Bezüglich Ehefähigkeitszeugnis gab es ja voriges Jahr diese Anordnung der PSA,
welche die Heirat auf den Philippinen sehr erleichtert hat.Ob sie jetzr noch gültig ist entzieht sich meiner Kenntnis.Ich weiss aber das sie bei Vorlage auf der örtlichen Municipalty bei Bekannten Wirkung erzielt hat
MC NO. 2021-04 Local or Philippine Notarization of Affidavits in lieu of Certificates of Legal Capacity to Contract Marriages.pdfMC NO. 2021-04 Local or Philippine Notarization of Affidavits in lieu of Certificates of Legal Capacity to Contract Marriages.pdf
Trotzdem benötigt man nach meinem Verständnis bzw. meiner Lesart der Anordnung ja weiterhin eine "legal capacity", die i.d.R. ein Ehefähigkeitszeugnis voraussetzt. Die Anordnung bezog sich ja nur auf die Beglaubigung oder habe ich etwas missverstanden?
Du brauchtest definitiv kein Ehefähigkeitszeugnis aus deinem Heimatland.
Das war,wegen Erschwerungen durch Covid Restriktionen,der Sinn dieser Anordnung durch die PSA.Ich kenne mittlerweile auch mehrere Fälle die ohne Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland legal auf den Philippinen verheiratet sind.In wie weit das dann z B. in Deutschland anerkannt wird ist nach wie vor fraglich .Sollte da jemand mehr wissen wäre ich dankbar für Infos