Familienzusammenführungsvisum / CFO

  • Nur kurz, da unterwegs:


    Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht erforderlich, da ihr verheiratet seid und du ohnehin automatisch der juristische Vater bist.

    Einfach fz beantragen dabei den mutterschaftspass beilegen, damit die Frau rechtzeitig einreisen kann.

    Falls eine Up verlangt wird, muss die nicht abgewartet werden.


    Die anderen Punkte werden dir die mitforisten beantworten...

  • Eine Verpflichtungserklärung brauchst Du nicht, da Du als Ehepartner für Deine Frau ohnehin unterhaltspflichtig bist.


    Ansonsten steht eigentlich alles auf der Internetseite der deutschen Botschaft:


    http://www.manila.doplo.de => Konsularservice => Visa und Einreise => Nationales Visum für Daueraufenthalt => Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind


    Die DBM verlangt offensichtlich explizit keine Reisekrankenversicherung, bei andere deutsche Auslandsvertretungen steht das z.T.mit auf der Liste. Allerdings sollte der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei einer reisenden Schwangeren in Eurem eigenen Interesse liegen, zumal die nun wirklich nicht die Welt kostet. - Die KV in D (egal ob gesetzlich oder privat) nimmt Deine Frau erst nach Wohnsitznahme auf).

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Die DBM verlangt offensichtlich explizit keine Reisekrankenversicherung, bei andere deutsche Auslandsvertretungen steht das z.T.mit auf der Liste. Allerdings sollte der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei einer reisenden Schwangeren in Eurem eigenen Interesse liegen, zumal die nun wirklich nicht die Welt kostet. - Die KV in D (egal ob gesetzlich oder privat) nimmt Deine Frau erst nach Wohnsitznahme auf).

    Ich würde hier zusätzlich die Reisehaftpflicht ankreuzen und die 10€ mehr bezahlen...denn wenn ein Flugzeug wegen einer Schwangeren außerplanmäßig landen muss (was schon mehrfach passiert ist), kostet das schnell einen sechsstelligen Eurobetrag! Dann lieber 10- 20 € extra investieren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Heyho,


    ich bin gerade dabei im VIDEX das Formular auzufüllen. Der Punkt mit den Reisedaten ist etwas verwirrend :)

    Meine Frau war mit dem Schengen Visa bis zum 28.09.2023 in Deutschland, muss ich mich im Fall vom FVZ an die 90/180 Tage Regel vom Schengen Visa halten ? Von - Bis ist auch verwirrend .. Ich habe verstanden das auch das FVZ Visa nur 90 Tage gültig ist .. was würde man nun am besten fall dort eintragen ?

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  • Update hier :)

    Wir haben nun bei der Deutschen Botschaft den Termin gehabt und die Unterlagen alle abgegeben, kurz darauf hat sich die Ausländerbehörde bei mir gemeldet. Die waren echt Super Schnell unterwegs. Anscheinend werden die Unterlagen von der Botschaft seit July 2023 mittlerweile Digital Übertragen und nicht mehr per Kurier, also waren die schon am nächsten Tag in der Ausländerbehörde.

    Bei der Botschaft hat die Sachbearbeiterin etwas von "Second Interview" gefaselt, wurde aber irgendwie doch nicht benötigt.

    Die Ausländerbehörde hat dann nun noch ein Paar Unterlagen angefordert wie Mietvertrag, Gehaltsbescheinigung, Mietkostenbescheinigung, Ein Statement zum Aufenthalt und in meinem Fall die Scheidungsurkunde von der Vorehe + Krankenversicherungsbescheinigung.
    Zudem war auch die Verpflichtungserklärung auf dem Schreiben, nach Rückfrage und als ich erwähnt habe das ich ja Verheiratet bin und sowieso Unterhaltspflichtig wurde das gestrichen :)

    Stand heute ist das die Unterlagen nun wieder bei der Deutschen Botschaft liegen, am 15.11. war der Termin bei der Botschaft.
    Das ganze ist bisher ohne UP ausgekommen, nun meine Frage .. zu welchem Zeitpunkt wird denn die UP gefordert ? Schon beim ersten Termin oder kann das noch kommen ?

    LG
    Flobo



  • Flobo die Förderung der ABH bzgl Mietvertrag und Gehaltsnachweis etc ist falsch da wenn mit D verheiratet in der Regel die Prüfung bzgl LU Sicherung egal ist .


    Aber egal ihr seit den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen hätte ich auch so gemacht :)


    Eig müsste sie in den nä tagen das Visum bekommen 👍. Bzgl UP das kommt erst wenn ihr euch beim Standesamt meldet ;). Falls ihr Mal Kinder haben wollt macht es Sinn das nachdem sie den eAT hier in D hat das anzugehen.

  • Und FZF Visum in der Hand :) Danke nochmal an die lieben Menschen hier für all die Tipps und die Hilfestellung.

    - Flug gebucht ( One Way Ticket :) )
    - Incoming Reiseversicherung + Haftpflicht beim ADAC abgeschlossen
    - CFO is am Start vom Schengen Visum
    - Affidat of Support and Guarantee Notarized vom Phil. Notar auch am Start vom letzten mal.
    - Hongkong Heiratsurkunde + CEMAR auch am Start

    Gibts noch etwas was die BI irgendwie stören könnte ?

  • Hi,

    meine Frau hat am 4.12. den Termin zur Beantragung des FzF Visum, bin gespannt wie es ablaufen wird. Wir haben vor einem Jahr in Kopenhagen geheiratet.


    Meine Frage ist, du schreibst dass das Affidat of Support and Guarantee vorgelegt wurde, das ein Phil. Notar beglaubigt hat. Wird das verlangt? Oder reicht das AoSaG vom letzten Jahr, das ausgestellt wurde als sie mit dem Schengen Visum ausreiste, und das von der Philippinischen Botschaft Frankfurt ausgestellt wurde? Oder muss es neu gemacht werden?

    Für Tipps bin ich dankbar! :hi

  • Beantragung des FzF Visum,

    Für die Beantragung des FZ-Visums muss ohnehin kein AoS vorgelegt werden auch keine VE , da ihr schon verheiratet seid.

    Meine Frage ist, du schreibst dass das Affidat of Support and Guarantee vorgelegt wurde, das ein Phil. Notar beglaubigt hat. Wird das verlangt?

    AoS wäre höchstens für die Ausreise interessant.

    Aber bei einem FZ-Visum verlangt die immigration zwingend ein CFO-Sticker ... AoS ist daher nicht nötig! Ist auch aus Erfahrung bei FZ nie verlangt worden!

  • Beantragung des FzF Visum,

    Für die Beantragung des FZ-Visums muss ohnehin kein AoS vorgelegt werden auch keine VE , da ihr schon verheiratet seid.

    Meine Frage ist, du schreibst dass das Affidat of Support and Guarantee vorgelegt wurde, das ein Phil. Notar beglaubigt hat. Wird das verlangt?

    AoS wäre höchstens für die Ausreise interessant.

    Aber bei einem FZ-Visum verlangt die immigration zwingend ein CFO-Sticker ... AoS ist daher nicht nötig! Ist auch aus Erfahrung bei FZ nie verlangt worden!

    Danke für die Info... ist ja noch Zeit bis dahin. Hat man aktuelle Erfahrungen, wie nach die Bearbeitungszeit in etwa momentan ist, für das Fz-Visum? Ich schätze 4-6 Monate, oder?

  • Zitat

    AoS wäre höchstens für die Ausreise interessant.

    Aber bei einem FZ-Visum verlangt die immigration zwingend ein CFO-Sticker ... AoS ist daher nicht nötig! Ist auch aus Erfahrung bei FZ nie verlangt worden!

    Sticker oder reicht das PDF welches man bekommen hat ? Den Sticker haben wir irgendwie nie bekommen ..