"Anerkennung/Registrierung" der Ehe in Deutschland

  • Wie gesagt, wenn diese Standesbeamtin keinen Ärger macht. Ich habe ja ohne EFZ/Legal capacity geheiratet, die Urkundenprüfung, die für dieses notwendig war, ist parallel zur Eheschließung gelaufen.

    Ich sehe keinen Grund, warum sie da Ärger machen sollte.

    wenn ich nicht irre, war ja zu dieser Zeit auf philipp. Seite erlaubt, wegen corona auch ohne konsularisches EFZ von der DBM zu heiraten (?)..


    Die UP ist ja trotzdem richtig und vollständig abgeschlossen worden. Also ist die Geburtsurkunde deiner Frau schon mal "sauber". Die Frage wird jetzt nur sein, ob das StA die HU ohne UP der DBM akzeptiert.

    Wenn nicht, soll sich das StA bei der DBM erkundigen, was sie in diesem Fall sehen will.

    Normalerweise macht die DBM diese Überprüfung der HU mit Bordmittel und ist daher kostenlos.

    Das Aktenzeichen der UP genügt meist der DBM....

  • Mal am Rande: Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist bei Zusammenveranlagung die Wahl der Steuerklassen am Ende des Jahres (sprich beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung) eh egal. Zur Anwendung kommt immer dieselbe Splittingtaelle. Auswirkung hat die Steuerklassenwahl nach meinem Verständnis lediglich auf die unterjährige Vorauszahlung - aber ich lasse mich gerne belehren.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Mal am Rande: Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist bei Zusammenveranlagung die Wahl der Steuerklassen am Ende des Jahres (sprich beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung) eh egal. Zur Anwendung kommt immer dieselbe Splittingtaelle. Auswirkung hat die Steuerklassenwahl nach meinem Verständnis lediglich auf die unterjährige Vorauszahlung - aber ich lasse mich gerne belehren.

    Also ich würde mit 4 arbeiten und dann beim Lohnsteuerausgleich alles zu viel bezahlte zurück bekommen?


    Bei mir ist das "Problem" aber das ich beim Finanzamt mit Lohnsteuerklasse 1 und ledig hinterlegt bin.

    Ich habe bereits angefragt ob eine Änderung auch ohne einem Eintrag bei dem Einwohnermeldeamt möglich ist.

  • Also ich würde mit 4 arbeiten und dann beim Lohnsteuerausgleich alles zu viel bezahlte zurück bekommen?

    so ist das.


    Um Diskusstionen mit dem FA zu vermeiden solltet ihr es halt im laufe des Jahres klären, aber wir haben ja zum Glück erst Februar.


    Kenne einen Fall da war die Hochzeit auch Ende '21, es gab aber für die Wohnsitznameldung erst im Folgejahr einen Termin.. konnte wohl auch mit dem FA nach einigen Diskussionen geklärt werden aber muss man ja nicht haben.


    Beispiel: Wir hatten Mitte Dezember 2021 geheiratet und ich habe mehrere tausend Euro zurückbekommen, hätten wir 2 Wochen später geheiratet also im Januar hätte ich 0 zurückbekommen für 2021, im Prinzip genau das als hätten wir im Januar 21 geheiratet und ich hätte das ganze Jahr Steuerklasse 3 gehabt.


    by the way: und wieder sehen wir was Hochzeit im Ausland für unverhergesehene "Probleme" bereiten kann.. aber das soll nicht Thema werden hier :D

  • Ein EFZ für mich und meine Frau wurde ja 5 Monate nach der Hochzeit ausgestellt, ich habe halt dieses niemals zur DBM gebracht und gegen das legal capacity getauscht da es nicht mehr notwendig war.

    Die Heiratsurkunde wurde auch von der DBM gesichtet um u.a die Deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes festzustellen + KRP Ausstellung.


    Ich habe von ähnlichen Fällen gelesen wo die Nachbeurkundung kein Problem war aber die Frau im sta ist "besonders".


    Jetzt kam "ich habe ihnen doch gesagt sie sollen erst zu mir kommen und dann zu Meldeamt"

    Die wissen wohl nicht das man sich möglichst zeitnah bei der Ausländerbehörde melden muss und man nicht Wochen auf einen Termin warten kann.

    Die Ausländerbehörde verlangt die Meldebescheinigung.


    Desweiteren in der Nachricht vom sta:


    Bin mir nicht sicher, was Sie mit Registrierung und Anerkennung meinen…


    Vermutlich ist das die Anmeldung beim Meldeamt über den Zuzug?


    Die ist verpflichtend.


    Zur Nachbeurkundung der Ehe besteht ja grundsätzlich keine Pflicht


    (faktisch vielleicht manchmal, wenn die Ausländerbehörde es zur Voraussetzung des Aufenthalts macht)



    A weiß nicht was B will oder meint arbeiten aber alle für die selbe Stadt.

  • Mails langsam wird es unübersichtlich ;)


    Das was das StA geschrieben hat ist doch korrekt.

    Jetzt kam "ich habe ihnen doch gesagt sie sollen erst zu mir kommen und dann zu Meldeamt"

    Macht ja Sinn damit sie die Nachbeurkundung für das Meldeamt macht. Wichtig ist sie muss den Wohnsitz innerhalb 2 Wochen anmelden oder zumindest einen Termin dafür haben, bzgl. des Familienstandes kann man ja immernoch klären


    Vermutlich ist das die Anmeldung beim Meldeamt über den Zuzug?


    Die ist verpflichtend.

    da hat sie ja recht, innerhalb 2 Wochen muss Wohnsitz angemeldet werden oder zumindest ein Termin dafür vereinbart werden

    Zur Nachbeurkundung der Ehe besteht ja grundsätzlich keine Pflicht

    das hat das StA geschrieben? Genau stimmt ja auch.

    (faktisch vielleicht manchmal, wenn die Ausländerbehörde es zur Voraussetzung des Aufenthalts macht)

    wer / wo hat das geschrieben? Habe ich von Dir noch nicht gelesen. Ihr seit ja schon verheiratet also einfach einen Antrag auf AT stellen (zur Not schriftlich) bis zur Ablehnung gilt Fiktionswirkung selbst wenn das Visum bis dahin abläuft - da ihr verheiratet seit sehe ich keine praktische Möglichkeit den AT abzulehen sofern du D Staatsbürger bist

  • Alle zitate stammen vom Standesamt.


    Ich soll erst zu ihr ins Standesamt (4 Wochen oder mehr auf einen Termin warten) und dann erst zum Einwohnermeldeamt.

    Gleichzeitig aber innerhalb von 2 Wochen bei der Ausländerbehörde melden die den Wisch vom Einwohnermeldeamt fordert.

    Das klappt von der Zeitspanne vorne und hinten nicht.


    Ich habe jetzt beim Einwohnermeldeamt nur die Anmeldung zum Wohnsitz durchgeführt und diese zusammen mit den Online Antrag bei der ABH eingereicht.

    Der Rest wird sich dann ergeben, das StA will sich bemühen einen Termin Ende Februar zu finden. Kann jedoch wohl auch länger dauern.

  • Ich soll erst zu ihr ins Standesamt (4 Wochen oder mehr auf einen Termin warten) und dann erst zum Einwohnermeldeamt.

    das geht so natürlich nicht

    (1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


    Gleichzusetzen aber innerhalb von 2 Wochen bei der Ausländerbehörde melden dir den Wisch vom Einwohnermeldeamt fordert.

    also Du hast einen AT beantragt und die ABH fordert die Wohnsitzanmeldung gemlß der 2 Wochen frist? Aber das passt doch alles ihr Wohnsitz ist doch angemeldet nur ohne korrekten Familienstand oder was genau ist jetzt noch das Problem?


    Edit : die ABH hat doch auch dem Visa zugestimmt also sehe ich nicht so die jetzt ein Problem machen sollten und das Thema mit dem AT ist ja aktuell das wichtigste. Ich persönlich vermute da liegt irgend ein Missverständnis vor

  • Steuerklasse: Hatte ich ja weiter oben auch geschrieben. Erst in der Einkommenssteuererklärung (des nächsten Jahres) wird festgelegt, wie das Jahr abgerechnet wird .. also mit Splittingtabelle oder ohne.

    Dabei spielt die beim FA eingetragene Steuerklasse keine Rolle.

    Selbst wenn man die Steuerklasse nie ändern würde, kann man das durch die EkSt wieder gerade biegen.

    Man müsste dann nur bei Auszahlung des Gehalts mehr Steuern bezahlen, die man aber später wieder bekommt.

    Jetzt kam "ich habe ihnen doch gesagt sie sollen erst zu mir kommen und dann zu Meldeamt"

    Warum sollte man zum StA gehen, wenn die Nachregistrierung keine Pflicht ist ??


    Das macht nur aus Sicht dieser Standesbeamtin Sinn, wenn sie weiß, dass die unlegalisierte HU beim Meldeamt nicht akzeptiert wird. Scheinbar gibt es in dieser Gemeinde eine solche Absprache zwischen diesen Behörden...


    Die 2 Wochen Frist für die Aufenthaltsanzeige würde ich erst mal vergessen.. Ist ja nicht deine Schuld, dass dies in dieser Zeit nicht möglich ist.. wenn ich das richtig verstehe, ist das aber (trotzdem) gemacht worden ???



    ps:

    Bin mir nicht sicher, was Sie mit Registrierung und Anerkennung meinen…

    Das sagte ich auch weiter oben: eine einfache Anerkennung durch das StA gibt offiziell es nicht. Meine örtliche StAbeamtin, die ich zufällig persönlich kenne, hat mir aber mal gesagt, dass sie dann in solchen Fällen manchmal ein formloses Schreiben aufsetzt, dass die HU okay ist. "Manchmal", weil das von der Qualität, Sprache der HU etc abhängt. Bei "seltsam" aussehende HUs wird sie auch auf die Nachbeurkundung bestehen.. mit allem drum und dran.


    PS2:


    Habe gerade mal in Melderegister gesetz geschaut:


    § 6 Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters

    (1) Ist das Melderegister unrichtig oder unvollständig, hat es die Meldebehörde nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2016/679 zu berichtigen oder zu vervollständigen (Fortschreibung). Über die Fortschreibung sind unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
    (2) Soweit die in Absatz 1 Satz 2 genannten öffentlichen Stellen nicht Aufgaben der amtlichen Statistik wahrnehmen oder öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften sind, haben sie die Meldebehörden unverzüglich zu unterrichten, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der übermittelten Daten vorliegen. Öffentliche Stellen, denen auf ihr Ersuchen hin Meldedaten übermittelt worden sind, haben die Meldebehörden zu unterrichten, wenn ihnen solche Anhaltspunkte vorliegen. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten, insbesondere das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, sowie Berufs- oder besondere Amtsgeheimnisse stehen der Unterrichtung nicht entgegen, soweit sie sich auf die Angabe beschränkt, dass konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit übermittelter Daten vorliegen.
    (3) Liegen der Meldebehörde konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.
    (4) Bei der Weitergabe von Daten und Hinweisen nach § 37 sind Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 entsprechend anzuwende

    ----


    §6 (3) ist der interessante Satz. Der Vorlage der HU (egal ob legalisiert oder nicht) ist ein wichtiges Indiz, dass das Melderegister zu ändern ist. Das heißt: sie hat selbständig tätig zu werden. (von Amts wegen). Dabei kann sie zwar von Antragsteller diese Nachbeurkundung erbitten, aber sie kann es nicht zur Pflicht machen, wenn es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt.


    Scheinbar haben sich dort Meldeamt aber eine Ausrede ausgedacht: "faktisch vielleicht manchmal, wenn die Ausländerbehörde es zur Voraussetzung des Aufenthalts macht"... aber ein konstruierter Fakt ist immer noch keine gesetzliche Pflicht!


    Das ist eine Zwickmühle, in die die Behörden dort stehen. Aber das Problem müssen sie prinzipiell selbst lösen.

  • Das ist eine Zwickmühle, in die die Behörden dort stehen. Aber das Problem müssen sie prinzipiell selbst lösen.

    Nutzt aber dem TE wenig....entweder mit dem Kopf gegen die Wand und Probleme bei Anmeldung, Steuern, ABH...aber Recht behalten oder einfach die NAchregistrierung, wenn man eh schon eine UP hat!


    Muss jeder selbst entscheiden

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hge


    Die Anmeldung zur Adresse usw. hat ohne Probleme geklappt. Nur der Familienstand also diese Änderung nicht. Meine Frau wurde mit Familienstand "Unbekannt" angemeldet, was hat man dann eigentlich für eine Steuerklasse als unbekannter, die 1?

    Kann man Spltting auch anwenden wenn beide Steuerklasse 1 haben? Ist bei einem Ehepaar ja eigentlich unmöglich.


    Die ABH hat die Originale HU als Vorgabe genannt und optional eine Übersetzung falls vorhanden. Von einer Nachbeurkundung ist keine rede gewesen.

  • Mal am Rande: Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist bei Zusammenveranlagung die Wahl der Steuerklassen am Ende des Jahres (sprich beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. bei der Einkommensteuererklärung) eh egal. Zur Anwendung kommt immer dieselbe Splittingtaelle. Auswirkung hat die Steuerklassenwahl nach meinem Verständnis lediglich auf die unterjährige Vorauszahlung - aber ich lasse mich gerne belehren.

    Also ich würde mit 4 arbeiten und dann beim Lohnsteuerausgleich alles zu viel bezahlte zurück bekommen?


    Bei mir ist das "Problem" aber das ich beim Finanzamt mit Lohnsteuerklasse 1 und ledig hinterlegt bin.

    Ich habe bereits angefragt ob eine Änderung auch ohne einem Eintrag bei dem Einwohnermeldeamt möglich ist.

    Es ist ja auch ohne Verzögerung immer so, dass die Datenumstellung beim Finanzamt nicht zeitneutral verkäuft, man also i.d.R. als bisheriger Single mit Steuerklasse I nach der Heirat zunächst noch ein oder zwei Monate in der "falschen" Steuerklasse bleibt. Maßgeblich für die Anwendung der Splittingtabelle auf Jahresbasis ist dann aber der Zeitpunkt der Heirat; zumindest bei uns verlief das völlig problemlos.


    Und wenn das Finanzamt doch einen Fehler macht, muss man das halt mit Widerspruch gegen den Steuerbescheid reklamieren. Bei uns wurde z.B. das in Hessen seinerzeit noch erhobene "besondere Kirchgeld in konfessionsverschiedenen Ehen" fälschlicher Weise auf das gesamte Kalenderjahr berechnet, obgleich wir erst im Juni geheiratet haben. Auf entsprechenden Hinweis wurde der Fehler korrigiert, der Steuerbescheid angepasst und die Steuerschuld entsprechend gemindert.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Vom Finanzamt kam diese Info:


    20230210_160351.jpg


    Also die sagen auch erst zum Standesamt aber die tragen doch nichts ins elstam ein. Denke sie meint über den Umweg Einwohnermeldeamt im Anschluss.


    Die Verwaltung auf den Philippinen arbeitet besser und nicht so umständlich wie hier. Dort musste ich überall nur einmal hin, außer zum Gericht 2x.

  • Das Standesamt trägt die Ehe nur im Register ein. Sonst nichts


    Erst wenn die Anmeldung beim Bürgeramt ordentlich gemacht ist bekommt das Finanzamt die Info und die kannst die Steuerklasse wechseln.


    Bei dir und bei deiner Frau muss verheiratet stehen und nicht unbekannt.


    Das stimmt in den Philippinen ist manches einfacher. Hier gibt es teilweise so viele Regeln das keiner mehr bescheid weiß oder Angst hat etwas falsch zu machen.

  • Ich habe beim STA einen Termin für März bekommen, die Dokumente sollte ich vorher zur Vorbereitung und Überprüfung zuschicken.

    Bei der HU wurde (noch) nichts bemängelt, allerdings hängt sie sich etwas an der Übersetzung der Geburtsurkunden auf.


    Sie frage mich wie ich Certificate of live birth übersetzen würde, hab geschrieben Geburtsurkunde.


    Sie hat mich darauf hingewiesen, dass die Geburtsurkunde meiner Frau mit "Urkunde über eine Lebendgeburt" übersetzt ist, die meines Kindes jedoch mit "Beurkundung einer Lebendgeburt", darüber hinaus ist bei der Beurkundung noch etwas falsch getippt, dort steht Berurkunding


    Sie hat zwar noch keine Korrektur gefordert, aber schonmal angefangen zu jammern. Werde darauf hinweisen, dass es um nichts Wichtiges handelt, was die Fakten ändern würde. Bei der HU wurde der Name eines Trauzeugen leider auch mit einem Tippfehler versehen, hoffe, das fällt nichts ins Gewicht.


    Das zweite Bild wird immer falsch rum angezeigt.


    1.jpg


    20230213_164803.jpg

  • Ich lese hier sehr interessiert mit ... aber was ist eine "Nachbeurkundung"?

    Ich dachte bisher immer, die Heiratsurkunde mit dem roten Schleifchen und der beurkundigten Übersetzung ins Deutsche reicht aus, um die Ehe als gesetzlich anerkannt zu beweisen.

    Das mit der "Fremdsprache" Englisch kenne ich auch - mein Standesamt hat die englische Heiratsurkunde nicht anerkannt, wohl aber die Übersetzung wie oben angegeben. Und mein Bürgerbüro hat sogar die englische Anerkannt - sei ja alles gut lesbar und verständlich, hat man dort gemeint. Gelte seit dem als Verheiratet. Auch bei meinem Arbeitgeber.

    Allerdings ohne Änderung der Steuerklasse, da meine Frau noch keinen deutschen Wohnsitz hat.