Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten, Aufenthaltserlaubnis möglich?

  • Mein örtliches Standesamt hat auf Dokumenten bestanden, die ich auf der Liste der benötigten Dokumente für das FzV nicht sehe, wie zB Taufurkunde der Kinder und Eltern meiner Verlobten, Schulbescheinigungen uvm. Das war einfach unmöglich und so konnte ich kein Ehefähigkeitszeugnis beantragen um in Deutschland oder auf den Philippinen zu heiraten. Deshalb Däünemark.

  • ja für das FzF nicht aber für die Urkundenprüfung

    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    "Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde. "


    Es gab schon fälle die gingen ohne UP durch, aber das weisst du erst wenn ihr längst verheiratet seit. Außerdem kann es auch viel später noch erforderlich sein wenn sie längst in D ist.


    Welche Dokumente sind denn "unmöglich" zu beschaffen und warum ? Wir können hier sicher Tipps geben wo sie was bekommt. Meine Frau hat ca 2 Wochen gebraucht alles zu besorgen..


    Edit die Liste gibt's auch auf Englisch

    https://manila.diplo.de/ph-en/…e/verify-phl-docs/1691290

    Denke damit wird deine Verlobte schon was anfangen können

  • Mein örtliches Standesamt hat auf Dokumenten bestanden, die ich auf der Liste der benötigten Dokumente für das FzV nicht sehe, wie zB Taufurkunde der Kinder und Eltern meiner Verlobten, Schulbescheinigungen uvm. Das war einfach unmöglich und so konnte ich kein Ehefähigkeitszeugnis beantragen um in Deutschland oder auf den Philippinen zu heiraten. Deshalb Däünemark.

    Naja, du wirfst hier einige Dinge durcheinander ...

    Dein Standesamt hat nichts mit dem FzV zu tun, und sammelt schon gar nicht Dokumente dafür ein. Des weiteren muss man dafür verheiratet sein. Dein Standesamt wollte die Dokumente, damit sie dir dein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen konnten, und dafür vorher die Dokumente deiner Frau überprüft werden.

    Diesen Punkt habt ihr wohl jetzt dann mit der Hochzeit in Dänemark umgangen. Das FzV wird aber erst noch kommen, und dann wird euch vermutlich die UP und das Beschaffen dieser Dokumente einholen.


    Das Beschaffen der Dokumente ist in der Regel nicht unmöglich. Und wenn es unmöglich ist, wird man es in der Regel auch begründen können (z. B. Verlust wegen Naturkatastrophen).

    Es ist letztlich nur eine Fleißaufgabe, und wenn man noch in der Geburts- und Aufwachsgegend lebt, auch recht gut ableistbar.

  • Hatte mir damals auch ausgemalt, dass Dänemark einfacher und schneller geht, um zusammen in Deutschland leben zu können.

    Unterm Strich lohnt es sich nur in wenigen Fällen in Dänemark zu heiraten, der deutsche Weg scheint etwas länger zu sein, dafür ist er aber sicherer und für die UP werden ohnehin die gleichen Dokumente benötigt.

  • Es ist auch nicht so dass hier jemand was gegen Hochzeit dort hat, aber wie schon geschrieben wirklich Vorteil bringt es nicht.


    Einzig man benötigt dann keine VE mehr für das FzF Visum. Jetzt kann man sagen dann sollte man auch die Hochzeit sein lassen wenn man nicht genug dafür verdient , allerdings z.b. die abh in Berlin hat schon finde ich sehr hohe Voraussetzungen an das Einkommen siehe Webseite in Berlin.


    Mich würde interessieren warum es einige so eilig haben zu heiraten in Dänemark wenn es bis zum gemeinsamen leben in D sowieso nicht schneller geht . ?


  • Der Plan funktioniert nur wenn du zufällig Staatsbürger eines EU-Staates ausgenommen Deutschland oder Dänemark bist.


    Auf den Philippinen heiraten geht oft schneller als in Deutschland du sparst dir den Gang für die KV, OLG und VE.

  • Mails dann kann trotzdem noch das Problem aufkommen dass man vorwirft das Schengen Visum unter falschen Angaben gemacht zu haben und man somit allein aufgrund dessen ausreisepflichtig ist. Gerade wenn man den Heiratstermin in DK schon vor Einreise hat wird es schwierig zu argumentieren sein ;). Gut ob das in Der Praxis vorkommt ..


    Bei Heirat in den phils kann das Problem auftreten dass die Hochzeit bei der PSA registriert sein muss (bei DK auch wobei man da für den Visa Antrag bei der Botschaft in DK das ROM direkt machen kann und das reichen sollte ).somit auch ggf längere Wartezeit .

  • Mails dann kann trotzdem noch das Problem aufkommen dass man vorwirft das Schengen Visum unter falschen Angaben gemacht zu haben und man somit allein aufgrund dessen ausreisepflichtig ist. Gerade wenn man den Heiratstermin in DK schon vor Einreise hat wird es schwierig zu argumentieren sein ;). Gut ob das in Der Praxis vorkommt ..


    Bei Heirat in den phils kann das Problem auftreten dass die Hochzeit bei der PSA registriert sein muss (bei DK auch wobei man da für den Visa Antrag bei der Botschaft in DK das ROM direkt machen kann und das reichen sollte ).somit auch ggf längere Wartezeit .

    Die Registrierung beim PSA geht recht zügig wenn man nicht gerade vom kleinen Dorf ist.


    Bei EU - Bürgern greift das Freizügigkeitsrecht und die Aufenthaltserlaubnis wird gewährt ohne Ausreisen zu müssen.
    Es darf keine Diskriminierung/Benachteiligung herrschen verglichen mit dem Fall man würde in dessen Heimat zB Irland heiraten/leben.

    Das Standesamt/ Deutsche Botschaft würde auch kein EFZ/Legal Capacity für einen Iren ausstellen falls dieser in einem drittland heiraten würde.

    Der Sprachnachweis bzw dessen Pflicht fällt dann auch weg.


    Liegt im Aufgabenbereich seiner DFA.

  • Ich war 2x auf meinem Standesamt um zu erfahren, welche Dokumente ich beschaffen muss um das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, damit wir entweder in den Philippinen oder in Deutschland heiraten könnten.

    Jedes mal wurde mir eine Dokumentenliste vorgelegt, die weit über das ging, was auf der Homepage der Botschaft in Manila steht. Und daran ist es letztendlich gescheitert und ich konnte kein Ehefähigkeitszeugnis von meinem Standesamt bekommen. Daher der Weg über Dänemark.


    Ja, sie hat ihre Geburtsurkunde und Eheaufhebungsurkunde, Reisepass. Ihre Kinder werden nicht mit hierher kommen.

  • Jedes mal wurde mir eine Dokumentenliste vorgelegt, die weit über das ging, was auf der Homepage der Botschaft in Manila steht.

    Ja, die denken sich manchmal noch irgendwelches Zeug aus was sie haben wollen was nirgendwo steht und dann steht man da. Kenn Leute die haben Jahre für eine FZV gebraucht und nachdrückliche Intervention von "anderer Stelle", bis dann zähneknirschend zugestimmt wurde.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Ich ahne warum du Schwierigkeiten hattest das EFZ zu bekommen.

    Welche Dokumente wurden den genau gefordert?


    Ich nehme an Eheurkunde deiner Freundin, Annulierungsdokumente inkl Übersetzungen, Geburtsurkunden, Schulzeugnisse, Taufbescheinigungen, Dokumente ihrer Eltern usw.


    Aber hier sollte dir bewusst sein das auch falls ihr in DK heiraten könnt also die Annulierungsdokumente deiner Freundin dort akzeptiert werden sie wieder ausreißen muss und in Manila/Cebu ein FZV beantragen muss.


    Da führt kein Weg vorbei und mit Ausnahme der Englisch-Deutsch Übersetzungen musst du vermutlich alle vom Standesamt geforderten Dokumente auch für die Deutsche Botschaft vorlegen, plus einige extras wegen der Urkundenprüfung.


    Und nicht zu vergessen das A1 Zertifikat.


    Falls sie mit Ablauf des Schengenvisums bleibt ist es ein illegaler Aufenthalt. Was unschön enden kann:


    Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sind gemäß § 62 AufenthG zur Sicherung ihrer Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen.


    https://www.anwalt24.de/lexikon/aufenthalt_-_illegaler

  • Vor allem wenn sie illegal hier bleibt kann man ja gar nix regeln wie KV , arbeit etc.. und ihr leben lang illegal in D bleiben ?? Das man es nicht regeln können wird zeigt ja das anfangs gepostet Urteil.


    Also in Haft wird die Frau sicher nicht gleich genommen, es wird erstmal Aufforderung zur Ausreise geben und ggf. Einreisesperre etc. Hier wen es interessiert das Gesetz :

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__62.html


    "Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sind gemäß § 62 AufenthG zur Sicherung ihrer Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen."


    Das nun eine extreme Kurzzusammenfassung des Paragraph von der Webseite anwalt24 😂

  • Du kommst also um die UP leinenfalls vorbei und ihr werdet sie machen müssen damit alles "legal" ist.


    Heiraten könnt ihr ja zwischenzeitlich, dass ist euer Ding und es wird auch wohl keiner etwas sagen.


    Das einzigste was du hast.....du machst die Up halt nach deiner heirat in DK über das D-visum. Denn deine Ausländerbehörde wird dies fordern. Und ohne diese wird auch das Visum nicht genehmigt da die AB zustimmungspflichtig ist.


    Wenn du sehr viel Glück hast wird es auch ohne gehen denke ich aber nicht. Das ist eh schon sehr selten und bei eurer Konstellation ( Scheidung, Kinder) wird es komplett geprüft wie bei jedem anderen auch.

  • Das geht in Bayern wesentlich schneller als ihr in NRW glaubt.


    Justizminister Eisenreich sagte in Hof, das Ausländer- und Asylrecht werde in Bayern konsequent durchgesetzt.


    Ohne Rücksicht auf Kosten


    Damit stellt Bayern ein Drittel aller Abschiebehaftplätze im Bundesgebiet. Der Bau der Einrichtung kostet nach Angaben des Justizministeriums rund 80 Millionen Euro.


    https://www.br.de/nachrichten/…gnis-deutschlands,Smkia6S

  • Genau so ist es...diese Heirat ist sinnlos, weil du damit keine einzige der geforderten Urkunden, nicht beibringen musst. Es kommt dann nur nach der Hochzeit und nicht vorher...in dieser Zeit kann dann deine Angetraute auf den Philippinen warten, während sie mit Hochzeitsvisum direkt hätte bleiben können!

    Einreise mit Schengen heißt immer wieder auch Ausreise am Ende...dann neues Visum beantragen, UP abwarten und dann darf sie wieder einreisen! Wenn ihre Identität stimmt, denn diese wird ja bei der UP überprüft...wir hatten auch schon Fälle, da durfte die Frau nie einreisen, weil eben falsche Dokumente...deshalb gibt es ja die UP


    Deutsch A1 hat sie schon?

    Mein örtliches Standesamt hat auf Dokumenten bestanden, die ich auf der Liste der benötigten Dokumente für das FzV nicht sehe, wie zB Taufurkunde der Kinder und Eltern meiner Verlobten, Schulbescheinigungen uvm. Das war einfach unmöglich und so konnte ich kein Ehefähigkeitszeugnis beantragen um in Deutschland oder auf den Philippinen zu heiraten. Deshalb Däünemark.

    Ich habe diesen Post übersehen aber er bestätigt meine Annahme von oben:


    Das Standesamt hat diese Dokumente gleich mit angefordert. Was gut ist und dir Zeit erspart, bei meinem unfähigen Standesamt war es anders.


    Du wirst aber diese Dokumente so oder so besorgen und einreichen müssen für die Urkundenprüfung, die wird die Deutsche Botschaft für die Ausländerbehörde in Auftrag geben.


    Die Dokumente werden nicht für das EFZ oder FZV benötigt jedoch für die Urkundenprüfung, was in der Regel und in deinem Falle 100% eine Voraussetzung ist.


    Taufbescheinigungen und Schulzeugnisse sind kein muss aber ein sollte, damit die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnis höher ausfällt.


    Du hast nur den Zeitpunkt nach hinten verschoben, es wird dich vielleicht sogar mehr Zeit kosten jetzt.

  • Nur meine persönliche Meinung aber so lange nicht alle Unterlagen u.a. für die UP vorliegen und ich sie nicht selbst auf Unstimmigkeiten georüft habe würde ich gar keinen Fall in DK heiraten. Wäre mir viel zu riskant dass dann irgendwas nicht stimmt oder angeblich niemals zu besorgen ist und dann stehst du da.


    Schreib doch bitte Mal was dein STa mehr wollte genau als inn der Checkliste für die UP steht.

  • Nur meine persönliche Meinung aber so lange nicht alle Unterlagen u.a. für die UP vorliegen und ich sie nicht selbst auf Unstimmigkeiten georüft habe würde ich gar keinen Fall in DK heiraten. Wäre mir viel zu riskant dass dann irgendwas nicht stimmt oder angeblich niemals zu besorgen ist und dann stehst du da.


    Schreib doch bitte Mal was dein STa mehr wollte genau als inn der Checkliste für die UP steht.

    Genau, Taufurkunden der Eltern kann ich mir kaum vorstellen wie er geschrieben hatte, ein deutsches Standesamt kommt doch nicht von selbst darauf nach den Taufurkunden der Eltern zu fragen oder? Aber naja vielleicht habe ich noch nicht lange genug gelebt :dontknow Aber falls es so war, vielleicht hat der Standesbeamte dann einfach die UP Liste falsch verstanden, das wäre die einzige Erklärung die mir für sowas einfällt

  • Cekarius genau glaube ich auch. Aber bin gespannt. Bei uns war es so das STA hat ne Checkliste per Mail geschickt was sie brauchen und das OLG und für die UP auf die dbm Checkliste verwiesen . Haben dann erstmal nur alles für die UP abgegeben damit er die UP schonmal starten kann, die anderen Unterlagen (übersetung etc ) hatte ja noch Zeit.


    Er hatte aber schon oft Phil Hochzeiten wie er mir sagte. Wenn das jetzt ein sta ist was das zum ersten Mal macht kann man sicher mit denen reden denke ich z.b. selber die Checkliste der DBM für die UP zeigen etc