reisen.


    Für den Prozess müssen einige Dokumente, nicht alle noch von einem BDÜ übersetzt werden. Das kommt individuell auf die Beamten im Standesamt an, bei mir war es so das die Leiterin dort zwei englische Dokumente so akzeptieren wollte, ihre untergebene aber Übersetzungen verlangen wollte. Die Urkunden was nur von der Botschaft benötigt werden müssen nicht übersetzt werden.


    Die VA kannst du auch bei einem Notar abgeben, ist halt die teuerste alternative.

    Das Jugendamt hatte in meinem Fall nicht auf E-Mails reagiert, mit dem Standesamt hat es allerdings geklappt.

    Du musst dafür ein ärztliches Attest vorlegen (in meinem Fall wurde es auf Englisch akzeptiert) sowie die PSA Geburtsurkunde der Mutter (mit DE Übersetzung), Adressnachweis (englisch) und Passkopie der Mutter.

    Die Ein und Ausreisestempel wurden erst von der Botschaft verlangt.

  • Ich hatte gestern ein Telefonat mit einer Dame vom Jugendamt die anscheinend auch nicht wirklich fit in der Materie ist.

    Sie hat mir gesagt wir sollten uns bei der DBM erkundigen was für Unterlagen benötigt werden, da sie das selbst nicht wisse. Jetzt bin ich natürlich selbst nicht ganz sicher.

    Ich war der Meinung das ich meine VA beim Jugendamt beantrage und dann quasi ein schreiben bekomme, mit dem meine Freundin zur DBM geht und das ganze bestätigt und daraufhin eine UP stattfindet.

    Kann mich vielleicht nochmal jemand aufklären :D

    lieben Dank


  • Du gehst zu einem Notar oder deinem Standesamt.


    Nimmst mit:


    Ärztliches Attest über die Schwangerschaft mit zu erwartetem Geburtstermin


    Geburtsurkunde deiner Freundin


    CENOMAR deiner Freundin.


    Reisepasskopie + Stempel von ihr und dir.


    Manche Beamten auf dem Standesamt wollen es auf Deutsch übersetzt haben.

    Das Attest wurde bei mit nur auf englisch akzeptiert.


    Es gibt aber auch Standesämter die keine Dokumente sehen wollen und die Überprüfung dieser ganz der Botschaft überlassen dann brauchst du auch keine Übersetzung.


    Ein Notar verlangt sie auch nicht. Kostet aber.




    https://manila.diplo.de/ph-de/…enangelegenheiten/1690990


    Allerdings wie gesagt ich denke falls eine UP gestartet werden soll wird sie bis zur Geburt bzw. Hochschwangerschaft nicht fertig so das deine Frau die Zustimmungserklärung nicht rechtzeitig abgeben kann.


    Dann wirst du nach der Geburt eine aktualisierte VA aufgeben müssen und auf die PSA Geburtsurkunde des Kindes warten müssen.

  • Allerdings wie gesagt ich denke falls eine UP gestartet werden soll wird sie bis zur Geburt bzw. Hochschwangerschaft nicht fertig so das deine Frau die Zustimmungserklärung nicht rechtzeitig abgeben kann.

    ???? Die kann sie 1 Woche nach der erfolgten VA auf der DBM abgeben. Also nächste Woche, wenn er das jetzt abgibt! Bevor sie nicht zustimmt, gibt es keine UP

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Soo ich wollte euch mal ein Update geben.


    Erstmal nochmal Danke an die Hilfe hier!


    Der kleine ist am 25.10. in Bacolod zur Welt gekommen. Hat alles wunderbar geklappt. Kosten der Geburt ca. 2500€ (Kaiserschnitt).


    Da konnten wir relativ kurz nach der Geburt alle möglichen "Behördengänge" in Bacolod erledigen. Obwohl wir teilweise 3 mal hin und her geschickt wurden weil irgendwas fehlte, hat der kurze seinen philippinischen Reisepass zügig bekommen. Da bin ich im übrigen froh das man für ein paar Peso das ganze etwas beschleunigen kann :D


    Nach eMail Kontakt mit der Botschaft haben die beiden nun am 16.12. den Termin für den deutschen Pass des Kindes und ihr Visa in Manila.


    Ich bin gespannt wie lange es dann dauert bis der Pass und das Visum fertig sind. Wir hoffen das dies Ende Januar/Anfang Februar der Fall sein wird.



    VG

  • Falls die Urkundenprüfung schon gemacht ist, wird der Kinderreisepass innerhalb einer Woche erstellt und falls gewünscht mit VFS zugestellt.


    Du bekommst dort diese Bankdaten von vfs und musst 300 Peso überweisen.


    Der Pass selber kostet 26 Euro und muss Vorort mit Kreditkarte oder Bar bezahlt werden.


    Das Visa kommt auch darauf am, UP und die ABH an deinem Heimatort.

    Den Philippinischen Pass des Kindes mitnehmen, bei uns wollten die den sehen.

    Wird dann auch bei andere Staatsangehörigkeiten mit eingetragen wie auch in dem Antrag.


    Von der unfreundlichen Tante am Empfang nicht abschrecken lassen:


    FZV beantragen was wird alles benötigt


    Die ist aber so unterbelichtet die würde den Pass als Pfand für den Besucherausweis nehmen, obwohl man ihn braucht.


    Deine Frau soll eine Postal ID, Führerschein oder andere ID mitnehmen um sie bei ihr zu hinterlassen.

  • Von der unfreundlichen Tante am Empfang nicht abschrecken lassen:


    Die ist aber so unterbelichtet

    Ich bitte doch dringend darum, solche disqualifizierende Bemerkungen zu unterlassen...


    Ich war vor einiger Zeit auch mal in der DBM .. das Personal, das unten am Empfang sitzt hat nach meinen Erkenntnissen nichts direkt mit der Botschaft zu tun.. ist für das ganze (Hoch)Haus zuständig. Die haben natürlich Anweisungen wen und unter welchen Bedingungen sie jemanden reinlassen dürfen. Dass dies von dem einen oder anderen nicht immer als höflich interpretiert wird, ist möglich.

    Ich persönlich kann mich nicht an eine unhöfliche Behandlung erinnern.

  • Auf google gibt es etliche Beschwerden über diese Person, sie arbeitet wohl im Auftrag des RCBC Plaza. Trotzdem ist sie m.E untragbar da sie zumindest indirekt über Steuergelder bezahlt wird, da kann man ein Mindestmaß an Respekt und Höflichkeit verlangen.

    Mit Ausnahme von ihr waren das auch alle security Leute.


    benschi


    Ohne Urkundenprüfung kann es sein das diese jetzt gestartet wird dann kannst du dich auf 6-7 Monate einstellen.

    Auf den Quatsch bestehen sie meistens.

  • benschi


    Hast du eine VA über Jugendamt + DBM abgegeben oder warst du bei der Geburt anwesend und hast sie direkt dort auf der Geburtsurkunde abgegeben?


    Beides ist gültig aber obwohl das Sorgerecht nach PH und DE recht in diesem Fall nur der Mutter zusteht ist deine Unterschrift dort Vorort (Schalter 6, der einzige mit Privatsphäre und offensichtlich nur für Passanträge) notwendig, oder du gibst eine beglaubigte Unterschrift von deiner Passbehörde ersatzweise Notar mit.


    Falls irgendwas fehlt schicken sie deine Freundin weg.

    Bei dem FZV Visa habe ich eine Bestätigung meiner Gesetzlichen KV vorgelegt, wurde auch mit einbehalten das meine Frau und Kind versichert werden, auf einem Merkblatt irgendwo stand das aber wird wohl nicht immer geprüft.


    In deinem Fall brauchst du eine private KV da kann ich mir vorstellen das sie explizit danach fragen. Die führen auch ein kleines Interview durch, wo man sich wann kennen gelernt hat usw. Zumindest bei verheirateten.


    Du musst wissen die Pinay was vorne am Schalter ist geht die Dokumente durch und stellt fragen usw aber leitet das dann an einen Beamten der Botschaft (die sagen "the consule") weiter, der sitzt in dem großen Büro hinter den Schaltern und entscheidet letztlich neben ABH mit.


    Also sogar wenn vorne am Schalter nichts bemängelt wird kann es sein das der "Consule" etwas bemängelt und ihr etwas fehlendes Nachreichen müsst.


    Über eine Urkundenprüfung wird in deinem Falle, insbesondere falls die Geburtsurkunde deiner Freundin nicht spät registriert ist wohl die ABH entscheiden.

  • Die VA habe ich hier über das Jugendamt + DBM abgegeben. Meine Freundin musste dann noch eine Zustimmungserklärung abgeben. Ich war aber auch bei der Geburt dabei und meine Unterschrift ist mit auf der Geburtsurkunde.


    Wir haben eigentlich alles soweit der Checkliste für Passantrag für unverheiratete Kinder alles da.


    Bzgl. der KV:

    Da habe ich mich tatsächlich vertan. Ich bin davon ausgegangen das beide über die Familienversicherung mitversichert sind. Aber das ist wohl bei der Kindesmutter nicht der Fall...


    Ich gehe mal davon aus das eine Auslandskrankenversicherung dann nicht reicht? Welche private Krankenversicherung nimmt man denn da?


    Sie war bereits 2x in DE mit einem Touristenvisum. Eventuell hat das nochmal einen positiven Einfluss auf den Prozess?

  • Normalerweise sollte eine freiwillig gesetzliche KV möglich sein, da wäre das Kind dann auch versichert. Am besten Mal bei der GKV anfragen. Für das Visum sollte eine Incoming Reiseversicherung ausreichen wobei im Visa Antrag gar nichts von einer Versicherung steht .. , für den Aufenthaltstitel ist aber eine richtige Versicherung notwendig .

  • meine Freundin und mein Sohn brauchten keine incoming

    Sohn war über mich familienversichert

    Freundin in meine KV ( gesetzliche ) mit dem mindestbeitrag , knapp 200 Euro...

    Und in die KV kann sie ja erst wenn sie hier ist, richtig? Deswegen wundert mich das vorab eine "private" KV verlangt wird....


  • Es kann sein das sie es euch erlauben nachzureichen, da eventuell noch eine Urkundenüberprüfung ansteht.

    Das Visum und der Passantrag werden nicht weiter bearbeitet bis diese abgeschlossen ist.


    Falls du in der GKV bist kannst du gegen einen Zusatzbeitrag, meistens 190-220 Euro pro Monat evtl. deine Freundin mitversichern.


    Eine Schengenvisum / Touristen Versicherung gilt nicht, allerdings gibt es Incoming-Versicherungen die akzeptiert werden.


    Ich würde erst einmal am 16. schauen was sie sagen.


    Zwei Merkblätter:


    Screenshot_20221214_024525_Drive.jpgScreenshot_20221214_024827_Drive.jpgScreenshot_20221214_024525_Drive.jpg

  • meine Freundin und mein Sohn brauchten keine incoming


    Es kann sein das sie es euch erlauben nachzureichen, da eventuell noch eine Urkundenüberprüfung ansteht.

    Das Visum und der Passantrag werden nicht weiter bearbeitet bis diese abgeschlossen ist.



    Es geht um den Familiennachzug zum deutschen Kind, (wenn ich das richtig sehe)..


    Dann ist kein Nachweis einer Krankenversicherung fürs Visaverfahren nachzuweisen. Nachzulesen bei der DBM:

    Antrag auf nationales Visum: - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    (FZ zum oder mit dem deutschen Kind)


    Das Kind darf als Deutscher ohne eine KV einreisen, dann gilt das auch für die Mutter, die aus Gründen der Personensorge mitreist.


    Unabhängig davon tritt mit Einreise in D (genau genommen mit Wohnsitznahme) die in D geltende Versicherungspflicht in Kraft. Dann müssen sich die Betroffenen selbst hier um eine KV kümmern..

    Nochmals: dies hat aber nichts mit dem Visumsverfahren zu tun...


    (leider kann ich das Merkblatt von Jakarta nicht lesen, aber ich denke dort wird sinngemäß dasselbe stehen.. ansonsten wäre es falsch)


    Die incoming Versicherung (RKV) ist nur dann zwingend erforderlich, wenn auf das Visum nach D kein Anspruch besteht. Das ist beispielsweise beim Heiratsvisum der Fall...

  • Ja genau, Familiennachzug mit deutschem Kind.


    Das beruhigt mich dann gerade nochmal ein wenig. am 16.12. ist der Termin. Ich werde berichten.

  • kleines Zwischenupdate:

    Meine Freundin war heute morgen bei der DBM und konnte soweit alles abgeben.


    Uns fehlten allerdings noch eine beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde und beglaubigte Kopie meines Reisepasses + Ein-/Ausreisestempel zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung.


    Letzteres konnte ich direkt heute morgen beim Bürgeramt erledigen. Geburtsurkundenkopie wird wohl in den nächsten 10 Tagen vom Standesamt hier eintreffen und dann kann ich das ganze zur DBM schicken. Sobald die Dokumente dort eingetroffen sind, startet der ganze Prozess.


    Pass vom Kind dauert dann ca. 1 Woche. Visum für die Freundin dauert wohl bis zu 3 Monate laut Aussage der Dame vor Ort.


    Thema Krankenversicherung wurde bei dem Termin nicht erwähnt.