Hilfe für FZV

  • Jetzt lote ich halt die Möglichkeiten aus ob sie ein Aufenthaltsrecht bekommen kann,ohne daß wir zusammen vorher 3 Jahre in Deutschland gelebt haben.

    .. ohne diese 3 Jahre wird es nicht gehen.


    Nach 3 Jahren Einbürgerung vornehmen, dann kann sie sowohl längere Zeit auf den Philippinen (zB. Balikbayan priviledge) als auch ohne Probleme in D wohnen.

  • Jetzt lote ich halt die Möglichkeiten aus ob sie ein Aufenthaltsrecht bekommen kann,ohne daß wir zusammen vorher 3 Jahre in Deutschland gelebt haben.

    Nein, das wird nicht funktionieren ohne mind. 3 Jahre in Deutschland zu leben

    Nach 3 Jahren Einbürgerung vornehmen, dann kann sie sowohl längere Zeit auf den Philippinen (zB. Balikbayan priviledge) als auch ohne Probleme in D wohnen.

    Auch das wird, ohne den dann lebenden Ehemann nicht funktionieren...denn reist sie länger als 6 Monate aus und bleibt auf den Philippinen verliert die NE ihre Gültigkeit

    Sie müsste dann einen deutschen Pass erwerben...dann funktioniert es

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Auch das wird, ohne den dann lebenden Ehemann nicht funktionieren...denn reist sie länger als 6 Monate aus und bleibt auf den Philippinen verliert die NE ihre Gültigkeit

    .. ich meine sie muss schon 3 Jahre in D mit Ehemann gelebt haben.. möglicher Tod erst nach Einbürgerung..

    Mit 71 müsste das ja noch zu schaffen sein :)

  • Auch das wird, ohne den dann lebenden Ehemann nicht funktionieren...denn reist sie länger als 6 Monate aus und bleibt auf den Philippinen verliert die NE ihre Gültigkeit

    .. ich meine sie muss schon 3 Jahre in D mit Ehemann gelebt haben.. möglicher Tod erst nach Einbürgerung..

    Mit 71 müsste das ja noch zu schaffen sein :)

    Ja, wenn sie einen deutschen Pass bekommt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sorry nicht daß ich mich unverständlich ausgedrückt habe,es geht uns nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit für sie,sondern um das Aufenthaltsrecht für sie als meine Witwe .wenn ich richtig informiert bin ist das was unterschiedliches

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Sorry nicht daß ich mich unverständlich ausgedrückt habe,es geht uns nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit für sie,sondern um das Aufenthaltsrecht für sie als meine Witwe .wenn ich richtig informiert bin ist das was unterschiedliches

    Ja, das haben wir schon verstanden! Das wird es für sie, als Witwe, nur geben wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt! Speziell wenn du deinen Lebensabend in den Philippinen verbringen willst!


    Wenn du deinen Lebensabend in Deutschland verbringen willst, geht es auch ohne deutschen Pass. Aber man muss eben zusammen in Deutschland leben, dann darf sie auch nach deinem Tod bleiben


    Also entweder ca. 3,5 Jahre in Deutschland zusammen leben und den deutschen Pass bekommen...danach kann sie auch 1 Jahr Philippinen / 1 Jahr Deutschland oder was immer sie will.


    Oder permanent zusammen in Deutschland leben und Phill PAss behalten, dann darf sie auch nach deinem Tod bleiben. reist sie allerdings dann länger als 6 Monate aus, wird es schwer wieder nach Deutschland zu kommen


    Nach ein paar Wochen Deutschland mit FZV ausreisen und Lebensabend auf den Philippinen verbringen und dann als Witwe wieder nach Deutschland geht nicht


    Also bei deinem Plan bleibt eigentlich nur der deutsche Pass

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  • Vielen Dank fur Eure Info's .Wir werden dann aber trortzdem mal bei der Ausländerbehörde vorsprechen,wenn wir in Deutschland sind.Vieleicht gibt es ja sonst ne Möglichkeit z. B. Arbeitsvisa.Bei unseren Deutschlandaufenthalten hat sie auch nen großen Bekanntenkreis kennengelernt ,die ihr auch schon eine Anstellung angeboten haben . Eins werde ich auf jeden fall nicht tun nämlich jetzt nochmal ,3 Jahre in Deutschland leben.

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    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Ich finde gerade nicht den genauen Gesetzestext aber ich hatte mich damals informiert z.b. wir sind verheiratet und nach 1 Jahr sterbe ich ob sie trotzdem in D bleiben kann. Die Antwort war ja. Dazu passt auch das folgende:


    Verstirbt der/ die deutsche Ehepartner/in oder der/ die deutsche Lebenspartner/in während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und eine Aufenthaltserlaubnis vorlag, so tritt der eigenständige Aufenthalt unabhängig von der Dreijahresfrist ein.


    Allerdings dafür müsst ihr natürlich in D sein mit FzF und AT. Um den Nachlass abzuwickeln wird sie unabhängig davon natürlich Recht sicher ein Schengen Visum bekommen aber natürlich nur für Kurzaufenthalt

  • Verstirbt der/ die deutsche Ehepartner/in oder der/ die deutsche Lebenspartner/in während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und eine Aufenthaltserlaubnis vorlag, so tritt der eigenständige Aufenthalt unabhängig von der Dreijahresfrist ein.

    Das ist aber nicht die Situation des TS...


    Der möchte mit Frau auf den Philippinen leben und nicht in D...

  • Wir werden dann aber trortzdem mal bei der Ausländerbehörde vorsprechen,wenn wir in Deutschland sind.Vieleicht gibt es ja sonst ne Möglichkeit z. B. Arbeitsvisa.

    Je nach Alter und Qualifikation könnte vielleicht geht was im Pflegebereich gehen, oder wenn sie eine Ausbildung machen möchte.

    Bedenke aber, dass man in vielen dt. Städten momentan nicht einfach so in die Ausländerbehörde reinlatschen kann, sondern vorher einen Termin buchen muss. Bei uns bekommt man aktuell frühestens einen Termin Ende Oktober, und beim letzten Termin mussten wir 8 Monate lang warten. Also besser vorher bei der Stadt, wo Du hin willst, checken und wenn nötig einen Termin buchen. Wird nämlich auch sehr streng kontrolliert, zumindest bei unserer Stadt. Am Eingang steht eine private Sicherheitsfirma und ohne Termin kommt niemand rein.

  • Mache ich Danke Cyborg 85 für den Typ

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    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Bei uns hat man die Regeln etwas freizügiger gehandhabt. Wir sind mit dem FZV für eine paar Monate nach Deutschland gezogen und dann wieder weg. Die ersten 2 Jahre waren das kein Problem. Danach wurde die AE nur jeweils um 1 Jahr verlängert. Unsere Begründung war, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland sei und der Aufenthalt im Ausland nur zeitweiser Natur. Zwar kann man auch dagegen argumentieren, vor Gericht hat man allerdings gute Karten. Die ABH war auch nicht auf Konfrontation aus.


    Nach 5 Jahren hatte ich meine Frau einen Job in Deutschland gesucht und sofort die NE bekommen.


    Es geht also. Ich würde einfach das FZV beantragen und wenn die AE nicht verlängert wird, dann hat man nichts verloren. Aber so bekommt man schon mal 2 Jahre Schengen. Und es gilt die 2. Regel, wenn man einmal da ist, wird man nicht wieder rausgeworfen.

    ================================================================================


    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Ich weiß ja daß nicht alles einen Sinn ergibt.Also wenn meine Witwe nach mehr als 11 jahre In Deuschland registrieter Ehe, und mindestens ein Jahr Deutschlandaufenthalt mit Auskommen ,Anstellung und eigener Wohnung in Deutschland kein Aufenthaltsrecht bekommt ist das unverständlich für mich.Mit gewerblicher Scheinehe hat das nichts mehr gemein.

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  • Von "Scheinehe " spricht ja keiner ihr seit ja zusammen und lebt zusammen. Die ABH kann aber nur einen AT erteilen aufgrund einem im Gesetz genannten Grund den sehe ich hier aktuell nicht .


    Mal anders herum gedacht wenn meine Frau jetzt sterben würde hätte ich auch kein Recht auf unbegrenzt Aufenthalt in den Phils.


    Mal angenommen ihr macht ein FzF Visum , sie bekommt ein AT normal für 3 Jahre. Dieser erlischt aber wenn sie länger als 6 Monate nicht in D ist. Aber : die ABH kann diese Frist verlängern. Vielleicht ist das eine Idee ?

  • Aber : die ABH kann diese Frist verlängern. Vielleicht ist das eine Idee ?


    1 ) das muss aber vor Ausreise begründet werden.

    2 ) sie müsste ja auch nach Erteilung der AE den I-Kurs machen, geht nicht wenn sie nicht in D ist.

    3 ) nach 3 Jahren wird sie die NE nicht kriegen, wenn sie davon die Hälfte der Zeit nicht in D gelebt hat. Das kann die ABH ja an den Aus/Einreise Stempel leicht sehen.

  • Bei uns hat man die Regeln etwas freizügiger gehandhabt. Wir sind mit dem FZV für eine paar Monate nach Deutschland gezogen und dann wieder weg. Die ersten 2 Jahre waren das kein Problem. Danach wurde die AE nur jeweils um 1 Jahr verlängert. Unsere Begründung war, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland sei und der Aufenthalt im Ausland nur zeitweiser Natur. Zwar kann man auch dagegen argumentieren, vor Gericht hat man allerdings gute Karten. Die ABH war auch nicht auf Konfrontation aus.


    Nach 5 Jahren hatte ich meine Frau einen Job in Deutschland gesucht und sofort die NE bekommen.


    Es geht also. Ich würde einfach das FZV beantragen und wenn die AE nicht verlängert wird, dann hat man nichts verloren. Aber so bekommt man schon mal 2 Jahre Schengen. Und es gilt die 2. Regel, wenn man einmal da ist, wird man nicht wieder rausgeworfen.

    War sie also mehr als 6 Monate am Stück außer Landes und hatte dann keine Probleme mit dem deshalb bereits erloschenen AT wieder einzureisen? Fände ich interessant ob da schonmal Einreise verweigert wurde

  • War sie also mehr als 6 Monate am Stück außer Landes und hatte dann keine Probleme mit dem deshalb bereits erloschenen AT wieder einzureisen? Fände ich interessant ob da schonmal Einreise verweigert wurde

    Ja, ich hatte hier mal einen Fall gelesen...war sogar ein "bekanntes" Mitglied. Die Ehefrau pflegte die "Mutter länger als 6 Monate, kam sogar mit dem Flieger nach Deutschland, durfte aber nicht einreisen und musste zurück.

    Finde das jetzt leider nicht


    hge / TanduayIce ihr wisst das doch bestimmt

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Nein, niemals mehr als 6 Monate.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++