Jetzt lote ich halt die Möglichkeiten aus ob sie ein Aufenthaltsrecht bekommen kann,ohne daß wir zusammen vorher 3 Jahre in Deutschland gelebt haben.
.. ohne diese 3 Jahre wird es nicht gehen.
Nach 3 Jahren Einbürgerung vornehmen, dann kann sie sowohl längere Zeit auf den Philippinen (zB. Balikbayan priviledge) als auch ohne Probleme in D wohnen.