Hochzeit auf den Philippinen

  • Hallo nun bin ich wieder hier

    Seid langen habe ich um eine ehrliche Philippinin gekämpft

    Nun war es so weit

    Nach einigen besuchen auf den Philippinen habe ich die richtige gefunden und wir haben auf den Philippinen geheiratet….

    zur meiner Person ich lebe seid 1979 in Deutschland bin 1977 in Nord Mazedonien geboren

    Ich besitze immer noch einen Nord Mazedonischen Pass

    Meine Freundin/Frau hat schon eine Deutschlurs gemacht und nächste Woche genau am 26.01.2024 Hat sie ihre Prüfung in Makati City

    Ich lebe und arbeite in Deutschland und verdiene im schnitt cca 3500-4000€ netto

    Habt ihr Erfahrungen wie lange es dauern könnte vom Zeitpunkt nachdem sie ihr A1 Sprachkurs absolviert ihr Visum beanzragt und wie lange es dauern könnte das sie ihr Visum bekommt

    Und nach Deutschland reisen darf ?
    natürlich werde ich nochmals zu ihr Fliegen um sie abzuholen

  • Wäre "Familiennachzug zu Ausländern", realistischer Weise ca. ein Jahr, hängt aber von den Gesamtumständen ab, die man aus den wenigen Daten nicht rauslesen kann. Vorher könnte sie ein Touristenvisum (Schengenvisum) beantragen und besuchsweise nach Deutschland kommen, so das Visum genehmigt wird. Da Du gut verdienst, könnte es klappen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes warum ein Schengen Visum ? Da sie ja schon verheiratet sind ist das mit "Mal schauen ob es ihr in D gefällt" denke ich ja schon erledigt.


    Der Unterschied bei Zuzug zu Ausländer ist das LU gesichert sein muss was hier bei dem Gehalt der Fall sein dürfte.


    Also einfach Termin bei der DBM machen. Hast du denn den Eindruck sie schafft A1? Der Test ist ja nicht wirklich schwer..


    Wenn ja würde ich sogar jetzt schonmal Termin anfragen .


    Wie lange es dauert hängt von Deiner ABH ab. Kann 3 Wochen oder 4 Monate dauern .. die müssen halt zustimmen. Außer die dbm oder deine ABH will eine Urkundenprüfung dann wäre ich bei diogenes mit ca. 1 Jahr aber das ist ja nicht gesagt dass es so kommt.


    Übrigens musst du sie nicht "abholen". CFO muss sie so oder so machen und mit FzF Visum und CFO wird sie zu 99,9 Prozent Ausreisen können.

  • Ist es eigentlich nicht selbstverständlich das sie ein Visum für Deutschland kriegt

    Wir sind ja jetzt ein Ehepaar ?
    ich dachte auch an einen Touristenvisum aber wird dann nicht alles durcheinander gebracht wenn wir erst ein Familienzusammenführungsvisum und dann Touristenvisum beantragen ?

  • "Selbstverständlich" ist das Touristenvisum nicht, auch wenn Ihr verheiratet seid. Früher war es praktisch nicht möglich ein Touristenvisum zu bekommen, wenn man bereits ein Visum zur Familienzusammenführung am lauefen hatten (was ja aber bei Euch ohnehin noch nicht der Fall zu sein scheint). Heute ist die Situation wohl deutlich entspannter (soweit die allgemeinen Voraussetzungsbedingungen erfüllt sind).

    Recht sehr zu wünschen,


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    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Also zur zeit haben wir noch gar kein Visum beantragt

    Ich wollte aber erst (wichtiger) denke ich ein Familienzusammenführungsvisum beantragen .

    Für die Antragstellung fpr ihr Visum wurde nichtmal mein Arbeitsvertrag verlangt oder irgend welche Abrechnungen .

    vielleicht ist es mittlerweile einfacher wie früher geworden, ich weiss es noch nicht genau was auf uns zukommt und auf welche zeit für uns einstellen müssen😫😫

    Ps. Mit selbstverständlich dachte ich an das Familienzusammenführungsvisum da wir ja jetzt verheiratet sind und Teoretischer weise und nichts auseinander halten kann da ich alle Vorraussetzungen erfülle

  • Touristen-/Schengenvisum und FZV sind zwei völlig verschiedene Verfahren. Der Antrag auf ein Schengenvisum läuft nach einer in allen Ländern einheiitlichen Verordnung ab, was z.B. zu kurzen Bearbeitungszeiten führt/führen soll (i.d.R. nicht mehr als 14 Tage, was aber trotzdem nicht immer klappt.


    Daueraufenthalt, z.B. zur Familienzusammenführung ist indes ein im Wesentlichen durch nationale Gesetze bestimmtes Verfahren (bestes Beispiel die Anforderung zum "A1" Sprachtest vor Einreise, was ein deutsches Spezifikum darstellt.

    Recht sehr zu wünschen,


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  • Also zur zeit haben wir noch gar kein Visum beantragt

    Ich wollte aber erst (wichtiger) denke ich ein Familienzusammenführungsvisum beantragen .

    Für die Antragstellung fpr ihr Visum wurde nichtmal mein Arbeitsvertrag verlangt oder irgend welche Abrechnungen .

    Versteh ich jetzt nicht:


    Kein Visum besantragt und du weißt, dass keine Abrechnungen etc. verlangt wurde oder würden... ???


    Ich denke Mazedonien ist nicht nicht Mitglied der EU (?); daher zieht hier die EU-Freizügigkeit nicht.


    Beim FZ-Visum wird daher der LU überprüft. Das wird nicht beim Antrag auf ein Visum bei der DBM gemacht, sondern bei der ABH später, weil die dem Visum zustimmen muss.


    Nur beim Schengen Visum (also nur zu Besuch) könnte die DBM auf die VE verzichten, da ihr verheiratet seid.

    Bei der Ausstellung der VE durch die ABH werden normalerweise auch Gehaltsnachweise etc verlangt.

  • also zum Thema A1 denke ich zu 99.999% das sie es schafft sie ist schon sehr fit geworden

    Sie ist ja ziemlich Jung (20j) es fällt jüngeren Menschen viel leichter die Sprache zu lernen vor allem wenn man was wirklich erreichen will

    Die Prüfung ist ja schon nächste Woche und dann muss sie ca 2 Wochen warten um ihr Ergebnis per email zu bekommen .

    Ich könnte auch ein Deutschen Pass beantragen aber das dauert auch wieder ca 8 bis 10 Monate bis ich es bekomme .

    Da ich in Deutschland auch einen Abschluss habe brauche ich nur ein Antrag zu stellen mit den erforderlichen Unterlagen, ich wollte aber jetzt kein Durcheinander machen wegen Deutschen pass usw. da ich auch als Ausländer ja meine Frau zu mir holen darf

  • Da ich in Deutschland auch einen Abschluss habe brauche ich nur ein Antrag zu stellen mit den erforderlichen Unterlagen, ich wollte aber jetzt kein Durcheinander machen wegen Deutschen pass usw. da ich auch als Ausländer ja meine Frau zu mir holen darf

    richtig.. das geht auch als Ausländer .... und ist auch mit deutschem Pass nicht schneller.

  • Ja stimmt sie hat noch kein Visum beantrag,sie hat sich aber im vorraus Informiert was sie bei Antragsabgage mitbringen soll,deswegen weiss ich das keine Lohnabrechnung verlangt wurde.
    Das wäre aber kein Problem zuzusenden .


    Ja stimmt Mazedonien oder Nord Mazedonien zählt nicht zur EU

  • Natürlich muss sie nicht deine Lohnabrechnung mitbringen.


    Nach dem Visa Antrag meldet sich die ABH bei dir bzgl LU Sicherung .


    Daher wenn du Kontakt du deiner ABH hast macht es auf jeden Fall Sinn da zu fragen - das kann das Verfahren erheblich beschleunigen.


    Ich verstehe trotzdem noch nicht was die Idee von diogenes mit dem Schengen Visum ist vllt kannst du dich nochmal melden .

  • Ja stimmt sie hat noch kein Visum beantrag,sie hat sich aber im vorraus Informiert was sie bei Antragsabgage mitbringen soll,deswegen weiss ich das keine Lohnabrechnung verlangt wurde.

    .. das ist offenbar nur das, was die DBM sehen will...


    das kannst du hier finden:


    Antrag auf nationales Visum: - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    .. das was dort steht sind nur die Unterlagen, die die DBM für das Visum verlangt.

    Die ABH, die nach Antragsabgabe dem Visum zustimmen muss, fragt sicherlich nach Gehalt und Wohnung.


    Aber bei der oben genannten Summe sollte das kein Problem darstellen, wenn kein anderen Unterhaltsverpflichtungen existieren.

  • Die ABH, die nach Antragsabgabe dem Visum zustimmen muss, fragt sicherlich nach Gehalt und Wohnung.


    Aber bei der oben genannten Summe sollte das kein Problem darstellen, wenn kein anderen Unterhaltsverpflichtungen existieren.

    Ja also Wohnung ist groß genug für 2 ,ich habe cca 60qm Lohn dürfte passen ,und nein ich habe sonst keine anderen Unterhaltsverpflichtungen

    Warten wir mal ab wie es wird und wie lange es dauert, ich werde auf jeden fall berichten :-)

  • Die ABH, die nach Antragsabgabe dem Visum zustimmen muss, fragt sicherlich nach Gehalt und Wohnung.


    Aber bei der oben genannten Summe sollte das kein Problem darstellen, wenn kein anderen Unterhaltsverpflichtungen existieren.

    Ja also Wohnung ist groß genug für 2 ,ich habe cca 60qm Lohn dürfte passen ,und nein ich habe sonst keine anderen Unterhaltsverpflichtungen

    Warten wir mal ab wie es wird und wie lange es dauert, ich werde auf jeden fall berichten :-)

    Ich hoffe für Dich, dass es inzwischen (wir haben 2010 in D geheiratet) einfacher und schneller gehen wird. Da meine Frau auf Grund Ihres Alters (fing damals erst mit 45 Jahren an Deutsch zu lernen) das A1 erst beim 4. Anlauf in der Tasche hatte, verzögerte sich alles erheblich. Die ABH und das Standesamt warfen mir damals richtig große Steine in den Weg, statt mir zu helfen und die eine Behörde schob es auf eine andere Behörde ab, was teilweise nicht stimmte. Ich bin Gott dankbar, dass ich "rein zufällig" (na ja Zufälle gibt es nicht) auf einer ca. 1000m entferneten Kur mit einem Mitarbeiter einer ABH in Norddeuschland kennenlernte, der mir dann exakt erzählte, was die ABH, das Standesamt und die Botschaft in Manila zu tun hat. Aus dieser Zeit kenne ich Personen, die aus Verzweiflung aufgegeben hatten.


    Ein Engländer, den wir später auf den Phils trafen, der gerade dort geheiratet hatte, hatte danach große Probleme, dass seine philippinische Frau dann auch nach England kommen durfte, da er damals als LKW-Fahrer ein zu niedriges Grundgehalt hatte.


    Ich hoffe aber, dass inzwischen alles einfacher ist; damals war es eine große Katastrophe, die ebenso meine frühere Nachbarin mitmachte, als sie Ihren jetzigen Mann aus dem Irak heiraten wollte. Da sich das Standesamt querstellte, zog sie deswegen an einen anderen Ort, wo es dann etwas einfacher ging.


    Also, ALLES GUTE für Euch ... berichte bitte mehr darüber, wie es dann so läuft. DANKE !:friends

    Herzliche Grüße
    Globomanni =)

  • Wenn ihr dann in D seit und alles geregelt ist kann man beim Standesamt mal fragen bzgl Beurkundung in D - das macht es einfacher wenn Deine Frau schwanger ist und in D ein Kind bekommt .


    Sonst müsst ihr das nachträglich machen das ist echt blöd

  • roseforest

    Das Schengenvisum hatte ich nur ins Spiel gebracht, weil die Frage des TO allgemein formuliert war wie lange es dauert bis seine Frau nach Deutschland reisen kann. Kann ja sein, dass den beiden das Prozedere für das FZV zu lange dauert, dann könnte sie vorhe ja mal besuchsweise nach Deutschland kommen (was früher faktisch nicht ging).


    hge

    Eine Verpflichtungserklärung braucht er m.E. nicht, da die beiden verheiratet sind. Die Eheliche Unterhaltspflicht besteht ja unabhängig davon, dass er einen ausländischen (nicht EU) Pass hat. - Kann mich aber, was das Schengenvisum betrifft täuschen, habe jetzt nicht nachgeschaut.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Eine Verpflichtungserklärung braucht er m.E. nicht, da die beiden verheiratet sind.

    .. habe ich auch so gemeint.


    Trotzdem muss er als Ausländer den LU und den Wohnraum nachweisen.


    Bei SchengenVisum sollte auch keine VE bei Verheirateten verlangt werden. Ist abe nicht sicher, dass das Personal in der VisaAbteilung das auch weiß :)